Regenwürmer im Biogemüse: Schmerzensgeld fürs Weihnachtsessen?
25.12.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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So trug es sich in einem Haushalt in Aalen zu, dass zum Weihnachtsessen ein Glas mit Bio-Paprika auf die festlich gedeckte Tafel gelangte. Darin fand die Familie nun zu ihrem Entsetzen biologische Komponenten, die nicht hineingehörten: Nämlich zwei Regenwürmer.
Der Familienvater nahm dies zum Anlass, den Hersteller umgehend vor Gericht zu zitieren. Die ganze Familie sei beim Weihnachtsessen von Ekelgefühlen geplagt worden, alle hätten das Essen abbrechen müssen und gar gegen Brechreiz zu kämpfen gehabt. Ihn selbst hätten die Würmer im Glas so sehr aufgeregt, dass ihm ein Stück Lebensfreude verloren gegangen sei.
Das Amtsgericht räumte durchaus ein, dass Regenwürmer in Deutschland – anders als in anderen Ländern – nicht auf dem Speiseplan stehen. Auch müsse sich der Normalverbraucher selbst als Konsument von Bio-Produkten nicht gleich die Ernährungsgewohnheiten von Survival-Experten oder Amseln aneignen.
Trotzdem sei der bloße Anblick eines Regenwurms kein Grund, gleich in Schockstarre zu verfallen. Nicht nur abgehärtete Landbewohner, sondern auch Stadtmenschen würden diese Tiere als etwas Normales betrachten. Nun, vielleicht gehörten sie nicht in eingelegte Paprika. Andererseits könne der Anblick von zwei toten Regenwürmern im Glas auch nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens führen, wie er beim Tod eines nahen Verwandten denkbar sei. Da habe der Kläger wohl zu viele Presseberichte über Gerichtsurteile aus den USA gelesen.
Das Gericht fügte hinzu, dass schließlich auch noch niemand auf die Idee gekommen sei, den Eigentümer eines Grundstücks wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz zu verklagen, weil sich ein Regenwurm auf seinem Grundstück aufhalte.
Amtsgericht Aalen, Urteil vom 16.9.1999, Aktenzeichen 3 C 811/99
Das Weihnachtsessen mit der Familie sollte ein feierlicher Moment sein, in dem Zwist und Streit außen vor bleiben. Allerdings können auch ganz unerwartete Einflüsse die Feiertagslaune trüben.
Der Fall
So trug es sich in einem Haushalt in Aalen zu, dass zum Weihnachtsessen ein Glas mit Bio-Paprika auf die festlich gedeckte Tafel gelangte. Darin fand die Familie nun zu ihrem Entsetzen biologische Komponenten, die nicht hineingehörten: Nämlich zwei Regenwürmer.
Der Familienvater nahm dies zum Anlass, den Hersteller umgehend vor Gericht zu zitieren. Die ganze Familie sei beim Weihnachtsessen von Ekelgefühlen geplagt worden, alle hätten das Essen abbrechen müssen und gar gegen Brechreiz zu kämpfen gehabt. Ihn selbst hätten die Würmer im Glas so sehr aufgeregt, dass ihm ein Stück Lebensfreude verloren gegangen sei.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht räumte durchaus ein, dass Regenwürmer in Deutschland – anders als in anderen Ländern – nicht auf dem Speiseplan stehen. Auch müsse sich der Normalverbraucher selbst als Konsument von Bio-Produkten nicht gleich die Ernährungsgewohnheiten von Survival-Experten oder Amseln aneignen.
Trotzdem sei der bloße Anblick eines Regenwurms kein Grund, gleich in Schockstarre zu verfallen. Nicht nur abgehärtete Landbewohner, sondern auch Stadtmenschen würden diese Tiere als etwas Normales betrachten. Nun, vielleicht gehörten sie nicht in eingelegte Paprika. Andererseits könne der Anblick von zwei toten Regenwürmern im Glas auch nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens führen, wie er beim Tod eines nahen Verwandten denkbar sei. Da habe der Kläger wohl zu viele Presseberichte über Gerichtsurteile aus den USA gelesen.
Das Gericht fügte hinzu, dass schließlich auch noch niemand auf die Idee gekommen sei, den Eigentümer eines Grundstücks wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz zu verklagen, weil sich ein Regenwurm auf seinem Grundstück aufhalte.
Amtsgericht Aalen, Urteil vom 16.9.1999, Aktenzeichen 3 C 811/99
(Wk)