Illegaler Welpenhandel: Welche Strafen drohen Käufern und Verkäufern?
31.03.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Hundewelpen aus regelrechten Tierfabriken im Ausland finden immer noch Absatz in Deutschland. Kleinanzeigen in gedruckter Form und online sind ein beliebtes Verkaufsmedium. Oft wird eine Auswahl aus verschiedenen Hunderassen angeboten, die gerade in Mode sind. Nicht immer sind die Preise günstig, denn viele der illegalen Händler versuchen inzwischen, sich als seriöse Züchter auszugeben.
Die Welpen stammen aus ausländischen Zuchtstationen, in denen Muttertiere und Deckrüden ihr Leben in zu kleinen Zwingern verbringen. Die Zuchthündinnen werden bei jeder Läufigkeit neu gedeckt, Deckrüden mit Hormonen vollgepumpt. Auslauf gibt es nicht. Eine artgerechte Haltung findet nicht ansatzweise statt, uneffektive Tiere werden getötet und entsorgt. Die Welpen stammen also von erheblich traumatisierten und körperlich ungesunden Eltern ab.
Die Hündinnen sind einer erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt und oft krank. Sie leiden häufig unter Milben, Würmern, offenen Hautstellen, Entzündungen, Tumoren, Gebärmutter-Entzündungen und Zysten. Eine fachgerechte Pflege und tierärztliche Versorgung finden nicht statt. Daher sind oft auch die Welpen krank und leben häufig nicht sehr lange.
Die Welpen werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt, sodass keine Sozialisierung der Tiere stattfinden kann. Während normale Züchter die Welpen erst zwischen der achten und der zwölften Lebenswoche an die neuen Halter übergeben, sind es bei diesen Welpen oft nur zwei Wochen. Die Folge sind erhebliche Verhaltensprobleme bis ins Erwachsenenalter der Tiere. Da außerdem keinerlei Prüfung der Eltern auf Erbkrankheiten und Gendefekte stattfindet, leiden die Welpen oft unter rassetypischen Erkrankungen. Natürlich sind sie auch nicht entwurmt oder geimpft. Wer sich selbst als Tierfreund sieht, sollte diese Art von Geschäften nicht fördern.
Der Handel mit Hundewelpen durch "inoffizielle" Züchter ist aus mehreren Gründen illegal:
1. Die "Händler" haben keinen Gewerbeschein und zahlen auch keine Steuern.
2. Die "Händler" haben nicht die erforderliche Erlaubnis zum Import / Handel mit Wirbeltieren nach dem Tierschutzgesetz.
3. Die "Händler" täuschen ihre Kunden über den Gesundheitszustand der Tiere, deren Herkunft und diverse weitere Umstände, um sie um ihr Geld zu erleichtern. Damit begehen sie einen strafbaren Betrug.
4. Werden mehrere Personen wiederholt tätig, um regelmäßige Gewinne zu erwirtschaften, liegt bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeln vor. Es handelt sich dann um einen besonders schweren Fall des Betruges (§ 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch).
5. Die "Händler" verstoßen durch die unsachgemäße Haltung und mangelnde Versorgung der Tiere gegen das deutsche Tierschutzgesetz sowie gegen das Tiergesundheitsgesetz. Letzteres verbietet zum Beispiel die Einfuhr kranker Tiere nach Deutschland.
Auf Betrug steht nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einem besonders schweren Fall kommt keine Geldstrafe mehr in Betracht. Hier geht es dann um eine Mindest-Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Maximal sind zehn Jahre möglich.
§ 17 des Tierschutzgesetzes verbietet es, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder ihm generell länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dieser Fall kann zum Beispiel bei einem illegalen Tiertransport oder bei unsachgemäßer Haltung bis zum Verkauf vorliegen.
Nicht länger anhaltendes Zufügen von Schmerzen oder Leiden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, auf die eine Geldbuße bis 25.000 Euro steht.
