Wie kann ich einen Studienplatz erfolgreich einklagen?
27.09.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Nicht nur in den Studienfächern Medizin, Psychologie und Pharmazie sind Studienplätze knapp. Immer häufiger werden Studenten abgelehnt. Oft sind harte Zulassungsvoraussetzungen zu überwinden. Meist ist nicht fehlende Begabung das Problem, sondern der massive Andrang auf bestimmte Fächer. Beispiel Medizin: Dort kamen im Wintersemester 2020/2021 insgesamt 975.000 Bewerbungen auf 9.660 gemeldete Studienplätze. Aber: In bestimmten Fällen kann es Sinn machen, den Rechtsweg einzuschlagen.
In vielen Studienfächern gibt es einen sogenannten Numerus Clausus, abgekürzt NC. Dies ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge an deutschen Hochschulen. Aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet es etwa "beschränkte Anzahl". Der Numerus Clausus hat nichts mit einer Eignungsprüfung zu tun. Vielmehr wird, wenn die Anzahl der Bewerber auf einen Studienplatz die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, einfach eine Abiturnote festgelegt, mit der der Zugang zum Studium noch möglich ist. Allerdings werden heute im Durchschnitt bessere Abiturnoten vergeben als in früheren Jahren. Dies hat zur Folge, dass der Numerus Clausus immer bessere Noten verlangt. Denn: Die Zahl der Studienplätze lässt sich nicht unendlich steigern und die Gelder der Hochschulen für Räume und Personal sind knapp. Einen Numerus Clausus gibt es für eine Reihe von Studienfächern wie etwa Medizin und insgesamt für etwa die Hälfte der Studiengänge, mit steigender Tendenz. Wenn die Abiturnote nicht ausreicht, können Bewerber oft auch über eine längere Wartezeit an den Studienplatz kommen. Dies nennt man auch das Nachrückverfahren.
Rechtsgrundlage für die Auswahl von Studienbewerbern sind der "Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008" und die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer. Bei vielen Studiengängen werden die Plätze bundesweit zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) vergeben (www.hochschulstart.de, ehemals ZVS). In anderen Fächern sind die Hochschulen verantwortlich. Sie selbst können nämlich auch einen Numerus Clausus für einen Studiengang festsetzen. Dies führt dazu, dass sich der NC von Uni zu Uni beim gleichen Studienfach unterscheiden kann.
Grundsätzlich ja, denn es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Abiturnote für ein bestimmtes Studienfach vorschreibt. Die Zugangsbeschränkungen basieren nur auf den begrenzten Kapazitäten der Hochschulen. Art. 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Berufswahl.
Der erste Schritt ist jedoch meist ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der Uni. Das Vorgehen vor Gericht beginnt mit einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Die sogenannten "innerkapazitären" Studienplätze vergibt die Uni in ihrem regulären Bewerbungsverfahren. Bei den "außerkapazitären" Plätzen beruft sich der Bewerber oder die Bewerberin darauf, dass die Uni die Zahl ihrer verfügbaren Studienplätze falsch berechnet hat. Wenn sich bei einer Neuberechnung ergibt, dass es dann doch mehr Plätze sind, werden auch diese unter den Bewerbern verteilt. Oft muss dann allerdings das Los entscheiden, denn es wird in der Regel trotzdem mehr Bewerber als freie Studienplätze geben. Immerhin stellt ein entsprechender Antrag eine gewisse Chance dar, doch noch an einen Platz für das Wunschfach zu kommen.
Auch Klagen auf einen Studienplatz beruhen meist auf dem Argument, dass die Hochschule in Wahrheit Kapazitäten frei hat, dass also die Anzahl der freien Plätze falsch berechnet wurde. Immerhin ist das Verfahren, mit dem die Anzahl der freien Plätze berechnet wird, sehr kompliziert und damit anfällig für Fehler. Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin vor Gericht nachweist, dass noch Plätze frei sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zulassung zum Studium. Am Ende wird jedoch ein Losverfahren darüber entscheiden, welcher von vielen Bewerbern tatsächlich das Studium antreten kann.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es gar nicht um eine angebliche Überschreitung der Kapazitäten der Hochschule geht. Dabei befinden sich die Bewerber durchaus innerhalb der Aufnahmekapazität, werden aber aus anderen Gründen abgelehnt. So kann es vorkommen, dass ein Härtefall nicht berücksichtigt oder eine Wartezeit falsch angerechnet wird. Auch diese Studienplatzbewerber können vor Gericht gehen, um ihren Platz an der Uni einzuklagen. In diesem Fall spricht man von einer innerkapazitären Klage. Bei ihr muss der Rechtsanwalt die jeweiligen Argumente der Hochschule im Einzelfall angreifen.
