Kampfhunde: Was ist hinsichtlich Haltung und Haftung zu beachten?
01.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Bereits in der Antike wurden Hunde speziell für den Kriegseinsatz gezüchtet. In späteren Zeiten geschah dies auch, um in Hundekämpfen mit Wetteinsatz anzutreten oder – wie etwa beim Staffordshire-Bullterrier – für die Rattenjagd. Heute existieren mehrere Hunderassen, die aus Sicht der Behörden aggressiver und gefährlicher sind als andere Hunde. Sie werden allgemein unter dem Begriff "Kampfhunde" geführt. Die einzige bundeseinheitliche Regelung dazu ist das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz. Darin findet sich eine Rasseliste, auf der insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen stehen. Die dort genannten Hunde dürfen nicht importiert werden. Einige Bundesländer haben eigene Rasselisten aufgestellt, auf denen sie die ihrer Ansicht nach gefährlichen Hunderassen aufführen. Diese Listen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Haltung der dort aufgeführten Hunderassen unterliegt einigen Einschränkungen. Allerdings kommen auch einige Bundesländer in letzter Zeit davon ab, Hunde nur nach ihrer Rasse zu beurteilen, und setzen stärker bei deren Verhalten und der Sachkunde des Halters an.
Dies unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Eine mögliche Einschränkung ist, dass nur volljährige Personen bestimmte Hunderassen halten dürfen. Unter Umständen kommen weitere Voraussetzungen für die Haltung dazu, wie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein "Hundeführerschein". Auch Maßnahmen, welche die Hunde selbst betreffen, sind üblich – zum Beispiel ein Leinenzwang, eine Maulkorbpflicht und das Ablegen eines Wesenstests. Manche Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor.
Hundeführerschein nennt man umgangssprachlich den "Sachkundenachweis", welcher für das Halten bestimmter Hunderassen vorgeschrieben ist. Um ihn zu bekommen, müssen Hundehalter nachweisen, dass sie mit ihrem Hund richtig umgehen und ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. Sogar eine theoretische Prüfung zum Thema Haltung und Erziehung von Hunden gibt es. Manche Bundesländer machen den Hundeführerschein zur Voraussetzung, um einen gefährlichen Hund zu halten. In anderen ist er die Voraussetzung für eine Befreiung vom Leinenzwang.
Mit einem Wesenstest soll festgestellt werden, ob sich ein Hund in bestimmten Situationen aggressiv verhält. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie er gegenüber anderen Hunden, plötzlichen lauten Geräuschen oder Menschenmengen reagiert. Bei den sogenannten Listenhunden wird im Rahmen des Wesenstests geprüft, ob die erwartete genetisch bedingte Aggressionssteigerung wirklich vorhanden ist. Wenn der Hund den Test besteht, darf er in der Regel auch gehalten werden. Zum Teil ist es jedoch Pflicht, den Test alle zwei Jahre zu wiederholen. Oft wird ein Wesenstest auch bei sogenannten Aggressionshunden verlangt. So nennt man Hunde, deren Rasse nicht auf den Listen für gefährliche Hunderassen auftaucht, die aber bereits negativ aufgefallen sind.
Es gibt auch für "normale" Hunde gesetzliche Regeln. So haben viele Bundesländer Hundegesetze erlassen. Das Hamburger Hundegesetz schreibt zum Beispiel eine Anleinpflicht vor. Davon kann nach einer bestandenen Gehorsamsprüfung abgesehen werden. In manchen Bundesländern müssen Hunde auch fälschungssicher gekennzeichnet werden und der Halter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. In Hamburg ist die Haltung gefährlicher Hunde erlaubnispflichtig und von einem Sachkundenachweis abhängig. Außerhalb der eigenen Wohnräume besteht Leinenpflicht und die Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahmen von der Maulkorbpflicht gibt es zum Beispiel für Welpen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die sogenannte Tierhalterhaftung. Diese betrifft nicht nur Hundehalter, sondern die Halter aller privaten Haustiere. Hundehalter haften nach § 833 BGB, wenn ihr Hund einen Schaden anrichtet oder eine Person verletzt. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Das heißt: Der Hundehalter haftet immer, auch wenn er nichts dafür kann. War er zum Beispiel bei einem Beiß-Vorfall zu weit weg vom Hund, um eingreifen zu können, haftet er trotzdem. Sogar, wenn der Hund den Hundesitter beißt, während der Halter im Urlaub ist. Hundehaltern ist daher unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Es gibt besondere Versicherungen für Kampfhunde.