Wer ein Tier nach Deutschland einführt, das mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, riskiert nach 31 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
In den letzten Jahren sind bereits in mehreren Fällen Deutsche vor dem Strafgericht gelandet, die über ausländische Kontakte Welpen importiert und hier verkauft haben.
So befasste sich das Landgericht Köln mit einem Mann und einer Frau, die todkranke Hundewelpen über eine Online-Plattform verkauft hatten. Die aus Rumänien stammenden Tiere lebten nach dem Verkauf noch maximal zwei Wochen oder mussten eingeschläfert werden. Sie litten unter der tödlichen Infektionskrankheit Parvovirose. Vor dem Verkauf vegetierten die Welpen in einem Keller vor sich hin. Verkauft wurden 19 Tiere, die Anzeigen wurden durch einen weiteren jungen Mann aufgegeben und die Übergabe erfolgte durch eine 20-jährige Bekannte auf der Straße gegen Barzahlung. Dabei wurde ein handschriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ein falsches Geburtsdatum der Welpen angegeben und ein einwandfreier Gesundheitszustand garantiert wurde. Die Kaufpreise lagen bei 900 bis 1.150 Euro pro Welpe. Aufseiten der menschlichen Betrugsopfer entstand ein Schaden von insgesamt rund 10.600 Euro allein durch Tierarzt- und Behandlungskosten.
Das Landgericht Köln verurteilte das Paar im April 2022 wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Tierquälerei und Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz in 20 Fällen zu drei Jahren Freiheitsentzug. Die Beute von rund 19.450 Euro wurde eingezogen.
Vor dem Landgericht Hagen kam ein weiterer Fall zur Verhandlung. Hier waren bei einer Razzia auf einem Grundstück über 100 Hunde in verwahrlostem Zustand gefunden worden, die über Online-Plattformen zum Verkauf angeboten wurden. Die Tiere waren aus Osteuropa importiert worden und überwiegend krank. In diesem Fall wurden auch gefälschte Papiere vorgehalten, wie etwa Impfpässe und Ahnentafeln. Eine Tierärztin war beteiligt. Hier wurde eine Händlerin, die die Tiere dem Grundstücksinhaber abkaufte und weiterverkaufte, zu 1.300 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Prozess gegen die Haupttäter verzögerte sich wiederholt. Endgültige Urteile sind nicht bekannt.
Das Amtsgericht Reutlingern verurteilte im Januar 2023 einen Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe. Dieser hatte mit aus Serbien importierten Welpen gehandelt, die bis zum Verkauf in dunklen und schallisolierten Zimmern gehalten wurden. Er verlangte Preise zwischen 800 und 2.400 Euro, auch hier ging es um etwa 100 Hunde. Der Täter behauptete, dass die Tiere reinrassig und von seiner eigenen Hündin geboren seien. Sie seien geimpft und in Deutschland liebevoll aufgezogen worden. Eine auf seinem Handy von der Polizei gefundene Chatnachricht lautete: "Für die dummen Deutschen tut's das."
Auch Käufern können unter Umständen rechtliche Konsequenzen drohen. So ordnet zum Beispiel das Berliner Hundegesetz in § 16 an, dass Hundewelpen und Hunde unter einem Jahr nur von Personen verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden dürfen, die einen Sachkundenachweis besitzen oder nach den gesetzlichen Vorschriften als sachkundig gelten.
Wer einen Hund abgibt, muss dem Erwerber seine eigene Identität sowie die oben genannten Voraussetzungen bescheinigen und außerdem die Rasse des Hundes. Der Erwerber ist dazu verpflichtet, sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie über die gesamte Lebensdauer des Hundes aufzubewahren. Unterlässt er dies, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro.
Entsprechende Regelungen gibt es in anderen Bundesländern bisher nicht.
