Löschung und Tilgung von Punkten in Flensburg
30.05.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Wer schon mal Punkte in Flensburg kassiert hat, weiß: Die sind nicht so schnell wieder weg. Irgendwann wird sogar die Fahrerlaubnis entzogen, wenn das Punktekonto zu stark gewachsen ist. Es gibt zwei Zeitpunkte, wann Punkte getilgt und/oder gelöscht werden. Zum einen werden die Punkte nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Zum anderen gibt es noch eine sogenannte "Überliegefrist", bis die Punkte endgültig aus dem Register gelöscht werden. Diese Frist bis zur endgültigen Löschung beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Tilgung. In dieser Zeit können sie noch große Probleme für die Fahrerlaubnis bereiten.
Um überhaupt Punkte auf seinem Konto in Flensburg zu haben, muss der Verkehrsteilnehmer erst einmal eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben. Dazu gehört zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Punkte können auch für Verstöße eingetragen werden, die man z. B. mit dem Fahrrad begeht. Ist dies geschehen und die Punkte wurden auf dem Konto gutgeschrieben, beginnt die Tilgungsfrist zu laufen. Nach deren Ablauf werden die Punkte getilgt, jedoch nicht endgültig gelöscht. Die Löschung erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist nach einem weiteren Jahr. Die Dauer der Tilgungsfrist hängt von der Anzahl der Punkte beim jeweiligen Verstoß ab:
Eintragung mit 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 / Löschung nach 3,5 Jahren,
Eintragung mit 2 Punkten: Tilgung nach 5 / Löschung nach 6 Jahren,
Eintragung mit 3 Punkten: Tilgung nach 10 / Löschung nach 11 Jahren.
Dabei zählt jeder Punkt in Bezug auf die Tilgung und Löschung einzeln. Die Tilgungsfrist bestehender Punkte wird also durch neu hinzukommende nicht beeinflusst. Hat man 8 Punkte erreicht, ist mit dem Autofahren erst einmal Schluss – die Fahrerlaubnis wird entzogen und kann in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Wenn die Tilgung eingetreten ist, dürfen die Punkte zum Beispiel den Gerichten nicht mehr mitgeteilt werden. Sie sind dann für neue Entscheidungen nicht mehr relevant (z. B. für die Höhe von Geldbußen), auch wenn sie noch im System gespeichert sind. Dies hört sich zunächst einmal unproblematisch und logisch an. Aber: Jeder weiß, dass die Behörden manchmal etwas länger brauchen und ein Bußgeldbescheid nicht am nächsten Tag ankommt.
Dazu ein Beispiel: Ein Autofahrer hat im November 2023 noch 7 Punkte auf seinem Konto. Einer wird zum 02.01.2024 getilgt, sodass nur noch 6 Punkte auf dem Konto wären. Am 20.01.2024 kommt ein Bußgeldbescheid an, der auch einen Punkt in Flensburg vorsieht. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der neue Verkehrsverstoß fand im Oktober 2023 statt; also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene noch 7 Punkte hatte.
Jetzt kommt die böse Überraschung: Der Punkt, der zum Januar hin getilgt wurde, aber noch ein Jahr gespeichert ist, hat trotzdem Auswirkungen. Schließlich war er zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht getilgt. Daher zählt er mit. Da seit dem 1.5.2015 das sogenannte "Erreichensprinzip" gilt, ist entscheidend, ob zu irgendeinem Zeitpunkt 8 Punkte erreicht wurden. Dies wäre hier der Fall. Im Beispiel wäre der Verkehrssünder daher seinen Führerschein dauerhaft los.
Sobald ein Fahrer 4 und dann 6 Punkte erreicht hat, muss er "ermahnt" werden. Das heißt: Ihm wird kostenpflichtig ein Schreiben übersandt, aus dem sich der Punktestand und die möglichen Folgen (8 Punkte = Entziehung der Fahrerlaubnis) ergeben müssen. Manchmal werden Punkte jedoch in einer so kurzen Zeit gesammelt, dass eine Warnung seitens der Behörde gar nicht mehr möglich ist. Das ist der Fall, wenn ein Fahrer 4 oder auch 5 Punkte hat, in ziemlich kurzer Zeit weitere Verstöße begeht und somit die 8-Punkte-Grenze überschreitet. In einem solchen Fall kann – mit Unterstützung eines Rechtsanwalts – eine Herabstufung auf 7 Punkte bewirkt werden und die Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Wenn diese Ausnahmeregel nicht greift und man den Führerschein nicht "retten" konnte, werden alle Punkte nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelöscht.
