Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet: Was ist jetzt zu tun?

21.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
MPU,medizinisch-psychologische Untersuchung,Idiotentest,Auto,Fahrer Behörde ordnet MPU an - was man zum Idiotentest wissen muss © Bu - Anwalt-Suchservice

Die Anordnung einer MPU, auch "Idiotentest" genannt, kann jeden treffen, der es mit Alkohol- oder Drogen übertreibt. Rechtliche Mittel gegen eine medizinisch-psychologische Untersuchung gibt es nicht: Vorbereitung ist alles.

MPU ist die Abkürzung für "medizinisch-psychologische Untersuchung". Bei dieser geht es darum, ob sich die untersuchte Person noch zur Teilnahme am Straßenverkehr bzw. zum Lenken eines Fahrzeuges eignet. Dies nennt man auch die "Begutachtung der Fahreignung". Die MPU gibt es seit 1954. Angeordnet wird sie von der zuständigen Führerscheinbehörde, um zu beurteilen, ob jemandem die Fahrerlaubnis entzogen, oder nach erfolgtem Fahrerlaubnisentzug eine neue erteilt werden soll.

Wann wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet?


Die Gründe für die Anordnung einer MPU sind in § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet:

1. Es liegt ein ärztliches Gutachten oder sonst eine Tatsache vor, die auf Alkoholmissbrauch (keine Sucht) schließen lässt.
2. Die betreffende Person hat mehrfach unter Alkoholeinfluss Verkehrsverstöße begangen.
3. Der Betroffene hat mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg Atemalkohol ein Fahrzeug geführt.
4. Der betreffenden Person wurde wegen Nr. 1 bis 3. die Fahrerlaubnis entzogen.
5. Die Behörde sieht noch Klärungsbedarf, ob die Person weiterhin Alkoholmissbrauch betreibt oder abhängig ist.

Ebenso kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, wenn ein Verdacht auf Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit besteht oder wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Betreffende aus Gesundheitsgründen nicht mehr fahrtauglich ist.

Wann müssen Radfahrer zur MPU?


Bei den oben genannten Gründen spricht die Fahrerlaubnisverordnung von Fahrzeugen, nicht von Kraftfahrzeugen. Daher sind hier auch Fahrräder gemeint. Radfahrer, die mit mindestens 1,6 Promille auffallen, müssen zur MPU. Bestehen sie diese nicht, verlieren sie die Fahrerlaubnis und damit den Auto-Führerschein.

Drogenkonsum: MPU auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr?


Auch Anhaltspunkte für Drogenkonsum können zur Anordnung einer MPU führen. Der oder die Betroffene muss dafür nicht einmal unter Drogeneinfluss gefahren sein – ein Drogenfund bei einer Personenkontrolle als Fußgänger kann ausreichen. Hier gibt es keine festen Grenzwerte oder einheitlichen Regelungen. Mit einer MPU ist in jedem Fall zu rechnen, wenn der Betreffende beim Fahren unter Drogen stand und einen Unfall verursacht hat.

Wo wird die medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt?


Die MPU wird durch amtlich anerkannte Begutachtungsstellen durchgeführt.

Wie läuft eine medizinisch-psychologische Untersuchung ab?


Zunächst ist ein zwei- bis dreiseitiger Fragebogen auszufüllen. Dabei geht es um Persönliches, Lebenslauf und Gesundheit. Auch die Führerscheinklassen und der Beruf spielen eine Rolle. Nach dem Grund für den Führerscheinentzug wird ebenso gefragt wie ggf. nach dem Drogen- und Alkohol-Konsumverhalten. Für beides gibt es gesonderte Fragebögen. Die Fragebögen dienen der Vorbereitung auf das Gespräch mit einem Psychologen.

Die eigentliche MPU gliedert sich in drei Teile. Zuerst kommt der Leistungstest an einem Testcomputer. Dabei kann es zum Beispiel um einen Reaktionstest, um Wahrnehmung oder Konzentration gehen. Beispiele zum Ablauf finden sich auf YouTube. Ein solcher Test dauert etwa 20 Minuten und wird durch einen Verkehrspsychologen ausgewertet.

Der zweite Teil der MPU ist eine medizinische Untersuchung. Dabei werden Nerven und Reflexe, Herz und Kreislauf berücksichtigt und die medizinische Vorgeschichte angesprochen. Wenn die MPU wegen Alkohol angeordnet wurde, findet eine Untersuchung der Leberwerte statt (Blutabnahme). Geht es um Drogen, werden Blut und Urin untersucht.

