Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters

16.05.2019, Redaktion Anwalt-Suchservice
Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters © Bu - Anwalt-Suchservice

Anfang Mai 2014 trat eine Neuregelung des Punktesystems im Flensburger Verkehrszentralregister in Kraft. Was hat sich dadurch geändert und für welche Verkehrsverstöße bekommt man heute Punkte?

Seit 1958 verwaltet das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg die Punkte der deutschen Autofahrer. Wer zu viele Punkte hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Allerdings kann man Punkte auch abbauen. 2014 wurde das System grundlegend geändert: Seit der Reform kassieren Verkehrsteilnehmer nur noch Punkte für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dies sind zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße, rote Ampeln, Handyverstöße oder Unfallflucht. Andere Verstöße, die früher mit Punkten bestraft wurden, belasten das Punktekonto in Flensburg heute nicht mehr – wie zum Beispiel das unerlaubte Einfahren in die Umweltzone.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?


Seit Mai 2014 werden im Flensburger Verkehrszentralregister Punkte erst ab einem Bußgeld von 60 Euro, anstatt wie früher ab 40 Euro eingetragen. Die Folge war, dass bei sicherheitsrelevanten Verstößen einige Bußgeldregelsätze angehoben wurden, um die Eintragungsgrenze ins Verkehrszentralregister zu erreichen.

Welche Punktekategorien gibt es?


Früher gab es im Flensburger Verkehrsregister sieben Punktekategorien. Heute sind es noch drei. Dies sind:
- Schwere Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt,
- besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel zu einem Fahrverbot führen, und Straftaten: 2 Punkte,
- Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben: 3 Punkte.

Es gibt folgende Stufen behördlicher Maßnahmen:
- Zuerst kommt die reine Erfassung im Register, die "Vormerkung" (bei bis zu 3 Punkten).
- Dann folgt die "Ermahnung" (bei 4 - 5 Punkten),
- schließlich die "Verwarnung" (6 - 7 Punkte) und zuletzt
- die "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten). Neuerteilung nur nach Sperrfrist und mit MPU.

Wann verjähren Punkte?


Neu eingeführt wurde 2014 auch, dass jeder Verstoß für sich verjährt. Ein neuer Punkteeintrag lässt heutzutage die Tilgungsfristen der schon bestehenden Punkte unberührt.
1 Punkt verfällt heute nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

Was gilt für den Abbau der Punkte?


Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten können betroffene Autofahrer durch freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Ist ein Verkehrsteilnehmer bereits auf der Stufe "Verwarnung" (6 - 7 Punkte) ist ein Punkteabbau nicht mehr möglich.
Der Punktestand des Betreffenden darf nicht höher als 5 Punkte sein und derjenige darf innerhalb von 5 Jahren noch an keinem Seminar dieser Art teilgenommen haben.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?


Zum 1. Mai 2014 wurden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt umgestellt. Das Ziel war, dass Verkehrsteilnehmer zukünftig online ihren Punktestand im Flensburger Verkehrszentralregister abfragen könnten. Verschiedene Online-Dienstleister erfragen für Sie gegen Bezahlung ihren Kontostand.
Man kann natürlich auch direkt mit seinem Ausweis zur Behörde gehen, sich auf der KBA-Internetseite einen Antrag ausdrucken und mit gültigem Identitätsnachweis nach Flensburg schicken.
Oder man erledigt dies online beim Kraftfahrtbundesamt (KBA). Dafür ist ein spezieller Antrag auf dessen Internetseite hinterlegt. Man benötigt einen aktuellen Personalausweis mit elektronischer ID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät. Ziemlich umständlich also.

Ist es erlaubt, die Punkte eines anderen zu kaufen?


Es soll Menschen geben, die im Internet anbieten, fremde Punkte gegen Geld zu übernehmen. Dies funktioniert ohnehin allenfalls mit Punkten, die noch nicht im Verkehrszentralregister eingetragen sind. Dazu muss der Käufer der Punkte, also der Übernehmende, den Anhörungsbogen ausfüllen, den man nach einem Verkehrsverstoß zugeschickt bekommt. Das Kaufen der fremden Punkte ist allerdings riskant und illegal.

Praxistipp


Oft ist der Führerschein durch Punkte in Gefahr. Hier kann ein Punkteabbau über Seminare die Rettung sein. Ansonsten empfiehlt es sich, das eigene Fahrverhalten kritisch zu hinterfragen. Bei rechtlichen Problemen rund um Punkte und Führerschein ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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