Eine Studienplatzklage kann mit einem Vergleich oder einer gerichtlichen Entscheidung enden. Wenn dem Bewerber ein Studienplatz aufgrund eines ausgehandelten Zulassungsvergleichs zugesprochen wird, ist dies endgültig. Wird stattdessen ein gerichtliches Urteil gefällt, kann dieses mit Rechtsmitteln in der nächsten Instanz angefochten und von einem höheren Gericht überprüft werden. Allerdings kommt es selten vor, dass eine Hochschule nach einem Urteil, welches dem Bewerber einen Studienplatz zugesteht, in die nächste Instanz geht.
Im Normalfall dauert ein normales verwaltungsgerichtliches Verfahren etwa zwei Jahre. Für ein Eilverfahren rechnen Anwälte meist mit einer Verfahrensdauer von drei bis sieben Monaten. In der Regel fallen die ersten Entscheidungen für das Sommersemester Mitte Mai, für das Wintersemester Mitte November. Zeit sparen lässt sich auch mit einem Zulassungsvergleich. Chancen hat dieser jedoch eher bei den Fächern, bei denen die Zulassung nicht von einem strengen bundesweiten Numerus Clausus abhängt.
Wer seinen Studienplatz einklagen möchte, muss mit drei Arten von Kosten rechnen: Da sind zunächst die Gerichtskosten, dann die eigenen Anwaltskosten und schließlich – wenn man den Prozess verliert – auch noch die Anwaltskosten der Hochschule. Allerdings lässt sich nicht jede Hochschule von einem Rechtsanwalt vertreten. Die Tendenz ist jedoch steigend, was das Kostenrisiko für Studienplatzbewerber vor Gericht erhöht. Pauschale Verfahrenskosten lassen sich schwer angeben, da die Kosten vom Verfahrensablauf abhängen. Die Gerichtskosten bewegen sich meist im niedrigen dreistelligen, die Anwaltskosten jeweils für den eigenen und den gegnerischen Anwalt im niedrigen vierstelligen Bereich.
Bevor ein gerichtliches Vorgehen möglich ist, muss zuerst ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (auch: AKA) gestellt werden. Diesen muss man direkt an die Hochschule richten. Für den Antrag gibt es spezielle Fristen, die die Hochschulen festlegen. Diese Fristen sind weder logisch noch einheitlich. Sie enden zum Teil schon, bevor der Bewerber die Ablehnung auf seine normale Bewerbung um einen Studienplatz erhält. Kurzfristige Änderungen in den einzelnen Bundesländern sind an der Tagesordnung. Hier sollten sich Studienplatzbewerber frühzeitig informieren, welche Frist an Ihrer Uni im jeweiligen Semester gilt. Wird der AKA negativ beschieden oder gar nicht, kann man gegen diese Entscheidung vorgehen, etwa mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
Im Fach Medizin ist das Auswahlverfahren besonders hart. Seit 2020 gelten neue Zulassungskriterien.
Dabei werden die Studienplätze im Rahmen von drei Quoten vergeben: 30 % Abiturbestnoten, 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen und 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Letztere ist schulnotenunabhängig und ersetzt die frühere Wartezeitquote. Bei der Bewerbung auf einen Medizin-Studienplatz kann man höchstens 100 Punkte bekommen. Nach welchen Kriterien diese verteilt werden, ist bei jeder Quote verschieden gewichtet. Diese Gewichtung kann sich darüber hinaus von Uni zu Uni unterscheiden. So kann in einem Fall die Abiturnote mit 5 % in die Bewertung einfließen, in einem anderen Fall mit 90 %. Es ist also wichtig, sich vorher genau über das Verfahren der jeweiligen Hochschule zu informieren und sich innnerhalb der Quote zu bewerben, auf welche die eigenen Voraussetzungen am besten passen.
