Müllentsorgung – was ist erlaubt und was illegal?
19.10.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Viele Zeitgenossen scheinen nicht sehr viel darüber zu wissen, wie sie ihren Müll entsorgen dürfen - oder es interessiert sie einfach nicht. Immer wieder gibt es Pressemeldungen über die zunehmende illegale Müllentsorgung - durchaus auch von giftigem Gewerbemüll, der plötzlich irgendwo im Wald auftaucht. Viele Bürger scheinen nicht zu realisieren, dass illegale Müllentsorgung rechtliche Folgen vom Bußgeld bis zur Geld- und Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden. Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Weitere Vorschriften dazu enthalten die Abfallgesetze der Bundesländer. So ist zum Beispiel in Berlin festgelegt, dass Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllbehälter gehören und dass sich Abfallbesitzer um die Entsorgung zu kümmern haben. Wer Abfälle in unzulässiger Weise einlagert oder beseitigt, hat die Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Wenn der Betreffende nicht aktiv wird, können die Behörden entsprechende Anordnungen treffen. Werden diese wieder nicht befolgt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Verhängung eines Zwangsgeldes. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich.
Fremder Müll hat auf einem Privatgrundstück schon gar nichts verloren. Der Nutzungsberechtigte des Grundstücks hat das Recht, den Verursacher als sogenannten "Störer" zivilrechtlich auf Beseitigung und Unterlassung zu verklagen. Zusätzlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, die zur Anzeige gebracht werden kann. Dann entscheidet die zuständige Behörde, meist das Ordnungsamt, ob diese entsprechend verfolgt wird. Oft ist jedoch die Feststellung des Müll-Sünders schwierig.
Für eine Müllentsorgung auf öffentlichen Flächen ist die Gemeinde zuständig. Allerdings stellt die illegale Müllentsorgung in der Natur, im Wald oder generell auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit und unter Umständen auch eine Straftat. Denn: Weder Hausmüll noch Grünabfälle dürfen einfach in der Natur oder im nächsten Wald entsorgt werden. Ja, auch Grünabfälle. Denn: Samen und Wurzelreste von Unkräutern oder nicht heimischen Pflanzen sind im Wald unerwünscht.
Wohin nur mit dem alten Sofa oder dem Röhrenfernseher vom Dachboden? Die städtischen Recyclinghöfe nehmen problemlos und vor allem kostenlos Sperrmüll wie alte Möbel, defekte Haushaltsgeräte oder andere sperrige Abfälle an. Auch alte Elektrogeräte kann man dort ganz einfach entsorgen. Für Elektro-Kleingeräte stehen in vielen Orten schon öffentliche Container zur Verfügung. Manche Gemeinden bieten auch eine kostenlose oder zumindest kostengünstige Sperrmüll-Abholung an. Diese ist beim jeweiligen Entsorgungsbetrieb oder der Behörde zu beantragen. Sperrmüll darf man nicht einfach ohne Anmeldung an die Straße stellen. Ausnahme: In der jeweiligen Gemeinde gibt es einen festen Abholtermin, zu dem dies erlaubt ist.
Städtische Papierkörbe (Abfallbehälter) sollen den gelegentlichen Müll von Leuten aufnehmen, die gerade unterwegs sind. Dort gehört Gewerbeabfall ebenso wenig hinein wie der Müllsack aus dem häuslichen Mülleimer. Auch eine solche Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Übrigens bieten viele Gemeinden für kurzfristig anfallende größere Abfallmengen – etwa wegen einer Party – gegen eine geringe Gebühr Restabfallsäcke an. Diese darf man zur Entsorgung des Mülls neben die Hausmülltonne stellen.
Dies ist nicht erlaubt. Müll darf ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise entsorgt werden. Schließlich sollen keine Schadstoffe freigesetzt werden, die die Gesundheit anderer Leute gefährden (oder die eigene). Daher ist die Verbrennung im eigenen Garten ein klarer Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dafür drohen hohe Bußgelder. Dies gilt auch für das Verheizen von Müll in Kaminen und Öfen. Bei diesen sind außerdem noch gesetzliche Regelungen über häusliche "Kleinfeuerungsanlagen" zu beachten. Diese schreiben genau vor, was verheizt werden darf und was nicht. Absolut tabu sind beispielsweise Kunststoffe sowie lackiertes und behandeltes Holz. Bei deren Verbrennung werden Giftstoffe freigesetzt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor. Außerdem sind in den Abfallgesetzen der Bundesländer noch diverse Einzelfälle geregelt. Zum Beispiel kann in Bayern für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll bis 2 kg ein Bußgeld bis 80 Euro gefordert werden.
Wenn eine illegale Müllentsorgung zur Straftat wird, können jedoch auch bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug drohen (oder eine Geldstrafe).