Beim Kraftfahrtbundesamt kann man gebührenfrei Auskunft über seinen Punktestand erhalten. Das geht online (mit Online-Ausweis und entsprechender Auslese-Software auf dem Handy) oder auch per Post (Formular online auf der KBA-Seite ausdrucken und mit Ausweiskopie einsenden) oder persönlich mit Personalausweis in den Dienststellen in Flensburg und Dresden.
Verkehrssünder können einmal in fünf Jahren einen Punkt löschen lassen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Die Voraussetzung ist, dass höchstens fünf Punkte auf dem Konto sind. Sind es mehr, muss man warten, bis welche verfallen.
Das Fahreignungsseminar hat einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Jeder Teil besteht aus zwei Sitzungen. Den pädagogischen Teil führt meist ein Fahrlehrer durch, den psychologischen ein Verkehrspsychologe. Die Kosten muss der Teilnehmer tragen. Diese liegen meist bei 300 bis 400 Euro. Jede Sitzung dauert 75 bis 90 Minuten.
Ist der Führerschein erst einmal weg, dauert es oft lange, bis man ihn neu beantragen kann. Oft ist dazu erst eine MPU nötig. Daher lohnt es sich immer wieder, gegen Bußgeldbescheide direkt mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen. Oft sind bei Blitzern Messfehler im Spiel oder es schleichen sich kleinere Verfahrensfehler ein, die eine Punktevergabe direkt ausschließen. Mancher Punkt lässt sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
1. Punkte in Flensburg: Für unterschiedlich schwere Verkehrsverstöße werden unterschiedliche viele Punkte ins Flensburger Zentralregister (Punktekartei) eingetragen.
2. Tilgung und Löschung: Die Frist für die Tilgung von im Flensburger Zentralregister eingetragenen Punkten richtet sich danach, ob ein, zwei oder drei Punkte für einen Verkehrsverstoß bzw. weine Straftat vergeben wurden. Wichtig: Getilgte Punktes sind noch nicht gelöscht.
3. Löschung: Sind Punkte getilgt, dauert es noch ein weiteres Jahr, bis sie endgültig aus dem Flensbruger Zentralregister gelöscht werden. Das kann zum Problem werden, wenn der Punktestand in Richtung Entzug der Fahrerlaubnis geht (= 8 Punkte).
1. Punkte in Flensburg: Für unterschiedlich schwere Verkehrsverstöße werden unterschiedliche viele Punkte ins Flensburger Zentralregister (Punktekartei) eingetragen.
2. Tilgung und Löschung: Die Frist für die Tilgung von im Flensburger Zentralregister eingetragenen Punkten richtet sich danach, ob ein, zwei oder drei Punkte für einen Verkehrsverstoß bzw. weine Straftat vergeben wurden. Wichtig: Getilgte Punktes sind noch nicht gelöscht.
3. Löschung: Sind Punkte getilgt, dauert es noch ein weiteres Jahr, bis sie endgültig aus dem Flensbruger Zentralregister gelöscht werden. Das kann zum Problem werden, wenn der Punktestand in Richtung Entzug der Fahrerlaubnis geht (= 8 Punkte).
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann bekommt man Punkte in Flensburg? Welche Tücken hat die einjährige Überliegefrist? Wann erfolgt eine Vorwarnung vor drohendem Führerscheinverlust? Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe? Wie kann ich selbst zur Löschung von Punkten beitragen? Praxistipp zu Punkten in Flensburg Wann bekommt man Punkte in Flensburg?
Um überhaupt Punkte auf seinem Konto in Flensburg zu haben, muss der Verkehrsteilnehmer erst einmal eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben. Dazu gehört zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Punkte können auch für Verstöße eingetragen werden, die man z. B. mit dem Fahrrad begeht. Ist dies geschehen und die Punkte wurden auf dem Konto gutgeschrieben, beginnt die Tilgungsfrist zu laufen. Nach deren Ablauf werden die Punkte getilgt, jedoch nicht endgültig gelöscht. Die Löschung erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist nach einem weiteren Jahr. Die Dauer der Tilgungsfrist hängt von der Anzahl der Punkte beim jeweiligen Verstoß ab:
Eintragung mit 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 / Löschung nach 3,5 Jahren,
Eintragung mit 2 Punkten: Tilgung nach 5 / Löschung nach 6 Jahren,
Eintragung mit 3 Punkten: Tilgung nach 10 / Löschung nach 11 Jahren.
