Online Shopping: Welche Rechte haben Käufer?

08.12.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau,Laptop Onlinekäufer haben viele Rechte gegenüber Händlern. © - freepik

Fast jeder kauft heute zumindest gelegentlich online ein - so mancher sehr häufig. Verbraucher haben dabei gegenüber den Händlern eine ganze Reihe von Rechten, die sie kennen sollten.

Online-Shopping wird immer beliebter und hat durch die Corona-Krise einen erheblichen zusätzlichen Auftrieb gewonnen. Allerdings geht dabei auch manches schief, und dann stellt sich die Frage, welche Rechte man eigentlich beim Onlinekauf hat. Wann ist zum Beispiel ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen und wie kann man diesen widerrufen? Was passiert, wenn die falsche oder eine minderwertige Ware geschickt wird und wer haftet, wenn das Paket auf dem Versandweg verloren geht?

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?


Ein Kaufvertrag kommt durch zwei Vorgänge zustande: Ein Angebot und dessen Annahme. Allerdings ist beim Onlinekauf das Angebot nicht, wie man denken könnte, die Verkaufsanzeige auf einer Online-Shopping-Seite. Es muss sich schon um eine konkrete Willenserklärung einer Person handeln. Tatsächlich gibt der Käufer das Angebot ab, indem er "jetzt kaufen" anklickt. Der Verkäufer kann es annehmen, indem er zum Beispiel mitteilt, die Ware zu versenden. Aber: Wenn nach der "Verkehrssitte" niemand damit rechnet, dass die andere Seite erst formell das Angebot annimmt, ist dies für das Zustandekommen eines Kaufvertrages gar nicht nötig. So kommt heute nach überwiegender Ansicht der Juristen ein Kaufvertrag dadurch zustande, dass der Kunde den "Kaufen"-Button anklickt.

Übrigens: Der Button muss eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel mit "jetzt kaufen" oder "kostenpflichtig bestellen". Irreführende Beschriftungen sind nicht zulässig und können zu Abmahnungen für den Händler führen.

Wie widerruft man einen Kauf?


Bei einem Onlinekauf gibt es - anders als beim Einkauf in einem Laden - ein generelles Widerrufsrecht. Gründe muss der Kunde nicht nennen. Er kann ohne weiteres innerhalb von 14 Tagen den Kauf widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt beim Onlinekauf mit Zugang der Ware beim Kunden. Sie beginnt allerdings nur zu laufen, wenn der Händler den Kunden korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Unterbleibt dies oder bekommt der Kunde gar keine Ware, läuft auch die Frist nicht an. Folge: Der Kunde hat nun ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Danach erlischt dieses Recht. Ein Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Händler erfolgen, etwa durch eine E-Mail. Das Zurücksenden der Ware allein reicht nicht aus.

Achtung: Beim Zurücksenden der Ware nach einem Widerruf trägt der Käufer die Rücksendekosten.

Zurückschicken nur in Originalverpackung?


Händler können die Ausübung des Widerrufsrechts nicht davon abhängig machen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Allerdings müssen Käufer auch wissen, dass es Warenarten gibt, bei denen das Öffnen der Verpackung das Widerrufsrecht erlöschen lässt. Dies sind insbesondere Waren, die aus Gründen von Hygiene oder Gesundheitsschutz versiegelt worden sind. Ein "Siegel" ist dabei der Teil der Verpackung, der den Inhalt luftdicht abschließt, und nicht irgendeine Umverpackung. Ähnliches gilt für Datenträger mit Musik, Videos oder Software. Als Versiegelung gilt bei diesen nicht automatisch jede Cellophanhülle; es muss schon irgendeine Beschriftung vorhanden sein, die auf den Verlust des Widerrufsrechts beim Öffnen hinweist.

Übrigens: Es gibt einige wenige Fälle, in denen der Händler einen Wertersatz fordern kann, wenn die Originalverpackung fehlt. Dies sind Waren, bei denen die Verpackung sozusagen zur Ware dazugehört - etwa Sammlerfiguren, die in ihrer Originalverpackung in die Vitrine gestellt werden und ohne diese an Wert verlieren.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt?


