Sodomie: Ist Sex mit Tieren erlaubt?

27.07.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
Pferd,Frau,Sex,Tiere,Sodomie,Verbot Tierliebe ist selbstverständlich erlaubt - Sex mit Tieren ist aber etwas anderes © - freepik

Das Tierschutzgesetz verbietet Sex mit Tieren. Einigen Leuten ist dies ein Dorn im Auge. Daher musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob so etwas zulässig sein kann.

Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung ergibt sich aus Art. 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz. Auch dieses Grundrecht hat jedoch Grenzen. Dies erläuterte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerdeführern, die gegen eine Regelung aus dem Tierschutzgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Diese verbietet ausdrücklich den Sex mit Tieren.

Was steht im Tierschutzgesetz zum Sex mit Tieren?


§ 3 Nr. 13 Tierschutzgesetz verbietet es, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu nicht artgerechtem Verhalten zu zwingen. Eine solche Tat stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die beiden Kläger wollten dieses Verbot aufheben lassen. Offenbar hat Sex mit Tieren für sie einen größeren Reiz als mit den eigenen Artgenossen. Diese Neigung wird auch als Zoophilie bezeichnet. Der Begriff Sodomie bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch heute den Geschlechtsverkehr mit Tieren.

Seit wann ist der Sex mit Tieren verboten?


Sex mit Tieren ist in Deutschland erst seit 2013 (wieder) verboten – auf das Betreiben von Tierschutzorganisationen hin. Allerdings war dies auch vorher schon lange Zeit der Fall. Eine ähnliche Regelung im Strafgesetzbuch hatte man 1969 aufgehoben, da man sie als überflüssig ansah. Aber: Was Politiker und Rechtsgelehrte sich nicht vorstellen konnten, existierte und existiert in der Wirklichkeit eben doch. So haben bereits mehrere Gruppen den Versuch gemacht, sich als Vereine zur Förderung der Akzeptanz von Sex mit Tieren in das deutsche Vereinsregister eintragen zu lassen. Allerdings wiesen die zuständigen Behörden diese Ansinnen jeweils ab und die Betreffenden scheiterten auch vor Gericht.

So wies das Kammergericht Berlin die Klage eines Vereins ab, der ins Vereinsregister eingetragen werden wollte. Vereinszweck war es, für die gesellschaftliche Anerkennung von Sex mit Tieren Werbung zu machen (Beschluss vom 3.12.2012, Az. 12 W 69/12).

Im Nachbarland Dänemark wurde jahrelang über einen zunehmenden Zoophilie-Tourismus diskutiert. Da man nicht ausgerechnet dafür bekannt sein wollte, folgte auch hier zum 1. Juli 2015 das gesetzliche Verbot.

Wie wurde über die Verfassungsbeschwerde zum Sex mit Tieren entschieden?


Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Eine Verletzung der Grundrechte der beiden Beschwerdeführer liege nicht vor. Jeder Einzelne müsse es nun einmal hinnehmen, dass seine Rechte dort eingeschränkt würden, wo andere wichtige Rechtsgüter gefährdet seien. Es sei legitim, dass der Gesetzgeber das Wohlbefinden von Tieren durch einen Schutz vor nicht artgerechten Übergriffen fördern wolle. Dieses Ziel werde auch in § 1 Satz 1 Tierschutzgesetz ausgedrückt und habe gemäß Art. 20a Grundgesetz Verfassungsrang. Die Verhältnismäßigkeit sei hier gewahrt. Immerhin greife der Tatbestand aus dem Tierschutzgesetz nur, wenn jemand das Tier zu einem nicht artgerechten Verhalten zwinge (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2015, Az. 1 BvR 1864/14).

Welche Folgen hat das Urteil?


Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürften Tiere in Deutschland etwas sicherer vor den Avancen bestimmter sogenannter Tierliebhaber geworden sein. Denn: Dass ein Tier freiwillig und auf artgerechte Weise mit einem Menschen den Geschlechtsverkehr ausübt, dürfte unwahrscheinlich sein.

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(Wk)


 Günter Warkowski
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