Unter Umständen kann sich ein Kampfhundehalter sogar strafbar machen. Dies zeigt zum Beispiel ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 2 (7) Ss 318/14 – AK 97/14) verhandelt wurde. Dabei hatte ein Halter seinen Kampfhund nicht wie vorgeschrieben abgesichert und unter Kontrolle gehabt. Der Hund biss ein Kind. Das Gericht verurteilte den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die meisten Gerichte sind der Ansicht, dass Vermieter ihren Mietern die Haltung von Kampfhunden in der Mietwohnung verbieten dürfen. Wenn sich die Mieter nicht daran halten, droht ihnen die Kündigung. Die Rechtsprechung dazu ist jedoch nicht ganz einheitlich. Das Amtsgericht Spandau bestätigte zwar die fristlose Kündigung eines Mieters, der seinen Kampfhund auch nach einer Abmahnung behielt (Urteil vom 22.3.2002, Az. 3b C 956/01). Andererseits entschieden das Landgericht Berlin und das Landgericht München I, dass eine fristlose Kündigung nicht in Betracht kommt, wenn der Kampfhund niemals aggressiv war und sich auch die Nachbarn überhaupt nicht gestört fühlen (LG Berlin, Urteil vom 6.5.2005, Az. 64 S 503/04, LG München I, Urteil vom 8.11.2006, Az. 14 S 23517/05).
2018 machte der Fall "Chico" Schlagzeilen – das war ein Staffordshire-Terrier, der seine Halterin und ihren erwachsenen Sohn in Hannover totgebissen hatte. Wenige Tage nach dem "Chico-Vorfall" hatte in Hessen ein Staffordshire-Mischling einem Kleinkind in den Kopf gebissen – dieses starb.
Das Ordnungsamt der Gemeinde kann in solchen Fällen anordnen, dass der Hund eingeschläfert wird. Vor Gericht haben Hundehalter schlechte Chancen, sich dagegen zu wehren, wenn tatsächlich Menschen ernsthaft verletzt wurden. Dies zeigt auch ein Fall, in dem ein zweijähriges Mädchen von einem Rottweiler fast totgebissen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in zweiter Instanz die Klage der Hundehalterin gegen die behördliche Entscheidung zum Einschläfern des Hundes ab. Allerdings machte sich das Gericht die Entscheidung auch nicht leicht: Zuerst wurde das Gutachten einer Amtstierärztin eingeholt, die den Hund als nicht therapierbar bezeichnete. Dieser habe ein fehlgeleitetes Jagdverhalten. Es sei wahrscheinlich, dass er wieder Menschen verletzen werde (Az. 5 B 925/15).
Auch Chico wurde trotz massiven Medieninteresses und einer vielfach unterzeichneten Petition auf behördliche Anordnung eingeschläfert - wegen Verletzungen am Kiefer. Allerdings wurden Mitarbeiter des Veterinäramtes anschließend auf andere Posten versetzt.
Wenn Sie einen Kampfhund halten möchten, sollten Sie sich zuerst mit den Eigenheiten der jeweiligen Hunderasse befassen. Auch sollten Sie sich selbst ernsthaft überlegen, ob Sie diesem Tier die Zuwendung und Erziehung geben können, die es braucht. Anschließend sollten Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde informieren. Wichtig ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Wenn Probleme auftauchen, kann ein auf das Tierrecht spezialisierter Rechtsanwalt Sie kompetent beraten. Bei Entscheidungen von Behörden ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der beste Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
1. Spezielle Voraussetzungen: Eigentümer von als Kampfhunden eingestuften Hunderassen müssen je nach Bundesland volljährig sein, ein unbedenkliches polizeiliches Führungszeugnis haben sowie einen Sachkundenachweis in Form eines Hundeführerscheins nachweisen. In Hamburg benötigen Halter von Kampfhunden eine behördliche Erlaubnis.
2. Sicherheitsvorkehrungen: Für Kampfhunde gelten regelmäßig besondere Sicherheitsanforderungen, wie das Tragen eines Maulkorbs und die Nutzung einer kurzen Leine in der Öffentlichkeit. Teilweise müssen Kampfhunde auch fälschungssicher gekennzeichnet sein.
3. Tierhalterhaftung: Auch Hundehalter haften nach § 833 BGB unabhängig vom eigenen Verschulden, wenn ihr Tier einen Schaden anrichtet oder eine Person verletzt. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen und ist in manchen Bundesländern für Kampfhunde sogar Pflicht.
