Post von der H.J. Jäger GmbH erhalten? Erste-Hilfe-Tafel
17.07.2024, Autor: Herr Kay Ole Johannes / Lesedauer ca. 1 Min. (563 mal gelesen)
Viele Gewerbetreibende, Händler und Gastronomen schalten Print-Werbung. Doch aufgepasst bei Auftragsformularen. Worauf ist zu achten?
„Drei Peitinger Geschäftsfrauen warnen vor einem möglichen Betrug: Der Vertrag für eine Anzeige an exklusiver Stelle auf einer Erste-Hilfe-Tafel "deutet auf eine Abzocke hin". So konnte man es im Merkur.de lesen (aktualisiert am 04.07.2012, abgerufen am 17.11.2021).
Die "Erste-Hilfe-Tafeln" werden von der H.J. Jäger GmbH aus 53489 Sinzig angeboten und vertrieben.
Der Anruf
Gewerbetreibende berichten, dass sie von der H.J. Jäger GmbH unangefordert angerufen worden sind, um Anzeigenschaltungen anzubieten oder hierfür Termine zu vereinbaren.
Die H.J. Jäger GmbH hat sich gegenüber einer betroffenen Person verpflichtet, es künftig zu unterlassen, an diese Person ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zum Zwecke der Telefonwerbung heranzutreten.
Das Formular
Nach unserer Rechtsauffassung haben wir Zweifel, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. In den uns bekannten Auftragsformularen der H.J. Jäger GmbH heißt es im Kleingedruckten, es würden die Erste-Hilfe-Tafeln „an die Fernsprechteilnehmer im o.a. Ortsnetz als Dialogpost versandt.“
Hier stellt sich schon die Frage, was ein „Ortsnetz“ mit der Verteilung von Werbebroschüren zu tun haben soll. Wer ist im Zeitalter von Handy und internetbasierter Telefonie mit „Fernsprechteilnehmer“ gemeint?
Wie reagiert man auf Post von der H.J. Jäger GmbH?
Wer Post von der H.J. Jäger GmbH erhalten hat, der sollte sie nicht ignorieren, und fachlichen Rat einholen. Betroffene sollten keinesfalls vorschnell irgendwelche Beträge überweisen.
Anwaltkanzlei JOHANNES konnte in mehreren Fällen erreichen, dass die H.J. Jäger GmbH mit ihrer Forderung vor Gericht nicht durchkam.
Sofern Sie von der H.J. Jäger GmbH aus Sinzig eine Rechnung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens.
„Drei Peitinger Geschäftsfrauen warnen vor einem möglichen Betrug: Der Vertrag für eine Anzeige an exklusiver Stelle auf einer Erste-Hilfe-Tafel "deutet auf eine Abzocke hin". So konnte man es im Merkur.de lesen (aktualisiert am 04.07.2012, abgerufen am 17.11.2021).
Die "Erste-Hilfe-Tafeln" werden von der H.J. Jäger GmbH aus 53489 Sinzig angeboten und vertrieben.
Der Anruf
Gewerbetreibende berichten, dass sie von der H.J. Jäger GmbH unangefordert angerufen worden sind, um Anzeigenschaltungen anzubieten oder hierfür Termine zu vereinbaren.
Die H.J. Jäger GmbH hat sich gegenüber einer betroffenen Person verpflichtet, es künftig zu unterlassen, an diese Person ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zum Zwecke der Telefonwerbung heranzutreten.
Das Formular
Nach unserer Rechtsauffassung haben wir Zweifel, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. In den uns bekannten Auftragsformularen der H.J. Jäger GmbH heißt es im Kleingedruckten, es würden die Erste-Hilfe-Tafeln „an die Fernsprechteilnehmer im o.a. Ortsnetz als Dialogpost versandt.“
Hier stellt sich schon die Frage, was ein „Ortsnetz“ mit der Verteilung von Werbebroschüren zu tun haben soll. Wer ist im Zeitalter von Handy und internetbasierter Telefonie mit „Fernsprechteilnehmer“ gemeint?
Wie reagiert man auf Post von der H.J. Jäger GmbH?
Wer Post von der H.J. Jäger GmbH erhalten hat, der sollte sie nicht ignorieren, und fachlichen Rat einholen. Betroffene sollten keinesfalls vorschnell irgendwelche Beträge überweisen.
Anwaltkanzlei JOHANNES konnte in mehreren Fällen erreichen, dass die H.J. Jäger GmbH mit ihrer Forderung vor Gericht nicht durchkam.
Sofern Sie von der H.J. Jäger GmbH aus Sinzig eine Rechnung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens.