Legionellengefahr: Wie warm muss das Warmwasser sein?

25.08.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
Heizungsanlage,Thermometer,Warmwasser Risiko von Legionellen: Wie hoch muss die Warmwassertemperatur sein? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Gesundheitsgefahr: Legionellen vermehren sich bei Wassertemperaturen zwischen ca. 25 °C bis ca. 45 °C
sehr gut, bis 55 Grad immer noch gut. Sie stellen eine akute Gesundheitsgefahr dar.

2. Warmwassertemperatur: Für Trinkwasserinstallationen mit zentralem Trinkwassererwärmer (z. B. im Keller zur Versorgung des gesamten Hauses) wird eine Temperatur von mindestens 55 °C in der gesamten Zirkulation empfohlen. Am Ausgang des Trinkwassererwärmers soll die Temperatur mindestens 60 °C betragen. Dies gilt insbesondere für Mehrfamilienhäuser.

3. Mieterrechte: Eine Absenkung der Temperatur des Warmwassers unter den zum Schutz gegen Legionellen notwendigen Temperaturbereich stellt ein relevantes hygienisches Risiko dar. Mieter haben einen Anspruch auf eine aus gesundheitlicher Sicht unbedenkliche Versorgung mit Warmwasser.
Vielen Vermietern ist nicht klar, dass es Mindesttemperaturen für das Warmwasser gibt und sie ihre Trinkwasseranlage regelmäßig auf Legionellen überprüfen lassen müssen. Gerichtsurteile gewähren Mietern im Ernstfall Ansprüche. Die hohen Gaspreise verlocken allerdings den ein oder anderen Vermieter dazu, die Warmwassertemperatur herabzusetzen, um zu sparen. Hinsichtlich der Warmwassertemperatur ist das allerdings der falsche Ansatz, weil damit die Gefahr einer Legionellenvergiftung stark steigt.

Legionellen wegen zu geringer Warmwassertemperatur?



Nach Schätzungen der Behörden sind 15 Prozent der Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden so stark mit Legionellen belastet, dass technische Gegenmaßnahmen notwendig wären. Laut Bundesumweltamt sterben etwa 3.000 Menschen im Jahr in Deutschland an legionellenbedingten Erkrankungen. Das Robert-Koch-Institut hat hochgerechnet, dass es durch diese Erkrankung in Deutschland insgesamt 15.000 bis 30.000 Lungenentzündungen pro Jahr gibt.

Legionellen leben in warmem Wasser. Sie entstehen bei Temperaturen zwischen 20 Grad und 55 Grad Celsius. Außerhalb dieses Temperaturbereichs vermehren sie sich nicht mehr, ab 60 Grad sterben sie ab. Sie finden besonders günstige Bedingungen in stehendem Wasser, etwa in Bereichen des Warmwasserrohrleitungssystems, die zeitweise nicht durchspült werden (zum Beispiel bei Wohnungsleerstand, aber auch unbenutzte Leitungsstränge mit Verbindung zum Haussystem, Löschwasserleitungen, überdimensionierte Warmwasseranlagen). Sind Trinkwasserrohre zu nah an Heizungsrohren installiert, besteht wegen der Erwärmung ebenfalls erhöhte Gefahr. Auch Ablagerungen von Bakterien, Kleinstlebewesen und Algen (sogenannte Biofilme) schaffen günstige Bedingungen.

Welche Temperatur muss das Warmwasser konkret haben?


Die beste Maßnahme zur Verhinderung ist eine permanent ausreichend hohe Temperatur des Warmwassers im gesamten Trinkwasserssystem.

Das Umweltbundesamt, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), zahlreiche Stadtwerke und weitere Stellen empfehlen übereinstimmend eine Einstellung der Warmwasseranlage auf mindestens 60 Grad Celsius. Auf diese Temperatur sollte das Wasser im Heizkessel also mindestens erhitzt werden. Zusätzlich soll das Warmwasser laut dieser Institutionen an jeder Stelle im Warmwassersystem eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius haben. Siehe dazu im Einzelnen die Ausführungen des DVGW.

Gesetzliche Vorgaben zur Mindesttemperatur von Warmwasser gibt es nicht. Die Trinkwasserverordnung verweist nur auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Genauer: "Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist".
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) präzisiert dies: 60 Grad Celsius sollen dort herrschen, wo das Wasser erwärmt wird. Aber auch im Rest der Anlage soll die Warmwassertemperatur nicht unter 55 Grad fallen, da es sich während des Transports durch die Rohrleitungen abkühlt. In Mietshäusern ist es Aufgabe des Vermieters, diese Mindesttemparatur zu gewährleisten.

Für Großanlagen (alles über Zweifamilienhäusern) ist die Erhitzung des Warmwassers auf eine Mindesttemperatur von 60 Grad vorgeschrieben. Welche Mietshäuser mit wie groß dimensionierten Wassererwärmungsanlagen genau unter den Begriff Großanlage fallen, erklärt dieses Dokument des DVGW.

Wie kann man die Warmwassertemperatur überprüfen?


Sofern in Bad und Küche keine Wasserhähne (Armaturen) mit Verbrühschutz verbaut sind, kann man das Warmwasser einfach in einen Becher füllen und direkt anschließend mit einem Thermometer prüfen, ob die empfohlene Mindesttemperatur erreicht wird.

Hohe Gaspreise als Grund für die Absenkung der Warmwassertemperatur?



Das Umweltbundesamt und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erteilen solchen Sparbemühungen seitens der Vermieter eine klare Absage und bleibt bei seiner 60-Grad-Empfehlung für das Warmwasser. Begründung: Der Gesundheitsschutz der Mieter sei wichtiger als das Energiesparen.

Muss der Vermieter auf Legionellen prüfen?


Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt seit 2011 in den meisten Mehrfamilienhäusern eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen vor. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davo ausgenommen. Seit 2012 muss diese Untersuchung im Drei-Jahres-Rhythmus stattfinden. Wird ein Wert von 100 Kolonie bildenden Einheiten auf 100 ml Trinkwasser erreicht, muss das Gesundheitsamt sofort informiert werden. Technische Abhilfemaßnahmen sind bei dieser Konzentration unbedingt erforderlich.

Praxistipp zur Mindesttemperatur des Warmwassers


Vermieter sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren für die Mieter, die durch die Mietsache verursacht werden können, vorzubeugen. Das Warmwasser muss dazu auf eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius erhitzt werden und im gesamten Leitungssystem eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius haben. Zudem sind sie verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen überprüfen zu lassen und das Prüfergebnis den Mietern mitzuteilen. Mieter, die sich insoweit in ihren Rechten verletzt sehen, wenden sich am besten an einen auf das Mietrecht spezialisierten Anwalt.

(Bu)


 Stephan Buch
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion