Im Urlaub vom Affen gebissen: Reisemangel?
20.01.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Ein Urlauber war in Kenia durch die Gartenanlage seines Hotels spaziert und hielt dabei eine Banane in der Hand. Frisches Obst soll ja gesund sein. Allerdings nicht in diesem Fall, denn ein Affe stürzte sich auf den Touristen und entriss ihm mit Gewalt das vitaminreiche Nahrungsmittel. Beim Kampf um die Banane wurde der Hotelgast in den Finger gebissen. Das Hotel hatte zwar Mitgefühl, wies aber darauf hin, dass es extra auf Hinweisschildern davor gewarnt habe, mit Nahrungsmitteln in den Händen nach draußen zu gehen. Auch der Reiseveranstalter hatte nach der Ankunft auf einer Info-Veranstaltung vor eben solchem Tun gewarnt.
Das Amtsgericht Köln wies die Klage auf Minderung des Reisepreises und Schmerzensgeld ab: Es gehöre zum normalen Wissensstand eines Mitteleuropäers, dass wilde Affen bei Erspähen einer Banane versuchen könnten, diese zu erobern. Hotel und Reiseleitung seien durch diverse Warnungen ihren Pflichten ausreichend nachgekommen. Fazit: Wer in Gegenwart hungriger Affen mit einer Banane herumfuchtelt, ist selber schuld.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010, Az. 138 C 379/10
"Vom wilden Affen gebissen worden zu sein" - das kennen Mitteleuropäer eigentlich nur als Redewendung. In fremden Ländern kann einem europäischen Urlauber so etwas aber auch in echt passieren.
Wer sich in anderen Ländern aufhält, muss mit den Eigenheiten der dortigen Flora und Fauna rechnen. Dies besagt grob verkürzt ein Urteil des Landgerichts Köln, das sich mit der Klage eines Urlaubers gegen seinen Reiseveranstalter befasste.Wie kam es zu dem Affenbiss?
Ein Urlauber war in Kenia durch die Gartenanlage seines Hotels spaziert und hielt dabei eine Banane in der Hand. Frisches Obst soll ja gesund sein. Allerdings nicht in diesem Fall, denn ein Affe stürzte sich auf den Touristen und entriss ihm mit Gewalt das vitaminreiche Nahrungsmittel. Beim Kampf um die Banane wurde der Hotelgast in den Finger gebissen. Das Hotel hatte zwar Mitgefühl, wies aber darauf hin, dass es extra auf Hinweisschildern davor gewarnt habe, mit Nahrungsmitteln in den Händen nach draußen zu gehen. Auch der Reiseveranstalter hatte nach der Ankunft auf einer Info-Veranstaltung vor eben solchem Tun gewarnt.
Reisemangel ja oder nein?
Das Amtsgericht Köln wies die Klage auf Minderung des Reisepreises und Schmerzensgeld ab: Es gehöre zum normalen Wissensstand eines Mitteleuropäers, dass wilde Affen bei Erspähen einer Banane versuchen könnten, diese zu erobern. Hotel und Reiseleitung seien durch diverse Warnungen ihren Pflichten ausreichend nachgekommen. Fazit: Wer in Gegenwart hungriger Affen mit einer Banane herumfuchtelt, ist selber schuld.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010, Az. 138 C 379/10