Ice Bucket Challenge- Grund zur fristlosen Kündigung?

31.10.2014, Redaktion Anwalt-Suchservice
George W. Bush, Tom Cruise, Helene Fischer, Till Schweiger, Bastian Schweinsteiger, Sigmar Gabriel und viele andere prominente und weniger prominente Menschen taten es in diesem Sommer: Ice Bucket Challenge!

Nominierte Teilnehmer mussten sich dabei einen Eimer mit Eiswasser über den Kopf schütten oder zugunsten der Erforschung der Nervenkrankheit Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) spenden. Die Aktionen wurden gefilmt und dann über soziale Netzwerke verbreitet. Wer sich einer Ice Bucket Challenge gestellt hat, kann andere Teilnehmer nominieren. Nun landete eine „Ice Bucket Challenge“ vor einem deutschen Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht Lübeck (Aktenzeichen: 4 Ca 2333/14) hat zu klären, ob die Durchführung der sogenannten „Ice Bucket Challenge“ im Betrieb den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Im zugrundeliegenden Fall wurde eine in einer Klinik langjährig beschäftigte OP-Leiterin gekündigt, weil sie sich Anfang September im OP-Bereich der Klinik einen Eimer mit Eiswasser über den Kopf hatte schütten lassen und das Video hierzu bei Facebook eingestellt hatte.
Ice Bucket Challenge- Verstoß gegen Hygienevorschriften?

Die Klinik warf der Mitarbeiterin daraufhin vor, überhaupt nicht an der „Ice Bucket Challenge“ teilgenommen zu haben, weil sie anstatt für ALS zu einer Spende zugunsten eines regionalen Tierheims aufgefordert habe.
Darüberhinaus habe sie mit der Aktion zudem gegen Hygienevorschriften verstoßen und sieht sie als Mitarbeiterin mit Führungsverantwortung nicht mehr tragbar. Die Klinik bot der ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmerin an, das Arbeitsverhältnis als Krankenschwester – ohne Leitungsfunktion- fortzusetzen, darauf ließ die Arbeitnehmerin sich aber nicht ein. Woraufhin die Klinik der OP-Leiterin fristlos das Arbeitsverhältnis kündigte.
Die Frau klagte gegen diese außerordentliche Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Sie beruft sich darauf, dass der Operationssaal noch nicht endgereinigt gewesen sei und die an der Aktion beteiligten Reinigungskräfte die Folgen sofort beseitigt hätten. Auch habe sie sich über Facebook nur an ihre engsten Freunde und keineswegs an die Öffentlichkeit gewandt.

Ende Oktober ist nun ein Termin zur Güteverhandlung in dieser Sache anberaumt- wir halten Sie auf dem Laufenden!