Ist Tischfussball als Sport anzusehen?

07.05.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
Ist Tischfussball als Sport anzusehen? © Bu - Anwalt-Suchservice

Was Sport ist, liegt im Auge des Betrachters. Auch Schach, Dart, Billiard oder – seit einiger Zeit – Computerspiele werden von manchem so angesehen. In manchen Fällen allerdings muss sich das Finanzamt mit dieser Frage befassen.

Es begab sich, dass ein Verein beim Finanzamt die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit beantragte. Durch eine solche Anerkennung winken steuerliche Vorteile. Der Zweck des Vereins war die Förderung des Tischfußballs, genauer des wettkampfmäßigen Drehstangen-Tischfußballspiels. Der Verein berief sich darauf, dass die Förderung des Sports laut Abgabenordnung als gemeinnützig anzusehen sei. Das Finanzamt sah das anders – und lehnte die Gemeinnützigkeit ab. Umgehend bekam der Verein einen hübschen Körperschaftssteuer-Bescheid. Erbost zogen die verhinderten Sportler nun vor Gericht.

Denn immerhin handelte es sich bei dem Verein um den Bundesverband für Drehstangen-Tischfußball. Es sollten Wettbewerbe organisiert und Jugendförderung betrieben werden. Auch auf internationaler Ebene wollte man den deutschen Tischfußball würdig vertreten. Der Verein wies auch darauf hin, dass man sogar schon an der Ausrichtung einer Weltmeisterschaft beteiligt gewesen sei – mit Teams aus 20 Nationen. Die Spielregeln seien von der ITSF (international table soccer federation) mit Sitz in Nantes festgelegt worden. Nicht zuletzt habe das Spiel auch den Zweck der Körperertüchtigung. Der Verein verwies auch darauf, dass auch der Schießsport, das Segelfliegen, das Bogenschießen, Billard und Dart als Sport anerkannt seien – obwohl dabei der Aspekt körperlicher Anstrengung nicht so ganz im Vordergrund stünde. Obendrein habe das Finanzamt ein früheres BFH-Urteil zitiert, in dem es nicht um “echten” Tischfußball gegangen sei, sondern um ein Tipp-Kick-Spiel, bei dem man auf den Kopf der Figuren drücke, damit diese “kickten.”

Das Hessische Finanzgericht konnte sich diesen Argumenten nicht entziehen und gestand dem Verein die Gemeinnützigkeit zu. Entscheidend sei, dass das Tischfußballspiel sich aufgrund des notwendigen Körpereinsatzes und der sich ergebenden Anforderungen an Konzentration und Kondition zur körperlichen Ertüchtigung der Spieler eigne. Denn immerhin erfordere der Drehstangen-Tischfußball einen viel höheren Kraft- und Bewegungsaufwand als die Spielvarianten Subbuteo und Tipp-Kick und schule auch das Konzentrations- und Reaktionsvermögen der Spieler.

Der Verein musste damit keine Steuern zahlen. Die Verfahrenskosten hatte das Finanzamt zu tragen. Es ist möglich, dass sich auch noch der Bundesfinanzhof mit dieser Frage beschäftigen muss. Denn nach Ansicht aller Beteiligten hat dieses Problem eine grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Steuerrecht.

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23. Juni 2010, Az. 4 K 501/09