Meldegesetz: Wer muss was wann beim Einwohnermeldeamt melden?
19.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Das Bundesmeldegesetz ist zum 1. November 2015 in Kraft getreten. Auch vorher bestand in Deutschland eine Meldepflicht. Aber: Seitdem gibt es ein bundeseinheitliches Gesetz über das Meldewesen. Das Gesetz hat nicht nur Änderungen für Vermieter und Mieter beim Wohnungswechsel mit sich gebracht, sondern auch für die Werbewirtschaft.
In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht. Durch das Bundesmeldegesetz wurde eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen. Das Meldegesetz wird dem Verwaltungsrecht zugeordnet. Bürger sind zum Beispiel dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug am neuen Wohnort bei der Meldebehörde anzumelden. Beziehen sie keine neue Wohnung in Deutschland, müssen sie sich am alten Wohnort innerhalb der gleichen Frist abmelden. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands schreibt das Meldegesetz keine Abmeldung am alten Wohnort vor. Bei Nichtbeachtung dieser Meldepflichten droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Personen unter 16 Jahren müssen durch die Person an- oder abgemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen, oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Wer in einer Einrichtung übernachtet, die gewerbsmäßig Personen beherbergt – also zum Beispiel in einem Hotel oder einer Pension – muss dort handschriftlich einen besonderen Meldeschein unterschreiben. Darin werden bestimmte Daten aufgeführt, darunter Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer. Die Hotelbranche soll sich über die Formulierung dieser Regelung gefreut haben. Zuvor war nämlich ein Verfahren vorgeschrieben, bei dem der Gast sämtliche Angaben handschriftlich auf einem vorgegebenen Formular einzutragen hatte. Dadurch verzögerte sich das Einchecken beträchtlich.
Bei dem aktuellen Verfahren kann der Hotelier die Angaben auf einem eigenen Formular anhand der Daten des Reisenden selbst einsetzen und ausdrucken. Der Gast muss nur noch handschriftlich unterschreiben. Das Hotel muss die Meldescheine ein Jahr lang aufbewahren. Für Gruppen von mehr als zehn Personen muss der Reiseleiter unterschreiben. Wenn die Gäste aus dem Ausland kommen, muss der Hotelier ihre Ausweise kontrollieren. Von diesen Pflichten nimmt das Meldegesetz jedoch Jugendherbergen, Betriebs- und Vereinsheime sowie Berghütten aus.
Beim Ein- und Auszug muss der Vermieter mitwirken. Dieser muss dem Mieter innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass dieser in seine Wohnung eingezogen oder – sofern es sich um einen meldepflichtigen Auszug ins Ausland handelt, dort ausgezogen ist.
Der Mieter wiederum ist dazu verpflichtet, die Vermieterbescheinigung mit den übrigen Unterlagen bei der Behörde abzugeben. Allerdings kann der Vermieter der Behörde den Umzug auch elektronisch melden. Dann bekommt er ein "Zuordnungsmerkmal", das er wiederum an den Mieter weitergeben muss. Dieser muss es bei der Meldebehörde angeben. Der Vermieter kann seine Pflicht auch weitergeben, etwa an seinen Hausverwalter.
Das Bundesmeldegesetz verbietet es kategorisch, Personen eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung zu stellen, die dort nicht wohnen. Missachten Vermieter ihre Pflichten nach dem Bundesmeldegesetz, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ein Verstoß gegen das Verbot, Scheinanschriften zur Verfügung zu stellen, kann bis zu 50.000 Euro kosten.
Laut Bundesmeldegesetz dürfen Religionsgemeinschaften bei den Meldebehörden bestimmte Daten ihrer Mitglieder abfragen. Dies betrifft zum Beispiel die aktuelle Adresse mit Einzugsdatum.
Mehrere Regelungen des Bundesmeldegesetzes sollen für besseren Datenschutz sorgen. So darf eine einfache Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nur noch eingeholt werden, wenn die betreffende Person der Weitergabe ihrer Daten für genau den konkreten Zweck zuvor zugestimmt hat. Hat eine Auskunft den Zweck, Daten für Adresshandel oder Werbung zu gewinnen, muss dies angegeben werden. Generell kann die Zustimmung der gemeldeten Person gegenüber der Behörde oder gegenüber dem jeweiligen Unternehmen erteilt werden. Die Einwilligung muss auf Nachfrage gegenüber der Behörde nachweisbar sein. Überprüfungen erfolgen stichprobenartig durch die Meldebehörde.
