Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
02.01.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für welche der Versicherungsnehmer gegenüber einer anderen Person haften muss. Sie schützt also den Schädiger vor einer persönlichen Haftung. Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Versicherungskunde fahrlässig verursacht hat. Vorsätzlich verursachte Schäden wie das gezielte Beschießen von Fahrzeugen oder Personen mit Feuerwerkskörpern sind durch sie nicht versichert.
Oft sind sich Versicherungskunden nicht sicher, ob sie auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sind. Auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung hat grobe Fahrlässigkeit jedoch in der Regel keinen Einfluss. In modernen Policen sind Schäden meist unabhängig davon versichert, ob sie durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Vorsicht ist bei älteren oder sehr preisgünstigen Versicherungspolicen geboten: Hier kann die Leistung der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt sein. Daher empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Die Feuerversicherung ist meist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese schließt der Hauseigentümer ab. Nach einem Brand ersetzt die Feuerversicherung den Schaden durch Feuerwerk am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Dies würde zum Beispiel einen von Böllern gesprengten Briefkasten einschließen. In der Regel erstreckt sich der Schutz der Versicherung auch auf Garagen und Gartenhütten. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
Wenn das Feuer am Haus durch ein Fremdverschulden verursacht wurde, wird die Versicherung versuchen, die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Dann holt sie sich also von dieser das an den Versicherungsnehmer gezahlte Geld zurück. Dazu muss der Versicherungskunde der Versicherungsgesellschaft seinen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher abtreten. Für dessen Schuld muss es Beweise geben. Der Verursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Hat sich der Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig verhalten, kann dies dazu führen, dass die Versicherung ihre Zahlung abhängig von der Schwere des Verschuldens reduziert. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist das Offenlassen von Fenstern in der Silvesternacht oder das Aufbewahren von Brandbeschleunigern im Haus. Wenn die grobe Fahrlässigkeit besonders schwerwiegend ist, kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 im eigenen Keller zündet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2011, Az. 4 W 12/11). Auch vom Herumbasteln an Feuerwerkskörpern sollte man - nicht nur im Interesse der eigenen Gesundheit - Abstand nehmen.
Über die Hausratsversicherung sind Feuerwerksschäden am beweglichen Hausrat versichert. Hauseigentümer und Mieter können diese Versicherung für ihre eigenen Wohnräume abschließen. Dabei sollten sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Gibt es in der Wohnung besondere Wertgegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen oder Perserteppiche, müssen diese meist zusätzlich versichert werden. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann die Hausratsversicherung ihre Zahlung abhängig vom Grad des Verschuldens reduzieren.
Gerade bei den beiden letzten Versicherungstypen kann es entscheidend sein, durch welche Art von Fahrlässigkeit das Feuer verursacht wurde. Wenn der Versicherungskunde - etwa durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk - den Brand durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht hat, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen. Im Extremfall muss sie gar nichts zahlen.
Der Unterschied: Hat es sich um ein reines Versehen gehandelt, das "jedem mal passieren kann", geht man von leichter Fahrlässigkeit aus. Wenn jedoch der Betreffende die normalerweise anzuwendende Sorgfalt besonders schwer außer Acht gelassen und vollkommen offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt hat, liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Feuerwerk sind: Jemand erlaubt seinem sechsjährigen Kind, mit Böllern der Kategorie 2 für Erwachsene zu hantieren. Oder: Jemand zündet eine Rakete dicht neben einem Reetdachhaus. Oder: Jemand zündet eine Rakete nahe einem Haus, bei dem gerade mehrere Fenster zum Lüften offen stehen. Oder: Ein Hausbewohner lässt in der Silvesternacht seine Fenster offen und geht zum Feiern nach draußen.
Die Versicherer verzichten in vielen modernen Versicherungsverträgen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das heißt: Der Versicherer zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit den gesamten Betrag. Allerdings kann dies zu höheren Versicherungsbeiträgen führen. Auch bei derartigen Policen muss der Versicherte sogenannte Obliegenheiten beachten. Dies sind Pflichten, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Einzelheiten enthält der jeweilige Vertrag.
Wenn es durch Feuerwerk zu Brandschäden und Glasschäden am Auto kommt, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Gerät also ein PKW durch Feuerwerkskörper in Brand oder springt eine Autoscheibe, die von einer verirrten Rakete getroffen wird, ist dieser Schaden versichert. Nicht versichert sind jedoch meist reine Seng- und Schmorschäden, also etwa von einem Feuerwerkskörper angekokelter Autolack.