Von der TU München sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen Bewerber abgewiesen wurden, weil der für die Studienplatzbewerbung zu verfassende Essay offenbar mit einer KI wie ChatGPT verfasst war. Nach den Regeln der Uni ist der Einsatz von KI beim Verfassen solcher Essays nicht erlaubt. Das Verwaltungsgericht München hat bestätigt, dass die Nutzung von ChatGPT hier einen Täuschungsversuch darstellt, der zur Ablehnung des Bewerbers führen darf (Beschluss vom 28.11.2023, Az. M 3 E 23.4371). Da es heute Software gibt, die KI-Texte erkennt, sollte auf die Einhaltung solcher Regeln geachtet werden.
Am 1. Februar bzw. 1. August eines jeden Jahres beginnt eine unter https://www.hochschulkompass.de/home.html für drei Monate abrufbare Studienplatzbörse. Dort kann man Studienplätze finden, die von den Hochschulen noch nicht vergeben wurden. Die Anmeldung findet direkt bei den Hochschulen statt. Auf der Webseite regelmäßig vorbeizuschauen, kann sich lohnen, da immer wieder neue Plätze hinzukommen. Für eine Studienplatzklage ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der qualifizierteste Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
1. Grundlage für Klage: Zumeist wird eine sogenanne außerkapazitären Klage auf den Wunschstudienplatz angestrengt. Der Bewerber versucht dazu vor Gericht nachzuweisen, dass noch freie Studienplätze vorhanden sind.
2. Verfahrensdauer: In der Regel wird im Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) auf den begehrten Studienplatz geklagt. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel drei bis sieben Monate.
3. Vorheriger Antrag: Vor der Klage muss ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (auch: AKA) an die Hochschule gestellt werden. Für den AKA gelten spezielle Fristen, die durch die Hochschulen festgelegt werden.
1. Grundlage für Klage: Zumeist wird eine sogenanne außerkapazitären Klage auf den Wunschstudienplatz angestrengt. Der Bewerber versucht dazu vor Gericht nachzuweisen, dass noch freie Studienplätze vorhanden sind.
2. Verfahrensdauer: In der Regel wird im Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) auf den begehrten Studienplatz geklagt. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel drei bis sieben Monate.
3. Vorheriger Antrag: Vor der Klage muss ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (auch: AKA) an die Hochschule gestellt werden. Für den AKA gelten spezielle Fristen, die durch die Hochschulen festgelegt werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie wird die Zulassung zum Studium eingeschränkt? Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das Auswahlverfahren für Studenten? Kann man einen Studienplatz einklagen? Wie begründet man den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung? Wie argumentiert man bei einer Klage auf einen Studienplatz? Kann mir die Uni einen eingeklagten Studienplatz wieder wegnehmen? Wie lange dauert eine Studienplatzklage? Was kostet eine Studienplatzklage? Welche Fristen gelten und wie ist der Ablauf bei einer außerkapazitären Klage? Wie funktioniert die Studienplatzvergabe im Fach Medizin? Ablehnung wegen Bewerbung mit Hilfe von KI? Praxistipp zur Studienplatzsuche Wie wird die Zulassung zum Studium eingeschränkt?
In vielen Studienfächern gibt es einen sogenannten Numerus Clausus, abgekürzt NC. Dies ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge an deutschen Hochschulen. Aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet es etwa "beschränkte Anzahl". Der Numerus Clausus hat nichts mit einer Eignungsprüfung zu tun. Vielmehr wird, wenn die Anzahl der Bewerber auf einen Studienplatz die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, einfach eine Abiturnote festgelegt, mit der der Zugang zum Studium noch möglich ist. Allerdings werden heute im Durchschnitt bessere Abiturnoten vergeben als in früheren Jahren. Dies hat zur Folge, dass der Numerus Clausus immer bessere Noten verlangt. Denn: Die Zahl der Studienplätze lässt sich nicht unendlich steigern und die Gelder der Hochschulen für Räume und Personal sind knapp. Einen Numerus Clausus gibt es für eine Reihe von Studienfächern wie etwa Medizin und insgesamt für etwa die Hälfte der Studiengänge, mit steigender Tendenz. Wenn die Abiturnote nicht ausreicht, können Bewerber oft auch über eine längere Wartezeit an den Studienplatz kommen. Dies nennt man auch das Nachrückverfahren.
