Obergrenzen beim Barkauf: Kampf gegen Schwarzgeld contra Freiheitsrechte
19.02.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Einschlägige Redensarten finden sich genügend. Und sie vermitteln einen Eindruck davon, welchen Wert die Deutschen dem Bargeld generell beimessen. "Bargeld lacht!", "Nur Bares ist Wahres!", "Etwas in bare Münze umwandeln!" - die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen. Bargeld steht bei vielen Menschen als Synonym für Freiheit, finanzielle Unabhängigkeit und Anonymität. Während Transaktionen per EC, Überweisung oder Kreditkarte Datenspuren hinterlassen, lassen sich Bargeldzahlungen deutlich schwerer - oftmals gar nicht - nachvollziehen.
Ein Effekt, den einerseits viele Privatleute zu schätzen wissen, weil sie gerade nicht möchten, dass ihr Ausgabenverhalten offengelegt wird, sei es auch nur gegenüber der eigenen Bank. Andererseits nutzen gerade auch Kriminelle die Möglichkeiten des Bargeldverkehrs, um so ihr "schwarzes" Geld zu "waschen", sprich auf nicht nachvollziehbaren Kanälen unter das Volk zu bringen. Das Problem der Geldwäsche wird von Politikern als Hauptgrund für die angestrebte Einschränkung der Bargeldzahlungen ins Feld geführt. Auch dem Terrorismus sollen so Geldströme abgeschnitten und die Schwarzarbeit eingedämmt werden.
Das Finanzministerium strebt nun möglichst rasch die Einführung einer europaweiten Obergrenze für Bargeldzahlungen an. Sollte dies jedoch nicht umsetzbar sein, wird auch über eine deutsche Regelung nachgedacht. Ähnlich den bereits bestehenden Grenzen in zwölf europäischen Staaten, darunter Frankreich (1.000 €), Italien (3.000 €) und Spanien (2.500 €), müssten Zahlungen ab einer bestimmten Höhe - in Deutschland sind 5.000 € im Gespräch - dann per Überweisung oder mit Karte bezahlt werden.
Allerdings werden zunehmend auch Stimmen laut, die den geplanten Begrenzungen kritisch gegenüber stehen. Befürchtet werden eine Beschneidung der monetären Souveränität des Einzelnen und eine uferlose Überwachung von Zahlungsströmen. Gleichzeitig wird die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die gewünschten Effekte in Zweifel gezogen oder jedenfalls ihre Verhältnismäßigkeit im Verhältnis zur Schwere des Eingriffs verneint. Eine prominente Stimme in der Riege der Kritiker ist die des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Er sieht in der Begrenzung von Bargeldzahlungen, laut einem Bericht der FAZ, einen Verfassungsbruch und fürchtet ungerechtfertigte Eingriffe in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie. Skeptisch steht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann der Einführung von Obergrenzen gegenüber. Anlässlich des Eröffnung des Zahlungsverkehrssymposiums der Deutschen Bundesbank sagte Weidmann: "Jeder Bürger soll weiterhin so bezahlen können, wie er will - also bar oder unbar".
Ungeachtet aller Kritik rechnet das BMF noch in diesem Jahr mit ersten Umsetzungsschritten im europäischen Rahmen. Erst vorige Woche hat der ECOFIN (EU-Finanzministerrat) die Kommission aufgefordert, die Frage der Notwendigkeit einer einheitlichen Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld innerhalb der EU zu prüfen. Bereits bis zum 1.5.2016 sollen Ergebnisse hierzu vorliegen. Es hat nicht den Anschein, als bewirkten die Bedenken der Skeptiker ein Umdenken in Berlin oder Brüssel. So bleibt den Befürwortern des freien Bargeldverkehrs womöglich bald nur noch der wehmütige Blick zurück - wenn Bargeld nicht mehr lacht und Bares früher einmal wahr war.
Frankreich hat sie bereits, Italien und Spanien ebenso: Höchstgrenzen für die Bezahlung mit Bargeld. Die Bundesregierung würde gerne alsbald nachziehen, am liebsten europaweit. Doch es gibt Widerstand.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Bargeld lacht! Schwarzgeld und Geldwäsche 5.000 € als Obergrenze? Kritische Stimmen Was hat die EU-Kommission vor? Bargeld lacht!
