Minijobs – wie viel darf man verdienen?

27.06.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Büro,Putzmittel,Minijob,kurzfristige Tätigkeit Was müssen Minijobber und ihre Arbeitgeber wissen? © Rh - Anwalt-Suchservice

Minijobs sind nicht nur beliebt, sondern viele Menschen sind auch auf sie angewiesen. In Deutschland gibt es über sieben Millionen Minijobber. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einem Minijob achten sollten.

Unter Minijobs versteht man geringfügige oder auch kurzfristige Beschäftigungen, für die besondere Regeln bei der Sozialversicherungspflicht und der Lohnsteuer gelten. Man unterscheidet 538-Euro-Minijobs und kurzfristige Minijobs. Die Regeln für beide sind unterschiedlich.

Was ist ein 538-Euro-Job?


Dies sind Jobs, bei denen das Arbeitsentgelt durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat (2024) beträgt. Für die Berechnung wird der erzielte Gesamtbetrag einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die Anzahl der gearbeiteten Monate (höchstens 12) geteilt. Zusätzlich gibt es eine jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro. Wenn der Minijobber das ganze Jahr arbeitet und ihm der Arbeitgeber bis zu 6.456 Euro im Jahr bezahlt, darf der Verdienst in einem einzelnen Monat auch höher als 538 Euro sein.

Die Arbeitgeber tragen bei Minijobs einen großen Teil der Abgaben. Sie zahlen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Lohnsteuer.

Die Minijobber selbst müssen nur in die Rentenversicherung einzahlen, jedoch nicht in andere Sozialversicherungen. Sie sind daher nicht kranken- und pflegeversichert und müssen selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Dann erwerben sie keine Rentenansprüche. Minijobber sind gesetzlich unfallversichert.

Minijob als Nebenjob und mehrere Minijobs gleichzeitig


Neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob können Arbeitnehmer auch noch einen Minijob ausüben. Dieser ist sozialversicherungsfrei.
Jeder weitere Minijob wird allerdings mit der Haupttätigkeit zusammengerechnet. Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen besteht schnell Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Manche Arbeitnehmer haben keinen Hauptjob, sondern üben mehrere Minijobs nebeneinander aus. Überschreitet ihr Einkommen insgesamt 538 Euro, werden auch hier für alle Jobs zusammen normale Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer fällig.

Wie können sich Minijobber krankenversichern?


Bis zu einem Monatseinkommen von 538 Euro müssen sich Arbeitnehmer selbst krankenversichern. Folgende Möglichkeiten gibt es:

- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (über den Hauptjob),
- beitragsfreie Familienversicherung (über den Ehepartner),
- freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).

Beziehen Minijobber Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Jobcenter getragen. Dies gilt für die Dauer des Leistungsanspruches.

Wann haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?


Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser beträgt allgemein laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage jährlich bei einer Sechs-Tage-Woche. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass auch am Samstag gearbeitet wird. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche ändert sich der Urlaubsanspruch. Das heißt: Bei einer Fünftagewoche bekommt der Minijobber oder die Minijobberin mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Wurde nur an zwei Tagen in der Woche gearbeitet, darf man sich acht Tage im Jahr erholen. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der täglichen Arbeitsstunden an.

Haben Minijobber Kündigungsschutz?


Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer. Allerdings wird das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern angewendet und dort nur auf Mitarbeiter, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Haushaltshilfen oder Minijobber in Kleinbetrieben haben damit keinen Kündigungsschutz nach diesem Gesetz.

Zum Beispiel schreibt das Kündigungsschutzgesetz vor, dass ein Arbeitgeber für eine Kündigung einen der dort genannten gesetzlich zulässigen Gründe benötigt.
Auch für Arbeitnehmer, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, gilt: Eine Kündigung darf nicht willkürlich oder aus unsachlichen Gründen stattfinden.

Kündigungsfristen bei Minijobbern unterscheiden sich nicht von denen bei anderen Arbeitsverhältnissen. Sie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Demnach beträgt die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Per Arbeitsvertrag lässt sich für die ersten drei Monate mit einer vorübergehend beschäftigten Aushilfe im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Frist vereinbaren (§ 622 Abs. 5 BGB).

Nach zwei Jahren Beschäftigungsdauer verlängern sich die Kündigungsfristen von einem bis zu sieben Monaten, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In einem Tarifvertrag können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. Während der sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Was sollte im Arbeitsvertrag zu den Arbeitsstunden geregelt werden?


Seit Januar 2019 gilt, dass Minijobs ohne vertraglich geregelte Arbeitszeit sozialversicherungspflichtig sind. Dann geht der Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz nämlich von mindestens 20 Stunden Arbeit pro Woche aus. Früher waren dies noch zehn Stunden. Es ist also wichtig, eine Stundenzahl ausdrücklich zu vereinbaren, bei der die Einkommensgrenzen des Minijobs nicht überschritten werden.

Wann bekommen Minijobber Urlaubs- und Weihnachtsgeld?


Wenn die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld im Betrieb seit Jahren üblich oder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart sind, haben auch Minijobber darauf einen anteiligen Anspruch. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Zahlungen. Minijobber sollten unbedingt darauf achten, dass durch die zusätzliche Zahlung nicht die Verdienstgrenze für das Jahr überschritten wird. Die Folge wäre, dass der ganze Job plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Dann wird das Weihnachtsgeld zum Bumerang.

Wie funktioniert die Rentenversicherung bei Mini-Jobs?