Außerdem schreibt das Bundesmeldegesetz vor: Erhält ein Unternehmen Meldedaten, darf es diese nur für den Zweck nutzen, den es bei der Auskunftsanfrage angegeben hat. Dies verhindert das sogenannte "Adresspooling". Früher durften Meldedaten unter einem Vorwand abgefragt, gespeichert und später für ganz andere Zwecke verwendet oder verkauft werden. Nun ist dies laut Bundesmeldegesetz nicht mehr zulässig.
Daten aus einer einfachen Melderegisterauskunft dürfen gewerblich ausschließlich für den angegebenen Zweck genutzt werden. Danach sind sie zu löschen. Im gewerblichen Bereich sind die Bußgelder deutlich höher, als im privaten: Verstößt ein Unternehmen gegen die genannten Regeln oder behauptet wahrheitswidrig, eine Einwilligung des Betreffenden zu haben, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Fall aus dem Bereich Meldepflicht oder wurde gegen Sie ein Bußgeld wegen Verstößen gegen das Meldegesetz verhängt? Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Sie zu diesen Fragen am besten beraten.
Das Wichtigste in Kürze
Meldepflicht: In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht, die seit dem Jahr 2015 im Bundesmeldegesetz geregelt ist. Bei Nichtbeachtung eines meldepflichtigen Sachverhalts droht ein Bußgeld. Mieter müssen sich beispielsweise zwei Wochen nach einem Umzug bei der neuen Meldebehörde anmelden.
Vermieterbescheinigung: Vermieter müssen ihren Mietern innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass dieser in seine Wohnung eingezogen oder – sofern es sich um einen meldepflichtigen Auszug ins Ausland handelt, dort ausgezogen ist.
Datenschutz: Eine einfache Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels darf von Unternehmen nur noch eingeholt werden, wenn die betreffende Person der Weitergabe ihrer Daten für genau den konkreten Zweck zuvor zugestimmt hat.
Meldepflicht: In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht, die seit dem Jahr 2015 im Bundesmeldegesetz geregelt ist. Bei Nichtbeachtung eines meldepflichtigen Sachverhalts droht ein Bußgeld. Mieter müssen sich beispielsweise zwei Wochen nach einem Umzug bei der neuen Meldebehörde anmelden.
Vermieterbescheinigung: Vermieter müssen ihren Mietern innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass dieser in seine Wohnung eingezogen oder – sofern es sich um einen meldepflichtigen Auszug ins Ausland handelt, dort ausgezogen ist.
Datenschutz: Eine einfache Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels darf von Unternehmen nur noch eingeholt werden, wenn die betreffende Person der Weitergabe ihrer Daten für genau den konkreten Zweck zuvor zugestimmt hat.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche allgemeinen Pflichten enthält das Bundesmeldegesetz? Welche Meldepflicht gilt in Hotels und anderen Beherbergungsstätten? Was versteht man unter einer Vermieterbescheinigung? Welche Daten werden an Religionsgemeinschaften übermittelt? Welche Regeln gibt das Meldegesetz für Adresshandel und Werbung vor? Meldegesetz: Welche Zweckbindung gilt für Meldedaten? Praxistipp zur Meldepflicht laut Meldegesetz Welche allgemeinen Pflichten enthält das Bundesmeldegesetz?
In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht. Durch das Bundesmeldegesetz wurde eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen. Das Meldegesetz wird dem Verwaltungsrecht zugeordnet. Bürger sind zum Beispiel dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug am neuen Wohnort bei der Meldebehörde anzumelden. Beziehen sie keine neue Wohnung in Deutschland, müssen sie sich am alten Wohnort innerhalb der gleichen Frist abmelden. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands schreibt das Meldegesetz keine Abmeldung am alten Wohnort vor. Bei Nichtbeachtung dieser Meldepflichten droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Personen unter 16 Jahren müssen durch die Person an- oder abgemeldet werden, in deren Wohnung sie einziehen, oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Meldepflicht gilt in Hotels und anderen Beherbergungsstätten?
Wer in einer Einrichtung übernachtet, die gewerbsmäßig Personen beherbergt – also zum Beispiel in einem Hotel oder einer Pension – muss dort handschriftlich einen besonderen Meldeschein unterschreiben. Darin werden bestimmte Daten aufgeführt, darunter Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer. Die Hotelbranche soll sich über die Formulierung dieser Regelung gefreut haben. Zuvor war nämlich ein Verfahren vorgeschrieben, bei dem der Gast sämtliche Angaben handschriftlich auf einem vorgegebenen Formular einzutragen hatte. Dadurch verzögerte sich das Einchecken beträchtlich.
