Recht und Gesetz: Was ändert sich 2020?

03.01.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Feuerwerk,Jahreswechsel Auch 2020 ändern sich viele Gesetze und Vorschriften. © Bu - Anwalt-Suchservice

Auch das Jahr 2020 hält wieder neue Gesetze und rechtliche Entwicklungen für uns alle bereit. Wichtige Änderungen gibt es für Steuerzahler, Verkehrsteilnehmer, Mieter, Rentner, Arbeitslose und Familien.

Eine Vielzahl von Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts, des Steuerrechts, des Klimaschutzes, der Energieeinsparung und weiterer Bereiche erwartet uns im Jahr 2020. Hier können wir nur einige ausgewählte Punkte aufzählen.

Was ändert sich für Arbeitslose?


Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe erhalten ab Januar 1,88 Prozent mehr. Die Erhöhung der Grundsicherung macht etwa 5 bis 8 Euro aus.

Was ändert sich in der Sozialversicherung?


Zum 1. Januar 2020 ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent gesunken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen davon jeweils 1,2 Prozent. Die Verringerung ist befristet bis 31. Dezember 2022.
Höher ist dagegen nun der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist zum Jahresbeginn von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Da die Kassen je nach ihrer Finanzlage über den Zusatzbeitrag entscheiden, kann es jedoch sein, dass dieser von einigen Kassen gar nicht erhoben wird.

Wie ändert sich der Mindestlohn?


Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro die Stunde auf 9,35 Euro angestiegen. Es gibt allerdings abweichende Mindestlöhne in verschiedenen Branchen. Auch hier hat es zum Jahresbeginn einige Steigerungen gegeben, zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk: Von 12,20 Euro auf 12,40 Euro (ungelernte Arbeitnehmer) und von 13,20 Euro auf 13,60 Euro (Gesellen). In der Pflegebranche stieg der Mindestlohn von 11,05 Euro auf 11,35 (West) und von 10,55 auf 10,85 Euro (Ost).

Auszubildende erhalten ab 1. Januar 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr. Diese steigt im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 und im vierten um 40 Prozent. In den nächsten Jahren wird die Mindestvergütung stufenweise weiter angehoben. Branchenspezifische Abweichungen aufgrund von Tarifverträgen sind möglich.

Wie ändert sich der Grundfreibetrag?


Für Ledige steigt der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 Euro jährlich. Verheiratete können steuerfrei bis zu 18.816 Euro verdienen. Der Kinderfreibetrag steigt von 4.980 Euro auf 5.172 Euro. Dieser kann anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden.

Was gibt es Neues bei der Kleinunternehmergrenze?


Als Kleinunternehmer galt man bisher, wenn man bis 17.500 Euro Umsatz im Jahr machte. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro angehoben. Von der Überschreitung dieser Grenze hängt es ab, ob ein Unternehmer Umsatzsteuer abführen muss.

Was ändert sich für kurzfristig Beschäftigte?


Bei kurzfristig Beschäftigten - wie etwa Erntehelfern in der Landwirtschaft - konnten Arbeitgeber bisher eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent abführen, wenn der durchschnittliche Tageslohn unter 72 Euro lag. Dieser Grenzbetrag ist nun auf 120 Euro gestiegen.

Auslands-Knöllchen keine Betriebsausgabe mehr


Unternehmer können ab 2020 Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt übrigens auch für Zinsen, die für hinterzogene Steuern anfallen.

Was ändert sich bei Weiterbildungen?


Vom Arbeitgeber gewährte Weiterbildungen für Arbeitnehmer waren bisher nur steuerfrei, wenn sie arbeitsplatzbezogen waren. Dieser strikte Bezug auf den Arbeitsplatz wurde aufgehoben. Nun reicht es aus, wenn eine Weiterbildung "die Beschäftigungsfähigkeit verbessert", es kann sich also auch um einen nicht arbeitsplatzbezogenen Sprach- oder Computerkurs handeln.

Was ändert sich bei der Meisterpflicht im Handwerk?


Die Tendenz, die Meisterpflicht zurückzufahren, kehrt sich um. In folgenden Berufen wird sie nun wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen möchte, benötigt ab sofort wieder einen Meisterbrief - so will es die geänderte Handwerksordnung.