1. Spezielle Voraussetzungen: Eigentümer von als Kampfhunden eingestuften Hunderassen müssen je nach Bundesland volljährig sein, ein unbedenkliches polizeiliches Führungszeugnis haben sowie einen Sachkundenachweis in Form eines Hundeführerscheins nachweisen. In Hamburg benötigen Halter von Kampfhunden eine behördliche Erlaubnis.
2. Sicherheitsvorkehrungen: Für Kampfhunde gelten regelmäßig besondere Sicherheitsanforderungen, wie das Tragen eines Maulkorbs und die Nutzung einer kurzen Leine in der Öffentlichkeit. Teilweise müssen Kampfhunde auch fälschungssicher gekennzeichnet sein.
3. Tierhalterhaftung: Auch Hundehalter haften nach § 833 BGB unabhängig vom eigenen Verschulden, wenn ihr Tier einen Schaden anrichtet oder eine Person verletzt. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen und ist in manchen Bundesländern für Kampfhunde sogar Pflicht.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Regeln gelten für Besitzer gefährlicher Hunde? Kampfhunde: Was ist ein "Hundeführerschein?" Was ist ein "Wesenstest" für Kampfhunde? Kampfhunde: Mit Leine und Maulkorb? Wer haftet, wenn der Kampfhund zubeißt? Kann sich der Halter eines Kampfhundes strafbar machen? Wann ist ein Kampfhund in der Mietwohnung erlaubt? Fall Chico: Darf die Behörde einen Kampfhund einschläfern lassen? Praxistipp zur Haltung und Haftung von Kampfhunden Welche Regeln gelten für Besitzer gefährlicher Hunde?
Dies unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Eine mögliche Einschränkung ist, dass nur volljährige Personen bestimmte Hunderassen halten dürfen. Unter Umständen kommen weitere Voraussetzungen für die Haltung dazu, wie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein "Hundeführerschein". Auch Maßnahmen, welche die Hunde selbst betreffen, sind üblich – zum Beispiel ein Leinenzwang, eine Maulkorbpflicht und das Ablegen eines Wesenstests. Manche Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor.
Kampfhunde: Was ist ein "Hundeführerschein?"
Hundeführerschein nennt man umgangssprachlich den "Sachkundenachweis", welcher für das Halten bestimmter Hunderassen vorgeschrieben ist. Um ihn zu bekommen, müssen Hundehalter nachweisen, dass sie mit ihrem Hund richtig umgehen und ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. Sogar eine theoretische Prüfung zum Thema Haltung und Erziehung von Hunden gibt es. Manche Bundesländer machen den Hundeführerschein zur Voraussetzung, um einen gefährlichen Hund zu halten. In anderen ist er die Voraussetzung für eine Befreiung vom Leinenzwang.
Was ist ein "Wesenstest" für Kampfhunde?
Mit einem Wesenstest soll festgestellt werden, ob sich ein Hund in bestimmten Situationen aggressiv verhält. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie er gegenüber anderen Hunden, plötzlichen lauten Geräuschen oder Menschenmengen reagiert. Bei den sogenannten Listenhunden wird im Rahmen des Wesenstests geprüft, ob die erwartete genetisch bedingte Aggressionssteigerung wirklich vorhanden ist. Wenn der Hund den Test besteht, darf er in der Regel auch gehalten werden. Zum Teil ist es jedoch Pflicht, den Test alle zwei Jahre zu wiederholen. Oft wird ein Wesenstest auch bei sogenannten Aggressionshunden verlangt. So nennt man Hunde, deren Rasse nicht auf den Listen für gefährliche Hunderassen auftaucht, die aber bereits negativ aufgefallen sind.
Kampfhunde: Mit Leine und Maulkorb?
Es gibt auch für "normale" Hunde gesetzliche Regeln. So haben viele Bundesländer Hundegesetze erlassen. Das Hamburger Hundegesetz schreibt zum Beispiel eine Anleinpflicht vor. Davon kann nach einer bestandenen Gehorsamsprüfung abgesehen werden. In manchen Bundesländern müssen Hunde auch fälschungssicher gekennzeichnet werden und der Halter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. In Hamburg ist die Haltung gefährlicher Hunde erlaubnispflichtig und von einem Sachkundenachweis abhängig. Außerhalb der eigenen Wohnräume besteht Leinenpflicht und die Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahmen von der Maulkorbpflicht gibt es zum Beispiel für Welpen.