In § 326 des Strafgesetzbuches (StGB) gibt es den Straftatbestand "Unerlaubter Umgang mit Abfällen." Dieser betrifft die unbefugte Entsorgung, Behandlung, Beseitigung oder Lagerung von Abfällen, welche zu einer Gefahr für andere Leute oder die Umwelt werden, weil sie
- Gifte oder Krankheitserreger für Mensch und Tier enthalten können,
- für Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
- explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
- von ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind, die Umwelt zu gefährden oder Tiere und Pflanzen zu schädigen.
Dies gilt für eine ganze Reihe von Stoffen, mit denen viele Menschen im Alltag zu tun haben: Beispiel dafür sind Farbreste, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Motoröl, Treibstoff sowie Baustoffe wie alte Teerpappe oder gar asbesthaltige Materialien wie Fassadenplatten, alte PVC-Bodenfliesen oder Dachplatten aus Welleternit.
Dem Täter drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine fahrlässige Begehung der Tat wird immer noch mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Erster Ansprechpartner für illegal entsorgten Müll ist das Ordnungsamt der Gemeinde. Bei Straftaten wie der illegalen Entsorgung gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Stoffe kann man sich jedoch auch gleich an die Polizei wenden.
Wer zu Unrecht behördlichen Bußgeldbescheiden oder sonstigen Maßnahmen ausgesetzt ist, weil er angeblich illegal Müll entsorgt hat, kann sich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen. Bei einer Strafanzeige ist ein Anwalt für Strafrecht der beste Ansprechpartner. Möchten Sie illegale Müllentsorgung durch Fremde auf Ihrem Grundstück unterbinden? Dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht.
Das Wichtigste in Kürze
1. Gesetzliche Regelung: Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden.
2. Bußgeld: Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
3. Straftat: Wird die illegale Müllentsorgung zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt, so macht sich der Entsorger möglicherweise wegen "Unerlaubten Umgangs mit Abfällen" strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
1. Gesetzliche Regelung: Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden.
2. Bußgeld: Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
3. Straftat: Wird die illegale Müllentsorgung zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt, so macht sich der Entsorger möglicherweise wegen "Unerlaubten Umgangs mit Abfällen" strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt für die illegale Mülleinlagerung auf dem eigenen Privatgrundstück? Was tun gegen illegale Entsorgung von fremdem Müll auf dem eigenen Privatgrundstück? Welche Regeln gelten für die illegale Müllentsorgung in der Öffentlichkeit? Darf ich Sperrmüll ohne Anmeldung an die Straße stellen? Darf ich Hausmüll in öffentliche Papierkörbe werfen? Darf ich Müll im Garten oder im Kamin verbrennen? Droht bei illegaler Müllentsorgung ein Bußgeld? Wann wird illegale Müllentsorgung zur Straftat? Wo kann man eine illegale Müllentsorgung melden? Praxistipp zur illegalen Müllentsorgung Was gilt für die illegale Mülleinlagerung auf dem eigenen Privatgrundstück?
Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden. Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Weitere Vorschriften dazu enthalten die Abfallgesetze der Bundesländer. So ist zum Beispiel in Berlin festgelegt, dass Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllbehälter gehören und dass sich Abfallbesitzer um die Entsorgung zu kümmern haben. Wer Abfälle in unzulässiger Weise einlagert oder beseitigt, hat die Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Wenn der Betreffende nicht aktiv wird, können die Behörden entsprechende Anordnungen treffen. Werden diese wieder nicht befolgt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Verhängung eines Zwangsgeldes. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich.
Was tun gegen illegale Entsorgung von fremdem Müll auf dem eigenen Privatgrundstück?
Fremder Müll hat auf einem Privatgrundstück schon gar nichts verloren. Der Nutzungsberechtigte des Grundstücks hat das Recht, den Verursacher als sogenannten "Störer" zivilrechtlich auf Beseitigung und Unterlassung zu verklagen. Zusätzlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, die zur Anzeige gebracht werden kann. Dann entscheidet die zuständige Behörde, meist das Ordnungsamt, ob diese entsprechend verfolgt wird. Oft ist jedoch die Feststellung des Müll-Sünders schwierig.
Welche Regeln gelten für die illegale Müllentsorgung in der Öffentlichkeit?
Für eine Müllentsorgung auf öffentlichen Flächen ist die Gemeinde zuständig. Allerdings stellt die illegale Müllentsorgung in der Natur, im Wald oder generell auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit und unter Umständen auch eine Straftat. Denn: Weder Hausmüll noch Grünabfälle dürfen einfach in der Natur oder im nächsten Wald entsorgt werden. Ja, auch Grünabfälle. Denn: Samen und Wurzelreste von Unkräutern oder nicht heimischen Pflanzen sind im Wald unerwünscht.
