Neue Verkehrsregeln 2019: Höhere Strafen und mehr Rechte für Radfahrer

21.08.2019, Redaktion Anwalt-Suchservice
Neue Verkehrsregeln 2019: Höhere Strafen und mehr Rechte für Radfahrer © Bu - Anwalt-Suchservice

Bundesverkehrsminister Scheuer hat im August 2019 Vorschläge für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung veröffentlicht. Eine Reihe von Regeln werden geändert, es soll neue Schilder und höhere Bußgelder geben.

Die von Bundesverkehrsministerium vorgeschlagenen Änderungen sollen angeblich noch 2019 in Kraft treten. Allerdings steht das Verfahren noch an seinem Anfang, und es kann sich noch Einiges ändern. Im August 2019 startet die Anhörung der Länder und der interessierten Verbände, danach muss der Bundesrat der Änderungsverordung zustimmen.

Höhere Bußgelder: Rettungsgassen und Parkverstöße


Mit mehr Nachdruck sollen künftig Menschen bestraft werden, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder die in zweiter Reihe parken und damit den Verkehr behindern. Wer keine Rettungsgasse bildet oder darin fährt, muss künftig 320 Euro Bußgeld zahlen. Dazu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder Fahrrad-Schutzstreifen soll künftig bis zu 100 Euro Bußgeld kosten. Das bisher auf Schutzstreifen erlaubte Halten soll verboten werden.

Nicht mehr ohne Notbrems-Assistent


Wer einen Notbrems-Assistenten hat, muss ihn künftig auch benutzen. Wer das Hilfsmittel ab 30 km/h abschaltet, riskiert künftig ein Bußgeld bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensbuerg.

Mehr Verkehr auf der Busspur


Die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer sollen ermächtigt werden, Busspuren auch für PKW freizugeben, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Dafür soll ein neues Zusatzzeichen eingeführt werden. Auch E-Roller sollen auf Busspuren zugelassen werden können, für Elektro-Autos gilt dies bereits – aber nur mit entsprechender Beschilderung. Der Verband der Verkehrsunterehmen VPV hat die geplanten Vorschriften bereits kritisiert: So würde der öffentliche Nahverkehr behindert und verlangsamt.

Parken nur für Carsharing-Autos


Künftig soll es Parkflächen geben, die durch Beschilderung ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind. Hier wird ein neues Schild eingeführt, außerdem ein Ausweis für entsprechende Fahrzeuge, den der Fahrer hinter die Windschutzscheibe legen kann.

Parken für Elektroautos


Gemeinden sollen künftig Fahrbahnen durch ein Symbol auf der Straße für das Parken mit E-Autos freigeben können.

Mindestabstand beim Radler-Überholen


Autofahrer, die Radfahrer überholen, müssen künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten. Dies gilt auch beim Überholen von Fußgängern und E-Rollern.

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für LKW


Für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist künftig beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit Pflicht. Damit sollen Unfälle mit Radfahrern reduziert werden. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Grünpfeil für Radfahrer

(Ma)


 Ulf Matzen
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