Welche neuen Berufsbezeichnungen gibt es nach Fortbildungen?


Nach einer beruflichen Fortbildung gab es bisher viele unterschiedliche Abschlüsse. Nun werden diese vereinheitlicht, um internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Neu sind die Bezeichnungen „Geprüfte Berufsspezialistin“ oder „geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“.

Was ändert sich an der Ladenkasse?


Bei Bargeldgeschäften müssen Kunden nun immer einen Beleg ausgedruckt bekommen. Dies soll Steuerhinterziehungen erschweren. Registrierkassen müssen über fälschungssichere Speicher und Sicherheitsmodule verfügen, die ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben. Hier gibt es auch Nachrüstpflichten. Unternehmer können sich auf Antrag von der Belegpflicht befreien lassen.

Wohngeld wird erhöht


Ab 1. Januar 2020 gibt es mehr Wohngeld. Dessen Höhe richtet sich jeweils nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete. Auch vergrößert sich der Kreis der Berechtigten: 180.000 weitere Haushalte sollen wohngeldberechtigt sein. Ab 2022 gibt es außerdem eine Dynamisierung des Wohngeldes: Dieses wird dann im Zweijahresrhythmus an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst.

Elternunterhalt stark eingeschränkt


Viele Haushalte wurden bisher massiv finanziell belastet, weil die Sozialämter sich von erwachsenen Kindern Beträge zurückholten, die sie an deren pflegebedürftige Eltern ausgezahlt hatten, wenn diese sich die Pflege nicht leisten konnten. Dies galt selbst bei Eltern, die zu ihren Kindern langfristig keinen Kontakt mehr hatten. Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren war die Folge. Nun wird der sogenannte Elternunterhalt eingeschränkt: Nur Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro sind künftig zur Zahlung verpflichtet.

StVO: Härterer Kurs


Verkehrssünder und insbesondere Falschparker müssen 2020 mit härteren Folgen ihres Handelns rechnen. Eine Reform der StVO und des Bußgeldkataloges steht in diesem Jahr bevor. So soll das Halten in zweiter Reihe statt 15 Euro künftig 55 Euro kosten, bei Behinderung sind es sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer eine Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen nutzt, soll künftig ebenso bestraft werden wie jemand, der keine Rettungsgasse bildet - also mit bis zu 320 Euro Bußgeld, 2 Punkten und je nach Fall auch einem Monat Fahrverbot.

Steuern für Verkehrsmittel


Ab April 2020 steigt die Luftverkehrssteuer auf innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro. Bei mittleren Entfernungen bis 6.000 Kilometer sind es 9,58 Euro mehr, bei Fernflügen steigt die Steuer um 17,25 Euro.

Bahnfahren ist dafür ab 1. Januar 2020 günstiger geworden: Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr liegt nun bei 7 Prozent und nicht mehr bei 19. Die Bahn will diese Senkung an die Kunden weitergeben.

Motorradfahren mit PKW-Führerschein


Nach entsprechender Schulung darf man künftig auch mit einem Autoführerschein kleine Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS fahren (Klasse A1). Vorgeschrieben ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die Fahrer müssen seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen. Pflicht sind zuvor neun Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis).

Austausch von alten Kaminöfen


Holzöfen verursachen mittlerweile ebenso viel Feinstaub wie alle Dieselfahrzeuge zusammen. Daher müssen nun alle Kaminöfen der Baujahre 1984 bis 1995 bis Ende 2020 ausgetauscht oder modernisiert (etwa mit Filtern ausgestattet) werden. Ansonsten sind sie stillzulegen. Übrigens sind auch alle Heizkessel von Öl- und Gasheizungen auszutauschen, die vor 1990 installiert worden sind.

Gebäudeenergiegesetz kommt


2020 wird auch mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes gerechnet, das mehrere bisherige Gesetze zusammenfasst. Eine seiner Regelungen wird voraussichtlich ein Verbot sein, ab 2026 noch Ölheizungen einzubauen - außer in bestimmten Ausnahmefällen.

(Bu)


 Stephan Buch
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