Darf ich Sperrmüll ohne Anmeldung an die Straße stellen?
Wohin nur mit dem alten Sofa oder dem Röhrenfernseher vom Dachboden? Die städtischen Recyclinghöfe nehmen problemlos und vor allem kostenlos Sperrmüll wie alte Möbel, defekte Haushaltsgeräte oder andere sperrige Abfälle an. Auch alte Elektrogeräte kann man dort ganz einfach entsorgen. Für Elektro-Kleingeräte stehen in vielen Orten schon öffentliche Container zur Verfügung. Manche Gemeinden bieten auch eine kostenlose oder zumindest kostengünstige Sperrmüll-Abholung an. Diese ist beim jeweiligen Entsorgungsbetrieb oder der Behörde zu beantragen. Sperrmüll darf man nicht einfach ohne Anmeldung an die Straße stellen. Ausnahme: In der jeweiligen Gemeinde gibt es einen festen Abholtermin, zu dem dies erlaubt ist.
Darf ich Hausmüll in öffentliche Papierkörbe werfen?
Städtische Papierkörbe (Abfallbehälter) sollen den gelegentlichen Müll von Leuten aufnehmen, die gerade unterwegs sind. Dort gehört Gewerbeabfall ebenso wenig hinein wie der Müllsack aus dem häuslichen Mülleimer. Auch eine solche Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Übrigens bieten viele Gemeinden für kurzfristig anfallende größere Abfallmengen – etwa wegen einer Party – gegen eine geringe Gebühr Restabfallsäcke an. Diese darf man zur Entsorgung des Mülls neben die Hausmülltonne stellen.
Darf ich Müll im Garten oder im Kamin verbrennen?
Dies ist nicht erlaubt. Müll darf ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise entsorgt werden. Schließlich sollen keine Schadstoffe freigesetzt werden, die die Gesundheit anderer Leute gefährden (oder die eigene). Daher ist die Verbrennung im eigenen Garten ein klarer Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dafür drohen hohe Bußgelder. Dies gilt auch für das Verheizen von Müll in Kaminen und Öfen. Bei diesen sind außerdem noch gesetzliche Regelungen über häusliche "Kleinfeuerungsanlagen" zu beachten. Diese schreiben genau vor, was verheizt werden darf und was nicht. Absolut tabu sind beispielsweise Kunststoffe sowie lackiertes und behandeltes Holz. Bei deren Verbrennung werden Giftstoffe freigesetzt.
Droht bei illegaler Müllentsorgung ein Bußgeld?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor. Außerdem sind in den Abfallgesetzen der Bundesländer noch diverse Einzelfälle geregelt. Zum Beispiel kann in Bayern für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll bis 2 kg ein Bußgeld bis 80 Euro gefordert werden.
Wenn eine illegale Müllentsorgung zur Straftat wird, können jedoch auch bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug drohen (oder eine Geldstrafe).
Wann wird illegale Müllentsorgung zur Straftat?
In § 326 des Strafgesetzbuches (StGB) gibt es den Straftatbestand "Unerlaubter Umgang mit Abfällen." Dieser betrifft die unbefugte Entsorgung, Behandlung, Beseitigung oder Lagerung von Abfällen, welche zu einer Gefahr für andere Leute oder die Umwelt werden, weil sie
- Gifte oder Krankheitserreger für Mensch und Tier enthalten können,
- für Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
- explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
- von ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind, die Umwelt zu gefährden oder Tiere und Pflanzen zu schädigen.
Dies gilt für eine ganze Reihe von Stoffen, mit denen viele Menschen im Alltag zu tun haben: Beispiel dafür sind Farbreste, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Motoröl, Treibstoff sowie Baustoffe wie alte Teerpappe oder gar asbesthaltige Materialien wie Fassadenplatten, alte PVC-Bodenfliesen oder Dachplatten aus Welleternit.
Dem Täter drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine fahrlässige Begehung der Tat wird immer noch mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Wo kann man eine illegale Müllentsorgung melden?
Erster Ansprechpartner für illegal entsorgten Müll ist das Ordnungsamt der Gemeinde. Bei Straftaten wie der illegalen Entsorgung gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Stoffe kann man sich jedoch auch gleich an die Polizei wenden.
Praxistipp zur illegalen Müllentsorgung
Wer zu Unrecht behördlichen Bußgeldbescheiden oder sonstigen Maßnahmen ausgesetzt ist, weil er angeblich illegal Müll entsorgt hat, kann sich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen. Bei einer Strafanzeige ist ein Anwalt für Strafrecht der beste Ansprechpartner. Möchten Sie illegale Müllentsorgung durch Fremde auf Ihrem Grundstück unterbinden? Dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht.
(Bu)