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das Auswahlverfahren für Studenten?
Rechtsgrundlage für die Auswahl von Studienbewerbern sind der "Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008" und die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer. Bei vielen Studiengängen werden die Plätze bundesweit zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) vergeben (www.hochschulstart.de, ehemals ZVS). In anderen Fächern sind die Hochschulen verantwortlich. Sie selbst können nämlich auch einen Numerus Clausus für einen Studiengang festsetzen. Dies führt dazu, dass sich der NC von Uni zu Uni beim gleichen Studienfach unterscheiden kann.
Kann man einen Studienplatz einklagen?
Grundsätzlich ja, denn es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Abiturnote für ein bestimmtes Studienfach vorschreibt. Die Zugangsbeschränkungen basieren nur auf den begrenzten Kapazitäten der Hochschulen. Art. 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Berufswahl.
Der erste Schritt ist jedoch meist ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der Uni. Das Vorgehen vor Gericht beginnt mit einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Wie begründet man den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung?
Die sogenannten "innerkapazitären" Studienplätze vergibt die Uni in ihrem regulären Bewerbungsverfahren. Bei den "außerkapazitären" Plätzen beruft sich der Bewerber oder die Bewerberin darauf, dass die Uni die Zahl ihrer verfügbaren Studienplätze falsch berechnet hat. Wenn sich bei einer Neuberechnung ergibt, dass es dann doch mehr Plätze sind, werden auch diese unter den Bewerbern verteilt. Oft muss dann allerdings das Los entscheiden, denn es wird in der Regel trotzdem mehr Bewerber als freie Studienplätze geben. Immerhin stellt ein entsprechender Antrag eine gewisse Chance dar, doch noch an einen Platz für das Wunschfach zu kommen.
Wie argumentiert man bei einer Klage auf einen Studienplatz?
Auch Klagen auf einen Studienplatz beruhen meist auf dem Argument, dass die Hochschule in Wahrheit Kapazitäten frei hat, dass also die Anzahl der freien Plätze falsch berechnet wurde. Immerhin ist das Verfahren, mit dem die Anzahl der freien Plätze berechnet wird, sehr kompliziert und damit anfällig für Fehler. Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin vor Gericht nachweist, dass noch Plätze frei sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zulassung zum Studium. Am Ende wird jedoch ein Losverfahren darüber entscheiden, welcher von vielen Bewerbern tatsächlich das Studium antreten kann.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es gar nicht um eine angebliche Überschreitung der Kapazitäten der Hochschule geht. Dabei befinden sich die Bewerber durchaus innerhalb der Aufnahmekapazität, werden aber aus anderen Gründen abgelehnt. So kann es vorkommen, dass ein Härtefall nicht berücksichtigt oder eine Wartezeit falsch angerechnet wird. Auch diese Studienplatzbewerber können vor Gericht gehen, um ihren Platz an der Uni einzuklagen. In diesem Fall spricht man von einer innerkapazitären Klage. Bei ihr muss der Rechtsanwalt die jeweiligen Argumente der Hochschule im Einzelfall angreifen.
Kann mir die Uni einen eingeklagten Studienplatz wieder wegnehmen?
Eine Studienplatzklage kann mit einem Vergleich oder einer gerichtlichen Entscheidung enden. Wenn dem Bewerber ein Studienplatz aufgrund eines ausgehandelten Zulassungsvergleichs zugesprochen wird, ist dies endgültig. Wird stattdessen ein gerichtliches Urteil gefällt, kann dieses mit Rechtsmitteln in der nächsten Instanz angefochten und von einem höheren Gericht überprüft werden. Allerdings kommt es selten vor, dass eine Hochschule nach einem Urteil, welches dem Bewerber einen Studienplatz zugesteht, in die nächste Instanz geht.
Wie lange dauert eine Studienplatzklage?
Im Normalfall dauert ein normales verwaltungsgerichtliches Verfahren etwa zwei Jahre. Für ein Eilverfahren rechnen Anwälte meist mit einer Verfahrensdauer von drei bis sieben Monaten. In der Regel fallen die ersten Entscheidungen für das Sommersemester Mitte Mai, für das Wintersemester Mitte November. Zeit sparen lässt sich auch mit einem Zulassungsvergleich. Chancen hat dieser jedoch eher bei den Fächern, bei denen die Zulassung nicht von einem strengen bundesweiten Numerus Clausus abhängt.