Niedrige Preise und schlechtes Deutsch sind keine zwingenden Merkmale für illegalen Welpenhandel. Zum Teil treten Deutsche als Verkäufer oder Mittelspersonen auf, und auch höhere Preise sind keine Seltenheit mehr.
Bei der Kontaktaufnahme verlangen dubiose Händler schnell die Handynummer des Käufers und rufen diesen oft mit unterdrückter Nummer an. Will der Verkäufer keine Daten über sich herausrücken, sollte dies skeptisch machen.
Ein klares Indiz für illegale Machenschaften ist ein Handel, der auf der Straße oder im öffentlichen Raum, auf einem Parkplatz oder in einem Hinterhof abgewickelt wird.
Viele Angebote von Welpen in Kleinanzeigen-Portalen sind unseriös. Daran ändern auch rührselige Geschichten nichts, die niemand nachprüfen kann.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Zeigt der Welpe auffällige Verhaltensweisen?
- Ist es möglich, das Muttertier zu sehen?
- Gibt es Kopien tierärztlicher Atteste für den Hund?
- Sind notwendige Impfungen erfolgt?
- Gibt es einen EU-Heimtierausweis?
- Ist der Welpe gechippt?
- Wurden rassespezifische Untersuchungen durchgeführt (Herz, Röntgen, MRT)?
Bedenken Sie: Hunde dürfen erst im Alter von mindestens acht Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland eingeführt werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
Illegaler Welpenhandel ist als Betrug strafbar. In der Regel wird dabei auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Wer mit einem Ermittlungsverfahren wegen solcher Vorwürfe rechnen muss, sollte sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Geschädigte Hundekäufer können gegen den Händler - so sie ihn denn identifizieren können - Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier hilft ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
Immer noch werden viele Hundewelpen aus zweifelhaften Quellen in Kleinanzeigen und online angeboten. Mit vielen dieser Tiere gibt es später Probleme. Käufern und Verkäufern können rechtliche Folgen drohen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist an illegalem Welpenhandel so schlimm? Warum ist der Hundehandel in Kleinanzeigen illegal? Welche strafrechtlichen Folgen drohen Händlern, die illegal Hundewelpen verkaufen? Urteile gegen illegale Welpenhändler Mit welchen Strafen müssen Käufer von Welpen rechnen? Woran erkennt man unseriöse Welpenhändler? Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich beim Welpenkauf beachten? Praxistipp zum illegalen Welpenhandel Was ist an illegalem Welpenhandel so schlimm?
Die Welpen stammen aus ausländischen Zuchtstationen, in denen Muttertiere und Deckrüden ihr Leben in zu kleinen Zwingern verbringen. Die Zuchthündinnen werden bei jeder Läufigkeit neu gedeckt, Deckrüden mit Hormonen vollgepumpt. Auslauf gibt es nicht. Eine artgerechte Haltung findet nicht ansatzweise statt, uneffektive Tiere werden getötet und entsorgt. Die Welpen stammen also von erheblich traumatisierten und körperlich ungesunden Eltern ab.
Die Hündinnen sind einer erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt und oft krank. Sie leiden häufig unter Milben, Würmern, offenen Hautstellen, Entzündungen, Tumoren, Gebärmutter-Entzündungen und Zysten. Eine fachgerechte Pflege und tierärztliche Versorgung finden nicht statt. Daher sind oft auch die Welpen krank und leben häufig nicht sehr lange.
Die Welpen werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt, sodass keine Sozialisierung der Tiere stattfinden kann. Während normale Züchter die Welpen erst zwischen der achten und der zwölften Lebenswoche an die neuen Halter übergeben, sind es bei diesen Welpen oft nur zwei Wochen. Die Folge sind erhebliche Verhaltensprobleme bis ins Erwachsenenalter der Tiere. Da außerdem keinerlei Prüfung der Eltern auf Erbkrankheiten und Gendefekte stattfindet, leiden die Welpen oft unter rassetypischen Erkrankungen. Natürlich sind sie auch nicht entwurmt oder geimpft. Wer sich selbst als Tierfreund sieht, sollte diese Art von Geschäften nicht fördern.