Der Rücktritt vom Kaufvertrag gehört zu den Rechten des Käufers im Rahmen der Gewährleistung oder, korrekter, Sachmängelhaftung.
Der Rücktritt ist nicht an eine 14-tägige Frist gebunden. Er setzt - anders als der Widerruf - voraus, dass die Ware mangelhaft ist. Bevor der Käufer vom Kauf zurücktritt, muss er den Mangel rügen und dem Verkäufer mit angemessener Fristsetzung Gelegenheit zur Nachbesserung geben, also zu einer Ersatzlieferung oder Reparatur. Bei letzterer hat der Händler in der Regel zwei Versuche. Eine Frist ist unter anderem dann entbehrlich, wenn der Händler sich von vornherein weigert. Ist die Nachbesserung gescheitert, kann der Verbraucher durch Erklärung gegenüber dem Händler vom Kauf zurücktreten. Dann sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugeben. Ein Rücktritt ist bei Bagatell-Mängeln ausgeschlossen.

Übrigens: Neben dem gesetzlichen Rücktrittsrecht kann dieses auch vertraglich vereinbart werden.

Welche Gewährleistung müssen die Händler bieten?


Die oben angesprochenen Rechte bei einem Mangel der Ware verjähren innerhalb von zwei Jahren. Außer dem Rücktritt kommt nach fehlgeschlagener Nachbesserung auch eine Minderung des Kaufpreises in Betracht, in bestimmten Fällen auch ein Schadensersatzanspruch. Bei Neuware kann der Händler von der Zwei-Jahres-Frist nicht abweichen, bei Gebrauchtware kann er seine Sachmängelhaftung vertraglich auf ein Jahr begrenzen.

Wichtig: Der Händler haftet nur für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Händler, d.h. es wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, und der Händler darf dies widerlegen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes liegt die Beweislast beim Kunden.

Ware bezahlt und nicht geliefert - was jetzt?


Liefert ein Onlinehändler bestellte und bezahlte Ware nicht, hat der Kunde mehrere Möglichkeiten:

- Widerruf: Er kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (am besten auf eine Art, die später beweisbar ist, etwa durch Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein). Der Händler muss ihm das Geld zurückzahlen.
- Fristsetzung und Rücktritt: Der Käufer setzt dem Händler eine Frist zur Lieferung (etwa zehn Tage) und droht bei Nichtlieferung seinen Rücktritt vom Kaufvertrag an. Bei ergebnislosem Fristablauf kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld - wieder mit Fristsetzung - zurückfordern.

Falsche Artikelbeschreibung - was sind die Folgen?


Die Beschreibung einer Ware im Internet muss korrekt sein. Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft bei einem Artikel, hat der Käufer das Recht, den Onlinekauf rückabzuwickeln. So geschehen im Fall eines Käufers eines angeblichen Originalwerks von Wilhelm Busch, welches sich bei der Lieferung nur als Kopie herausstellte. Die Online-Händlerin musste dem Käufer aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az. 32 S 43/06) den Kaufpreis zurückerstatten und ihre Ware zurücknehmen.

Unerlaubter Nepp: Teure Servicehotlines und voreingestellte Zusatzleistungen


Bereits seit einigen Jahren sind bestimmte Vorgehensweisen von Onlinehändlern unzulässig. Dazu gehören Servicehotlines mit völlig überhöhten Telefongebühren. Auch dürfen für bestimmte Zahlungsarten - wie die Kreditkarte - keine pauschalen zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Nur nachweislich zusätzlich anfallende Kosten kann der Händler vom Kunden verlangen.

Unzulässig sind auch Voreinstellungen auf der Bestell-Seite, die dem Kunden Zusatz-Leistungen aufnötigen. Dies ist unzulässig und wird im Zweifel nicht Vertragsbestandteil. Beispiele: Reiserücktrittsversicherung bei Reisebuchung, Schuhcreme bei Schuhen, Antivirenprogramm bei einer Bürosoftware.

Welche Informationen muss der Händler dem Kunden geben?


Onlinehändler müssen dem Kunden eine Vielzahl von Infos geben. Sie müssen unter anderem auf ihrer Verkaufsseite oder Homepage ein Impressum bereitstellen, aus dem klar hervorgeht, mit wem man es zu tun hat - mit ladungsfähiger Anschrift, also kein Postfach. Sie müssen dem Kunden eine Widerrufsbelehrung geben und ihn vor dem Kauf über den Endpreis der Ware inklusive Versandkosten und allen Preisbestandteilen informieren. Auch die Zahlungs- und Lieferbedingungen müssen für den Kunden einsehbar sein und nicht zuletzt muss ihm ein Termin für die voraussichtliche Lieferung genannt werden.