Dabei zählt jeder Punkt in Bezug auf die Tilgung und Löschung einzeln. Die Tilgungsfrist bestehender Punkte wird also durch neu hinzukommende nicht beeinflusst. Hat man 8 Punkte erreicht, ist mit dem Autofahren erst einmal Schluss – die Fahrerlaubnis wird entzogen und kann in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Welche Tücken hat die einjährige Überliegefrist?
Wenn die Tilgung eingetreten ist, dürfen die Punkte zum Beispiel den Gerichten nicht mehr mitgeteilt werden. Sie sind dann für neue Entscheidungen nicht mehr relevant (z. B. für die Höhe von Geldbußen), auch wenn sie noch im System gespeichert sind. Dies hört sich zunächst einmal unproblematisch und logisch an. Aber: Jeder weiß, dass die Behörden manchmal etwas länger brauchen und ein Bußgeldbescheid nicht am nächsten Tag ankommt.
Dazu ein Beispiel: Ein Autofahrer hat im November 2023 noch 7 Punkte auf seinem Konto. Einer wird zum 02.01.2024 getilgt, sodass nur noch 6 Punkte auf dem Konto wären. Am 20.01.2024 kommt ein Bußgeldbescheid an, der auch einen Punkt in Flensburg vorsieht. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der neue Verkehrsverstoß fand im Oktober 2023 statt; also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene noch 7 Punkte hatte.
Jetzt kommt die böse Überraschung: Der Punkt, der zum Januar hin getilgt wurde, aber noch ein Jahr gespeichert ist, hat trotzdem Auswirkungen. Schließlich war er zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht getilgt. Daher zählt er mit. Da seit dem 1.5.2015 das sogenannte "Erreichensprinzip" gilt, ist entscheidend, ob zu irgendeinem Zeitpunkt 8 Punkte erreicht wurden. Dies wäre hier der Fall. Im Beispiel wäre der Verkehrssünder daher seinen Führerschein dauerhaft los.
Wann erfolgt eine Vorwarnung vor drohendem Führerscheinverlust?
Sobald ein Fahrer 4 und dann 6 Punkte erreicht hat, muss er "ermahnt" werden. Das heißt: Ihm wird kostenpflichtig ein Schreiben übersandt, aus dem sich der Punktestand und die möglichen Folgen (8 Punkte = Entziehung der Fahrerlaubnis) ergeben müssen. Manchmal werden Punkte jedoch in einer so kurzen Zeit gesammelt, dass eine Warnung seitens der Behörde gar nicht mehr möglich ist. Das ist der Fall, wenn ein Fahrer 4 oder auch 5 Punkte hat, in ziemlich kurzer Zeit weitere Verstöße begeht und somit die 8-Punkte-Grenze überschreitet. In einem solchen Fall kann – mit Unterstützung eines Rechtsanwalts – eine Herabstufung auf 7 Punkte bewirkt werden und die Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Wenn diese Ausnahmeregel nicht greift und man den Führerschein nicht "retten" konnte, werden alle Punkte nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelöscht.
Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?
Beim Kraftfahrtbundesamt kann man gebührenfrei Auskunft über seinen Punktestand erhalten. Das geht online (mit Online-Ausweis und entsprechender Auslese-Software auf dem Handy) oder auch per Post (Formular online auf der KBA-Seite ausdrucken und mit Ausweiskopie einsenden) oder persönlich mit Personalausweis in den Dienststellen in Flensburg und Dresden.
Wie kann ich selbst zur Löschung von Punkten beitragen?
Verkehrssünder können einmal in fünf Jahren einen Punkt löschen lassen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Die Voraussetzung ist, dass höchstens fünf Punkte auf dem Konto sind. Sind es mehr, muss man warten, bis welche verfallen.
Das Fahreignungsseminar hat einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Jeder Teil besteht aus zwei Sitzungen. Den pädagogischen Teil führt meist ein Fahrlehrer durch, den psychologischen ein Verkehrspsychologe. Die Kosten muss der Teilnehmer tragen. Diese liegen meist bei 300 bis 400 Euro. Jede Sitzung dauert 75 bis 90 Minuten.
Praxistipp zu Punkten in Flensburg
Ist der Führerschein erst einmal weg, dauert es oft lange, bis man ihn neu beantragen kann. Oft ist dazu erst eine MPU nötig. Daher lohnt es sich immer wieder, gegen Bußgeldbescheide direkt mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen. Oft sind bei Blitzern Messfehler im Spiel oder es schleichen sich kleinere Verfahrensfehler ein, die eine Punktevergabe direkt ausschließen. Mancher Punkt lässt sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht vermeiden.
(Bu)