Welche gesetzlichen Pflichten müssen Hundebesitzer beachten?

09.10.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hunde,Herrchen,Frauchen,Spaziergang,Gruppe Von Leinenzwang bis Hundesteuer: Hundebesitzer haben vielerlei Pflichten © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Leinen- und Maulkorbpflicht: In festgelegten öffentlichen Bereichen oder in Anwesenheit von weiteren Personen oder Tieren kann eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde gelten, um potenziellen Gefahren vorzubeugen.

2. Kontrolle und Aufsicht: Hundebesitzer müssen ihren Hund jederzeit unter Kontrolle halten können und sicherstellen, dass er nicht zur Gefahr für andere Menschen und Tiere wird.

3. Hundesteuer: Hundebesitzer sind gesetzlich verpflichtet, eine Hundesteuer zu zahlen, deren Höhe von den Gemeinden bestimmt wird und die sich auch nach der Gefährlichkeit der Hunderasse richtet.
"Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht", sagte einst Heinz Rühmann. Allerdings sollten auch glückliche Hundebesitzer einige rechtliche Vorgaben im Hinterkopf behalten. Auch die Hundehaltung unterliegt nämlich Regeln, und wenn der geliebte Vierbeiner mal zubeißt, kann es teuer werden.

Wann gilt für Hunde die Leinenpflicht?


Es gibt keine einheitlichen Regeln für eine Leinenpflicht. Zwar können Städte und Gemeinden eine Leinenpflicht erlassen. Dies regeln die Bundesländer für Wald und Flur in eigenen Gesetzen, zum Beispiel in ihren jeweiligen Waldgesetzen. Für andere öffentliche Räume etwa in der Stadt finden sich oft Regelungen in den Hundegesetzen und -verordnungen der Länder und Gemeinden. Allerdings unterscheiden sich diese Vorschriften stark.

In Bayern gibt es zum Beispiel keine generelle Leinenpflicht, während in Berlin Leinenpflicht besteht. Diese ist dort nur in ausgeschilderten Hundeauslaufgebieten aufgehoben. In Berlin gibt es ein besonderes Hundegesetz, welches durch zwei Rechtsverordnungen ergänzt wird. Eine Neufassung dieser Regelungen lässt Ausnahmen von der Leinenpflicht für Hunde zu, die fünf Jahre lang unauffällig waren.

In München besteht eine städtische Hundeverordnung. Diese legt fest, dass in öffentlichen Grünanlagen grüne Poller mit einem durchgestrichenen Hundesymbol aufgestellt werden. Innerhalb der so markierten Zonen müssen Hundehalter die Leinenpflicht einhalten, außerhalb davon nicht. Große Hunde unterliegen generell einer Leinenpflicht innerhalb des Altstadtringes, in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Gebieten, auf öffentlichen Veranstaltungen, in der Nähe von Kinderspielplätzen (Betretungsverbot für Spielplätze), sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Man sieht, dass Länder und Gemeinden hier sehr detaillierte Regelungen treffen können.

Wann gilt für Hunde die Maulkorbpflicht?


Nicht nur die Leinenpflicht müssen Hundehalter im Auge behalten. Mancherorts brauchen ihre Hunde gar einen Maulkorb. Dieser soll sicherstellen, dass Hunde gerade im Stress der Stadt und der Menschenmengen in Fußgängerzone und S-Bahn nicht mal eben zubeißen können. Auch die Maulkorbpflicht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Bundesländer und Gemeinden können eigene Regeln aufstellen. Die Brandenburger Hundeverordnung schreibt zum Beispiel vor, dass alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb zu tragen haben. Gefährliche Hunde müssen überall einen Maulkorb tragen. Das Hamburger Hundegesetz verlangt einen Maulkorb für gefährliche Hunde, wenn sie in der Öffentlichkeit ausgeführt werden.

Wann brauche ich einen Hundeführerschein?


Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, benötigt man in vielen Bundesländern einen Sachkundenachweis. Als solcher kann ein Hundeführerschein dienen, wie ihn beispielsweise die an den Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltenstherapeuten e.V. (BHV) angeschlossenen Hundeschulen nach einer ausführlichen Prüfung ausgeben. Der Hundeführerschein bescheinigt, dass der Halter seinen Hund jederzeit unter Kontrolle hat und mit ihm sicher umgehen kann. Der Haken: Ob ein bestimmter Hundeführerschein anerkannt wird, richtet sich wieder nach den Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Daher sollte man dort nachfragen, bevor man eine teure Schulung bucht. Andere Möglichkeiten sind die Gehorsamsprüfung oder die Begleithundeprüfung. Auch sie werden oft als Sachkundenachweis anerkannt.

Hundekot: Was ist die Tütenpflicht?


Hundehalter sind in den meisten Städten mittlerweile dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners in einer braunen Plastiktüte einzusammeln und zu entsorgen. Diese Pflicht wird jedoch oft missachtet. Daher erlassen immer mehr Städte Verordnungen, die Hundebesitzer verpflichten, beim Gassigehen "geeignetes Material zur Entsorgung" mit sich zu führen. Eine Ordnungswidrigkeit kann schon vorliegen, wenn ein Hundehalter mit Hund, aber ohne Tüte in der Tasche angetroffen wird. Inwieweit dies jedoch überhaupt kontrollierbar ist oder kontrolliert wird, ist eine andere Frage.

Wo gilt für Hunde "Betreten verboten"?


Die Hundegesetze und -verordnungen von Ländern und Städten legen auch verschiedene Orte fest, an denen Hunde unter keinen Umständen etwas zu suchen haben. Meist sind dies Kinderspielplätze, Ballspielplätze, Liegewiesen, öffentliche Brunnen und Wasserplanschbecken sowie Friedhöfe. Für Begleit- und Blindenhunde werden oft Ausnahmen gemacht, denn hier sind die Hundehalter auf ihre Tiere angewiesen.

Was ist die Tierhalterhaftung für Hundebesitzer?


In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Tierhalterhaftung geregelt. Demnach haftet jeder Tierhalter für Schäden an fremden Sachen oder Personen, die sein Tier verursacht. Dies gilt völlig unabhängig von einem Verschulden. Die Ausrede "ich hätte gar nichts dagegen tun können" gilt hier also nicht. Auch, wenn jemand über den friedlich vor einem Ladeneingang schlafenden Hund fällt, haftet der Hundehalter (OLG Hamm, Urteil vom 15.2.2013, Az. 19 U 96/12).

Bei Schreckreaktionen durch bellende Hunde urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich. Bei einer ungewöhnlichen Schreckreaktion oder Überreaktion kann der Geschädigte dann häufig doch keine Ansprüche stellen (Landgericht Coburg, Urteil vom 29.11.2013, Az. 32 S 47/13). Auch ein dem Geschädigten bekannter Hund, der hinter einem sicheren Gartenzaun bellt, ist kein Grund, sich die Knochen zu brechen und den Hundehalter zu verklagen (Landgericht Ansbach, Urteil vom 8.5.1992, Az. 1 S 98/92).

Update vom 9.10.2024: Tierhalterhaftung auch, wenn der Hund gehorcht?


Auch ein Hund, der lediglich einem Befehl seines Frauchens folgt, kann eine Haftung auslösen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im verhandelten Fall waren sich zwei Frauen mit ihren Hunden auf einem Feldweg begegnet. Beide Hunde stürzten sich begeistert auf einige Wühlmäuse am Wegesrand. Beide Frauen versuchten, ihre Hunde zurückzuhalten. Die spätere Beklagte pfiff ihren Hund zurück. Dieser gehorchte sofort. Allerdings verhedderte er sich beim Zurücklaufen mit der Schleppleine, die er hinter sich herzog, in den Beinen der anderen Frau, und brachte diese zu Fall. Dabei brach sie sich das Schienbein. Ihre Krankenkasse forderte anschließend den Ersatz von über 11.600 Euro Behandlungskosten vom Tierhalter, dem Vater der anderen Hundeausführerin.