Paket geht verloren - was nun?


Oft lässt sich der Weg eines Pakets über die Sendungsverfolgung nachvollziehen. Einen Nachforschungsauftrag über ein verloren gegangenes Paket kann bei einigen Versanddienstleistern nur der Absender stellen. Die Geschäftsbedingungen der verschiedenen Dienstleister sind durchaus unterschiedlich und treffen Regelungen für den Fall verschwundener Pakete bzw. zu den Beträgen, bis zu denen diese automatisch versichert sind.

Wichtig zu wissen: Kauft ein Verbraucher etwas in einem gewerblichen Online-Shop, trägt der Händler das Versandrisiko. Wird das Paket also auf dem Versandweg verbummelt oder gestohlen, muss der Kunde die Ware nicht bezahlen und kann ggf. sein Geld zurückverlangen. Der Händler kann dann vom Versanddienstleister Schadensersatz fordern. Dafür gibt es bestimmte Wertgrenzen.

Was ist beim Einkauf im Ausland zu beachten?


Wer online in einem anderen EU-Land einkauft, muss nicht mit großen rechtlichen Überraschungen rechnen. Hier gelten weitgehend die gleichen Regeln, auch zu den Informationspflichten der Händler und zum Widerrufsrecht. Zölle werden in der Regel nicht fällig.

Bei Einkäufen außerhalb der EU wird es schwieriger. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass im Land des Händlers die gleichen rechtlichen Regeln gelten. Es kann deutlich schwieriger sein, sich von einem Vertrag zu lösen. Allerdings schaffen die bekannten großen Verkaufsplattformen durch ihre AGB einheitliche Regeln, an die sich viele Händler halten, um nicht gesperrt zu werden.

Bei einem Warenwert unter 22 Euro fallen in der Regel keine Zölle oder Steuern an. Bei 22 bis 150 Euro sind Einfuhrumsatzsteuern üblich (7 oder 19 Prozent). Bei höheren Warenwerten muss damit gerechnet werden, dass sowohl Steuern als auch Zölle anfallen, deren Beträge von der Art der Ware abhängen. Hier sollte man sich vor dem Kauf informieren. Unter Umständen muss importierte Ware bei einer Zollstelle abgeholt werden. Für einige Waren bestehen Einfuhrverbote. Beispiele: Nicht zugelassene Feuerwerkskörper, bestimmte Arzneimittel, Tiere geschützter Arten oder Produkte daraus.

Achtung: Privatleute können zwar grundsätzlich unbehelligt gefälschte Markenware für den Eigenverbrauch kaufen, etwa in China. Sobald aber die Menge der Artikel auf eine gewerbliche Absicht hindeutet, kann es richtig teuer werden. Hier kommt es dann nicht nur zur Beschlagnahme der Ware, sondern auch zu Abmahnungen mit Erhebung von Anwaltskosten. Von "Sammelbestellungen" mit Freunden ist dringend abzuraten.

Fake-Shops: Wenn das Geld weg ist


Fake-Shops sind Online-Shops, die nicht existierende Ware gegen Vorkasse verkaufen. Solche Aktivitäten haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Über Vorgehensweisen wie Widerruf und Rücktritt braucht man in diesem Fall nicht nachzudenken, da man es eben nicht mit Händlern zu tun hat, bei denen etwas schiefgegangen ist, sondern mit Kriminellen. Nur bei einem Sitz des Fake-Shops in Deutschland lässt sich eventuell das Geld über eine zivilrechtliche Klage nach einer entsprechenden Strafanzeige zurückholen. Wie man Fake-Shop erkennt, erfahren Sie hier:
Wie erkenne ich einen Fake-Shop im Internet?

Praxistipp


Der Onlinehandel boomt. Nicht selten geht etwas schief - oft ohne böse Absicht. Lässt sich ein Problem nicht zufriedenstellend klären, hilft ein Anwalt, der sich auf das Zivilrecht spezialisiert hat. Wenig Chancen bietet die vor einiger Zeit eingeführte "Online-Streitbeilegungs-Plattform" der EU: Händler müssen zwar auf diese hinweisen, sind aber nicht gezwungen, sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen und tun dies in der Regel auch nicht.

(Bu)


 Stephan Buch
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