Hagelschaden nach Unwetter: Tipps für die Schadensmeldung

11.07.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hagelschaden,Auto,Kaskoversicherung,Schadensfall Hagelschaden: Damit die Versicherung zahlt, sind einige Dinge zu beachten. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Schnelle Meldung: Der Hagelschaden sollte der Kfz-Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Dafür gilt in der Regel eine Frist von einer Woche.

2. Schadensmeldung: Der Anruf bei der Telefonhotline reicht nicht aus. Das von der Versicherung zugeschickte Formular zur Schadensmeldung ist zwingend auszufüllen, sonst gibt es keine Versicherungsleistung.

3. Gutachter und Werkstatt: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob ein Gutachter den Schaden begutachten muss und welche Werkstätten für die Reparatur in Frage kommen. Schauen Sie im Versicherungsvertrag, ob die Reparatur in einer Vertragswerkstatt der Versicherung vereinbart ist.
In Deutschland kommt es immer häufiger zu schweren Unwettern mit Hagelkörnern, die einen Durchmesser von mehreren Zentimetern erreichen können. Dadurch entstehen an Blech und Lack von Autos oft großflächige und massive Schäden. Autofahrer müssen bei der Schadensmeldung einige Punkte beachten, um von ihrer Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.

Sturm und Hagel: Massive Schäden an Autos in Deutschland


Im Jahr 2017 meldeten die deutschen Autoversicherer über 405.000 Schäden an Fahrzeugen infolge von Unwetter. Rund 850 Millionen Euro wurden an die Geschädigten ausgezahlt. Dies schließt Hagelschäden ein, aber auch Sturmschäden etwa durch umgefallene Bäume, abgebrochene Äste und heruntergefallene Dachziegel. Im Jahr 2022 waren es 290.000 Schadensfälle und 900 Millionen Euro an Schäden.

Welche Versicherung zahlt für den Hagelschaden?


Wenn Hagel einen Schaden am eigenen PKW des Versicherungsnehmers verursacht, zahlt dessen Teilkaskoversicherung. Hat er eine Vollkaskoversicherung, sind Teilkaskoschäden mit eingeschlossen. Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt nichts ersetzt. Das bedeutet: Wer über eine Kaskoversicherung verfügt, sollte Unwetterschäden nicht gleich auf eigene Kosten reparieren lassen, sondern den Schaden zuerst bei seiner Versicherung melden.

Wichtig: Schnelle Schadensmeldung


In jedem Versicherungsvertrag über eine Kaskoversicherung findet sich eine Frist, innerhalb welcher der Kunde die Schadensmeldung abgeben muss, wenn er nach einem Schadensfall Geld erhalten möchte. Die Dauer der Frist beträgt oft nur eine Woche. Wenn die Schadensmeldung zum Beispiel über einen Hagelschaden später eingeht, braucht die Versicherung nicht zu bezahlen.

Gelegentlich taucht im Versicherungsvertrag als Fristangabe auch nur das Wort "unverzüglich" auf. Das bedeutet im juristischen Sprachgebrauch "ohne schuldhaftes Zögern". Im Klartext: Der Versicherungsnehmer muss den Schadensfall melden, sobald es möglich ist. Der private oder berufliche Terminkalender gilt nicht als Ausrede. Der Betreffende ist nur entschuldigt, wenn er den Schaden tatsächlich nicht melden konnte – zum Beispiel, weil er bewusstlos im Krankenhaus lag.

In welcher Form muss ich einen Hagelschaden der Versicherung melden?


Bei vielen Versicherungen gibt es für die Schadensmeldung besondere telefonische Hotlines. Diese sind oft sogar rund um die Uhr erreichbar.
Aber: Mit dem Anruf allein ist es nicht getan. Die einwöchige Frist im Versicherungsvertrag gilt in der Regel für die schriftliche Schadensmeldung. Das heißt: Wenn man den Schaden nur telefonisch meldet, aber das von der Versicherung zugeschickte Formular zur Schadensmeldung nicht ausfüllt, gibt es kein Geld. Dies gilt auch, wenn das ausgefüllte Formular nicht fristgerecht bei der Versicherung eintrifft. Meist kann man Formulare für die Schadensmeldung auch online bei der Versicherung herunterladen.

