Rauchverbot auf dem Balkon?
20.01.2015, Autor: Herr Bernd Eickelberg / Lesedauer ca. 1 Min. (310 mal gelesen)
Die Rauchverbot-Entscheidung des BGH und ihre Folgen.
Mit Urteil vom 16. Januar 2015 (Az. V ZR 110/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Zigarettenrauch, der vom Balkon einer benachbarten Wohnung in eine andere Wohnung hineinzieht, grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch auslösen kann.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Beeinträchtigungen mehr als nur unwesentlich sind. Dies ist nach Ansicht des BGH dann der Fall, wenn "sie auf dem Balkon der Wohnung des sich gestört fühlenden Mieters nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen nicht als wesentliche Beeinträchtigung empfunden werden."
Sofern Sie von dieser Problematik aktiv oder passiv betroffen sein sollten, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und das Problem lösen lassen.
Mit Urteil vom 16. Januar 2015 (Az. V ZR 110/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Zigarettenrauch, der vom Balkon einer benachbarten Wohnung in eine andere Wohnung hineinzieht, grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch auslösen kann.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Beeinträchtigungen mehr als nur unwesentlich sind. Dies ist nach Ansicht des BGH dann der Fall, wenn "sie auf dem Balkon der Wohnung des sich gestört fühlenden Mieters nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen nicht als wesentliche Beeinträchtigung empfunden werden."
Sofern Sie von dieser Problematik aktiv oder passiv betroffen sein sollten, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und das Problem lösen lassen.