Kissing spines
02.06.2010, Autor: Herr Hans-Wilhelm Coenen / Lesedauer ca. 1 Min. (3448 mal gelesen)
Kissing spines
Abweichung von der "physiologischen Norm" = Sachmangel ???
Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Röntgenbefunde eines Pferdes der Klasse II bis III (im konkreten Fall ging es um Engstände zwischen zwei Dornfortsätzen mit Randsklerosierung) einen Sachmangel darstellen, der zum Rücktritt vom zuvor geschlossenen Kaufvertrag berechtigt. Die Vorinstanz hatte dies wegen des höheren Risikos für das spätere Auftreten von Krankheitserscheinungen bejaht.
Dem ist der BGH entgegengetreten. Die Eignung eines Pferdes als Reitpferd sei nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass aufgrund bestehender röntgenologischer Veränderungen eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln werde, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen könnten. Die Röntgenbefunde der Klasse II bis III, die ein Abweichen vom physiologischen Idealzustand bedeuten, kämen in gewissem Umfang bei Lebewesen häufig war, daher könne der Käufer eines Pferdes nicht erwarten, ein Tier mit "idealen" Anlagen zu erhalten. Es komme daher stets darauf an, wie häufig die vorgefundenen Röntgenbefunde bei Pferden dieser Kategorie vorkämen. Diese Frage muss jetzt von der Vorinstanz aufgeklärt werden.
Der BGH hat aber schon auf folgendes aufmerksam gemacht:
Auch wenn der Markt auf Veränderungen der Röntgenklasse II bis III mit Preisabschlägen von 20 % bis 25 % reagiert (so die Behauptung der Käuferin) begründen solche Preisabschläge keinen Mangel, wenn die Abweichungen von der "physiologischen Norm" sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten.
Für ein erstes - natürlich unverbindliches und kostenloses - Vorgespräch stehe ich telefonisch oder persönlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Pferderechts:
Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Coenen
Kontaktieren Sie mich per Telefon: 0231/93698980 oder 01577/1837503
Abweichung von der "physiologischen Norm" = Sachmangel ???
Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Röntgenbefunde eines Pferdes der Klasse II bis III (im konkreten Fall ging es um Engstände zwischen zwei Dornfortsätzen mit Randsklerosierung) einen Sachmangel darstellen, der zum Rücktritt vom zuvor geschlossenen Kaufvertrag berechtigt. Die Vorinstanz hatte dies wegen des höheren Risikos für das spätere Auftreten von Krankheitserscheinungen bejaht.
Dem ist der BGH entgegengetreten. Die Eignung eines Pferdes als Reitpferd sei nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass aufgrund bestehender röntgenologischer Veränderungen eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln werde, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen könnten. Die Röntgenbefunde der Klasse II bis III, die ein Abweichen vom physiologischen Idealzustand bedeuten, kämen in gewissem Umfang bei Lebewesen häufig war, daher könne der Käufer eines Pferdes nicht erwarten, ein Tier mit "idealen" Anlagen zu erhalten. Es komme daher stets darauf an, wie häufig die vorgefundenen Röntgenbefunde bei Pferden dieser Kategorie vorkämen. Diese Frage muss jetzt von der Vorinstanz aufgeklärt werden.
Der BGH hat aber schon auf folgendes aufmerksam gemacht:
Auch wenn der Markt auf Veränderungen der Röntgenklasse II bis III mit Preisabschlägen von 20 % bis 25 % reagiert (so die Behauptung der Käuferin) begründen solche Preisabschläge keinen Mangel, wenn die Abweichungen von der "physiologischen Norm" sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten.
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