Privathaftpflicht
19.06.2019, Autor: Herr Johannes Zimmer / Lesedauer ca. 1 Min. (178 mal gelesen)
Sind meine Kinder noch mitversichert?
Wie lange Kinder über die Eltern mitversichert sind, ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt und daher im Einzelfall zu klären.
Kinder bleiben üblicherweise über die Eltern während der Schulzeit, in der anschließenden Wartezeit von bis zu 12 Monaten bis zum Beginn einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums, während der Ausbildung und des Studiums und während eines anschließenden freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes mitversichert.
Bei weiteren Aus- und Fortbildungen, bei Aufnahme einer Berufstätigkeit, auch als Zeit-/Berufssoldat, endet der Schutz über die Eltern und der Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ist angeraten.
Setzen Sie sich darüber hinaus mit Ihrer Versicherung auch im Falle einer Heirat, Abbruch einer Ausbildung oder einem geplanten Auslandsaufenthalt in Verbindung, ob weiterhin Versicherungsschutz besteht.
Wie lange Kinder über die Eltern mitversichert sind, ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt und daher im Einzelfall zu klären.
Kinder bleiben üblicherweise über die Eltern während der Schulzeit, in der anschließenden Wartezeit von bis zu 12 Monaten bis zum Beginn einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums, während der Ausbildung und des Studiums und während eines anschließenden freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes mitversichert.
Bei weiteren Aus- und Fortbildungen, bei Aufnahme einer Berufstätigkeit, auch als Zeit-/Berufssoldat, endet der Schutz über die Eltern und der Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ist angeraten.
Setzen Sie sich darüber hinaus mit Ihrer Versicherung auch im Falle einer Heirat, Abbruch einer Ausbildung oder einem geplanten Auslandsaufenthalt in Verbindung, ob weiterhin Versicherungsschutz besteht.