Scheidung: Bei wem wohnen die Kinder?
26.07.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Die Eltern haben ein sogenanntes Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ihnen grundsätzlich erlaubt, zu bestimmen, wo sich ihr Kind aufhalten, insbesondere, wo es wohnen soll. Darüber gibt es keinen Streit, solange die Ehe gut läuft, alle zusammen in einem Haushalt wohnen und beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht für die Kinder haben. Kommt es aber zur Trennung oder Scheidung, wird die Sache schnell zum Problem. Oft wird dann vor lauter Streit unter den Eltern das Wohl der Kinder nicht ausreichend berücksichtigt und die Eltern können sich nicht einigen, ob diese künftig bei der Mutter oder dem Vater wohnen sollen. Häufig muss das Familiengericht entscheiden.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern zu bestimmen, wo die Kinder wohnen und leben sollen. Es ist ein Teil des Sorgerechts und gehört zur sogenannten Personensorge für Kinder. Vorschriften dazu finden sich in § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eltern haben danach das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Nach § 1631 BGB sind sie verpflichtet und berechtigt, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und natürlich auch zu bestimmen, wo sich diese aufhalten und wohnen.
Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, können auch beide den Aufenthaltsort und damit den Wohnort des Kindes bestimmen bzw. müssen sich darauf einigen. Soll sich an diesem Verfahren etwas ändern, ist ein Antrag beim Familiengericht erforderlich. Dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dort findet dann ein gerichtliches Verfahren zur Aufenthaltsbestimmung statt. Das Gericht kann das Recht zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes einem der Ehegatten allein übertragen, ohne etwas am gemeinsamen Sorgerecht zu ändern. Das heißt: Beide Elternteile haben weiter das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen über wichtige Angelegenheiten des Kindes (Schulbesuch, Fernreisen, Operationen) gemeinsam und einvernehmlich entscheiden. Aber: Nur ein Elternteil allein entscheidet, wo das Kind wohnt.
Zunächst einmal gibt es keine feste Regel, nach der das Kind immer bei der Mutter wohnt, oder bei dem Elternteil, der die bisherige Wohnung weiter bewohnt. Das Gericht interessiert bei seiner Entscheidung über den Wohnort eines Kindes ausschließlich das Kindeswohl. Hier spielt kaum eine Rolle, was die Eltern wollen, wer schuld an der Trennung ist und warum jetzt ein Elternteil den anderen hasst. Im Normalfall wird das Gericht Wert darauf legen, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann, dass es seine sozialen Kontakte (Schule, Sportverein, Freunde) behält und mit seinen Geschwistern zusammenbleiben kann. Es werden jedoch auch Anhaltspunkte berücksichtigt, nach denen ein Elternteil vielleicht nicht geeignet für die Betreuung des Kindes ist - etwa wegen Drogen- oder Alkoholsucht oder Gewalt.
Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, ist sein eigener Wunsch ausschlaggebend. Dann muss es schon besondere Gründe geben, damit das Gericht den Aufenthaltsort des Kindes gegen dessen Willen festlegt. Das Gericht wird jedoch in jedem Fall auch jüngere Kinder dazu befragen, bei welchem Elternteil sie gerne leben möchten.
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, können auch beide über den Aufenthalts- / Wohnort des Kindes entscheiden. Wie erwähnt, kann dies nur durch ein Gerichtsverfahren geändert werden. Bei verheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel.
Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Beide Elternteile können aber durch eine Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt oder bei Gericht das gemeinsame Sorgerecht übernehmen. Dieses kann dem Vater auch durch eine Gerichtsentscheidung zuerkannt werden.
Nach einer Trennung oder Scheidung kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung zwischen Mutter und Vater, bei wem das Kind leben soll. Dies heißt nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie hat ein Umgangsrecht. Allerdings erlischt das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch mit der Scheidung. Solange es weiter besteht, muss auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, über wichtige Fragen in dessen Leben mitentscheiden. Können Vater und Mutter sich nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Wenn es einem Elternteil das alleinige Sorgerecht oder auch lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht, lebt das Kind künftig bei diesem Elternteil.