Die Gerichte der unteren Instanzen wiesen die Klage ab. Denn: Voraussetzung für die Tierhalterhaftung sei, dass sich gerade die spezifische Tiergefahr, also das unberechenbare Verhalten eines Tieres, verwirklicht und zu einem Schaden geführt habe. Hier habe der Hund aber nur genau auf das Kommando gehört. Der Bundesgerichtshof sah dies anders: Durch die Lenkung eines Tieres werde dessen spezifische Gefahr, die sich auch in seiner Kraftentfaltung zeige, nicht beseitigt. Laufrichtung, Geschwindigkeit und Kraftentfaltung seien hier vom Hund gekommen und nicht unter der Kontrolle der Frau gewesen. Daher sei hier eine Tierhalterhaftung nicht ausgeschlossen. Der BGH verwies den Fall an das Landgericht zurück (Urteil vom 11.6.2024, Az. VI ZR 381/23).

Welche Einschränkungen gibt es für die Haltung von gefährlichen Hunden und Kampfhunden?


Es gibt seit 2001 das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland". Dadurch ist der Import bestimmter Hunderassen bundesweit verboten. Dazu zählen insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Auf deren Import stehen empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen.

Zusätzlich haben die einzelnen Bundesländer die Haltung von gefährlichen Hunden individuell reglementiert. Von Land zu Land gibt es sehr unterschiedliche Listen mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Für deren Haltung ist dann meist ein Wesenstest des Hundes erforderlich, oft zusätzlich ein Führungszeugnis des Halters (sauberes Vorstrafenregister) und ein Sachkundenachweis. In einigen Fällen ist eine Haltung nur möglich, wenn ein besonderer Bedarf nachgewiesen wird, einen Kampfhund zu halten (ähnlich wie bei einer Schusswaffe). Eines der Länder mit den strengsten Regelungen ist Bayern.

Muss ich meinen Hund versichern?


Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern inzwischen Pflicht. Sie deckt Haftpflichtschäden ab, für die der Hundehalter im Rahmen seiner Tierhalterhaftung einstehen muss. Eine solche allgemeine Versicherungspflicht gibt es beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen hängt sie von der Körpergröße des Hundes ab (mindestens 40 cm). In anderen Bundesländern gilt sie nur für gefährliche Hunderassen.

Was gilt für die Zucht und den Handel von Hunden und Welpen?


In den letzten Jahren hat der Verkauf von Hundewelpen aus zweifelhaften Quellen stark zugenommen. Nicht selten werden kranke oder extrem geschwächte Tiere verkauft, die unter unzumutbaren Bedingungen aufgezogen worden sind. Daher sollten Hundefreunde nur bei fachkundigen Züchtern mit amtlicher Erlaubnis kaufen. Die Zucht bestimmter gefährlicher Hunde ist nicht erlaubt. Gewerbsmäßige Zucht und Handel müssen vom zuständigen Veterinäramt genehmigt werden. Um als gewerbsmäßig zu gelten, reichen drei fortpflanzungsfähige Würfe pro Jahr aus. Ob ein regelrechter Gewerbebetrieb besteht, ist dafür nicht entscheidend. Besteht keine Genehmigung, muss das Veterinäramt die Zucht untersagen.

Wer muss Hundesteuer zahlen?


Alle Hundehalter. Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Sie unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde ist viel höher, als für weniger gefährliche. Beispiel Hamburg: 90 Euro im Jahr für normale Hunde und 600 Euro im Jahr für gefährliche Hunde.

Praxistipp zu Pflichten von Hundehaltern


In den letzten Jahren sind "rund um den Hund" immer mehr gesetzliche Regelungen entstanden. Für Hundehalter empfiehlt es sich, sich über die Regelungen in ihrem Bundesland und in ihrer Stadt zu informieren. So können sie im Ernstfall Ärger mit dem Ordnungsamt und die Zahlung von Bußgeldern vermeiden. Falls es dann doch zum Streit mit einer Behörde kommt, etwa wegen der Maulkorbpflicht oder einem Bußgeld, ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht der beste Ansprechpartner.

(Wk)


 Günter Warkowski
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