Manteltarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe
10.02.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Manteltarifverträge sind speziell auf die Bedürfnisse einer Branche abgestimmt und enthalten viele wichtige Regelungen für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Dies kann zum Beispiel die Arbeitszeiten betreffen, aber auch den Urlaub, Krankheit und Krankmeldung sowie Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit oder Schichtarbeit.
Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen. So können die Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum Beispiel einen einfachen Tarifvertrag miteinander abschließen, in dem sie konkrete Vereinbarungen zur Höhe der Arbeitslöhne treffen.
In Rahmentarifverträgen wird beispielsweise eine Eingruppierung in Lohn- oder Gehaltsstufen vorgenommen.
Ein Manteltarifvertrag aber beschäftigt sich eher mit übergeordneten Fragen. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen, es werden Vereinbarungen zu Krankmeldungen und Krankschreibungen getroffen und der Urlaub der Arbeitnehmer geregelt. Im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes sind die Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsstunden, Zulagen und der Abrechnung von Mehrarbeit besonders wichtig. Ein weiterer Unterschied: Manteltarifverträge gelten in der Regel deutlich länger als einfache Tarifverträge.
Ein Tarifvertrag gilt wie alle Verträge zwischen den Parteien, die ihn abgeschlossen haben. Er ist daher auf ein Arbeitsverhältnis nur anwendbar, wenn beide Vertragspartner des Arbeitsvertrages zu den Verbänden gehören, die den Tarifvertrag miteinander vereinbart haben.
Dies ist jedoch anders, wenn der Tarifvertrag nach § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies hat zur Folge, dass er für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der jeweiligen Branche wirksam ist. Allerdings kann sich die Wirkung auf ein Bundesland beschränken.
Ein Tarif- bzw. Manteltarifvertrag wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss, der aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Die Tarifvertragsparteien können die Allgemeinverbindlich-Erklärung beantragen und diese muss im öffentlichen Interesse liegen. Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge findet sich auf der Homepage des Ministeriums.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe existieren allgemeinverbindliche Manteltarifverträge in den folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg,
- Bremen,
- Niedersachsen (ohne Oldenburg und ostfriesische Nordseeinseln),
- Verwaltungsbezirk Oldenburg (ohne Insel Wangerooge),
- Nordrhein-Westfalen und
- Schleswig-Holstein.
Im Rahmen von Manteltarifverträgen werden langfristige Regelungen zu vielen wichtigen Fragen getroffen. Auch in der Hotel- und Gaststättenbranche enthalten sie entscheidende Details für Beschäftigte.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist eigentlich ein Manteltarifvertrag? Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit? Wo gelten allgemeinverbindliche Manteltarifverträge Wer muss sich an einen Manteltarifvertrag halten? Was regelt der Manteltarifvertrag im Falle des Betriebsübergangs? Was gilt für Ausschlussfristen hinsichtlich Überstunden? Praxistipp zu Manteltarifverträgen Was ist eigentlich ein Manteltarifvertrag?
Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen. So können die Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum Beispiel einen einfachen Tarifvertrag miteinander abschließen, in dem sie konkrete Vereinbarungen zur Höhe der Arbeitslöhne treffen.
In Rahmentarifverträgen wird beispielsweise eine Eingruppierung in Lohn- oder Gehaltsstufen vorgenommen.
Ein Manteltarifvertrag aber beschäftigt sich eher mit übergeordneten Fragen. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen, es werden Vereinbarungen zu Krankmeldungen und Krankschreibungen getroffen und der Urlaub der Arbeitnehmer geregelt. Im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes sind die Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsstunden, Zulagen und der Abrechnung von Mehrarbeit besonders wichtig. Ein weiterer Unterschied: Manteltarifverträge gelten in der Regel deutlich länger als einfache Tarifverträge.
Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit?
Ein Tarifvertrag gilt wie alle Verträge zwischen den Parteien, die ihn abgeschlossen haben. Er ist daher auf ein Arbeitsverhältnis nur anwendbar, wenn beide Vertragspartner des Arbeitsvertrages zu den Verbänden gehören, die den Tarifvertrag miteinander vereinbart haben.
Dies ist jedoch anders, wenn der Tarifvertrag nach § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies hat zur Folge, dass er für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der jeweiligen Branche wirksam ist. Allerdings kann sich die Wirkung auf ein Bundesland beschränken.
Ein Tarif- bzw. Manteltarifvertrag wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss, der aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Die Tarifvertragsparteien können die Allgemeinverbindlich-Erklärung beantragen und diese muss im öffentlichen Interesse liegen. Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge findet sich auf der Homepage des Ministeriums.
Wo gelten allgemeinverbindliche Manteltarifverträge
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe existieren allgemeinverbindliche Manteltarifverträge in den folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg,
- Bremen,
- Niedersachsen (ohne Oldenburg und ostfriesische Nordseeinseln),
- Verwaltungsbezirk Oldenburg (ohne Insel Wangerooge),
- Nordrhein-Westfalen und
- Schleswig-Holstein.
Wer muss sich an einen Manteltarifvertrag halten?
(Ma)