Recht und Gesetz: Was ändert sich im August 2020?
31.07.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Im August 2020 gibt es einige neue gesetzliche Regelungen. Einige betreffen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die meisten aber beschäftigen sich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Auch für Autofahrer gibt es Neuigkeiten.
Im August entfallen einige Corona-Besonderheiten im Arbeitsrecht. So tritt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung am 31. Juli außer Kraft. Diese erlaubte wegen der Coronakrise in systemrelevanten Bereichen längere Arbeitszeiten als sonst.
Der August 2020 ist der letzte Monat, in dem kleinere und mittelgroße Unternehmen die sogenannte Überbrückungshilfe beantragen können. Voraussetzung sind Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent im Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Überbrückungshilfe soll bei der Bewältigung von förderfähigen Fixkosten helfen, also festen Ausgaben wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Für Inseln ohne Verbindung zum Festland gibt es für das Wohngeld die neue Stufe V. Der Grund: Bisher richtete sich die Wohngeldstufe auf Inseln oft nach dem nächstgelegenen Festland. Auf Inseln sind die Mieten aber oft bedeutend höher. Anlage I zum Wohngeldgesetz regelt die Höchstbeträge. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind dies in Stufe V zum Beispiel 636 Euro.
Schüler und Studenten können sich freuen: Ihr BAföG steigt. Zum Wintersemester bzw. Schuljahr 2020/2021 gibt es immerhin etwa zwei Prozent mehr. Wer als Student bei den Eltern wohnt, bekommt nun 592 Euro statt bisher 583 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern unterkommen, erhalten künftig 861 statt 853 Euro.
Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen bis zu 794 Euro BAföG; der genaue Betrag ist von der Schulart abhängig. Wohnen sie noch bei den Eltern, liegt der Höchstsatz nun bei 557 Euro statt 548 Euro. Der mögliche Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 109 Euro im Monat ist im Höchstsatz bereits enthalten. Angehoben wird außerdem der Vermögensfreibetrag von 7.500 auf 8.200 Euro.
Eine ganze Reihe von Änderungen gibt es beim Aufstiegs-BAföG, mit dem altersunabhängig der Erwerb von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen gefördert wird, zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt.
Hier wird künftig der sogenannte Unterhaltsbeitrag von 235 Euro pro Kind zu 100 Prozent statt wie früher zu 55 Prozent bezuschusst. Alleinerziehende bekommen monatlich 150 Euro pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren statt bisher 130 Euro bis zum Alter von 10 Jahren. Auch wird der Unterhaltsbeitrag für Verheiratete von 235 Euro nun zu 100 Prozent statt zu 50 Prozent bezuschusst.
Wird ein Vollzeitkurs besucht, wird der Beitrag zum Lebensunterhalt zu 100 Prozent übernommen.
Gebühren von bis zu 15.000 Euro für Lehrgänge und Prüfungen und von bis zu 2.000 Euro für Prüfungsstücke werden nun zu einem höheren Anteil übernommen: Künftig sind es 50 statt nur 40 Prozent.
Darlehen müssen bei erfolgreichem Abschluss nur noch bis zu 50 Prozent statt bis zu 60 Prozent zurückgezahlt werden. Bei einer an die Fortbildung anschließenden Existenzgründung werden die Schulden unter Umständen ganz erlassen. Auch im Sterbefall wird die Darlehensrestschuld erlassen.
Wer sich in mehreren Stufen hocharbeiten will, wird mehrfach gefördert: Förderungen gibt es für bis drei Fortbildungsabschnitte.
Für den Ehepartner und jedes Kind steigt der allgemeine Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro um je 2.300 Euro statt wie bisher um 2.100 Euro.
Für in Deutschland arbeitende Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern gelten ab 30. Juli neue Regeln. Ihre Arbeitsbedingungen sollen denen inländischer Arbeitnehmer angeglichen werden. Hier dürften die massiven Fehlentwicklungen in der Fleischbranche eine Rolle gespielt haben.
So müssen ihnen Arbeitgeber künftig bei Geltung eines Tarifvertrages den tarifvertraglich vereinbarten Lohn zahlen und nicht nur den Mindestlohn. Zulagen für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung dürfen nicht schon in den Mindestlohn eingerechnet werden.
