Recht und Gesetz: Neue Gesetze im Februar und März 2020

31.01.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Recht,Gesetz,Februar,März,2020,Änderungen Was ändert sich im Februar / März 2020 in rechtlicher Hinsicht? © Bu - Anwalt-Suchservice

Im Februar und März 2020 ändert sich für Verbraucher einiges. Die Änderungen betreffen unter anderem Bahnkunden, Smartphone-Nutzer und Krankenversicherte. Hier eine Zusammenfassung.

Was sich im Februar und März dieses Jahres rechtlich ändert:

Bahnkunden fahren billiger


Wer mit der Deutschen Bahn unterwegs ist, kann sich ab Februar über günstigere Ticketpreise freuen. Auch die Bahncards 50 und 25 werden nun um zehn Prozent im Preis gesenkt. Die Preissenkung ist der auf 7 Prozent vergünstigten Mehrwertsteuer für Bahntickets zu verdanken. Der günstigere Preis gilt für normale Fahrkarten im Fernverkehr und die Bahncard 100 bereits seit Januar 2020.
Bundeswehrsoldaten fahren bereits seit Januar kostenlos, wenn sie in Uniform sind und den Truppenausweis vorzeigen können. Sie können entsprechende Tickets mit einer digitalen Berechtigung über ein eigenes Portal buchen. Eigentlich fahren sie trotzdem nicht kostenlos, denn das Verteidigungsministerium zahlt eine mit der Bahn ausgehandelte Pauschale.

Abofallen: Mehr Verbraucherschutz


Immer wieder tappen gerade Smartphonenutzer in eine Abofalle. Manchmal reicht es schon, versehentlich ein Werbebanner anzutippen. Es soll auch Fälle geben, in denen überhaupt nichts angeklickt wurde. Die Abrechnung überlässt dann der Betreiber des Abodienstes dem Mobilfunkanbieter. Dann steht nur "Drittanbieter" auf der saftigen Telefonrechnung. Für Betrüger ist das wie eine Maschine zum Gelddrucken.
Zum 1. Februar 2020 gelten nun neue Regeln der Bundesnetzagentur zum Bezahlen per Handyrechnung.
Die Provider müssen zu diesem Stichtag das sogenannte Redirect-Verfahren einführen. Das bedeutet: Der Nutzer wird von der Seite des Drittanbieters erst zu einer Seite seines Providers umgeleitet, auf der er "bezahlen" anklicken muss. Erst dann darf die Drittanbieter-Rechnung abgerechnet werden.
Alternativ ist auch ein Kombinationsmodell mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. Bei Abos ist allerdings die Redirect-Methode Pflicht.

Ein größeres Gesetzespaket zum Schutz von Verbrauchern ist in der Beratung. Dabei geht es unter anderem um kürzere Vertragslaufzeiten bei Handyverträgen und mehr Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen, sowie eine Dokumentationspflicht für telefonisch geschlossene Verträge. Das Gesetzgebungsverfahren für diese Änderungen ist noch nicht abgeschlossen, hier können Unternehmen und Verbände sich bis Ende Februar noch zu den geplanten Maßnahmen äußern.

Mehr Datenschutz bei den Krankenkassen


Die gesetzlichen Krankenkassen fahren ihren Datenschutz hoch. Ab 5. Februar 2020 gilt eine neue Richtlinie des Zentralverbandes GKV. Damit dürfen zum Beispiel keine Daten von Versicherten mehr per Fax übertragen werden. Informationen wie etwa Mitgliedschaftsnachweise und ähnliche Sozialdaten gibt es künftig nur noch per Post, telefonisch oder persönlich.

WhatsApp reduziert Support


Auch wenn es manchen überraschen wird: US-Online-Unternehmen machen in Deutschland keine Gesetze. Trotzdem hier der Hinweis: WhatsApp stellt seinen Support für ältere Betriebssysteme ein. So läuft die Anwendung bald nicht mehr auf Android-Betriebssystemen älter als Version 2.3.7. Auch iOS-Nutzer mit Version 8 oder älter bekommen keine Aktualisierungen mehr. Dies gilt ab Februar 2020.

Brexit ist beschlossen


Auch wenn es niemand mehr hören kann: Der Brexit ist nun offiziell. Zum 31.1.2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU. Bis Ende 2020 läuft noch eine Übergangsphase, in der über das künftige Verhältnis zur EU verhandelt werden soll. Bis dahin bleibt zunächst alles beim alten - außer, dass London in der EU nichts mehr zu sagen hat. 27 britische Sitze im EU-Parlament werden auf Länder verteilt, die bisher als etwas unterrepräsentiert galten - insbesondere die Niederlande, Spanien, Italien und Frankreich. Ob bis Jahresende wohl eine Einigung über das neue Verhältnis zur EU erzielt wird? Man darf gespannt sein - manchmal schneit es ja auch im Sommer.

Mehr Fachkräfte aus dem Ausland


Die deutsche Wirtschaft klagt schon seit langem über Fachkräftemangel. Zum 1. März tritt nun das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit dürfen künftig also nicht nur Fachkräfte aus sogenannten Engpassberufen (wie Altenpfleger) einreisen. Als Fachkräfte gelten künftig:
drittstaatsangehörige Ausländer (also aus Nicht-EU-Staaten), die

- eine deutsche qualifizierte Berufsausbildung oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation haben oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen mit dem deutschen vergleichbaren Hochschulabschluss besitzen.

Und nein, das bedeutet nicht, dass nun jeder kommen darf, der möchte. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation wird vor der Einreise geprüft. Ausnahmen beim Thema Berufsabschluss gibt es für IT-Fachleute mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und einem Gehalt von derzeit mindestens 4.020 Euro.

Das für die Beschäftigung nötige Visum wird nur erteilt, wenn der Ausländer nachweist, dass er seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst verdienen kann (Arbeitsvertrag). Wer älter als 45 Jahre ist, muss ein Monatsgehalt von mindestens 3.685 Euro nachweisen oder auch eine angemessene Altersvorsorge.

Impfpflicht wird eingeführt


Ab 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern. Das heißt: Kinder, die in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen, müssen zuvor eine Masernimpfung nachweisen. Dies gilt auch für die Aufnahme in Heimen, Asylbewerberunterkünften oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Eine Impfpflicht besteht auch für die Mitarbeiter in Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Für Kinder, die bereits in einer Kita oder einer anderen Einrichtung betreut werden, müssen die Eltern bis 31.7.2021 den Impfnachweis nachliefern. Dies gilt auch für Fachpersonal, etwa die Mitarbeiter in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in die Kita schicken, droht ein Bußgeld bis 2.500 Euro. Auch die Kita muss ggf. ein Bußgeld bezahlen.

Gewaltopfer: Spurensicherung zahlt Krankenkasse


Die Spurensicherung am Körper zum Beispiel bei Opfern von sexueller Gewalt wird künftig eine Kassenleistung und muss nicht mehr vom Gewaltopfer selbst bezahlt werden. Dies gilt ab 1. März 2020. Auch Labortests, um K.o.-Tropfen nachzuweisen, zahlt künftig die gesetzliche Krankenkasse.

Wiederholungsrezept bei regelmäßigen Medikamenten


Ab 1. März 2020 gibt es das sogenannte Wiederholungsrezept. Das bedeutet: Wer ständig immer das gleiche Medikament benötigt, kann dieses bis zu dreimal innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum des Rezepts bei der Apotheke holen, ohne sich ein neues Rezept beim Arzt zu besorgen. Das Rezept muss entsprechend gekennzeichnet sein.

(Bu)


 Stephan Buch
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