Recht und Gesetz: Was ändert sich zum 1. November 2018?

01.11.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
Recht und Gesetz: Was ändert sich zum 1. November 2018? © Bu - Anwalt-Suchservice

Auch im November 2018 ändert sich wieder einiges. So wird der Wechsel des Vornamens leichter, die Ehe für alle ist auch in den Ämtern umgesetzt und Verbraucher können gemeinsam klagen.

Der Herbst 2018 bringt einige Änderungen für Verbraucher mit sich. Das Namensrecht wird gelockert, die Ehe für alle ist auch in den Behörden angekommen und für Kinderspielzeug gelten neue Sicherheitsvorschriften. Neue Lastwagen werden nur noch mit einem leicht verbesserten Notbremsassistenten zugelassen. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Musterfeststellungsklage, mit der Verbraucher gemeinsam gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen können.

Änderung des Vornamens - was ist nun erlaubt?


Man kann ab 1. November 2018 zwar keinen beliebigen Vornamen wählen, dafür aber die Reihenfolge mehrerer bestehender Vornamen ändern. Anlass sind Namensverwirrungen seit Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises. Denn: Der Rufname einer Person muss nicht immer der erste Vorname sein. Oft wird aber bei maschineller Verarbeitung einfach der erste Vorname hergenommen, sodass die Person plötzlich unter einem anderen Vornamen als bisher angeschrieben oder in Datenbanken geführt wird. Dies kann zum Beispiel bei Flugtickets für Probleme sorgen, aber auch in vielen anderen Bereichen. Betroffene können nun beim Standesamt ihren Rufnamen als ersten Vornamen eintragen lassen, damit so etwas nicht mehr passiert.
Nicht möglich ist eine Änderung allerdings, wenn die Vornamen durch Bindestrich verbunden sind. Hans Peter Meier kann also zu Peter Hans Meier werden, Hans-Peter Meier muss jedoch mit diesem Namen leben. Auch zusätzliche Vornamen oder die Streichung von Vornamen sind nicht möglich.

Was ändert sich bei der „Ehe für alle“?


Seit einem Jahr können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und diese Verbindung heißt auch Ehe und nicht mehr Lebenspartnerschaft. Aber erst seit 1. November 2018 kann dies in den Ämtern auch korrekt erfasst werden. Bisher konnten die beteiligten Personen nämlich nur als „Ehefrau“ oder „Ehemann“ eingetragen werden. Ab jetzt werden beide als „Ehegatten“ bezeichnet.

Was ändert sich für neue LKW?


Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Unfällen am Stauende vorbeugen sollen Notbremsassistenten für LKW. Der Grundgedanke: Wenn der Fahrer schläft und das Stauende nicht wahrnimmt, soll der LKW selbst bremsen. Die bisherigen und auch die neuen Regeln werden jedoch oft als zu lasch kritisiert. Zum November 2018 tritt die zweite Stufe einer EU-Vorschrift in Kraft. Bisher waren für LKW ab 8 Tonnen Notbremsassistenten vorgeschrieben, die das Fahrzeug um zehn km/h verlangsamten. Ab 1. November müssen alle Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen einen Notbremsassistenten haben, der das Fahrzeug um mindestens 20 km/h verlangsamt. Die Änderung gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge.
Ein Notbremsassistent in Mindestausstattung bringt den LKW daher nicht zum Stehen, sondern sorgt nur dafür, dass dieser statt mit 100 mit 80 km/h auf das Stauende prallt.
Dazu kommt: Bisher sind viele Notbremsassistenten abschaltbar und werden wegen häufiger Fehlbremsungen beim dichten Kolonnen-Fahren auf der Autobahn auch gerne abgeschaltet.

Die neue Musterfeststellungsklage - was ist das?


Aus den USA ist bekannt, dass sich dort Verbraucher in großer Zahl zusammenschließen können, um eine Sammelklage etwa gegen einen finanzstarken Industriekonzern zu führen. In Deutschland gab es so etwas bisher nicht. Ein Schritt in diese Richtung ist ab November 2018 die Musterfeststellungsklage.
Allerdings: Im Unterschied zu den Sammelklagen in anderen Ländern können in Deutschland nicht die Verbraucher als Gruppe mit gemeinsamem Anwalt direkt vor Gericht ziehen. Klagen darf vielmehr nur ein Verbraucherschutzverband, der im Namen der betroffenen Verbraucher tätig wird. Diese müssen sich in einem Klageregister eintragen und können so auch Schadensersatzforderungen geltend machen. Mindestens 50 Kläger sind erforderlich. Die erste derartige Klage soll schon zum 1. November eingereicht werden – durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Volkswagen in Sachen Diesel-Skandal.

Weniger Schadstoffe im Kinderspielzeug?


In Kinderspielzeug sind oft schwer gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die sich bei der Benutzung daraus lösen können. Die EU verschärft nun stufenweise für mehrere solcher Stoffe die Grenzwerte. Ab 4. November gilt ein strengerer Grenzwert für Phenol, das Erbgutschäden hervorrufen und Krebs verursachen kann. Ab 26. November tritt ein strengerer Grenzwert für Bisphenol A in Kraft, das unfruchtbar machen kann.

Was ändert sich beim Thema Filmförderung?


Am 31. Oktober 2018 sind neue Spielregeln für die Filmförderung in Kraft getreten. Nun können Filme und Serien für Video-Plattformen und Fernsehen mit 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten gefördert werden.

Praxistipp


Zwar ist dies nicht neu, aber für manchen ein wichtiger Termin: Autofahrer, die ihre KfZ-Versicherung wechseln möchten, können dies zum 30. November tun. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung dem bisherigen Versicherer vorliegen. Meist endet die Versicherung dann zum Jahresende. Näheres steht im Vertrag. Bei Beitragserhöhungen, einem Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall gibt es ein Recht auf Sonderkündigung.

(Bu)


 Stephan Buch
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