Neue Gesetze: Was ändert sich im April 2017?
31.03.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Im April 2017 ändert sich einiges – zum Beispiel für Arbeitnehmer, Patienten und Autofahrer. Unter anderem ändern sich die Regeln für die Zeitarbeit, Onlinekäufe bei Amazon, psychotherapeutische Behandlungen – und für französische Umweltplaketten.
Der Gesetzgeber will missbräuchlicher Arbeitnehmerüberlassung vorbeugen und Zeitarbeitern mehr Rechte geben. Im April treten nun entsprechende Änderungen in Kraft. Amazon ändert seine Rückgaberichtlinien für gekaufte Artikel, die Struktur der psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte wird geändert, und wir alle müssen uns mit einem neuen Geldschein bekannt machen.
Die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit sind in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Dieses Gesetz ändert sich nun mit Wirkung zum 1. April 2017. Zeitarbeiter dürfen künftig maximal 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Nach spätestens neun Monaten haben Zeitarbeiter den gleichen Lohn zu bekommen wie das feste Stammpersonal. Bei tarifgebundenen Unternehmen sind für beides jedoch Ausnahmen möglich. Zahlt der Arbeitgeber bereits ab der sechsten Woche einen Branchenzuschlag, kann die Angleichung auf bis zu 15 Monate ausgedehnt werden. Leiharbeitnehmer dürfen künftig nicht eingesetzt werden, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist. In Punkto Mitbestimmung müssen Zeitarbeitnehmer nun bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden, wenn Regelungen erst ab einer bestimmten Mindest-Beschäftigtenzahl im Betrieb gelten.
Ab 4. April – wohl um den Verdacht auf einen Aprilscherz zu vermeiden – wird ein neuer 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht. Auf seiner Vorderseite sieht man rechts einen breiten senkrechten silbernen Streifen mit mehreren Hologrammen – die Zahl 50, das Euro-Zeichen und eine Architektur-Darstellung. Dieser Streifen enthält oben auch das sogenannte Portaitfenster. Hält man den Schein gegen das Licht, wird es durchsichtig und zeigt ein Bild der Europa aus der griechischen Mythologie. Vorn auf dem Schein ist die Zahl “50” aufgedruckt. Kippt man den Schein, ändert sie ihre Farbe – von Smaragdgrün zu Dunkelblau. Ansonsten bleibt es bei der bisherigen Farbgebung des Scheins: Organge und Braun herrschen vor. Grund für die Änderungen: Der 50er ist bisher die am häufigsten gefälschte Banknote. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
Ab 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon seine Rückgaberichtlinien. Diese gelten künftig auch für gewerbliche Händler, die ihre Waren noch selbst und nicht über Amazon versenden. Kunden können nun eine gekaufte Ware innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden und bekommen dann eine Erstattung in Höhe des Kaufpreises. Sendet ein Kunde einen Artikel im Wert von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurück, erhält er außerdem eine Erstattung über die Rücksendekosten. Besonderheiten gibt es bei Schuhen, Kleidung und Handtaschen: Hier erhalten die Kunden bei Rücksendung innerhalb von 30 Tagen eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- und Rücksendung.
Ab 1. April 2017 müssen auch Autos von Touristen in Paris und einer Reihe von weiteren französischen Städten eine Umweltplakette bzw. Vignette aufweisen. Es gibt sechs Kategorien von Plaketten. Welche in einer bestimmten Umweltzone zulässig sind, ist ausgeschildert. Ohne korrekte Plakettierung droht ein Bußgeld von 68 Euro für Pkw und 135 Euro für Lkw. Wohnmobile über 3,5 Tonnen werden als LKW angesehen. Wichtiger Unterschied zu Deutschland: Die Einschränkungen für Umweltzonen gelten nicht durchgehend, sondern nur Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Die Anzahl der Städte mit Umweltzonen wächst ständig.
Zum 1. April 2017 ändert sich die Organisation der psychotherapeutischen Versorgung. Dazu gehört die Einführung sogenannter Erstgespräche im Rahmen einer “Psychotherapeutischen Sprechstunde”. Termine dafür werden an gesetzlich Krankenversicherte über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt. Die Teilnahme an einer solchen Sprechstunde mit entsprechender Behandlungsempfehlung ist dann die Voraussetzung für eine Akutbehandlung. Für das Erstgespräch ist keine Überweisung erforderlich.
Zum 1. April 2017 wird der Vermögensfreibetrag angehoben, der beim Bezug von Leistungen der Sozialhilfe gilt. Dies betrifft nicht das Arbeitslosengeld II, sondern klassische Sozialhilfeleistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Eingliederungshilfe oder die Hilfe zur Pflege. Der Vermögensfreibetrag liegt künftig bei 5.000 Euro statt, wie früher, bei 2.600 Euro.