Für Minijobs gilt seit 2013 eine eingeschränkte Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent bei gewerblichen Minijobs und fünf Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Der Arbeitnehmer zahlt einen Eigenanteil von 3,7 Prozent bei gewerblichen und 13,7 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Auf Antrag an den Arbeitgeber können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Wie viel Lohnsteuer fällt bei Minijobs an?


Für den Arbeitslohn von Minijobbern muss Lohnsteuer gezahlt werden. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eine pauschale Besteuerung oder die Besteuerung nach den beim Finanzamt hinterlegten persönlichen Besteuerungsmerkmalen (wie der Lohnsteuerklasse). Wählen darf der Arbeitgeber. Wenn er sich für die pauschale Besteuerung entscheidet, muss der Arbeitgeber 2 % pauschale Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale abführen. Regelmäßig ist der Arbeitgeber auch der Steuerschuldner. Diese Pflicht kann er allerdings per Arbeitsvertrag auf den Arbeitnehmer übertragen. Dann wird die Steuerpauschale von 2 % von dessen Lohn einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt. In der Steuererklärung des Arbeitnehmers braucht dann der Minijob-Lohn nicht weiter berücksichtigt zu werden.

Die individuelle Besteuerung funktioniert nach anderen Regeln. Hier muss der Arbeitnehmer Angaben in der Steuererklärung machen. Wälzt der Arbeitgeber die Steuerpflicht auf den Arbeitnehmer ab, kann sich für diesen eine Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen lohnen. Andererseits kann sich die individuelle Besteuerung als ungünstig erweisen, wenn man weitere Einnahmen außer dem Minijob versteuern muss. Dies sollte auch bei zusammen veranlagten Ehepaaren beachtet werden.

Minijob: Was ist die 20 %-Regelung?


Wenn der Arbeitgeber den 15 %-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht entrichten muss, findet eine pauschale Besteuerung mit 20 % statt. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn ein Minijob wegen Zusammenrechnung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird. Dann muss auch eine Anmeldung des Minijobs durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse erfolgen. In diesem Fall ist für die Besteuerung nicht die Minijob-Zentrale, sondern das Finanzamt zuständig. In den 20 Prozent sind Soli und Kirchensteuer nicht enthalten.

Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn?


Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn. Dieser beträgt seit 1.1.2024 mit Ausnahmen für bestimmte Branchen 12,41 Euro brutto pro Stunde. Für Arbeitgeber bedeutet der Mindestlohn: Sie müssen die Stundenzahl ihres Minijobbers so anpassen, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Ansonsten kommt es zur Sozialversicherungspflicht. Minijobber mit Mindestlohn dürfen also (wenn kein Weihnachtsgeld oder Ähnliches gezahlt wird) 2024 pro Monat nur für höchstens 43,35 Stunden beschäftigt werden.

Welche Regeln gelten für eine kurzfristige Beschäftigung?


Auch kurzfristige Beschäftigungen werden oft als Minijobs bezeichnet. Hier gelten etwas andere Regeln als für 538-Euro-Jobs.
Kurzfristig sind Tätigkeiten, die unabhängig vom Verdienst von Anfang an auf nicht mehr als drei Monate (bei Fünf-Tage-Woche) oder insgesamt 70 Arbeitstage (regelmäßige wöchentliche Tätigkeit von unter fünf Tagen) im Kalenderjahr begrenzt sind. Dies gilt auch für unregelmäßige Tätigkeiten.
Wenn die genannten Beschäftigungsdauern überschritten werden, handelt es sich nicht mehr um einen kurzfristigen Minijob. Bleibt der Arbeitslohn unter 538 Euro im Monat, hat man einen 538-Euro-Minijob.
Übrigens darf eine kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Für den Arbeitnehmer darf es sich dabei also nur um eine wirtschaftlich untergeordnete Einkommensquelle handeln.

Was ist bei mehreren kurzfristigen Minijobs zu beachten?


Will man feststellen, ob die Zeiträume für eine kurzfristige Beschäftigung noch eingehalten werden, muss man mehrere nacheinander ausgeübte kurzfristige Jobs zusammenrechnen. Ist der Minijobber in einem Job regelmäßig fünf oder mehr Tage in der Woche aktiv und arbeitet im nächsten weniger als fünf Tage, darf er pro Jahr insgesamt nicht mehr als 70 Tage arbeiten. Wenn er in allen Jobs an mindestens fünf Tagen pro Woche tätig ist, darf er höchstens drei Monate im Jahr arbeiten.

Welche Lohnsteuer fällt bei kurzfristigen Beschäftigungen an?


Lohnsteuer fällt bei kurzfristigen Beschäftigungen immer an. Sie kann individuell nach den eigenen Besteuerungsmerkmalen oder pauschal mit 25 Prozent (plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) entrichtet werden. Allerdings ist die Pauschalbesteuerung nur unter mehreren Voraussetzungen möglich. Es darf sich beispielsweise nicht um eine regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber handeln. Auch darf die Beschäftigungsdauer nicht 18 zusammenhängende Arbeitstage überschreiten.

Wie funktioniert die Sozialversicherung bei kurzfristigen Beschäftigungen?


Kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Sie können auch neben und zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durchgeführt werden, ohne dass für die kurzfristige Beschäftigung eine Versicherungspflicht entsteht. Der Arbeitgeber muss jedoch in die Unfallversicherung einzahlen und bestimmte Umlagen abführen, etwa die Insolvenzgeldumlage.

Praxistipp zum Minijob


Bei der Minijob-Zentrale finden Sie online viele weiterführende Informationen zu Minijobs. Dort gibt es auch eine Haushaltsjob-Börse. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht am besten beraten.

(Wk)


 Günter Warkowski
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Juristische Redaktion
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