Der Hauptteil der MPU ist jedoch der psychologische Test. Dies ist ein Gespräch mit einem psychologischen Gutachter. Ein solches Einzelgespräch dauert etwa 45 Minuten. Es geht dabei um die Gründe für Alkohol- oder Drogenmissbrauch, die Lebenssituation, Vorsätze für die Zukunft. Dabei ist es wichtig, dass der Gutachter erkennt, dass man über das eigene Fehlverhalten nachdenkt und Konsequenzen daraus zieht. Etwa zwei Wochen nach der MPU bekommt der Prüfling das Ergebnis.

Was passiert, wenn ich nicht zur MPU erscheine?


Für die Teilnahme an einer MPU setzt die Führerscheinstelle eine Frist. Wenn der Prüfling nicht erscheint, muss er oder sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Ablehnung der Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis rechnen.

Was tun, wenn ich die MPU nicht bestanden habe?


Etwa 50 Prozent der Prüflinge bestehen die MPU nicht. Geht es um die Wiedererteilung einer verlorenen Fahrerlaubnis, sollte man das negative Ergebnis nicht an die Führerscheinbehörde weiterleiten. Denn so beweist man, dass man nicht zum Autofahren geeignet ist. Bei Nichtbestehen ist es daher ratsam, den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückzuziehen und die MPU später zu wiederholen. Vorher sollte man sich seine Ergebnisse gründlich ansehen und die Gründe für das Durchfallen kennen. Oft geben die Gutachter Empfehlungen ab, wie der Betroffene seine Fahreignung in ihren Augen verbessern kann. Dem sollte man folgen. Es gibt keine Frist, innerhalb der man die MPU wiederholen muss. Fragen Sie am besten die Stelle, bei der Sie die medizinisch-psychologische Untersuchung gemacht haben.

Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?


Helfen können Vorbereitungskurse für die MPU. Bei Drogen und Alkohol verlangen die Prüfer oft medizinische Abstinenznachweise wie kurzfristige Blut- und Urintests oder Haarproben (Screening). Dies kann laut ADAC durchaus sechsmal innerhalb von zwölf Monaten gefordert werden. Betroffene sollten sorgfältig auswählen, von wem sie sich auf die MPU vorbereiten lassen. Nicht alle "Berater" sind seriös.

Was kostet eine medizinisch-psychologische Untersuchung?


Früher waren die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt. Heute gilt dies nicht mehr, sodass sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt. Generell hängt die Höhe der Kosten davon ab, was die Führerscheinbehörde von der Begutachtungsstelle geklärt haben will.

Meist liegen die Kosten für eine MPU zwischen 400 und 800 Euro. Abstinenznachweise kommen hinzu. So kosten Urinanalysen 50 bis 100 Euro zusätzlich, Haaranalysen 200 bis 300 Euro.

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kostet bei der Führerscheinstelle bis zu 275 Euro Gebühren. Die genaue Höhe hängt vom Aufwand ab. Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind unterschiedliche Unterlagen und Nachweise vorzulegen.

Wie kann ich mich gegen das negative MPU-Ergebnis rechtlich wehren?


Gar nicht. Es gibt kein Rechtsmittel gegen das Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Allerdings kann die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle rechtlich angefochten werden.

Was sagt das Bundesverwaltungsgericht zum Promillegrenzwert?


Das Bundesverwaltungsgericht hat Forderungen nach einer Senkung des Promillegrenzwertes für die MPU 2017 zurückgewiesen. Stand der Dinge ist: Bei einer einmaligen Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille kann nicht pauschal eine MPU angeordnet werden. Auch nicht, wenn ein Strafgericht den Führerschein entzogen hat. Allerdings ist eine MPU-Anordnung bei unter 1,6 Promille möglich, wenn andere Faktoren hinzukommen, die Alkoholmissbrauch oder -sucht vermuten lassen (Urteil vom 6.4.2017, Az. 3 C 24.15).

Im März 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach einem Führerscheinentzug wegen erstmaliger Trunkenheitsfahrt auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen, wenn bei dem Fahrer eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille festgestellt worden ist und zugleich Tatsachen vorliegen, die die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen (Az. 3 C 3.20).

Praxistipp zur medizinisch-psychologischen Untersuchung


Zweifeln Sie daran, ob die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtmäßig ist? Hier kann Ihnen ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen. In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen – und nicht immer ist die behördliche Anordnung begründet.

(Ma)


 Ulf Matzen
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