Nutzung des Treppenhauses: Was ist Mietern erlaubt und was verboten?

24.02.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Schuhregal,Hausflur,Treppenhaus,Mietshaus Schuhe im Treppenhaus: Nicht überall gern gesehen © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Mietshäuser: In Mehrfamilienhäusern, die von Mietern bewohnt werden, liegt die Gestaltung des Treppenhauses allein beim Vermieter. Was im Mietvertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist, ist den Mietern grundsätzlich nicht erlaubt.

2. Wohnungseigentumsgemeinschaften: Treppenhäuser in Wohnungseigentümergemeinschaften sind Gemeinschaftseigentum. Deshalb sind die Beschlüsse der Eigentümerversammlung für deren Gestaltung maßgebend.

3. Regionale Üblichkeiten: Urteile zur Nutzung bzw. Gestaltung von Treppenhäusern beanspruchen keine Allgemeingültigkeit, da sie von den regionalen Sitten geprägt sind.
Treppenhaus und Hausflur gehören in einem Mehrfamilienhaus zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei einem Mietshaus liegt die Gestaltung grundsätzlich allein beim Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann die Eigentümerversammlung mitentscheiden. Beide Male stellen sich zwei wichtige Fragen:

- Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
- Dürfen einzelne Bewohner das Treppenhaus individuell verschönern?

Mieter stellen sich zusätzlich häufig die Frage, ob sie gegen vermieterseitige Gestaltungen oder Dekorationen des Treppenhauses vorgehen können.

Was ist im Treppenhaus eines Mietshauses erlaubt?


In einem Fall vor dem Amtsgericht Münster ging es um eine Mieterin, die das Treppenhaus, den Hausflur und auch den gemeinschaftlichen Garten intensiv mit individueller Dekoration geschmückt hatte. Dazu gehörte eine Vielzahl von Topfpflanzen und Blumenkübeln. Auch hatte sie die Treppenhaus-Beleuchtung durch Lampen nach eigenem Geschmack ersetzt. Das Gericht vertrat den Standpunkt, dass man den anderen Mietern eine solche eigenständige Dekoration von Gemeinschaftsräumen nicht zumuten könne. Daher musste die Frau die Dekogegenstände entfernen (Az. 38 C 1858/08).

Als zumutbar angesehen werden in der Regel dezente jahreszeitliche Ausschmückungen der eigenen Wohnungstür, zum Beispiel durch Kränze oder Weihnachtsschmuck. Allerdings sollten Mieter beim Aufhängen solcher Dekorationen nicht die Wohnungstür beschädigen.

Laut Bundesgerichtshof darf ein Mieter einem Briefboten erlauben, ein für ihn bestimmtes Branchenbuch im Hausflur abzulegen, weil es nicht in den Briefkasten passt. Mieter hätten das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitzubenutzen, solange es durch diese Nutzung nicht zu einer Belästigung oder Gefährdung anderer Hausbewohner komme (Urteil vom 10.11.2006, Az. V ZR 46/06).

Mieter dürfen jedoch keine Garderobenelemente, wie etwa Kleiderhaken, im Hausflur anbringen. Jedenfalls nicht ohne vorherige Genehmigung des Vermieters. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 2 Z BR 135/97).
Hat ein Mieter jedoch schon seit dreißig Jahren einen Garderoben-Schrank im Treppenhaus, muss er diesen nicht mehr abbauen. Eine derart lange Duldung durch den Vermieter entspricht einer stillschweigenden Genehmigung. So entschied das Amtsgericht Köln (Az. 222 C 426/00).

Religiöse Differenzen: Eine Madonna im Treppenhaus


Stellt ein katholischer Vermieter im Treppenhaus eine Madonna-Figur auf, ist das für den Mieter kein Mietminderungsgrund. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor (Az. 3 C 2122/03). Eine Madonnenfigur führe auch bei einem evangelischen Mieter nicht zu einem "besonderen Schock" oder gar zu einer Gebrauchsuntauglichkeit seiner Wohnung. Persönliche Überempfindlichkeiten gewährten kein Recht auf Mietminderung.

