„Personenbezogene Daten“ Datenschutz kurz erklärt
29.08.2021, Autor: Herr Henning Koch / Lesedauer ca. 1 Min. (80 mal gelesen)
„Personenbezogene Daten“ Datenschutz kurz erklärt
„Personenbezogene Daten“ Datenschutz kurz erklärt
Beim Datenschutz geht es um den Schutz von personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare „natürliche“ Person beziehen. Natürlich ist dabei eine lebende Person unabhängig ihrer Herkunft. Juristische Personen wie Gesellschaften oder Vereine fallen damit nicht unter die Definition und sind damit nicht durch die DSGVO geschützt. Auch für die personenbezogenen Daten Verstorbener gilt die Verordnung nicht.
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Name, Alter, Familienstand und Geburtsdatum eines Menschen. Aber auch die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Personalausweisnummer und Kfz-Kennzeichen zählen dazu, weil sie auf eine Person bezogen werden können. Daher kann eine IP-Adresse auch ein personenbezogenes Datum sein. Daher sind auch Cookies (siehe gesonderter Beitrag) im Datenschutz so relevant.
Weitergehenden Schutz genießen die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die sogenannten „sensiblen Daten“. Nach Art. 9 DSGVO handelt es sich dabei um personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Zudem fallen darunter genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
„Personenbezogene Daten“ Datenschutz kurz erklärt
Beim Datenschutz geht es um den Schutz von personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare „natürliche“ Person beziehen. Natürlich ist dabei eine lebende Person unabhängig ihrer Herkunft. Juristische Personen wie Gesellschaften oder Vereine fallen damit nicht unter die Definition und sind damit nicht durch die DSGVO geschützt. Auch für die personenbezogenen Daten Verstorbener gilt die Verordnung nicht.
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Name, Alter, Familienstand und Geburtsdatum eines Menschen. Aber auch die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Personalausweisnummer und Kfz-Kennzeichen zählen dazu, weil sie auf eine Person bezogen werden können. Daher kann eine IP-Adresse auch ein personenbezogenes Datum sein. Daher sind auch Cookies (siehe gesonderter Beitrag) im Datenschutz so relevant.
Weitergehenden Schutz genießen die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die sogenannten „sensiblen Daten“. Nach Art. 9 DSGVO handelt es sich dabei um personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Zudem fallen darunter genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.