Ladendiebstahl: Welche Folgen drohen?
25.02.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Schadensersatz und Hausverbot: Der Täter kann verpflichtet werden, dem Geschäft den entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich des Warenwerts und möglicher Folgekosten. Außerdem droht dem Ladendieb ein Hausverbot.
2. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Je nach Schwere des Diebstahls drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Faktoren wie der Wert der gestohlenen Ware, Vorstrafen und das Verhalten nach der Tat beeinflussen das Strafmaß.
3. Eintrag ins Strafregister: Eine Verurteilung wegen Ladendiebstahls kann zu einem Eintrag im Strafregister führen, was langfristige Auswirkungen auf berufliche Chancen und Reisen haben kann.
1. Schadensersatz und Hausverbot: Der Täter kann verpflichtet werden, dem Geschäft den entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich des Warenwerts und möglicher Folgekosten. Außerdem droht dem Ladendieb ein Hausverbot.
2. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Je nach Schwere des Diebstahls drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Faktoren wie der Wert der gestohlenen Ware, Vorstrafen und das Verhalten nach der Tat beeinflussen das Strafmaß.
3. Eintrag ins Strafregister: Eine Verurteilung wegen Ladendiebstahls kann zu einem Eintrag im Strafregister führen, was langfristige Auswirkungen auf berufliche Chancen und Reisen haben kann.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist eigentlich ein Diebstahl? Wann handelt es sich um vollendeten Diebstahl? Wie wird ein Ladendiebstahl bestraft? "Es war doch nur ein Taschenmesser": Wie wird ein Diebstahl mit einer Waffe bestraft? Wie wird wiederholter Diebstahl geahndet? Ist das Aufessen von Lebensmitteln im Laden Diebstahl? Wie wird der Diebstahl von Kleinkram von geringem Wert bestraft? Wovon hängt die Höhe der Strafe für Ladendiebstahl ab? Was wird ins Führungszeugnis eingetragen? Wann gibt es Hausverbot im Laden? Praxistipp zur Strafbarkeit des Ladendiebstahls Was ist eigentlich ein Diebstahl?
Laut Strafgesetzbuch ist Diebstahl die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache (§ 242 StGB). Dabei spielen auch die Absichten des Täters eine Rolle. So muss dieser beabsichtigen, den jeweiligen Gegenstand sich selbst oder jemand anderem zuzueignen, also die Eigentumsverhältnisse daran zu ändern. Auch müssen der Täter (oder die Täterin) rechtswidrig handeln. Das bedeutet: Ihr Handeln darf nicht von Verträgen wie einem Kaufvertrag abgedeckt sein. Auch der Versuch eines Ladendiebstahls ist strafbar, nicht nur die vollendete Tat.
Wann handelt es sich um vollendeten Diebstahl?
Diese Frage lässt sich gar nicht so einfach beantworten. Ist eine Flasche Parfum bereits "gestohlen", wenn man sie in der Tasche hat, selbst aber noch im Laden steht? Oder ist der Ladendiebstahl vielleicht erst dann vollendet, der Gegenstand also erst richtig "gestohlen", wenn man die Kasse passiert oder den Laden verlassen hat?
Für Juristen (und Gerichte) ist dabei etwas entscheidend, das sie "Gewahrsamsbruch" nennen. Den Gewahrsam an einer Sache hat derjenige inne, der im Besitz dieses Gegenstandes ist und der darüber verfügen kann. Nimmt man ihm diese Sache weg, bricht man seinen Gewahrsam und begründet einen neuen.
Bei einem Ladendiebstahl ist dieser Vorgang in dem Moment abgeschlossen, in dem der Dieb die Ware in seine Jackentasche oder unter seinen Pullover gesteckt hat, wo andere Leute sie nicht sehen können. Ab diesem Moment kann der Ladeninhaber nicht mehr frei über die Ware verfügen. Damit ist der Diebstahl vollendet.
Natürlich gibt es auch Grenzfälle – zum Beispiel, wenn der Kunde die Ware in eine mitgebrachte eigene Tüte, Einkaufstasche oder einen Einkaufstrolley packt. Entscheidend ist dabei, inwieweit die Ware "außer Sicht" ist, ob man sie also nur zur Kasse bringen oder sich tatsächlich aneignen will. Wer eine Flasche Parfum in einen offenen Einkaufskorb legt, wird kaum Probleme bekommen. Dies kann jedoch bei eigenen Einkaufstaschen oder Trolleys schon anders aussehen. Denn: Wie sollen Ladenpersonal oder Ladendetektiv wissen, dass es sich hier nicht um einen Diebstahl handelt? Schließlich werden persönliche Taschen beim Verlassen von Geschäften in der Regel nicht durchsucht.