Einschlägige Redensarten finden sich genügend. Und sie vermitteln einen Eindruck davon, welchen Wert die Deutschen dem Bargeld generell beimessen. "Bargeld lacht!", "Nur Bares ist Wahres!", "Etwas in bare Münze umwandeln!" - die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen. Bargeld steht bei vielen Menschen als Synonym für Freiheit, finanzielle Unabhängigkeit und Anonymität. Während Transaktionen per EC, Überweisung oder Kreditkarte Datenspuren hinterlassen, lassen sich Bargeldzahlungen deutlich schwerer - oftmals gar nicht - nachvollziehen.
Schwarzgeld und Geldwäsche
Ein Effekt, den einerseits viele Privatleute zu schätzen wissen, weil sie gerade nicht möchten, dass ihr Ausgabenverhalten offengelegt wird, sei es auch nur gegenüber der eigenen Bank. Andererseits nutzen gerade auch Kriminelle die Möglichkeiten des Bargeldverkehrs, um so ihr "schwarzes" Geld zu "waschen", sprich auf nicht nachvollziehbaren Kanälen unter das Volk zu bringen. Das Problem der Geldwäsche wird von Politikern als Hauptgrund für die angestrebte Einschränkung der Bargeldzahlungen ins Feld geführt. Auch dem Terrorismus sollen so Geldströme abgeschnitten und die Schwarzarbeit eingedämmt werden.
5.000 € als Obergrenze?
Das Finanzministerium strebt nun möglichst rasch die Einführung einer europaweiten Obergrenze für Bargeldzahlungen an. Sollte dies jedoch nicht umsetzbar sein, wird auch über eine deutsche Regelung nachgedacht. Ähnlich den bereits bestehenden Grenzen in zwölf europäischen Staaten, darunter Frankreich (1.000 €), Italien (3.000 €) und Spanien (2.500 €), müssten Zahlungen ab einer bestimmten Höhe - in Deutschland sind 5.000 € im Gespräch - dann per Überweisung oder mit Karte bezahlt werden.
Kritische Stimmen
Allerdings werden zunehmend auch Stimmen laut, die den geplanten Begrenzungen kritisch gegenüber stehen. Befürchtet werden eine Beschneidung der monetären Souveränität des Einzelnen und eine uferlose Überwachung von Zahlungsströmen. Gleichzeitig wird die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die gewünschten Effekte in Zweifel gezogen oder jedenfalls ihre Verhältnismäßigkeit im Verhältnis zur Schwere des Eingriffs verneint. Eine prominente Stimme in der Riege der Kritiker ist die des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Er sieht in der Begrenzung von Bargeldzahlungen, laut einem Bericht der FAZ, einen Verfassungsbruch und fürchtet ungerechtfertigte Eingriffe in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie. Skeptisch steht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann der Einführung von Obergrenzen gegenüber. Anlässlich des Eröffnung des Zahlungsverkehrssymposiums der Deutschen Bundesbank sagte Weidmann: "Jeder Bürger soll weiterhin so bezahlen können, wie er will - also bar oder unbar".
Was hat die EU-Kommission vor?
Ungeachtet aller Kritik rechnet das BMF noch in diesem Jahr mit ersten Umsetzungsschritten im europäischen Rahmen. Erst vorige Woche hat der ECOFIN (EU-Finanzministerrat) die Kommission aufgefordert, die Frage der Notwendigkeit einer einheitlichen Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld innerhalb der EU zu prüfen. Bereits bis zum 1.5.2016 sollen Ergebnisse hierzu vorliegen. Es hat nicht den Anschein, als bewirkten die Bedenken der Skeptiker ein Umdenken in Berlin oder Brüssel. So bleibt den Befürwortern des freien Bargeldverkehrs womöglich bald nur noch der wehmütige Blick zurück - wenn Bargeld nicht mehr lacht und Bares früher einmal wahr war.
(Bu)