Warum ist der Hundehandel in Kleinanzeigen illegal?
Der Handel mit Hundewelpen durch "inoffizielle" Züchter ist aus mehreren Gründen illegal:
1. Die "Händler" haben keinen Gewerbeschein und zahlen auch keine Steuern.
2. Die "Händler" haben nicht die erforderliche Erlaubnis zum Import / Handel mit Wirbeltieren nach dem Tierschutzgesetz.
3. Die "Händler" täuschen ihre Kunden über den Gesundheitszustand der Tiere, deren Herkunft und diverse weitere Umstände, um sie um ihr Geld zu erleichtern. Damit begehen sie einen strafbaren Betrug.
4. Werden mehrere Personen wiederholt tätig, um regelmäßige Gewinne zu erwirtschaften, liegt bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeln vor. Es handelt sich dann um einen besonders schweren Fall des Betruges (§ 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch).
5. Die "Händler" verstoßen durch die unsachgemäße Haltung und mangelnde Versorgung der Tiere gegen das deutsche Tierschutzgesetz sowie gegen das Tiergesundheitsgesetz. Letzteres verbietet zum Beispiel die Einfuhr kranker Tiere nach Deutschland.
Welche strafrechtlichen Folgen drohen Händlern, die illegal Hundewelpen verkaufen?
Auf Betrug steht nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einem besonders schweren Fall kommt keine Geldstrafe mehr in Betracht. Hier geht es dann um eine Mindest-Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Maximal sind zehn Jahre möglich.
§ 17 des Tierschutzgesetzes verbietet es, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder ihm generell länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dieser Fall kann zum Beispiel bei einem illegalen Tiertransport oder bei unsachgemäßer Haltung bis zum Verkauf vorliegen.
Nicht länger anhaltendes Zufügen von Schmerzen oder Leiden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, auf die eine Geldbuße bis 25.000 Euro steht.
Wer ein Tier nach Deutschland einführt, das mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, riskiert nach 31 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Urteile gegen illegale Welpenhändler
In den letzten Jahren sind bereits in mehreren Fällen Deutsche vor dem Strafgericht gelandet, die über ausländische Kontakte Welpen importiert und hier verkauft haben.
So befasste sich das Landgericht Köln mit einem Mann und einer Frau, die todkranke Hundewelpen über eine Online-Plattform verkauft hatten. Die aus Rumänien stammenden Tiere lebten nach dem Verkauf noch maximal zwei Wochen oder mussten eingeschläfert werden. Sie litten unter der tödlichen Infektionskrankheit Parvovirose. Vor dem Verkauf vegetierten die Welpen in einem Keller vor sich hin. Verkauft wurden 19 Tiere, die Anzeigen wurden durch einen weiteren jungen Mann aufgegeben und die Übergabe erfolgte durch eine 20-jährige Bekannte auf der Straße gegen Barzahlung. Dabei wurde ein handschriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ein falsches Geburtsdatum der Welpen angegeben und ein einwandfreier Gesundheitszustand garantiert wurde. Die Kaufpreise lagen bei 900 bis 1.150 Euro pro Welpe. Aufseiten der menschlichen Betrugsopfer entstand ein Schaden von insgesamt rund 10.600 Euro allein durch Tierarzt- und Behandlungskosten.
Das Landgericht Köln verurteilte das Paar im April 2022 wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Tierquälerei und Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz in 20 Fällen zu drei Jahren Freiheitsentzug. Die Beute von rund 19.450 Euro wurde eingezogen.