Der 1. April 2017 bringt etliche rechtliche Änderungen mit sich, so u.a. im für Leiharbeiter und bei der Amazon-Rückgaberichtlinie. Bei Interesse bitte hier weiterlesen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Reform der Zeitarbeit: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Neues Geld: Neuer 50-Euro-Schein Onlinekauf: Amazon ändert Rückgaberichtlinien Osterurlaub in Frankreich: Umweltplakettenpflicht für Touristen Änderungen bei ambulanter Psychotherapie Vermögensfreibetrag für Sozialhilfe Der Gesetzgeber will missbräuchlicher Arbeitnehmerüberlassung vorbeugen und Zeitarbeitern mehr Rechte geben. Im April treten nun entsprechende Änderungen in Kraft. Amazon ändert seine Rückgaberichtlinien für gekaufte Artikel, die Struktur der psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte wird geändert, und wir alle müssen uns mit einem neuen Geldschein bekannt machen.
Reform der Zeitarbeit: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit sind in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Dieses Gesetz ändert sich nun mit Wirkung zum 1. April 2017. Zeitarbeiter dürfen künftig maximal 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Nach spätestens neun Monaten haben Zeitarbeiter den gleichen Lohn zu bekommen wie das feste Stammpersonal. Bei tarifgebundenen Unternehmen sind für beides jedoch Ausnahmen möglich. Zahlt der Arbeitgeber bereits ab der sechsten Woche einen Branchenzuschlag, kann die Angleichung auf bis zu 15 Monate ausgedehnt werden. Leiharbeitnehmer dürfen künftig nicht eingesetzt werden, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist. In Punkto Mitbestimmung müssen Zeitarbeitnehmer nun bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden, wenn Regelungen erst ab einer bestimmten Mindest-Beschäftigtenzahl im Betrieb gelten.
Neues Geld: Neuer 50-Euro-Schein
Ab 4. April – wohl um den Verdacht auf einen Aprilscherz zu vermeiden – wird ein neuer 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht. Auf seiner Vorderseite sieht man rechts einen breiten senkrechten silbernen Streifen mit mehreren Hologrammen – die Zahl 50, das Euro-Zeichen und eine Architektur-Darstellung. Dieser Streifen enthält oben auch das sogenannte Portaitfenster. Hält man den Schein gegen das Licht, wird es durchsichtig und zeigt ein Bild der Europa aus der griechischen Mythologie. Vorn auf dem Schein ist die Zahl “50” aufgedruckt. Kippt man den Schein, ändert sie ihre Farbe – von Smaragdgrün zu Dunkelblau. Ansonsten bleibt es bei der bisherigen Farbgebung des Scheins: Organge und Braun herrschen vor. Grund für die Änderungen: Der 50er ist bisher die am häufigsten gefälschte Banknote. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
Onlinekauf: Amazon ändert Rückgaberichtlinien
Ab 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon seine Rückgaberichtlinien. Diese gelten künftig auch für gewerbliche Händler, die ihre Waren noch selbst und nicht über Amazon versenden. Kunden können nun eine gekaufte Ware innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden und bekommen dann eine Erstattung in Höhe des Kaufpreises. Sendet ein Kunde einen Artikel im Wert von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurück, erhält er außerdem eine Erstattung über die Rücksendekosten. Besonderheiten gibt es bei Schuhen, Kleidung und Handtaschen: Hier erhalten die Kunden bei Rücksendung innerhalb von 30 Tagen eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- und Rücksendung.
Osterurlaub in Frankreich: Umweltplakettenpflicht für Touristen
Ab 1. April 2017 müssen auch Autos von Touristen in Paris und einer Reihe von weiteren französischen Städten eine Umweltplakette bzw. Vignette aufweisen. Es gibt sechs Kategorien von Plaketten. Welche in einer bestimmten Umweltzone zulässig sind, ist ausgeschildert. Ohne korrekte Plakettierung droht ein Bußgeld von 68 Euro für Pkw und 135 Euro für Lkw. Wohnmobile über 3,5 Tonnen werden als LKW angesehen. Wichtiger Unterschied zu Deutschland: Die Einschränkungen für Umweltzonen gelten nicht durchgehend, sondern nur Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Die Anzahl der Städte mit Umweltzonen wächst ständig.
Änderungen bei ambulanter Psychotherapie
Zum 1. April 2017 ändert sich die Organisation der psychotherapeutischen Versorgung. Dazu gehört die Einführung sogenannter Erstgespräche im Rahmen einer “Psychotherapeutischen Sprechstunde”. Termine dafür werden an gesetzlich Krankenversicherte über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt. Die Teilnahme an einer solchen Sprechstunde mit entsprechender Behandlungsempfehlung ist dann die Voraussetzung für eine Akutbehandlung. Für das Erstgespräch ist keine Überweisung erforderlich.
Vermögensfreibetrag für Sozialhilfe
Zum 1. April 2017 wird der Vermögensfreibetrag angehoben, der beim Bezug von Leistungen der Sozialhilfe gilt. Dies betrifft nicht das Arbeitslosengeld II, sondern klassische Sozialhilfeleistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Eingliederungshilfe oder die Hilfe zur Pflege. Der Vermögensfreibetrag liegt künftig bei 5.000 Euro statt, wie früher, bei 2.600 Euro.