Müllauto gegen Tankstellenmast: Benzinpreise am Boden

14.05.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
Müllauto gegen Tankstellenmast: Benzinpreise am Boden © Rh - Anwalt-Suchservice

Verursacht man einen Schaden, haftet man auch dafür. Was aber ist, wenn der Schaden später durch einen gutgemeinten, aber unsachgemäßen Rettungsversuch eines Dritten erheblich vergrößert wird?

Der Betreiber einer Tankstelle hatte einen neuen Mast errichten lassen, an dem eine Tafel die Treibstoffpreise anzeigte. Dieser Mast war etwa 3,80 Meter hoch und ragte in die Durchfahrt zur Tankstelle hinein. Die Durchfahrtshöhe verringerte sich dadurch gegenüber der früheren Preistafel um ein paar Zentimeter.

Entscheidende Zentimeter, wie sich zeigte: Der neue Mast war zwar fachgerecht befestigt, aber noch nicht festbetoniert, als ein Müllfahrzeug erschien. Der Fahrer war es gewohnt, ohne Hindernisse die Zufahrt benutzen zu können, und nahm unbesorgt Kurs auf die Müllcontainer der Tankstelle. Dabei blieb er jedoch an dem neuen Mast mit der Preistafel hängen und kam nicht mehr vor noch zurück. Immerhin konnte der Mast nicht umfallen, da ihn ja das Müllauto stützte. Aber wie sollte es weiter gehen? Das Tankstellenpersonal wusste keinen Rat. Schließlich ließ der Fahrer etwas Luft aus den Reifen, schaffte es, sein Müllauto vom Mast zu lösen, und setzte seine Runde fort. Der Mast stand schief.

Nun erschien der Geschäftsführer eines Krantransport-Unternehmens, um ein entsprechend schwergewichtiges Transportfahrzeug zu betanken. Sein Unternehmen war an der Errichtung des Mastes beteiligt gewesen. Der Mann sah den schief stehenden Mast und bot dem Tankstellenpersonal seine Hilfe an. Dieses verwies auf den später erwarteten Chef. Der Krantransporteur stimmte zu, diesem die Entscheidung zu überlassen. Bevor er aber das Feld räumte, wollte er noch den Mast sichern, damit dieser nicht umfiel. Eigenmächtig setzte er seinen schweren LKW gegen den Mast und schob, um diesen wieder geradezustellen. Nun flogen Bolzen durch die Luft, der Mast löste sich ganz und krachte aufs Pflaster. Dies vergrößerte den Schaden von bis dahin rund 13.000 Euro auf 33.000 Euro.

Der Tankstellenbetreiber verklagte den Müllautofahrer und das Entsorgungsunternehmen. Diese waren jedoch der Meinung, dass der Kranunternehmer den Schaden verursacht habe. Auch sei der Tankstellenbetreiber verpflichtet gewesen, auf die geränderten Verhältnisse hinzuweisen.

Das Oberlandesgericht Hamm unterschied nun zwischen dem Kollisionsschaden und dem zusätzlichen Schaden durch das Umkippen des Mastes. Dem Müllautofahrer könne nicht vorgeworfen werden, dass er am Mast hängen geblieben sei. Er habe gar nicht wissen können, dass die Zufahrtshöhe jetzt niedriger war. Es sei üblich gewesen, dass die Müllfahrzeuge dort entlang fuhren, um den Müll der Tankstelle abzuholen. Für den ersten, durch die Kollision verursachten Schaden sei er lediglich wegen der allgemeinen Betriebsgefahr seines Müllautos verantwortlich, denn dieses sei besonders unübersichtlich. Das mache 20 Prozent des ersten Schadens aus. Für den zusätzlichen Schaden durch das Umkippen sei der Mann mitverantwortlich. Denn er hätte das Müllauto nicht wegfahren dürfen, solange es als Stütze für den schief hängenden Mast diente und dieser nicht anders gesichert war.

Der unfachmännische Versuch eines Dritten, mit einem Schwertransporter den Mast wieder geradezustellen, ändere nichts daran, dass der Müllautofahrer eine Mitschuld am Umstürzen des Mastes trage. Wenn man eine ungesicherte Gefahrenstelle einfach verlasse, müsse man mit laienhaften Rettungsversuchen Dritter rechnen. Hier ergab sich ein Mitverschulden des Müllautofahrers von 1/3 am zweiten Teil des Schadens.

Ansonsten war noch Ansicht des Gerichts der Tankstellenbetreiber selbst verantwortlich. Denn dieser habe von den auf seinem Grundstück verkehrenden Müllautos gewusst und sei verpflichtet gewesen, die Zufahrt entsprechend auszuschildern oder das Entsorgungsunternehmen auf die Gefahr hinzuweisen.

OLG Hamm, Urteil vom 24.1.2017, Az. 9 U 54/15