Unterkünfte, die vom deutschen Arbeitgeber gestellt oder vermittelt werden, müssen den Regeln der deutschen Arbeitsstättenverordnung entsprechen.
Ausländische Arbeitnehmer müssen wie deutsche Mitarbeiter Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten, außerdem ggf. Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge und Sonn- und Feiertagszuschläge.
Wer ausländische Arbeitnehmer länger als 12 Monate in Deutschland beschäftigt, muss ihnen insgesamt die deutschen Arbeitsbedingungen bieten. Erfolgt eine Mitteilung an den Zoll, verlängert sich dieser maßgebliche Beschäftigungszeitraum auf 18 Monate. Eine Ausnahme bilden die Bedingungen für Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Die Neuregelung ermöglicht Bußgelder bis zu 500.000 Euro für Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten. Von den Regelungen ausgenommen sind ausländische Fernfahrer.
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater haben ab August 2020 strengere Regeln zu beachten. Unter anderem müssen sie Anleger vor dem Vertragsschluss über einen möglichen Interessenkonflikt informieren. Durch Interessenkonflikte dürfen dem Kunden keine Nachteile entstehen.
Auch müssen sich die Berater noch intensiver über den Anleger informieren, um ihm eine Geldanlage anbieten zu können, die wirklich in seinem Interesse ist.
Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch eine ausführlichere Geeignetheitserkärung ersetzt. Darin müssen Informationen über die Beratung, Abstimmung, Präferenzen, Ziele und sonstige Merkmale des Anlegers enthalten sein. Die Berater müssen diese Erklärung dem Kunden vor Vertragsschluss übergeben - bei Privatkunden auf einem dauerhaften Datenträger.
Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit dem Anleger sind künftig aufzuzeichnen. Die Kunden sind über die Aufzeichnung vorher zu informieren.
Werden durch Selbstverwaltungs-Organisationen wie Anwalts- oder Handwerkskammern künftig neue Berufsregeln aufgestellt, müssen sich diese am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Dies gilt insbesondere für Berufsregeln für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, öffentlich bestellte Sachverständige und Handwerksberufe. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2018/958. Diese soll Zugang und Ausübung reglementierter Berufe in der EU einfacher machen.
Das Arzneimittelgesetz wird geändert: Wer einen Patienten mit einem nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer neuartigen Therapie behandelt, muss dies ab 15. August 2020 anzeigen und dokumentieren. Angezeigt werden muss die Behandlung bei der zuständigen Bundesoberbehörde per Formular. Zu dokumentieren ist insbesondere ein Verdacht auf Nebenwirkungen. Außerdem besteht bei schwerwiegenden Nebenwirkungen sofortige Anzeigepflicht.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird in der Regel auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt. Der Ablauf einer solchen Sperre wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Neu: Ab 31.8.2020 werden Sperren dort nur noch eingetragen, wenn eine Freiheits- oder Jugendstrafe, ein Strafarrest oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung vollstreckt wird.
Klare Haftungsregeln gelten jetzt bei Anhängerunfällen. Denn: Nicht selten haben Zugfahrzeug und Anhänger unterschiedliche Fahrzeughalter. Bisher richtete sich die Haftungsverteilung nach einem schon älteren Gerichtsurteil und war kompliziert. Nun bestimmt der neue § 19a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Der Halter des Fahrzeugs mit Anhänger, das den Unfall verursacht hat, haftet.
Bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Gesetzesänderungen ist es wichtig, stets den passenden Anwalt zu wählen. So kann bei Fragen zur Fahrerlaubnis oder zu Verkehrsunfällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten helfen, bei den Rechten von Arbeitnehmern ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner und beim Wohngeld ein Jurist, der sich auf das Sozialrecht spezialisiert hat.
Auch im August 2020 ändert sich rechtlich einiges - so werden Corona-Besonderheiten im Arbeitsrecht zurückgefahren und es gibt Neuerungen bei BAFÖG und Wohngeld sowie im Straßenverkehrsgesetz.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Corona: Welche Sonderregelungen entfallen? Was ändert sich beim Wohngeld? Was ändert sich beim BAföG? Was ändert sich beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz? Mehr Pflichten für Finanzberater Neue Berufsregeln müssen verhältnismäßig sein Meldepflicht von neuen Therapien Was ändert sich im Straßenverkehr? Praxistipp Corona: Welche Sonderregelungen entfallen?