Wenn ein minderjähriges Kind von zu Hause ausziehen möchte, könnten die Eltern natürlich auf die Idee kommen, ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht als Gegenargument anzuführen. Theoretisch könnten Vater und Mutter den Umzug verbieten. Eine ganz andere Frage ist, ob dies zweckmäßig ist oder im realen Leben überhaupt umgesetzt werden kann. Kann sich das Kind aus irgendwelchen Gründen selbst eine Wohnung leisten, werden sich die Eltern wohl meist damit abfinden müssen. Sie müssen jedoch bei einem minderjährigen Kind den Mietvertrag mit unterschreiben, damit dieser wirksam ist.
Ist im Extremfall das Kindeswohl gefährdet, kann das Jugendamt einschreiten. Dieses kann das Kind wieder zu seinen Eltern schicken oder es woanders unterbringen – vielleicht in einem Jugendheim oder einer betreuten Wohngruppe. Dies ist sogar dann möglich, wenn das Kind mit Erlaubnis seiner Eltern von zu Hause ausgezogen ist und nach Meinung des Jugendamtes das Kindeswohl in Gefahr ist.
Das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und damit zur Bestimmung des Wohnorts hängt bei Pflegekindern davon ab, wie das Sorgerecht geregelt wurde. Hier geht es oft um Fälle, in denen den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Es wird dann durch das Jugendamt oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt. Diese darf dann auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden.
Manchmal wird das Sorgerecht nur teilweise auf eine solche Organisation übertragen. Dies kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffen.
Eltern mit Sorgerecht können grundsätzlich von dritten Personen die Herausgabe ihres Kindes verlangen. Dies besagt § 1632 BGB. Wenn das Kind schon länger in Familienpflege lebt, kann das Familiengericht jedoch anordnen, dass es bei der Pflegefamilie bleibt. Eine solche Entscheidung setzt jedoch voraus, dass anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.
Nach einer Trennung oder Scheidung hat oft ein Elternteil den Aufenthalts- bzw. Wohnort zu bestimmen, während beide das gemeinsame Sorgerecht behalten. Dann hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Darf nun der Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht dem anderen untersagen, mit den Kindern in den Urlaub zu fahren? Dazu muss man wissen: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich eigentlich nicht auf den Urlaub, sondern nur auf den gewöhnlichen Aufenthalt, also "Wohnen und Leben".
Hier ist maßgeblich, ob der gemeinsame Urlaub eine Entscheidung des täglichen Lebens ist. Über Alltagsfragen darf nämlich der urlaubsbereite Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht auch allein entscheiden. Anders ist es bei Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Kind. Dabei haben dann wieder beide Elternteile mitzureden. Das bedeutet: Der andere Elternteil kann immer dann der Reise widersprechen, wenn diese besondere Risiken für das Kind mit sich bringt. Zum Beispiel kann dies der Fall sein bei Reisen in ein Krisengebiet, bei abenteuerlichen und riskanten Unternehmungen und bei Flugreisen mit Kleinkindern. Manchmal spielt auch der Verdacht eine Rolle, dass ein Elternteil dem anderen das Kind durch eine Reise in sein Heimatland dauerhaft entziehen könnte. Im Zweifelsfall muss das Gericht entscheiden. Das Jugendamt kann manchmal zwischen den Elternteilen vermitteln.
Dieses elterliche Recht kann auch eingeschränkt werden. Dies passiert, indem das Kind auf Anordnung eines Gerichts in einer Einrichtung untergebracht wird, die gerade den Zweck hat, seine Bewegungsfreiheit einzuschränken. Eine solche freiheitsentziehende Unterbringung darf jedoch nur durch einen Gerichtsbeschluss und bei einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls stattfinden. Zusätzlich darf es keine andere Möglichkeit geben, zum Beispiel die Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe oder in einem offenen Jugendheim. Übrigens gelten Internate nicht als "Freiheitsentzug".
Wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen einfach mitnimmt, ohne das alleinige Sorgerecht zu haben oder auch nur das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, handelt es sich um eine Straftat, nämlich um eine Entziehung Minderjähriger nach § 235 des Strafgesetzbuches. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Oft steht eine solche Strafbarkeit im Raum, wenn ein Elternteil mit ausländischen Wurzeln mit dem Kind in sein Heimatland reist und dann mit dem Kind dort bleibt. Den Elternteil interessiert dann meist eine mögliche Strafbarkeit in Deutschland wenig.
Besorgte Elternteile mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht können jedoch dagegen einige praktische Vorsichtsmaßnahmen treffen. So können sie die Ausweisdokumente des Kindes sicher aufbewahren und seine Schule oder Kita anweisen, das Kind nicht dem anderen Elternteil mitzugeben.