Was kostet eine Studienplatzklage?
Wer seinen Studienplatz einklagen möchte, muss mit drei Arten von Kosten rechnen: Da sind zunächst die Gerichtskosten, dann die eigenen Anwaltskosten und schließlich – wenn man den Prozess verliert – auch noch die Anwaltskosten der Hochschule. Allerdings lässt sich nicht jede Hochschule von einem Rechtsanwalt vertreten. Die Tendenz ist jedoch steigend, was das Kostenrisiko für Studienplatzbewerber vor Gericht erhöht. Pauschale Verfahrenskosten lassen sich schwer angeben, da die Kosten vom Verfahrensablauf abhängen. Die Gerichtskosten bewegen sich meist im niedrigen dreistelligen, die Anwaltskosten jeweils für den eigenen und den gegnerischen Anwalt im niedrigen vierstelligen Bereich.
Welche Fristen gelten und wie ist der Ablauf bei einer außerkapazitären Klage?
Bevor ein gerichtliches Vorgehen möglich ist, muss zuerst ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (auch: AKA) gestellt werden. Diesen muss man direkt an die Hochschule richten. Für den Antrag gibt es spezielle Fristen, die die Hochschulen festlegen. Diese Fristen sind weder logisch noch einheitlich. Sie enden zum Teil schon, bevor der Bewerber die Ablehnung auf seine normale Bewerbung um einen Studienplatz erhält. Kurzfristige Änderungen in den einzelnen Bundesländern sind an der Tagesordnung. Hier sollten sich Studienplatzbewerber frühzeitig informieren, welche Frist an Ihrer Uni im jeweiligen Semester gilt. Wird der AKA negativ beschieden oder gar nicht, kann man gegen diese Entscheidung vorgehen, etwa mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
Wie funktioniert die Studienplatzvergabe im Fach Medizin?
Im Fach Medizin ist das Auswahlverfahren besonders hart. Seit 2020 gelten neue Zulassungskriterien.
Dabei werden die Studienplätze im Rahmen von drei Quoten vergeben: 30 % Abiturbestnoten, 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen und 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Letztere ist schulnotenunabhängig und ersetzt die frühere Wartezeitquote. Bei der Bewerbung auf einen Medizin-Studienplatz kann man höchstens 100 Punkte bekommen. Nach welchen Kriterien diese verteilt werden, ist bei jeder Quote verschieden gewichtet. Diese Gewichtung kann sich darüber hinaus von Uni zu Uni unterscheiden. So kann in einem Fall die Abiturnote mit 5 % in die Bewertung einfließen, in einem anderen Fall mit 90 %. Es ist also wichtig, sich vorher genau über das Verfahren der jeweiligen Hochschule zu informieren und sich innnerhalb der Quote zu bewerben, auf welche die eigenen Voraussetzungen am besten passen.
Ablehnung wegen Bewerbung mit Hilfe von KI?
Von der TU München sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen Bewerber abgewiesen wurden, weil der für die Studienplatzbewerbung zu verfassende Essay offenbar mit einer KI wie ChatGPT verfasst war. Nach den Regeln der Uni ist der Einsatz von KI beim Verfassen solcher Essays nicht erlaubt. Das Verwaltungsgericht München hat bestätigt, dass die Nutzung von ChatGPT hier einen Täuschungsversuch darstellt, der zur Ablehnung des Bewerbers führen darf (Beschluss vom 28.11.2023, Az. M 3 E 23.4371). Da es heute Software gibt, die KI-Texte erkennt, sollte auf die Einhaltung solcher Regeln geachtet werden.
Praxistipp zur Studienplatzsuche
Am 1. Februar bzw. 1. August eines jeden Jahres beginnt eine unter https://www.hochschulkompass.de/home.html für drei Monate abrufbare Studienplatzbörse. Dort kann man Studienplätze finden, die von den Hochschulen noch nicht vergeben wurden. Die Anmeldung findet direkt bei den Hochschulen statt. Auf der Webseite regelmäßig vorbeizuschauen, kann sich lohnen, da immer wieder neue Plätze hinzukommen. Für eine Studienplatzklage ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der qualifizierteste Ansprechpartner.