Mein Gehalt kommt nicht – was tun?

01.12.2014, Redaktion Anwalt-Suchservice
Kein Geld - Pleite Ohne Moos nix los - was kann ich tun, wenn mein Gehalt nicht kommt? © - freepik

Jeder von uns hat laufende Kosten – für die Miete, Versicherungen, eine Altersvorsorge, Kredite und nicht zuletzt das tägliche Leben. Um so ärgerlicher, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht pünktlich auf dem Konto ist. Um dieses Thema gibt es in Deutschland alljährlich eine Reihe von Gerichtsverfahren.

Wann muss der Arbeitgeber zahlen?


Die Pflicht des Arbeitgebers zur pünktlichen Zahlung des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Gesetz. In der Regel ist das Monatsgehalt eines Arbeitnehmers nach Ablauf des Monats fällig. Es muss also spätestens am ersten Tag des Folgemonats gezahlt werden. Tarif- oder Arbeitsverträge können allerdings abweichende Regelungen enthalten.

Erste Möglichkeit: Zahlungsaufforderung


Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer ihn zunächst einmal dazu auffordern. Dies kann mündlich geschehen, aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform besser. Der Mitarbeiter kann auch Druck aufbauen, indem er eine Frist setzt und für den Fall der ausbleibenden Zahlung mit Konsequenzen droht. Diese können zum Beispiel sein: Verweigerung der Arbeitsleistung, Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Durchsetzung der Ansprüche oder Einleitung von gerichtlichen Schritten.

Gibt es Gegenvorschläge vom Arbeitgeber?


Denkbar ist, dass der Arbeitgeber nun mit Gegenvorschlägen reagiert. Denn oft sind die Gründe für den Zahlungsverzug finanzielle Engpässe des Unternehmens. So kann es vorkommen, dass der Chef Ihnen vorschlägt, ihm die Gehaltsforderung zu stunden (also die Zahlung aufzuschieben) oder auf einen Teil des Geldes zu verzichten, um den Betrieb zu retten. Ob der Arbeitnehmer auf solche Angebote eingeht, bleibt ihm selbst überlassen. Man sollte sich jedoch an einige Regeln halten – zum Beispiel alles schriftlich vereinbaren und eine Stundung auf einen festen Zeitraum beschränken.

Was sind die Folgen eines Lohnverzichts?


Verzichtet der Mitarbeiter auf sein Geld, kann dies später für ihn zum „Bumerang“ werden. Denn wenn der Betrieb nun pleite geht und er arbeitslos wird, wird bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes sein verringerter Lohn zu Grunde gelegt. Denn hier zählt das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Auch das Insolvenzgeld wird nach dem gezahlten Arbeitslohn der letzten drei Monate berechnet.

Soll ich meinen Arbeitgeber abmahnen?


Neben der Zahlungsaufforderung – oder nach deren Fehlschlag – ist auch eine formelle Abmahnung eine Möglichkeit. Sie wird jedoch eher empfohlen, wenn Sie als Arbeitnehmer bereits eine Möglichkeit zum „Abspringen“ suchen bzw. schon eine neue Stelle (mit pünktlich zahlendem Arbeitgeber) in Aussicht haben. Denn wenn der Arbeitgeber auch nach einer Abmahnung nicht zahlt, kann der Arbeitnehmer je nach Lage der Dinge oft fristlos kündigen. Dass eine Abmahnung das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel endgültig zerstört, versteht sich von selbst – dieser Schritt sollte also gut überlegt sein.

Was unterscheidet eine Abmahnung von einer Zahlungsaufforderung?


Bei der Abmahnung werden höhere Anforderungen an die Formalien gestellt. So muss sie eine Rügefunktion besitzen, das Fehlverhalten der anderen Seite muss also genau dargestellt werden. Als Konsequenz der Nichtzahlung werden entweder arbeitsrechtliche Schritte einschließlich der Kündigung oder direkt die ordentliche oder auch fristlose Kündigung angedroht.

Soll ich die Arbeit verweigern?


Eine mögliche Reaktion des Arbeitnehmers – nach erfolgloser Zahlungsaufforderung mit entsprechender Androhung – kann in der Verweigerung seiner Arbeitsleistung bestehen. Juristisch spricht man hier von der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Dieses besteht jedoch nicht, wenn der ausstehende Betrag unter zwei Monatsgehältern bleibt, es nur um eine kurzfristige Zahlungsverzögerung geht oder dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen kann. Ebenso darf der Mitarbeiter nicht die Arbeit verweigern, wenn sein Lohnanspruch gesichert ist oder die Lohnforderungen reine Insolvenzforderungen sind. Bei einer berechtigten Arbeitsverweigerung darf der Arbeitnehmer übrigens für die Zeit der Verweigerung trotzdem Gehalt verlangen. Gekündigt werden darf ihm wegen der Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nicht.

Oder eine Klage einreichen?


Natürlich kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung klagen. Gewinnt er, drohen dem Arbeitgeber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher oder eine Kontenpfändung.

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen?


Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn der Chef nicht mehr zahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn keine Arbeit mehr stattfindet – weil der Mitarbeiter von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und nicht mehr zum Dienst antritt, oder weil es für ihn im Betrieb einfach nichts mehr zu tun gibt und der Arbeitgeber ihm keine Arbeit mehr zuweist. Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr, weil er insolvent ist, kann der Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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