Was gilt für Müll, Bilder und Fußmatten im Treppenhaus?


Laut Amtsgericht Köln gehören drei Umzugskartons, eine Leiter und Müll nicht ins Treppenhaus. Auch ein ohne Absprache mit dem Vermieter dort aufgehängtes Bild musste entfernt werden (Az. 220 C 27/11). Fußmatten hingegen werden als allgemein üblich angesehen. Dem Amtsgericht Berlin-Neukölln darf ein Vermieter allerdings trotzdem das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür per Mietvertrag verbieten (Az. 7 C 21/03).

Sind Fahrräder im Treppenhaus erlaubt?


Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus darf der Vermieter untersagen, wenn es andere Unterstellmöglichkeiten im Haus gibt – beispielsweise einen Fahrradkeller. Machen Mietvertrag und Hausordnung Vorgaben über das Abstellen von Fahrrädern im Fahrradkeller, müssen sich Mieter daran halten. Es kann jedoch Ausnahmen für besonders teure Räder geben. Einige Gerichte räumen Mietern die Möglichkeit ein, diese wertvollen Fahrräder mit in ihre Wohnung zu nehmen.

Das schwarze Brett im Treppenhaus als Pranger?


Im Eingangsbereich von Mehrfamilienhäusern gibt es oft ein "Schwarzes Brett". Meist sind darauf Bekanntmachungen des Vermieters zu lesen – etwa der Ablesetermin für die Heizungszähler oder die Urlaubsvertretung für den Hausmeister. Mieter dürfen dieses Brett nicht dafür nutzen, Zettel mit unsachlicher Kritik am Vermieter auszuhängen. Dies gilt auch für den Rest des Treppenhauses. Durch solche Aushänge können sich Mieter sogar wegen übler Nachrede strafbar machen. Bei Beleidigungen droht ihnen die Kündigung. Aber: Konstruktive Kritik – zum Beispiel einen wahren Bericht über einen vom Vermieter nicht behobenen längeren Ausfall der Heizung im Winter – muss der Vermieter dulden (LG Berlin, Az. 53 S 25/04).

Häufigster Streitpunkt: Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?


Eine Reihe schmutziger und unordentlich abgestellter Schuhe vor der Wohnungstür im Treppenhaus ist unansehnlich. In manchen Mehrfamilienhäusern ist dies aber üblich. Einige Mieter installieren sogar einen Schuhschrank oder ein Schuhregal zum Abstellen der Schuhe. Trotzdem gilt hier in der Regel: Ohne Vereinbarung im Mietvertrag dürfen Mieter keine Möbel im Treppenhaus aufstellen oder anschrauben.
Dem Oberlandesgericht Hamm zufolge dürfen Schuhe bei schlechtem Wetter vorübergehend auf der Fußmatte bzw. vor der Wohnungstür stehen bleiben. Dies sollte jedoch kein Dauerzustand sein (Az. 15 Wx 168/88).

Was tun gegen Geruchsbelästigung im Treppenhaus?


Nachbarn, die bezüglich der Schuhe weniger ein Problem mit der Sicherheit als eher mit der Geruchsbelästigung haben, dürfen nicht einfach zum Duftspray greifen. Im Treppenhaus haben nämlich auch Duftsprays nichts zu suchen. Dies geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf hervor (Az. 3 Wx 98/03).

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat entschieden, dass Mieter, die durch erhebliche Essens- und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung und Hundepippi im Treppenhaus belästigt werden, einen Anspruch auf Minderung der Miete haben (Az. 213 C 94/10).

Hinzunehmen sind jedoch Essensdüfte wie etwa Knoblauchgeruch, entschied das Landgericht Essen (Az. 10 S 491/98). Im konkreten Fall sei eine Mietminderung nicht angemessen. Insofern kann Knoblauch als probates und rechtlich einwandfreies Mittel gegen Stinkeschuhe gelten. Außerdem soll er ja auch vor Vampiren schützen!

Mieter hinterlässt Blutspur: Wer muss extreme Verschmutzungen im Treppenhaus beseitigen?