Im August entfallen einige Corona-Besonderheiten im Arbeitsrecht. So tritt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung am 31. Juli außer Kraft. Diese erlaubte wegen der Coronakrise in systemrelevanten Bereichen längere Arbeitszeiten als sonst.
Der August 2020 ist der letzte Monat, in dem kleinere und mittelgroße Unternehmen die sogenannte Überbrückungshilfe beantragen können. Voraussetzung sind Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent im Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Überbrückungshilfe soll bei der Bewältigung von förderfähigen Fixkosten helfen, also festen Ausgaben wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Was ändert sich beim Wohngeld?
Für Inseln ohne Verbindung zum Festland gibt es für das Wohngeld die neue Stufe V. Der Grund: Bisher richtete sich die Wohngeldstufe auf Inseln oft nach dem nächstgelegenen Festland. Auf Inseln sind die Mieten aber oft bedeutend höher. Anlage I zum Wohngeldgesetz regelt die Höchstbeträge. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind dies in Stufe V zum Beispiel 636 Euro.
Was ändert sich beim BAföG?
Schüler und Studenten können sich freuen: Ihr BAföG steigt. Zum Wintersemester bzw. Schuljahr 2020/2021 gibt es immerhin etwa zwei Prozent mehr. Wer als Student bei den Eltern wohnt, bekommt nun 592 Euro statt bisher 583 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern unterkommen, erhalten künftig 861 statt 853 Euro.
Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen bis zu 794 Euro BAföG; der genaue Betrag ist von der Schulart abhängig. Wohnen sie noch bei den Eltern, liegt der Höchstsatz nun bei 557 Euro statt 548 Euro. Der mögliche Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 109 Euro im Monat ist im Höchstsatz bereits enthalten. Angehoben wird außerdem der Vermögensfreibetrag von 7.500 auf 8.200 Euro.
Eine ganze Reihe von Änderungen gibt es beim Aufstiegs-BAföG, mit dem altersunabhängig der Erwerb von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen gefördert wird, zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt.
Hier wird künftig der sogenannte Unterhaltsbeitrag von 235 Euro pro Kind zu 100 Prozent statt wie früher zu 55 Prozent bezuschusst. Alleinerziehende bekommen monatlich 150 Euro pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren statt bisher 130 Euro bis zum Alter von 10 Jahren. Auch wird der Unterhaltsbeitrag für Verheiratete von 235 Euro nun zu 100 Prozent statt zu 50 Prozent bezuschusst.
Wird ein Vollzeitkurs besucht, wird der Beitrag zum Lebensunterhalt zu 100 Prozent übernommen.
Gebühren von bis zu 15.000 Euro für Lehrgänge und Prüfungen und von bis zu 2.000 Euro für Prüfungsstücke werden nun zu einem höheren Anteil übernommen: Künftig sind es 50 statt nur 40 Prozent.
Darlehen müssen bei erfolgreichem Abschluss nur noch bis zu 50 Prozent statt bis zu 60 Prozent zurückgezahlt werden. Bei einer an die Fortbildung anschließenden Existenzgründung werden die Schulden unter Umständen ganz erlassen. Auch im Sterbefall wird die Darlehensrestschuld erlassen.
Wer sich in mehreren Stufen hocharbeiten will, wird mehrfach gefördert: Förderungen gibt es für bis drei Fortbildungsabschnitte.
Für den Ehepartner und jedes Kind steigt der allgemeine Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro um je 2.300 Euro statt wie bisher um 2.100 Euro.
Was ändert sich beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz?
Für in Deutschland arbeitende Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern gelten ab 30. Juli neue Regeln. Ihre Arbeitsbedingungen sollen denen inländischer Arbeitnehmer angeglichen werden. Hier dürften die massiven Fehlentwicklungen in der Fleischbranche eine Rolle gespielt haben.
