Sex mit Minderjährigen: Welche Strafen drohen?
10.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Kinder: Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren ist immer strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
2. 14 und 15 Jährige: Wer sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in diesem Alter fördert, indem er für eine Gelegenheit sorgt oder einen Kontakt vermittelt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
3. Jugendliche unter 18 Jahren: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren droht eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs, wenn eine Zwangslage ausgenutzt oder gegen Entgelt gehandelt wurde (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe).
1. Kinder: Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren ist immer strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
2. 14 und 15 Jährige: Wer sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in diesem Alter fördert, indem er für eine Gelegenheit sorgt oder einen Kontakt vermittelt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
3. Jugendliche unter 18 Jahren: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren droht eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs, wenn eine Zwangslage ausgenutzt oder gegen Entgelt gehandelt wurde (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe).
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt für Sex mit Kindern bis einschließlich 13 Jahre? Ist die Kontaktanbahnung mit Kindern über das Internet strafbar? Was versteht man unter einer sexuellen Handlung? Wann liegt schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vor? Welche Strafe steht auf Missbrauch von Kindern mit Todesfolge? Was gilt für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren? Was gilt für Täter über 21? Wie wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen bestraft? Ist Sex gegen Geld mit Minderjährigen strafbar? Welche Strafe steht auf den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen? Wie wird die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie bestraft? Praxistipp zur Strafbarkeit von Sex mit Minderjährigen Was gilt für Sex mit Kindern bis einschließlich 13 Jahre?
Als Kind gelten Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nimmt jemand sexuelle Handlungen an einem Kind vor oder lässt sie von dem Kind an sich oder jemand anderem vornehmen, begeht derjenige eine Straftat nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB), den "Sexuellen Missbrauch von Kindern". Dies gilt auch, wenn jemand ein Kind für eine solche Handlung anbietet oder vermittelt. In jedem Fall steht darauf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Eine Ausnahme soll fast Gleichaltrige vor Strafe schützen, die einverständlich handeln: Ein Gericht kann bei sexuellen Handlungen an einem Kind oder durch das Kind von einer Bestrafung absehen, wenn diese Handlungen einvernehmlich erfolgt sind und der Unterschied sowohl im Alter als auch in Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist. Dies gilt nicht, wenn der Täter die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Auch ohne Körperkontakt kann man sich strafbar machen. § 176a StGB regelt den "Sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind". Davon gibt es drei Varianten:
1. Jemand nimmt sexuelle Handlungen vor einem Kind vor oder lässt sie von einer anderen Person vor einem Kind an sich vornehmen.
2. Jemand bringt ein Kind dazu, dass es sexuelle Handlungen vornimmt (soweit nicht schon strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern).
3. Jemand wirkt durch einen pornografischen Inhalt oder durch entsprechende Reden auf ein Kind ein.
Auf diese Handlungen steht mindestens ein halbes Jahr Freiheitsstrafe. Mit einer Geldstrafe kommt also niemand davon. Maximal droht eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Die gleiche Strafe hat jemand zu erwarten, der ein Kind für eine solche Tat anbietet, einem anderen verspricht oder sich mit jemand anderem dafür verabredet. Strafbar ist bereits der Versuch.
Ist die Kontaktanbahnung mit Kindern über das Internet strafbar?
Ja. Auch die "Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" ist nach § 176b StGB strafbar. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Gemeint ist damit, dass jemand auf ein Kind einwirkt, um es zu den oben beschriebenen sexuellen Handlungen oder deren Duldung zu bewegen. Eine solche Vorbereitung kann zum Beispiel in Drohungen bestehen, im Überreden oder auch im Anbieten von Belohnungen. Gemeint ist hier gerade die Kontaktanbahnung mit Kindern über Online-Chatrooms, Foren oder soziale Medien.
Was versteht man unter einer sexuellen Handlung?
Zwar meint dieser etwas nebulöse Begriff in erster Linie körperliche Berührungen mit sexuellem Bezug. Es muss sich jedoch nicht zwingend um Geschlechtsverkehr im Sinne von Beischlaf handeln. Es kann also etwa auch um das Berühren eines von Kleidung bedeckten Geschlechtsteils gehen, das Anfassen der Brüste eines Mädchens unter der Kleidung oder um einen Zungenkuss.
Wann liegt schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vor?
Mit der oben genannten Mindeststrafe von einem Jahr ist es oft nicht getan. Bei mehreren Sexualstraftaten gegen Kinder sieht das Gesetz deutlich höhere Mindeststrafen vor. Dazu gehört § 176c StGB "Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern". Wenn der Täter über 18 Jahre alt ist und mit einem Kind den Beischlaf vollzieht (oder irgendetwas macht, das mit einem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden ist) liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren. Dies gilt ebenso, wenn mehrere die Tat gemeinschaftlich begehen oder die Gesundheit des Kindes (auch psychisch) durch die Tat ernsthaft gefährdet wird.
Dies gilt auch, wenn der Täter das Kind dazu bringt, den Beischlaf mit einem Dritten zu vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an dem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich selbst vornehmen zu lassen. In diesen Fällen gilt das Mindestalter des Täters von 18 Jahren nicht.
Die erhöhte Strafandrohung gilt auch, wenn der Täter bereits in den letzten fünf Jahren wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Wird das Kind bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder in Todesgefahr gebracht, hat der Täter eine Mindeststrafe von fünf Jahren zu erwarten.