Mit massiven Blutspuren im Treppenhaus befasste sich das Amtsgericht Frankfurt/M. Ein Mieter hatte sich in seiner Wohnung im ersten Stock verletzt und das Haus verlassen. Er hinterließ dabei erhebliche Blutspuren im Treppenhaus und vor der Hauseingangstür. Eine andere Mieterin benachrichtigte sofort den Vermieter. Dieser ließ umgehend eine Spezialfirma für Tatortreinigung anrücken, die alles reinigte und desinfizierte und dafür einen Notfalltarif in Rechnung stellte: 1.929,11 Euro. Diesen Betrag verlangte der Vermieter vom verletzten Mieter.

Der Mieter fand dies gar nicht lustig: Er meinte, dass der Vermieter doch zuerst ihn selbst zum Putzen hätte auffordern können. Oder, dass der Vermieter vielleicht Kostenvoranschläge von mehreren Firmen hätte einholen müssen. Der verlangte Betrag sei nicht ortsüblich.

Das Gericht sah dies anders: Es sah in dem Hinterlassen von Blutspuren im Treppenhaus einen Verstoß gegen den Mietvertrag. Der Vermieter habe nicht den Mieter selbst zum Putzen schicken dürfen, weil dieser nicht die erforderliche Qualifikation zur Beseitigung von Blutspuren habe, die ja auch infektiös sein könnten. Vergleichsangebote habe der Vermieter nicht einholen müssen, da hier sofortiges Handeln zur Beseitigung einer Gefahrenquelle erforderlich gewesen sei, auch, um Stürze zu vermeiden. Der Mieter müsse hier sogar die Kosten tragen, wenn die Fachfirma unwirtschaftlich gearbeitet habe – sofern er dem Vermieter kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden nachweisen könne. Letztendlich musste der Mieter hier zahlen (Urteil vom 10.8.2023, Az. 33 C 1898/23).

Welche Treppenhaus-Regeln gelten in Wohnungseigentümergemeinschaften?


Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, nach dem ein behinderter Bewohner seinen Rollstuhl nicht im Hausflur abstellen darf, ist sittenwidrig und unwirksam. Kinderwagen dürfen zumindest vorübergehend im Hausflur parken (OLG Hamm, Urteil vom 3.7.2001, Az. 15 W 444/00). Im Einzelfall kann es darauf ankommen, ob im Flur noch genug Platz bleibt, um im Brandfall schnell zu flüchten. Auch darf die Eigentümergemeinschaft verlangen, dass Kinderwagen über Nacht oder bei mehrtägiger Nichtbenutzung nicht im Hausflur stehen bleiben. Dies gilt insbesondere, wenn der Fluchtweg durch den Kinderwagen erheblich verengt wird.

Wenn ein Eigentümer auf dem Hausflur eine persönliche Garderobe installieren möchte, braucht er die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer (OLG München, Az. 34 Wx 160/05). Hier geht es nämlich um das Gemeinschaftseigentum.

Ein generelles Verbot per Hausordnung, Schuhe auch nur kurz vor der Wohnungstür abzustellen, ist unverhältnismäßig (AG Lünen, Az. 22 II 264/00). Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung ist unwirksam.

Praxistipp zur Nutzung des Treppenhauses


Es gibt viele Gerichtsurteile zum Abstellen von Schuhen, Kinderwagen, Fahrrädern in Treppenhaus und Hausflur. Diese sind jedoch nicht unbedingt allgemeingültig. Immerhin sind sie oft von regionalen Sitten geprägt. Das Abstellen von Schuhen im Hausflur ist in einigen Gegenden Deutschlands üblicher als in anderen. Es kommt außerdem sehr auf den Einzelfall an, zum Beispiel auf die Durchgangsbreite des Hausflurs. Ein im Zivilrecht erfahrener Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann Ihnen im Streit mit Nachbarn oder Vermieter über im Treppenhaus abgestellte Gegenstände zu Ihrem Recht verhelfen.

(Bu)


 Stephan Buch
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