Bei dem aktuellen Verfahren kann der Hotelier die Angaben auf einem eigenen Formular anhand der Daten des Reisenden selbst einsetzen und ausdrucken. Der Gast muss nur noch handschriftlich unterschreiben. Das Hotel muss die Meldescheine ein Jahr lang aufbewahren. Für Gruppen von mehr als zehn Personen muss der Reiseleiter unterschreiben. Wenn die Gäste aus dem Ausland kommen, muss der Hotelier ihre Ausweise kontrollieren. Von diesen Pflichten nimmt das Meldegesetz jedoch Jugendherbergen, Betriebs- und Vereinsheime sowie Berghütten aus.
Was versteht man unter einer Vermieterbescheinigung?
Beim Ein- und Auszug muss der Vermieter mitwirken. Dieser muss dem Mieter innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass dieser in seine Wohnung eingezogen oder – sofern es sich um einen meldepflichtigen Auszug ins Ausland handelt, dort ausgezogen ist.
Der Mieter wiederum ist dazu verpflichtet, die Vermieterbescheinigung mit den übrigen Unterlagen bei der Behörde abzugeben. Allerdings kann der Vermieter der Behörde den Umzug auch elektronisch melden. Dann bekommt er ein "Zuordnungsmerkmal", das er wiederum an den Mieter weitergeben muss. Dieser muss es bei der Meldebehörde angeben. Der Vermieter kann seine Pflicht auch weitergeben, etwa an seinen Hausverwalter.
Das Bundesmeldegesetz verbietet es kategorisch, Personen eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung zu stellen, die dort nicht wohnen. Missachten Vermieter ihre Pflichten nach dem Bundesmeldegesetz, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ein Verstoß gegen das Verbot, Scheinanschriften zur Verfügung zu stellen, kann bis zu 50.000 Euro kosten.
Welche Daten werden an Religionsgemeinschaften übermittelt?
Laut Bundesmeldegesetz dürfen Religionsgemeinschaften bei den Meldebehörden bestimmte Daten ihrer Mitglieder abfragen. Dies betrifft zum Beispiel die aktuelle Adresse mit Einzugsdatum.
Welche Regeln gibt das Meldegesetz für Adresshandel und Werbung vor?
Mehrere Regelungen des Bundesmeldegesetzes sollen für besseren Datenschutz sorgen. So darf eine einfache Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nur noch eingeholt werden, wenn die betreffende Person der Weitergabe ihrer Daten für genau den konkreten Zweck zuvor zugestimmt hat. Hat eine Auskunft den Zweck, Daten für Adresshandel oder Werbung zu gewinnen, muss dies angegeben werden. Generell kann die Zustimmung der gemeldeten Person gegenüber der Behörde oder gegenüber dem jeweiligen Unternehmen erteilt werden. Die Einwilligung muss auf Nachfrage gegenüber der Behörde nachweisbar sein. Überprüfungen erfolgen stichprobenartig durch die Meldebehörde.
Meldegesetz: Welche Zweckbindung gilt für Meldedaten?
Außerdem schreibt das Bundesmeldegesetz vor: Erhält ein Unternehmen Meldedaten, darf es diese nur für den Zweck nutzen, den es bei der Auskunftsanfrage angegeben hat. Dies verhindert das sogenannte "Adresspooling". Früher durften Meldedaten unter einem Vorwand abgefragt, gespeichert und später für ganz andere Zwecke verwendet oder verkauft werden. Nun ist dies laut Bundesmeldegesetz nicht mehr zulässig.
Daten aus einer einfachen Melderegisterauskunft dürfen gewerblich ausschließlich für den angegebenen Zweck genutzt werden. Danach sind sie zu löschen. Im gewerblichen Bereich sind die Bußgelder deutlich höher, als im privaten: Verstößt ein Unternehmen gegen die genannten Regeln oder behauptet wahrheitswidrig, eine Einwilligung des Betreffenden zu haben, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Praxistipp zur Meldepflicht laut Meldegesetz
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Fall aus dem Bereich Meldepflicht oder wurde gegen Sie ein Bußgeld wegen Verstößen gegen das Meldegesetz verhängt? Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Sie zu diesen Fragen am besten beraten.
(Ma)