Schmerzensgeld? Nur wenige nutzen ihr Recht!
04.02.2016, Autor: Herr Gerhard Rahn / Lesedauer ca. 1 Min. (610 mal gelesen)
Der Gast eines Taxifahrers bezahlt, in dem er dem Fahrer das Geld in den Mund stopft. Wird dafür bereits Schmerzensgeld zugesprochen?
Wer von anderen verletzt wird, kann und sollte Schmerzensgeld einfordern. Ein Beispiel: Am 1. August 2013 kommt es nachts um 2.45 Uhr in München zwischen einem Taxifahrer (39) und seinem stark alkoholisierten Gast (29) zum Streit. Laut Aussage des Kunden fährt der Fahrer provozierend langsam, hält bei jeder gelben Ampel. Deshalb will der Gast vorzeitig aussteigen. Wie gewünscht stoppt der Fahrer und verlangt den angefallenen Fahrpreis. Der Kunde weigert sich jedoch zu zahlen, pöbelt statt dessen rum. Als der Fahrer nicht locker lässt, bekommt er von seinem Gegenüber plötzlich einen 100 Euroschein in den Mund gestopft. Der Fahrer erleidet eine blutende Schürfwunde sowie eine Prellung.
Niemand muss sich solch ein Verhalten gefallen lassen. Völlig zu Recht klagte der Taxifahrer auf Schmerzensgeld. Das Münchner Amtsgericht sprach ihm 500 Euro zu. Denn: "Der Geschädigte konnte einen Tag nicht arbeiten und ist zudem vom Beklagten beleidigt worden". Nutzen Sie Ihr gutes Recht!
Wer von anderen verletzt wird, kann und sollte Schmerzensgeld einfordern. Ein Beispiel: Am 1. August 2013 kommt es nachts um 2.45 Uhr in München zwischen einem Taxifahrer (39) und seinem stark alkoholisierten Gast (29) zum Streit. Laut Aussage des Kunden fährt der Fahrer provozierend langsam, hält bei jeder gelben Ampel. Deshalb will der Gast vorzeitig aussteigen. Wie gewünscht stoppt der Fahrer und verlangt den angefallenen Fahrpreis. Der Kunde weigert sich jedoch zu zahlen, pöbelt statt dessen rum. Als der Fahrer nicht locker lässt, bekommt er von seinem Gegenüber plötzlich einen 100 Euroschein in den Mund gestopft. Der Fahrer erleidet eine blutende Schürfwunde sowie eine Prellung.
Niemand muss sich solch ein Verhalten gefallen lassen. Völlig zu Recht klagte der Taxifahrer auf Schmerzensgeld. Das Münchner Amtsgericht sprach ihm 500 Euro zu. Denn: "Der Geschädigte konnte einen Tag nicht arbeiten und ist zudem vom Beklagten beleidigt worden". Nutzen Sie Ihr gutes Recht!