Passiert dann doch etwas, ist eine Rückführung des Kindes mit Unterstützung von ausländischen Behörden nach dem "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen" möglich. Dieses Abkommen muss der jeweilige Staat unterzeichnet haben. Die Türkei zum Beispiel gehört zu den Unterzeichnern, die meisten islamischen Staaten jedoch nicht. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Bei Nicht-Unterzeichnerstaaten kommt, wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim deutschen Elternteil liegt, höchstens ein Vorgehen über deutsche Konsulate und ausländische Gerichte in Betracht.
Wenn Eltern um das Recht zur Aufenthaltsbestimmung ihres Kindes streiten, also darüber, ob es künftig beim Vater oder der Mutter wohnt, sind die Fronten schnell verhärtet. Dann kommt es oft zu langen Gerichtsprozessen. Eine gütliche Einigung ist meist besser – besonders für das Kind. Qualifizierten Rechtsrat zum Thema Aufenthaltsbestimmung und Sorgerecht erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Familienrecht.
Das Wichtigste in Kürze
1. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Recht zu bestimmen, wo die eigenen Kinder leben und wohnen, ist ein Teil des Sorgerechts. Solange die (verheirateten) Eltern zusammenleben, gibt es insoweit keine Probleme.
2. Trennung / Scheidung: Im Zuge einer Trennung / Scheidung kommt es häufig zum Streit darum, bei welchem Elternteil die Kinder künftig wohnen. Dann muss das Familiengericht entscheiden. Die Entscheidung richtet sich ausschließlich am Kindeswohl aus.
3. Mitspracherecht des Kindes: Ist ein Kind älter als 14 Jahre, ist sein eigener Wunsch für den Wohnort ausschlaggebend. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe wird das Gericht davon abweichen.
1. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Recht zu bestimmen, wo die eigenen Kinder leben und wohnen, ist ein Teil des Sorgerechts. Solange die (verheirateten) Eltern zusammenleben, gibt es insoweit keine Probleme.
2. Trennung / Scheidung: Im Zuge einer Trennung / Scheidung kommt es häufig zum Streit darum, bei welchem Elternteil die Kinder künftig wohnen. Dann muss das Familiengericht entscheiden. Die Entscheidung richtet sich ausschließlich am Kindeswohl aus.
3. Mitspracherecht des Kindes: Ist ein Kind älter als 14 Jahre, ist sein eigener Wunsch für den Wohnort ausschlaggebend. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe wird das Gericht davon abweichen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wo ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern geregelt? Wann kann ein Elternteil allein über den Wohnort des Kindes entscheiden? Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht über den Wohnort? Wann hat das Kind ein Mitspracherecht bei der Wahl des Wohnorts? Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht? Was gilt bei Trennung / Scheidung für den Wohnort des Kindes? Was gilt, wenn das Kind von zu Hause ausziehen will? Welche Besonderheiten gelten bei Pflegekindern? Welcher Elternteil bestimmt im Urlaub den Aufenthaltsort des Kindes? Wann kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern eingeschränkt werden? Wann liegt eine Kindesentführung vor und wie wird sie bestraft? Praxistipp zum Wohnort des Kindes nach der Scheidung Wo ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern geregelt?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern zu bestimmen, wo die Kinder wohnen und leben sollen. Es ist ein Teil des Sorgerechts und gehört zur sogenannten Personensorge für Kinder. Vorschriften dazu finden sich in § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eltern haben danach das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Nach § 1631 BGB sind sie verpflichtet und berechtigt, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und natürlich auch zu bestimmen, wo sich diese aufhalten und wohnen.
Wann kann ein Elternteil allein über den Wohnort des Kindes entscheiden?
Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, können auch beide den Aufenthaltsort und damit den Wohnort des Kindes bestimmen bzw. müssen sich darauf einigen. Soll sich an diesem Verfahren etwas ändern, ist ein Antrag beim Familiengericht erforderlich. Dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dort findet dann ein gerichtliches Verfahren zur Aufenthaltsbestimmung statt. Das Gericht kann das Recht zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes einem der Ehegatten allein übertragen, ohne etwas am gemeinsamen Sorgerecht zu ändern. Das heißt: Beide Elternteile haben weiter das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen über wichtige Angelegenheiten des Kindes (Schulbesuch, Fernreisen, Operationen) gemeinsam und einvernehmlich entscheiden. Aber: Nur ein Elternteil allein entscheidet, wo das Kind wohnt.
Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht über den Wohnort?
Zunächst einmal gibt es keine feste Regel, nach der das Kind immer bei der Mutter wohnt, oder bei dem Elternteil, der die bisherige Wohnung weiter bewohnt. Das Gericht interessiert bei seiner Entscheidung über den Wohnort eines Kindes ausschließlich das Kindeswohl. Hier spielt kaum eine Rolle, was die Eltern wollen, wer schuld an der Trennung ist und warum jetzt ein Elternteil den anderen hasst. Im Normalfall wird das Gericht Wert darauf legen, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann, dass es seine sozialen Kontakte (Schule, Sportverein, Freunde) behält und mit seinen Geschwistern zusammenbleiben kann. Es werden jedoch auch Anhaltspunkte berücksichtigt, nach denen ein Elternteil vielleicht nicht geeignet für die Betreuung des Kindes ist - etwa wegen Drogen- oder Alkoholsucht oder Gewalt.
Wann hat das Kind ein Mitspracherecht bei der Wahl des Wohnorts?
Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, ist sein eigener Wunsch ausschlaggebend. Dann muss es schon besondere Gründe geben, damit das Gericht den Aufenthaltsort des Kindes gegen dessen Willen festlegt. Das Gericht wird jedoch in jedem Fall auch jüngere Kinder dazu befragen, bei welchem Elternteil sie gerne leben möchten.
Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht?
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, können auch beide über den Aufenthalts- / Wohnort des Kindes entscheiden. Wie erwähnt, kann dies nur durch ein Gerichtsverfahren geändert werden. Bei verheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel.
Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Beide Elternteile können aber durch eine Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt oder bei Gericht das gemeinsame Sorgerecht übernehmen. Dieses kann dem Vater auch durch eine Gerichtsentscheidung zuerkannt werden.
Was gilt bei Trennung / Scheidung für den Wohnort des Kindes?
Nach einer Trennung oder Scheidung kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung zwischen Mutter und Vater, bei wem das Kind leben soll. Dies heißt nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie hat ein Umgangsrecht. Allerdings erlischt das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch mit der Scheidung. Solange es weiter besteht, muss auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, über wichtige Fragen in dessen Leben mitentscheiden. Können Vater und Mutter sich nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Wenn es einem Elternteil das alleinige Sorgerecht oder auch lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht, lebt das Kind künftig bei diesem Elternteil.
Was gilt, wenn das Kind von zu Hause ausziehen will?
Wenn ein minderjähriges Kind von zu Hause ausziehen möchte, könnten die Eltern natürlich auf die Idee kommen, ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht als Gegenargument anzuführen. Theoretisch könnten Vater und Mutter den Umzug verbieten. Eine ganz andere Frage ist, ob dies zweckmäßig ist oder im realen Leben überhaupt umgesetzt werden kann. Kann sich das Kind aus irgendwelchen Gründen selbst eine Wohnung leisten, werden sich die Eltern wohl meist damit abfinden müssen. Sie müssen jedoch bei einem minderjährigen Kind den Mietvertrag mit unterschreiben, damit dieser wirksam ist.
Ist im Extremfall das Kindeswohl gefährdet, kann das Jugendamt einschreiten. Dieses kann das Kind wieder zu seinen Eltern schicken oder es woanders unterbringen – vielleicht in einem Jugendheim oder einer betreuten Wohngruppe. Dies ist sogar dann möglich, wenn das Kind mit Erlaubnis seiner Eltern von zu Hause ausgezogen ist und nach Meinung des Jugendamtes das Kindeswohl in Gefahr ist.
Welche Besonderheiten gelten bei Pflegekindern?
Das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und damit zur Bestimmung des Wohnorts hängt bei Pflegekindern davon ab, wie das Sorgerecht geregelt wurde. Hier geht es oft um Fälle, in denen den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Es wird dann durch das Jugendamt oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt. Diese darf dann auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden.
Manchmal wird das Sorgerecht nur teilweise auf eine solche Organisation übertragen. Dies kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffen.