Tipp: Sorgen Sie beim Einkaufen für klare Verhältnisse und nutzen Sie die ladeneigenen Einkaufskörbe oder Einkaufswagen.
Wie wird ein Ladendiebstahl bestraft?
Auf einen normalen, vollendeten Ladendiebstahl stehen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings haben die Gerichte beim Strafmaß großen Spielraum.
Mit einer härteren Strafe muss rechnen, wer als Mitglied einer Bande etwas gestohlen hat. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren. Als Bande sehen die Gerichte Zusammenschlüsse von mindestens drei Personen an. Diese Personen müssen sich "zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden" haben. Bei dem konkreten Diebstahl muss mindestens ein anderes Bandenmitglied geholfen haben, etwa durch das Ablenken von Verkaufspersonal. Nur dann kann es zu einer Verurteilung wegen Bandendiebstahl kommen.
"Es war doch nur ein Taschenmesser": Wie wird ein Diebstahl mit einer Waffe bestraft?
Wer bei einem Diebstahl eine Waffe dabeihat, wird härter bestraft. Hier drohen mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Handelt es sich gleichzeitig um einen Bandendiebstahl, liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr.
Im Zusammenhang mit Waffen gibt es oft böse Überraschungen für Täter. Die höhere Strafe gibt es nämlich nicht nur für "richtige" Waffen, wie zum Beispiel Schusswaffen, Gaspistolen, Totschläger, Dolche, Schlagringe und Pfefferspray. Sie wird auch für sogenannte "gefährliche Werkzeuge" verhängt und für jegliche "Mittel, ... um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden." Das heißt: Bei einem Diebstahl können auch ein Taschenmesser, eine Nagelschere oder ein Schraubendreher als gefährliches Werkzeug gelten.
Wichtig zu wissen: Dies hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Es geht hier nicht darum, ob ein Gegenstand nach dem Waffengesetz verboten oder erlaubnispflichtig ist. Es geht einzig und allein um die mögliche Gefahr für andere Leute.
Beispiel: Das Oberlandesgericht Köln sah ein Taschenmesser des Typs "Schweizer Offiziersmesser" mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern als "gefährliches Werkzeug" an (Urteil vom 10.1.2012, Az. III-1 RVs 258/11).
Bestraft wird das reine Mitführen. Die Waffe oder das gefährliche Werkzeug müssen also nicht einmal aus der Tasche geholt werden, damit es die härtere Strafe gibt. Mit anderen Worten: Wer im Laden klaut und dabei ein kleines Taschenmesser in der Jackentasche stecken hat, muss mit mindestens sechs Monaten "Knast" rechnen.
Wie wird wiederholter Diebstahl geahndet?
Auch der "gewerbsmäßige Diebstahl" wird härter bestraft. Von diesem gehen die Gerichte aus, wenn das Klauen für jemanden zur dauerhaften Einnahmequelle von einigem Umfang geworden ist. Dann handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB). Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Wichtig zu wissen: Die Voraussetzung für einen gewerbsmäßigen Diebstahl ist nicht, dass der Täter die Beute verkauft oder dass sein Handeln den Umfang eines Gewerbebetriebs erreicht. Es muss auch keine bestimmte, feste Anzahl von Diebstählen erreicht sein.
Tipp: Auf keinen Fall sollten Betroffene gegenüber der Polizei den Eindruck erwecken, dass sie ganz oder zum Teil vom Diebstahl leben.
Ist das Aufessen von Lebensmitteln im Laden Diebstahl?
Umgangssprachlich spricht man auch von "Mundraub": Jemand isst einfach im Laden einen Apfel von der Obstauslage oder öffnet eine Tüte Chips, um ein paar zu knabbern. Auch dies ist nicht erlaubt! Das Essen von Lebensmitteln, die ein Geschäft zum Verkauf anbietet, ist als ganz normaler Diebstahl strafbar, sobald diese nicht an der Kasse bezahlt werden. Auch ein "probieren" ist nicht erlaubt – auch nicht bei Obst. Sieht ein Ladeninhaber von einer Strafanzeige ab, ist das reine Kulanz.
