Sonderangebot: Ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?

04.07.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau,Laden,Kleidungsstück,Preisschild Kann man auch reduzierte Ware umtauschen? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Kauf im Laden: Ist die gekaufte Ware fehlerfrei, gibt es keinen automatischen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe - auch nicht von reduzierter Ware. Das Produkt muss dazu vielmehr einen Fehler haben.

2. Kulanz des Händlers: Viele Händler im Laden bieten aus Kulanz den Umtausch von Waren an. Ob reduzierte, aber mangelfreie Ware davon ausgeschlossen ist, hängt vom Händler ab.

3. Online-Kauf: Wird reduzierte Ware online eingekauft, hat der Kunde unabhängig vom Vorliegen eines Mangels laut Gesetz ein mindestens 14tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf erfordert keine Begründung.
"Schlussverkauf", "Sale", "Bis zu 70 %", "Bei uns purzeln die Preise" - solche Werbebotschaften locken die Kundschaft mit Aussicht auf Schnäppchen in die Läden und Geschäfte. Aber: Was ist zu tun, wenn einem die günstig erstandene Jacke zu Hause nicht mehr gefällt, das stark reduzierte Oberteil beschädigt ist oder die Schuhe etwas zu knapp gekauft wurden? Gilt bei Sonderangeboten tatsächlich: "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen"?

Auf zur Schnäppchenjagd!


Stellen Sie sich vor, Sie gehen am Wochenende beim Shoppen erfolgreich auf Schnäppchenjagd. Eine Sommerjacke, zwei Hosen, drei T-Shirts und ein paar schicke neue Schuhe sind die Ausbeute - alles reduziert, zum Teil um mehr als 50 Prozent. Aber: zu Hause stellen Sie fest, dass die Jacke einen unschönen Fleck hat, die Schuhe etwas drücken und eine Hose vielleicht doch nicht ganz so schick ist, wie zunächst gedacht. Was nun? Vielleicht schwirrt Ihnen der oft gelesene Satz "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" im Kopf herum. Stimmt das?

Wann kann ich gekaufte Waren umtauschen?


Hier muss man unterscheiden, ob die Ware im Ladengeschäft oder online gekauft wurde. Beim Kauf im Ladengeschäft gilt: Gekauft ist gekauft. Es gibt kein Recht zum Umtausch von einwandfreien Waren. Dies gilt für Waren, die zum regulären Preis verkauft werden, ebenso wie für herabgesetzte Artikel. Allerdings gewähren viele Läden ihren Kunden aus Kulanz ein Umtauschrecht. Es lohnt sich also, danach zu fragen. Die genaue Ausgestaltung - ob ein Kassenbon verlangt wird, die Waren nur gegen andere Waren aus dem Laden im gleichen Wert umgetauscht werden oder es zum Beispiel einen Gutschein gibt, ist dann Sache des Händlers. Schließlich macht er dies freiwillig.

Etwas anderes gilt beim Online-Kauf im Internet oder bei Bestellungen per Telefon. Hier gibt es bei gewerblichen Verkäufern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb der man die gekaufte Sache ohne Angabe besonderer Grund zurückschicken kann. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für preisreduzierte Artikel oder Sonderangebote. In jedem Fall ist ein ausdrücklicher Widerruf des Kaufs an die Adresse des Händlers erforderlich - zum Beispiel per E-Mail. Allerdings sind die Onlinehändler nicht dazu verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Ob sie dies tun, ist wieder eine Kulanzfrage.

Reduzierte Ware beschädigt: Wann gilt die gesetzliche Gewährleistung?


Wenn die gekaufte Ware jedoch von vornherein beschädigt ist, also einen Mangel hat, darf der Kunde grundsätzlich reklamieren und eine Reparatur oder einen Umtausch gegen mangelfreie Ware verlangen. Und dies gilt - entgegen der verbreiteten Parole "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" - auch für Sonderangebote und reduzierte Schnäppchenkäufe. Wenn der Verkäufer keine Abhilfe schaffen kann, darf der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen - gegen Rückgabe der Ware. Ausnahme: Wenn die Ware gerade wegen eines Fehlers oder einer Verschmutzung im Preis heruntergesetzt wurde, ist eine Reklamation aus diesem Grund natürlich ausgeschlossen.

Wie lange kann man reduzierte Ware umtauschen?


Hier kommt es wieder darauf an, ob die Waren im Geschäft oder online gekauft wurden. Beim Online-Kauf gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für 14 Tage. Manche Händler und Verkaufsplattformen bieten ihren Kunden auch freiwillig eine längere Widerrufsfrist, etwa von 30 Tagen.

Bietet ein Ladengeschäft aus Kulanz freiwillig einen Umtausch an, kann es auch bestimmen, innerhalb welcher Zeit dieser möglich ist. Oft sind dies ebenfalls 14 Tage.

Bei beschädigter oder mangelhafter Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese Ansprüche verjähren bei Neuware vom Händler innerhalb von zwei Jahren. Vorteil für Verbraucher: Innerhalb der ersten 12 Monate wird per Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Ware vorlag. Denn nur dann haftet der Händler für den Mangel. Erst nach 12 Monaten müsste der Käufer also beweisen, dass die Ware schon bei Übergabe mangelhaft war.

Für privat gekaufte Artikel gelten diese Regelungen nicht.

Praxistipp zum Umtausch reduzierter Ware


Während es beim Kauf im Laden auf die Kulanz des Händlers ankommt, besteht beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Beide Händler können jedoch die gesetzliche Gewährleistung für defekte oder mangelhafte Waren nicht ausschließen. Viele Geschäfte bieten freiwillig einen Umtausch an, zum Beispiel gegen einen Wertgutschein. Kommt es zum Streit mit einem Händler über den Umtausch teurerer Waren, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für Zivilrecht.

(Bu)


 Stephan Buch
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