Rechtsrat vor der Eheschließung ?

05.08.2008, Autor: Herr Andreas Neuber / Lesedauer ca. 3 Min. (3333 mal gelesen)
Sollte man den Anwalt seines Vertrauens vor der Eheschließung fragen ?

Keine Eigentumswohnung wird heutzutage gekauft, ohne dass sich der Käufer vorher um-fassend über mögliche Nachteile informiert. Kein Auto wird ohne langwieriges Studium der Berichte von Sachverständigen erworben, um alles über den Spritverbrauch, die Steuern und die Versicherungen zu erfahren. Selbst beim Fernsehkauf werden – aus gutem Grund- vor-her die Fachleute der Stiftung Warentest konsultiert.
Nur bei der Heirat werden Informationen und Ratschläge erst hinterher eingeholt und es ist schon erstaunlich, wie leichtfertig viele Menschen eine Ehe eingehen.
Und was prüft der Heiratswillige vor der Eheschließung? Nichts!
Was ändert sich durch eine Heirat ? Was geschieht mit der Wohnung, in die man zusam-menzieht ? Wer gehört das Auto , wem die Stereoanlage ? Hafte ich für die Schulden meines Ehegatten ? Können Sie diese Frage alle richtig beantworten ?
Und wenn „Nein“, warum fragen Sie nicht die Fachleute ?
Kein Besuch bei einem Anwalt oder einem Notar, keine Recherche im Internet über mögliche Rechtsfolgen einer Eheschließung, kein Gedanke an einen Ehevertrag. Häufig erlebe ich in meiner Praxis, daß Mandanten am Ende einer Beratung sagen: „Hätte ich all das vorher ge-wusst, hätte ich nicht geheiratet oder wenigstens einen Ehevertrag geschlossen“.

Verstehen Sie mich nicht falsch . Ich befürworte die Ehe !
Keiner soll davon abgehalten werden, zu heiraten. Die Ehe ist ein im deutschen Rechtssys-tem äußerst bewährtes rechtliches Gebilde, welches ohne Zweifel seine Berechtigung in unserer Gesellschaft hat. Problematisch ist es nur, wenn man sich dafür entscheidet, ohne zu wissen, welche Rechtsfolgen ausgelöst werden. So schön und angenehm es ist, ein Auto zu fahren, so wichtig ist es auch, sich vorher zu überlegen, für welchen Fahrzeug-Typ man sich entscheidet und welches Auto zu einem passt. Noch wichtiger ist es allerdings, vor Ehe-schließung zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben des Ehe- und Familienrechts auf einen selbst passen oder ob hieran Veränderungen geboten sind.

Ein für viele Mandanten ebenfalls völlig unbekanntes Feld ist das Unterhaltsrecht: Während viele Mandanten noch wissen, dass im Falle einer Scheidung grundsätzlich Unterhalt an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner gezahlt werden muss, wissen viele nicht, wie lange diese Unterhaltspflicht unter Umständen dauert. Sehr verbreitet ist die Auffassung, dass je-denfalls mit dem Tode des Unterhaltspflichtigen die Unterhaltspflicht erlischt. Das ist nicht richtig !

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“ – dieser Satz ist so alt wie richtig. Nicht nur, dass die Person des zukünftigen Ehegatten auf Herz und Nieren geprüft werden sollte, auch das Rechtsinstitut Ehe in seiner gesetzlichen Ausprägung sollte vor Eheschließung einer genau-en Prüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob man nicht besser durch einen Ehever-trag einzelne gesetzliche Regelungen modifiziert oder gar auf deren Anwendung gänzlich verzichtet. Trotz der jüngsten Rechtssprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen sind hier noch zahlreiche Spielräume geblieben, insbesondere im Vermögens- und Güterrecht. So mancher Euro in der „vorehelichen Beratung“ hat sich im nachhinein schon bezahlt gemacht. Vorsorgende anwaltliche Beratung kann hier unter Umständen eine Menge Geld und Ärger ersparen.

Guter Rat ist nicht teuer, wenn man bedenkt, welche fatalen Folgen bis hin zum finanziellen Desaster fehlende Informationen haben können.
Und so urteilt die Stiftung Warentest : „Der Gang zum Anwaltsbüro lohnt sich immer dann, wenn ein aufwändiges Verfahren zu erwarten ist", resümiert der Experte der Stiftung Waren-test Lutz Wilde. Auch wenn eine Erstberatung bis zu 180 Euro kosten kann, wird dafür das Erstberatungshonorar mit dem Gesamthonorar des Anwaltes verrechnet. Der Griff zu Tele-fon und Internet hingegen lohne sich nur, wenn eine schnelle Grundsatzauskunft benötigt wird, so Wilde weiter.

Rechtsanwalt
Andreas Neuber
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