Eltern mit Sorgerecht können grundsätzlich von dritten Personen die Herausgabe ihres Kindes verlangen. Dies besagt § 1632 BGB. Wenn das Kind schon länger in Familienpflege lebt, kann das Familiengericht jedoch anordnen, dass es bei der Pflegefamilie bleibt. Eine solche Entscheidung setzt jedoch voraus, dass anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.
Welcher Elternteil bestimmt im Urlaub den Aufenthaltsort des Kindes?
Nach einer Trennung oder Scheidung hat oft ein Elternteil den Aufenthalts- bzw. Wohnort zu bestimmen, während beide das gemeinsame Sorgerecht behalten. Dann hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Darf nun der Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht dem anderen untersagen, mit den Kindern in den Urlaub zu fahren? Dazu muss man wissen: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich eigentlich nicht auf den Urlaub, sondern nur auf den gewöhnlichen Aufenthalt, also "Wohnen und Leben".
Hier ist maßgeblich, ob der gemeinsame Urlaub eine Entscheidung des täglichen Lebens ist. Über Alltagsfragen darf nämlich der urlaubsbereite Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht auch allein entscheiden. Anders ist es bei Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Kind. Dabei haben dann wieder beide Elternteile mitzureden. Das bedeutet: Der andere Elternteil kann immer dann der Reise widersprechen, wenn diese besondere Risiken für das Kind mit sich bringt. Zum Beispiel kann dies der Fall sein bei Reisen in ein Krisengebiet, bei abenteuerlichen und riskanten Unternehmungen und bei Flugreisen mit Kleinkindern. Manchmal spielt auch der Verdacht eine Rolle, dass ein Elternteil dem anderen das Kind durch eine Reise in sein Heimatland dauerhaft entziehen könnte. Im Zweifelsfall muss das Gericht entscheiden. Das Jugendamt kann manchmal zwischen den Elternteilen vermitteln.
Wann kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern eingeschränkt werden?
Dieses elterliche Recht kann auch eingeschränkt werden. Dies passiert, indem das Kind auf Anordnung eines Gerichts in einer Einrichtung untergebracht wird, die gerade den Zweck hat, seine Bewegungsfreiheit einzuschränken. Eine solche freiheitsentziehende Unterbringung darf jedoch nur durch einen Gerichtsbeschluss und bei einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls stattfinden. Zusätzlich darf es keine andere Möglichkeit geben, zum Beispiel die Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe oder in einem offenen Jugendheim. Übrigens gelten Internate nicht als "Freiheitsentzug".
Wann liegt eine Kindesentführung vor und wie wird sie bestraft?
Wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen einfach mitnimmt, ohne das alleinige Sorgerecht zu haben oder auch nur das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, handelt es sich um eine Straftat, nämlich um eine Entziehung Minderjähriger nach § 235 des Strafgesetzbuches. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Oft steht eine solche Strafbarkeit im Raum, wenn ein Elternteil mit ausländischen Wurzeln mit dem Kind in sein Heimatland reist und dann mit dem Kind dort bleibt. Den Elternteil interessiert dann meist eine mögliche Strafbarkeit in Deutschland wenig.
Besorgte Elternteile mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht können jedoch dagegen einige praktische Vorsichtsmaßnahmen treffen. So können sie die Ausweisdokumente des Kindes sicher aufbewahren und seine Schule oder Kita anweisen, das Kind nicht dem anderen Elternteil mitzugeben.
Passiert dann doch etwas, ist eine Rückführung des Kindes mit Unterstützung von ausländischen Behörden nach dem "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen" möglich. Dieses Abkommen muss der jeweilige Staat unterzeichnet haben. Die Türkei zum Beispiel gehört zu den Unterzeichnern, die meisten islamischen Staaten jedoch nicht. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Bei Nicht-Unterzeichnerstaaten kommt, wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim deutschen Elternteil liegt, höchstens ein Vorgehen über deutsche Konsulate und ausländische Gerichte in Betracht.
Praxistipp zum Wohnort des Kindes nach der Scheidung
Wenn Eltern um das Recht zur Aufenthaltsbestimmung ihres Kindes streiten, also darüber, ob es künftig beim Vater oder der Mutter wohnt, sind die Fronten schnell verhärtet. Dann kommt es oft zu langen Gerichtsprozessen. Eine gütliche Einigung ist meist besser – besonders für das Kind. Qualifizierten Rechtsrat zum Thema Aufenthaltsbestimmung und Sorgerecht erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Familienrecht.
(Bu)