Klagen Sie als Kunde gegen die Versicherung, weil diese zum Beispiel einen Hagelschaden nicht zahlen will, müssen Sie beweisen, dass Sie die schriftliche Schadensmeldung rechtzeitig abgeschickt haben (Amtsgericht Coburg, Urteil vom 18.6.2009, Az. 15 C 378/09). Das Versäumen der schriftlichen Schadensmeldung gilt bei Versicherungen als sogenannte Obliegenheitsverletzung durch den Kunden. Das bedeutet: Dieser ist einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit nicht nachgekommen. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung den Sturmschaden nicht zahlt.

Welche Rolle spielt der Gutachter?


Wenn ein versicherter Autofahrer seiner Teilkaskoversicherung einen Hagelschaden meldet, schickt diese meist zuerst einen Gutachter, der sich das Auto ansieht und die Höhe des Schadens beurteilt. Dann bekommen Versicherter und Versicherung je eine Ausfertigung des Gutachtens.
Wichtig: Bringen Sie als Geschädigter ihr Fahrzeug nicht in die Werkstatt, bevor der Gutachter Gelegenheit zur Besichtigung hatte. Die Werkstatt sollte bei Erteilung des Reparaturauftrages auch das Gutachten bekommen. Sonst droht die Gefahr, dass eine viel aufwändigere Reparatur durchgeführt wird, als dies vom Sachverständigen für nötig gehalten wurde. Die Versicherung bezahlt natürlich nur den vom Gutachter festgestellten Schaden.

Welches Reparaturverfahren ist das Beste?


Ist der Lack unbeschädigt, kann man durch Hagelschlag verursachte Dellen häufig auch ohne Spachteln und Lackieren durch Herausziehen oder Herausdrücken entfernen. Dieses Verfahren nennt man auch Smartrepair. Es ist oft preisgünstiger, als das Abschleifen, Spachteln und Lackieren größerer Teile der Karosserie. Welche Methode besser ist, hängt vom jeweiligen Schadensbild ab. Erteilen Sie einen Auftrag über eine Smartrepair, sollten Sie allerdings genau vereinbaren, welches Verfahren angewandt wird. Es kommt immer wieder vor, dass der Begriff "Smartrepair" freimütig auch für andere Verfahren benutzt wird.

Ein Hagelschaden wird nur einmal bezahlt!


Ein Münchner Autofahrer hatte nach einem Hagelschaden auf Gutachtenbasis 2.400 Euro von seiner Versicherung erhalten. Allerdings ließ er den Schaden nicht reparieren und fuhr das zerbeulte Auto weiter. Nach einem Jahr hagelte es erneut, und weitere Beulen kamen hinzu. Der Mann meldete erneut einen Hagelschaden. Der neue Gutachter wusste nichts von dem alten Schaden und erstellte ein Gutachten, bei dem er alle Beulen als neuen Schaden ansah. Die Versicherung merkte dies und zog vom Schadensbetrag nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern auch den Vorjahresschaden ab. Der Versicherungsnehmer erhielt noch ganze 66 Euro und ging vor Gericht.

Das Amtsgericht München wies seine Klage ab: Bezahlen müsse die Versicherung nur die Wiederherstellung desjenigen Zustands, der vor dem einzelnen Schadensereignis bestanden habe. Daher gibt es für jeden Schaden auch nur einmal Geld (Az. 271 C 10327/10).

Ist ein Gebrauchtwagen trotz Hagelschaden noch unfallfrei?


Die Gerichte betrachten Hagel- und Unfallschäden als unterschiedliche Schadensarten. Wenn ein Auto später dann verkauft wird, darf der Verkäufer es also durchaus als "unfallfrei" anbieten, obwohl es einen Hagelschaden hatte.
Gibt es jedoch Schäden durch einen Unfall und Hagel, darf man das Auto natürlich nicht mehr als unfallfrei verkaufen. Weist ein Autohändler den Kunden in einem solchen Fall zwar auf den Hagelschaden hin, verschweigt ihm aber den Unfall, kann der Kunde unter Umständen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.11.2003, Az. 8 U 179/03).

Praxistipp zum Hagelschaden


Gibt es Streit um einen Schadensfall mit Ihrer KfZ-Versicherung, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dies kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.

(Ma)


 Ulf Matzen
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