Wie wird der Diebstahl von Kleinkram von geringem Wert bestraft?
Gegenstände im Wert von unter 50 Euro sehen die Gerichte als sogenannte "geringwertige Sachen" an. Nur auf einen Strafantrag des Geschädigten hin wird ein Diebstahl solcher Gegenstände überhaupt verfolgt. Natürlich wird ein Strafantrag regelmäßig gestellt, da viele Ladendiebstähle unter dieser Grenze liegen und der Gesamtschaden für die Geschäftsinhaber erheblich ist.
Trotzdem wird nicht immer Anklage erhoben. Allein die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Anklageerhebung. Sie kann das Verfahren auch einstellen. Besonders bei Ersttätern besteht beim Diebstahl geringwertiger Sachen eine gute Chance, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Allerdings kann dies an Auflagen gebunden sein, wie zum Beispiel eine Spende an eine gemeinnützige Organisation.
Wovon hängt die Höhe der Strafe für Ladendiebstahl ab?
Die Höhe der Strafe innerhalb des Strafrahmens hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel kommt es darauf an, ob es sich um einen einzelnen "Ausrutscher" oder den 20. Diebstahl in Folge handelt. Regelungen zum Strafrahmen enthält § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches.
Zum Beispiel spielt bei der Strafzumessung die "Gesinnung" des Täters eine große Rolle – also das Motiv für den Diebstahl. Ein Diebstahl aus reiner Not, etwa um einem Kind etwas zum Anziehen kaufen zu können, wird anders beurteilt, als ein Diebstahl wegen einer Mutprobe, als Zusatzverdienst oder gar, um dem Ladeninhaber bewusst zu schaden. Schon erwähnt wurde das erhöhte Strafmaß beim Diebstahl mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, als Bande oder als regelmäßige Einnahmequelle. Gerade bei Waffen kommt es auf den Fall an: So wird die Strafe bei Mitnahme eines Schraubendrehers geringer ausfallen, als bei Rambos Kampfmesser.
Das Gericht berücksichtigt natürlich auch die Lebensumstände des Angeklagten. Zu diesen gehören zum Beispiel Familie, Drogenabhängigkeit und Gesundheit. Das Verhalten nach der Tat spielt ebenfalls eine Rolle. Gibt ein Dieb das Diebesgut zurück und bemüht sich um Wiedergutmachung, hat er bessere Chancen auf eine milde Strafe. Strafmildernd auswirken kann sich auch ein drohender Jobverlust infolge des Diebstahls oder der Verurteilung.
Übrigens darf der Versuch, nach einer Tat zu fliehen oder Spuren zu verwischen, nicht zu einer Verschärfung der Strafe führen.
Wer allerdings auf der Flucht vor der Polizei mit dem Auto einen Fußgänger überfährt, muss heutzutage mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen.
Was wird ins Führungszeugnis eingetragen?
Jede strafrechtliche Verurteilung wird ins Bundeszentralregister aufgenommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie auch im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Nicht im Führungszeugnis eingetragen werden Verurteilungen von Ersttätern zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen. Ohne Eintragung bleiben auch bestimmte Taten unter Drogeneinfluss und bestimmte zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen.
Wann gibt es Hausverbot im Laden?
Sehr oft ist die Folge eines Ladendiebstahls ein Hausverbot im jeweiligen Geschäft. Ladeninhaber dürfen ohne Weiteres ein Hausverbot verhängen, da sie in ihrem Laden das Hausrecht innehaben. Ein Hausverbot ist meist zeitlich begrenzt auf ein oder zwei Jahre. Allerdings kann es sich auf alle Geschäfte einer Handelskette beziehen. Wer es nicht beachtet, macht sich strafbar wegen Hausfriedensbruch.
Praxistipp zur Strafbarkeit des Ladendiebstahls
Nach einem Ladendiebstahl kann es durchaus zu einer empfindlichen Gefängnisstrafe kommen. Die Tatumstände und die Motive des Täters spielen eine große Rolle bei der Höhe der Strafe. Betroffene sollten möglichst wenig Angaben gegenüber der Polizei machen und schnellstens einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen.
(Ma)