Wer haftet, wenn der Kampfhund zubeißt?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die sogenannte Tierhalterhaftung. Diese betrifft nicht nur Hundehalter, sondern die Halter aller privaten Haustiere. Hundehalter haften nach § 833 BGB, wenn ihr Hund einen Schaden anrichtet oder eine Person verletzt. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Das heißt: Der Hundehalter haftet immer, auch wenn er nichts dafür kann. War er zum Beispiel bei einem Beiß-Vorfall zu weit weg vom Hund, um eingreifen zu können, haftet er trotzdem. Sogar, wenn der Hund den Hundesitter beißt, während der Halter im Urlaub ist. Hundehaltern ist daher unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Es gibt besondere Versicherungen für Kampfhunde.
Kann sich der Halter eines Kampfhundes strafbar machen?
Unter Umständen kann sich ein Kampfhundehalter sogar strafbar machen. Dies zeigt zum Beispiel ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 2 (7) Ss 318/14 – AK 97/14) verhandelt wurde. Dabei hatte ein Halter seinen Kampfhund nicht wie vorgeschrieben abgesichert und unter Kontrolle gehabt. Der Hund biss ein Kind. Das Gericht verurteilte den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wann ist ein Kampfhund in der Mietwohnung erlaubt?
Die meisten Gerichte sind der Ansicht, dass Vermieter ihren Mietern die Haltung von Kampfhunden in der Mietwohnung verbieten dürfen. Wenn sich die Mieter nicht daran halten, droht ihnen die Kündigung. Die Rechtsprechung dazu ist jedoch nicht ganz einheitlich. Das Amtsgericht Spandau bestätigte zwar die fristlose Kündigung eines Mieters, der seinen Kampfhund auch nach einer Abmahnung behielt (Urteil vom 22.3.2002, Az. 3b C 956/01). Andererseits entschieden das Landgericht Berlin und das Landgericht München I, dass eine fristlose Kündigung nicht in Betracht kommt, wenn der Kampfhund niemals aggressiv war und sich auch die Nachbarn überhaupt nicht gestört fühlen (LG Berlin, Urteil vom 6.5.2005, Az. 64 S 503/04, LG München I, Urteil vom 8.11.2006, Az. 14 S 23517/05).
Fall Chico: Darf die Behörde einen Kampfhund einschläfern lassen?
2018 machte der Fall "Chico" Schlagzeilen – das war ein Staffordshire-Terrier, der seine Halterin und ihren erwachsenen Sohn in Hannover totgebissen hatte. Wenige Tage nach dem "Chico-Vorfall" hatte in Hessen ein Staffordshire-Mischling einem Kleinkind in den Kopf gebissen – dieses starb.
Das Ordnungsamt der Gemeinde kann in solchen Fällen anordnen, dass der Hund eingeschläfert wird. Vor Gericht haben Hundehalter schlechte Chancen, sich dagegen zu wehren, wenn tatsächlich Menschen ernsthaft verletzt wurden. Dies zeigt auch ein Fall, in dem ein zweijähriges Mädchen von einem Rottweiler fast totgebissen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in zweiter Instanz die Klage der Hundehalterin gegen die behördliche Entscheidung zum Einschläfern des Hundes ab. Allerdings machte sich das Gericht die Entscheidung auch nicht leicht: Zuerst wurde das Gutachten einer Amtstierärztin eingeholt, die den Hund als nicht therapierbar bezeichnete. Dieser habe ein fehlgeleitetes Jagdverhalten. Es sei wahrscheinlich, dass er wieder Menschen verletzen werde (Az. 5 B 925/15).
Auch Chico wurde trotz massiven Medieninteresses und einer vielfach unterzeichneten Petition auf behördliche Anordnung eingeschläfert - wegen Verletzungen am Kiefer. Allerdings wurden Mitarbeiter des Veterinäramtes anschließend auf andere Posten versetzt.
Praxistipp zur Haltung und Haftung von Kampfhunden
Wenn Sie einen Kampfhund halten möchten, sollten Sie sich zuerst mit den Eigenheiten der jeweiligen Hunderasse befassen. Auch sollten Sie sich selbst ernsthaft überlegen, ob Sie diesem Tier die Zuwendung und Erziehung geben können, die es braucht. Anschließend sollten Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde informieren. Wichtig ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Wenn Probleme auftauchen, kann ein auf das Tierrecht spezialisierter Rechtsanwalt Sie kompetent beraten. Bei Entscheidungen von Behörden ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der beste Ansprechpartner.
(Wk)