Welche Strafe steht auf Missbrauch von Kindern mit Todesfolge?
Wer mindestens leichtfertig durch sexuellen Missbrauch den Tod eines Kindes verschuldet, hat mit einer Mindeststrafe von zehn Jahren zu rechnen (§ 176d StGB). Auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ist möglich.
Was gilt für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren?
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, gilt bis zum Erreichen der Volljährigkeit als Jugendlicher. Um Personen unter 16, also 14- und 15-Jährige, geht es speziell in § 180 StGB bei der "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger". Leistet der Täter sexuellen Handlungen einer dritten Person mit oder vor Minderjährigen in diesem Alter Vorschub – fördert er also die Tat, indem er für eine Gelegenheit sorgt oder einen Kontakt vermittelt – steht darauf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Das Verschaffen einer Gelegenheit ist ausdrücklich nicht strafbar für einen sorgeberechtigten Elternteil, wenn dieser zum Beispiel einen Kontakt zwischen dem / der Jugendlichen und seinem / ihrem Partner zulässt. Außer, wenn dieser Elternteil seine Pflichten verletzt und beispielsweise einen unfreiwilligen Kontakt gegen den Willen des oder der Jugendlichen erlaubt.
Nach dieser Vorschrift wird ebenso bestraft, wer eine jugendliche Person unter 18 Jahren gegen Bezahlung für sexuelle Dienste anbietet oder etwas Derartiges vermittelt.
Was gilt für Täter über 21?
In einigen Fällen spielt auch das Alter des Täters eine Rolle. Missbraucht eine Person über 21 Jahre einen Jugendlichen unter 16 Jahren, indem sie sexuelle Handlungen an diesem vornimmt oder von ihm an sich vornehmen lässt und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, muss die erwachsene Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Dies gilt auch, wenn sie die jugendliche Person dazu bringt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten zu dulden. Strafbar ist bereits der Versuch. Dieses Delikt wird allerdings in der Regel nur auf einen Strafantrag der geschädigten Person hin verfolgt (§ 182 StGB).
Wie wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen bestraft?
Strafbar macht man sich auch, wenn man eine jugendliche Person unter 18 Jahren sexuell missbraucht, indem man unter Ausnutzung einer Zwangslage
- sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
- die jugendliche Person dazu bringt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder
- von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.
Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Um eine Zwangslage kann es sich zum Beispiel handeln, wenn der Täter droht, einen wohnsitzlosen Jugendlichen nicht mehr länger bei sich wohnen zu lassen. In einer Zwangslage sind auch drogenabhängige Jugendliche, die von zu Hause "abgehauen" sind (§ 182 StGB).
Ist Sex gegen Geld mit Minderjährigen strafbar?
Ja. Wer über 18 Jahre alt ist, darf keine Person unter 18 Jahren dadurch missbrauchen, dass er gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (§ 182 Abs. 2 StGB).
Wichtig: Dieser Tatbestand kommt oft vor, da er einvernehmlichen Sex gegen jede Art der Bezahlung umfasst. Dies kann Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einer minderjährigen Prostituierten sein, aber auch Sex gegen eine Essenseinladung. Unter Umständen kann schon eine Einladung zu einer Tasse Kaffee vor Gericht als Bezahlung aufgefasst werden.
Welche Strafe steht auf den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Altersabhängig sieht das Strafgesetzbuch besondere Strafen für den Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Dies sind Personen, die der Täter gerade vor Schaden bewahren soll. Gemeint sind einerseits Personen unter sechzehn Jahren, die dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut worden sind.
Es geht dabei andererseits aber auch um 16- bis 18-Jährige, auf die dies ebenfalls zutrifft oder die zum Täter in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Der Täter macht sich strafbar, wenn er dieses besondere Verhältnis zum Opfer für die Tat ausnutzt.
Als Schutzbefohlene gelten auch eigene oder adoptierte Kinder unter achtzehn Jahren oder Kinder des (auch unverheirateten) Partners.
Mit Missbrauch sind hier wieder "sexuelle Handlungen" gemeint, aber eben unter Ausnutzung des speziellen Vertrauensverhältnisses. Die Strafe beträgt mindestens drei Monate und bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Wie wird die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie bestraft?
Strafbar ist auch die Verbreitung oder Herstellung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten (zum Beispiel online). Im Falle von Kindern liegt das mögliche Strafmaß bei mindestens einem halben Jahr und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; geht es um Jugendliche, sind es bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
Nach § 184e StGB ist auch die Veranstaltung einer "kinder- oder jugendpornografischen Darbietung" eine Straftat – ebenso wie der Besuch einer solchen. Das Strafmaß:
- Veranstaltung einer kinderpornografischen Darbietung: mindestens ein halbes Jahr und bis zu zehn Jahre,
- Veranstaltung einer jugendpornografischen Darbietung: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe,
- Besuch einer kinderpornografischen Darbietung: mindestens drei Monate und bis zu fünf Jahre,
Besuch einer jugendpornografischen Darbietung: bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.
Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe wird der Kauf oder Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild geahndet (§ 184l StGB).
Praxistipp zur Strafbarkeit von Sex mit Minderjährigen
Eine Zuname entsprechender Fälle in den letzten Jahren hat zum Teil zu einer deutlichen Strafverschärfung und einer genaueren Definition einiger Delikte geführt. Es sind auch neue Straftatbestände hinzugekommen. Beim Vorwurf eines solchen Delikts ist die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht unbedingt zu empfehlen.
(Bu)