Vor dem Landgericht Hagen kam ein weiterer Fall zur Verhandlung. Hier waren bei einer Razzia auf einem Grundstück über 100 Hunde in verwahrlostem Zustand gefunden worden, die über Online-Plattformen zum Verkauf angeboten wurden. Die Tiere waren aus Osteuropa importiert worden und überwiegend krank. In diesem Fall wurden auch gefälschte Papiere vorgehalten, wie etwa Impfpässe und Ahnentafeln. Eine Tierärztin war beteiligt. Hier wurde eine Händlerin, die die Tiere dem Grundstücksinhaber abkaufte und weiterverkaufte, zu 1.300 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Prozess gegen die Haupttäter verzögerte sich wiederholt. Endgültige Urteile sind nicht bekannt.
Das Amtsgericht Reutlingern verurteilte im Januar 2023 einen Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe. Dieser hatte mit aus Serbien importierten Welpen gehandelt, die bis zum Verkauf in dunklen und schallisolierten Zimmern gehalten wurden. Er verlangte Preise zwischen 800 und 2.400 Euro, auch hier ging es um etwa 100 Hunde. Der Täter behauptete, dass die Tiere reinrassig und von seiner eigenen Hündin geboren seien. Sie seien geimpft und in Deutschland liebevoll aufgezogen worden. Eine auf seinem Handy von der Polizei gefundene Chatnachricht lautete: "Für die dummen Deutschen tut's das."
Mit welchen Strafen müssen Käufer von Welpen rechnen?
Auch Käufern können unter Umständen rechtliche Konsequenzen drohen. So ordnet zum Beispiel das Berliner Hundegesetz in § 16 an, dass Hundewelpen und Hunde unter einem Jahr nur von Personen verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden dürfen, die einen Sachkundenachweis besitzen oder nach den gesetzlichen Vorschriften als sachkundig gelten.
Wer einen Hund abgibt, muss dem Erwerber seine eigene Identität sowie die oben genannten Voraussetzungen bescheinigen und außerdem die Rasse des Hundes. Der Erwerber ist dazu verpflichtet, sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie über die gesamte Lebensdauer des Hundes aufzubewahren. Unterlässt er dies, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro.
Entsprechende Regelungen gibt es in anderen Bundesländern bisher nicht.
Woran erkennt man unseriöse Welpenhändler?
Niedrige Preise und schlechtes Deutsch sind keine zwingenden Merkmale für illegalen Welpenhandel. Zum Teil treten Deutsche als Verkäufer oder Mittelspersonen auf, und auch höhere Preise sind keine Seltenheit mehr.
Bei der Kontaktaufnahme verlangen dubiose Händler schnell die Handynummer des Käufers und rufen diesen oft mit unterdrückter Nummer an. Will der Verkäufer keine Daten über sich herausrücken, sollte dies skeptisch machen.
Ein klares Indiz für illegale Machenschaften ist ein Handel, der auf der Straße oder im öffentlichen Raum, auf einem Parkplatz oder in einem Hinterhof abgewickelt wird.
Viele Angebote von Welpen in Kleinanzeigen-Portalen sind unseriös. Daran ändern auch rührselige Geschichten nichts, die niemand nachprüfen kann.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich beim Welpenkauf beachten?
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Zeigt der Welpe auffällige Verhaltensweisen?
- Ist es möglich, das Muttertier zu sehen?
- Gibt es Kopien tierärztlicher Atteste für den Hund?
- Sind notwendige Impfungen erfolgt?
- Gibt es einen EU-Heimtierausweis?
- Ist der Welpe gechippt?
- Wurden rassespezifische Untersuchungen durchgeführt (Herz, Röntgen, MRT)?
Bedenken Sie: Hunde dürfen erst im Alter von mindestens acht Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland eingeführt werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
Praxistipp zum illegalen Welpenhandel
Illegaler Welpenhandel ist als Betrug strafbar. In der Regel wird dabei auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Wer mit einem Ermittlungsverfahren wegen solcher Vorwürfe rechnen muss, sollte sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Geschädigte Hundekäufer können gegen den Händler - so sie ihn denn identifizieren können - Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier hilft ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
(Wk)