Auch muss man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung unterscheiden. In der Teilkasko sind Schäden durch Vandalismus nicht versichert. Werfen also zum Beispiel Betrunkene gezielt Böller auf ein Auto, das dadurch in Brand gerät, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Nur eine Vollkaskoversicherung deckt auch Vandalismusschäden ab.
Schäden an den Stoffdächern von Cabrios durch herabfallende Glut sind in der Teilkasko in der Regel nicht versichert. Dies gilt auch für Beulen durch herunterfallende Raketen. Hier hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Ein kleiner Trost für Autofahrer: Feuerwerk richtet meist keine schweren Schäden an Autos an. Ruß kann man mit einer Wäsche und einer guten Politur in der Regel selbst entfernen, ohne dass der Lack beschädigt wird.
In den meisten Versicherungsverträgen findet sich eine Frist, innerhalb der man den Schaden melden muss. Diese beträgt oft nur wenige Tage. Wer also einen Schaden an Haus oder Auto durch Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) erlitten hat, sollte diesen sofort der Versicherung melden. Dies geht meist auch online. Wichtig sind eine gute Dokumentation des Schadens durch Fotos und die Adressen möglicher Zeugen. Falls man noch Rechnungen über beschädigte Wertgegenstände hat, kann man diese gleich mitschicken. Bei einem Streit mit der Versicherung über einen Feuerwerksschaden kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgschancen eines gerichtlichen Verfahrens am besten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten.
Das Wichtigste in Kürze
1. Verletzungen von Personen: Sofern keine private Haftplichtversicherung vorhanden ist oder diese den durch das Feuerwerk entstandenen Personenschaden nicht übernimmt, haftet der Schädiger selbst.
2. Feuerwerksschäden am Auto: Werden durch Feuerwerkskörper äußerliche Brandschäden und Glasschäden am Auto verursacht, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt allerdings keine mutwilligen Beschädigungen ab.
3. Feuerwerksschäden am Haus: Gerät im Zuge eines Feuerwerks ein Gebäude in Brand, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
1. Verletzungen von Personen: Sofern keine private Haftplichtversicherung vorhanden ist oder diese den durch das Feuerwerk entstandenen Personenschaden nicht übernimmt, haftet der Schädiger selbst.
2. Feuerwerksschäden am Auto: Werden durch Feuerwerkskörper äußerliche Brandschäden und Glasschäden am Auto verursacht, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt allerdings keine mutwilligen Beschädigungen ab.
3. Feuerwerksschäden am Haus: Gerät im Zuge eines Feuerwerks ein Gebäude in Brand, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Feuerwerksschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung ist für Feuerwerksschäden am Haus zuständig? Wann wende ich mich an die Hausratsversicherung? Was unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit? Was bedeutet: Grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen? Feuerwerksschäden am Auto: Was zahlt die Kaskoversicherung? Praxistipp zu Schäden durch Feuerwerk Welche Feuerwerksschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für welche der Versicherungsnehmer gegenüber einer anderen Person haften muss. Sie schützt also den Schädiger vor einer persönlichen Haftung. Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Versicherungskunde fahrlässig verursacht hat. Vorsätzlich verursachte Schäden wie das gezielte Beschießen von Fahrzeugen oder Personen mit Feuerwerkskörpern sind durch sie nicht versichert.
Oft sind sich Versicherungskunden nicht sicher, ob sie auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sind. Auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung hat grobe Fahrlässigkeit jedoch in der Regel keinen Einfluss. In modernen Policen sind Schäden meist unabhängig davon versichert, ob sie durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Vorsicht ist bei älteren oder sehr preisgünstigen Versicherungspolicen geboten: Hier kann die Leistung der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt sein. Daher empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Welche Versicherung ist für Feuerwerksschäden am Haus zuständig?
Die Feuerversicherung ist meist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese schließt der Hauseigentümer ab. Nach einem Brand ersetzt die Feuerversicherung den Schaden durch Feuerwerk am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Dies würde zum Beispiel einen von Böllern gesprengten Briefkasten einschließen. In der Regel erstreckt sich der Schutz der Versicherung auch auf Garagen und Gartenhütten. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
Wenn das Feuer am Haus durch ein Fremdverschulden verursacht wurde, wird die Versicherung versuchen, die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Dann holt sie sich also von dieser das an den Versicherungsnehmer gezahlte Geld zurück. Dazu muss der Versicherungskunde der Versicherungsgesellschaft seinen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher abtreten. Für dessen Schuld muss es Beweise geben. Der Verursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Hat sich der Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig verhalten, kann dies dazu führen, dass die Versicherung ihre Zahlung abhängig von der Schwere des Verschuldens reduziert. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist das Offenlassen von Fenstern in der Silvesternacht oder das Aufbewahren von Brandbeschleunigern im Haus. Wenn die grobe Fahrlässigkeit besonders schwerwiegend ist, kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 im eigenen Keller zündet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2011, Az. 4 W 12/11). Auch vom Herumbasteln an Feuerwerkskörpern sollte man - nicht nur im Interesse der eigenen Gesundheit - Abstand nehmen.
