Kaffeekanne unterm Bremspedal: Wer haftet bei einem Unfall?
27.01.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Was schiefgehen kann, geht schief – das besagt Murphys Law. Und so kann es passieren, dass man für einen dummen Zufall und darauf folgenden Unfall haftet, wenn die eigene Kaffeekanne unter das Bremspedal des eigenen Brummis rutscht.
Ein LKW-Fahrer hatte auf dem Beifahrersitz seines LKW eine Tasche abgelegt, in der er auch eine Kanne Kaffee aufbewahrte. Als der LKW auf regennasser Straße abrupt abbremsen musste, passierte es: Die Tasche samt Kanne landete im Fußraum, die Kanne flog aus der Tasche und verkeilte sich hinter dem Bremspedal. Alle Versuche, die Kanne dort – während der Fahrt! – wieder herauszubekommen, scheiterten. Als der Fahrer nach der Kanne greifen wollte, verriss er das Lenkrad, ein Unfall ließ sich nicht mehr vermeiden.
Die Kaskoversicherung des Spediteurs ersetzte zwar zunächst alle Schäden, wollte sich dann aber beim vom Pech verfolgten Brummi-Fahrer schadlos halten und verklagte ihn auf Schadensersatz. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln war der Ansicht, dass der Brummi-Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht hatte: Während der Fahrt nach einem Gegenstand im Fußraum zu greifen berge immer die Gefahr, das Steuer zu verreißen und einen Unfall zu verursachen.
OLG Köln, Az.: 26 U 49/99 & LG Bonn – Az.: 13 O 170/99
Ein schöner Kaffee schmeckt nicht nur, sondern hält zudem wach - auch Fahrzeugführer. Nur während der Fahrt sollte man besser die Finger davon lassen. Kommt es nämlich zum Unfall, stellt sich wie immer die Frage nach der Haftung.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was war passiert? Wer zahlt für verklemmte Kaffeekanne? Was war passiert?
Ein LKW-Fahrer hatte auf dem Beifahrersitz seines LKW eine Tasche abgelegt, in der er auch eine Kanne Kaffee aufbewahrte. Als der LKW auf regennasser Straße abrupt abbremsen musste, passierte es: Die Tasche samt Kanne landete im Fußraum, die Kanne flog aus der Tasche und verkeilte sich hinter dem Bremspedal. Alle Versuche, die Kanne dort – während der Fahrt! – wieder herauszubekommen, scheiterten. Als der Fahrer nach der Kanne greifen wollte, verriss er das Lenkrad, ein Unfall ließ sich nicht mehr vermeiden.
Wer zahlt für verklemmte Kaffeekanne?
Die Kaskoversicherung des Spediteurs ersetzte zwar zunächst alle Schäden, wollte sich dann aber beim vom Pech verfolgten Brummi-Fahrer schadlos halten und verklagte ihn auf Schadensersatz. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln war der Ansicht, dass der Brummi-Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht hatte: Während der Fahrt nach einem Gegenstand im Fußraum zu greifen berge immer die Gefahr, das Steuer zu verreißen und einen Unfall zu verursachen.
OLG Köln, Az.: 26 U 49/99 & LG Bonn – Az.: 13 O 170/99
(Wk)