So müssen ihnen Arbeitgeber künftig bei Geltung eines Tarifvertrages den tarifvertraglich vereinbarten Lohn zahlen und nicht nur den Mindestlohn. Zulagen für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung dürfen nicht schon in den Mindestlohn eingerechnet werden.
Unterkünfte, die vom deutschen Arbeitgeber gestellt oder vermittelt werden, müssen den Regeln der deutschen Arbeitsstättenverordnung entsprechen.
Ausländische Arbeitnehmer müssen wie deutsche Mitarbeiter Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten, außerdem ggf. Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge und Sonn- und Feiertagszuschläge.
Wer ausländische Arbeitnehmer länger als 12 Monate in Deutschland beschäftigt, muss ihnen insgesamt die deutschen Arbeitsbedingungen bieten. Erfolgt eine Mitteilung an den Zoll, verlängert sich dieser maßgebliche Beschäftigungszeitraum auf 18 Monate. Eine Ausnahme bilden die Bedingungen für Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Die Neuregelung ermöglicht Bußgelder bis zu 500.000 Euro für Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten. Von den Regelungen ausgenommen sind ausländische Fernfahrer.
Mehr Pflichten für Finanzberater
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater haben ab August 2020 strengere Regeln zu beachten. Unter anderem müssen sie Anleger vor dem Vertragsschluss über einen möglichen Interessenkonflikt informieren. Durch Interessenkonflikte dürfen dem Kunden keine Nachteile entstehen.
Auch müssen sich die Berater noch intensiver über den Anleger informieren, um ihm eine Geldanlage anbieten zu können, die wirklich in seinem Interesse ist.
Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch eine ausführlichere Geeignetheitserkärung ersetzt. Darin müssen Informationen über die Beratung, Abstimmung, Präferenzen, Ziele und sonstige Merkmale des Anlegers enthalten sein. Die Berater müssen diese Erklärung dem Kunden vor Vertragsschluss übergeben - bei Privatkunden auf einem dauerhaften Datenträger.
Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit dem Anleger sind künftig aufzuzeichnen. Die Kunden sind über die Aufzeichnung vorher zu informieren.
Neue Berufsregeln müssen verhältnismäßig sein
Werden durch Selbstverwaltungs-Organisationen wie Anwalts- oder Handwerkskammern künftig neue Berufsregeln aufgestellt, müssen sich diese am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Dies gilt insbesondere für Berufsregeln für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, öffentlich bestellte Sachverständige und Handwerksberufe. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2018/958. Diese soll Zugang und Ausübung reglementierter Berufe in der EU einfacher machen.
Meldepflicht von neuen Therapien
Das Arzneimittelgesetz wird geändert: Wer einen Patienten mit einem nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer neuartigen Therapie behandelt, muss dies ab 15. August 2020 anzeigen und dokumentieren. Angezeigt werden muss die Behandlung bei der zuständigen Bundesoberbehörde per Formular. Zu dokumentieren ist insbesondere ein Verdacht auf Nebenwirkungen. Außerdem besteht bei schwerwiegenden Nebenwirkungen sofortige Anzeigepflicht.
Was ändert sich im Straßenverkehr?
Beim Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird in der Regel auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt. Der Ablauf einer solchen Sperre wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Neu: Ab 31.8.2020 werden Sperren dort nur noch eingetragen, wenn eine Freiheits- oder Jugendstrafe, ein Strafarrest oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung vollstreckt wird.
Klare Haftungsregeln gelten jetzt bei Anhängerunfällen. Denn: Nicht selten haben Zugfahrzeug und Anhänger unterschiedliche Fahrzeughalter. Bisher richtete sich die Haftungsverteilung nach einem schon älteren Gerichtsurteil und war kompliziert. Nun bestimmt der neue § 19a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Der Halter des Fahrzeugs mit Anhänger, das den Unfall verursacht hat, haftet.
Praxistipp
Bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Gesetzesänderungen ist es wichtig, stets den passenden Anwalt zu wählen. So kann bei Fragen zur Fahrerlaubnis oder zu Verkehrsunfällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten helfen, bei den Rechten von Arbeitnehmern ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner und beim Wohngeld ein Jurist, der sich auf das Sozialrecht spezialisiert hat.
(Bu)