Wann wende ich mich an die Hausratsversicherung?
Über die Hausratsversicherung sind Feuerwerksschäden am beweglichen Hausrat versichert. Hauseigentümer und Mieter können diese Versicherung für ihre eigenen Wohnräume abschließen. Dabei sollten sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Gibt es in der Wohnung besondere Wertgegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen oder Perserteppiche, müssen diese meist zusätzlich versichert werden. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann die Hausratsversicherung ihre Zahlung abhängig vom Grad des Verschuldens reduzieren.
Was unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit?
Gerade bei den beiden letzten Versicherungstypen kann es entscheidend sein, durch welche Art von Fahrlässigkeit das Feuer verursacht wurde. Wenn der Versicherungskunde - etwa durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk - den Brand durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht hat, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen. Im Extremfall muss sie gar nichts zahlen.
Der Unterschied: Hat es sich um ein reines Versehen gehandelt, das "jedem mal passieren kann", geht man von leichter Fahrlässigkeit aus. Wenn jedoch der Betreffende die normalerweise anzuwendende Sorgfalt besonders schwer außer Acht gelassen und vollkommen offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt hat, liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Feuerwerk sind: Jemand erlaubt seinem sechsjährigen Kind, mit Böllern der Kategorie 2 für Erwachsene zu hantieren. Oder: Jemand zündet eine Rakete dicht neben einem Reetdachhaus. Oder: Jemand zündet eine Rakete nahe einem Haus, bei dem gerade mehrere Fenster zum Lüften offen stehen. Oder: Ein Hausbewohner lässt in der Silvesternacht seine Fenster offen und geht zum Feiern nach draußen.
Was bedeutet: Grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen?
Die Versicherer verzichten in vielen modernen Versicherungsverträgen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das heißt: Der Versicherer zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit den gesamten Betrag. Allerdings kann dies zu höheren Versicherungsbeiträgen führen. Auch bei derartigen Policen muss der Versicherte sogenannte Obliegenheiten beachten. Dies sind Pflichten, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Einzelheiten enthält der jeweilige Vertrag.
Feuerwerksschäden am Auto: Was zahlt die Kaskoversicherung?
Wenn es durch Feuerwerk zu Brandschäden und Glasschäden am Auto kommt, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Gerät also ein PKW durch Feuerwerkskörper in Brand oder springt eine Autoscheibe, die von einer verirrten Rakete getroffen wird, ist dieser Schaden versichert. Nicht versichert sind jedoch meist reine Seng- und Schmorschäden, also etwa von einem Feuerwerkskörper angekokelter Autolack.
Auch muss man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung unterscheiden. In der Teilkasko sind Schäden durch Vandalismus nicht versichert. Werfen also zum Beispiel Betrunkene gezielt Böller auf ein Auto, das dadurch in Brand gerät, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Nur eine Vollkaskoversicherung deckt auch Vandalismusschäden ab.
Schäden an den Stoffdächern von Cabrios durch herabfallende Glut sind in der Teilkasko in der Regel nicht versichert. Dies gilt auch für Beulen durch herunterfallende Raketen. Hier hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Ein kleiner Trost für Autofahrer: Feuerwerk richtet meist keine schweren Schäden an Autos an. Ruß kann man mit einer Wäsche und einer guten Politur in der Regel selbst entfernen, ohne dass der Lack beschädigt wird.
Praxistipp zu Schäden durch Feuerwerk
In den meisten Versicherungsverträgen findet sich eine Frist, innerhalb der man den Schaden melden muss. Diese beträgt oft nur wenige Tage. Wer also einen Schaden an Haus oder Auto durch Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) erlitten hat, sollte diesen sofort der Versicherung melden. Dies geht meist auch online. Wichtig sind eine gute Dokumentation des Schadens durch Fotos und die Adressen möglicher Zeugen. Falls man noch Rechnungen über beschädigte Wertgegenstände hat, kann man diese gleich mitschicken. Bei einem Streit mit der Versicherung über einen Feuerwerksschaden kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgschancen eines gerichtlichen Verfahrens am besten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten.
(Wk)