Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
02.01.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Jedes Jahr wieder verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese gehen von einfachen Brandflecken an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Verschiedene Arten von Versicherungen decken durch Feuerwerkskörper verursachte Schäden ab. Wenn jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht hat, werden Verantwortliche gerne von den Versicherern in Regress genommen. Ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit reduziert sein.
Eine Privathaftpflichtversicherung bezahlt für Schäden, für welche der Versicherungsnehmer gegenüber einer anderen Person haften muss. Der Schädiger wird also vor einer persönlichen Haftung geschützt. Dabei reguliert die Haftpflichtversicherung Schäden, die der Versicherungskunde fahrlässig verursacht hat. Vorsätzlich verursachte Schäden wie zum Beispiel durch ein gezieltes Beschießen von Autos oder Personen mit Feuerwerkskörpern sind nicht versichert.
Versicherungskunden sind sich häufig nicht sicher, ob sie auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sind. Grobe Fahrlässigkeit hat jedoch auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung in der Regel keinen Einfluss. In modernen Policen sind Schäden meist unabhängig davon versichert, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war. Vorsicht ist jedoch bei älteren oder sehr preisgünstigen Versicherungspolicen geboten: Bei diesen kann die Leistung der Versicherung im Fall von grober Fahrlässigkeit beschränkt sein. Hier empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Oft ist die Feuerversicherung ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese wird vom Hauseigentümer abgeschlossen. Nach einem Brand zahlt die Feuerversicherung den Schaden durch Feuerwerk am Haus und an seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Dazu kann zum Beispiel ein von Böllern gesprengter Briefkasten gehören. Regelmäßig erstreckt sich der Schutz der Versicherung auch auf Garagen und Gartenhütten. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar. Dazu gehören beispielsweise die Möbel im Haus, das Mountainbike in der Garage oder das teure Werkzeug im Gartenschuppen.
Wurde das Feuer am Haus durch ein Fremdverschulden verursacht, wird die Versicherung versuchen, die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Sie holt sich also von dieser Person das an den Versicherungsnehmer gezahlte Geld zurück. Der Versicherungskunde muss dazu der Versicherungsgesellschaft seinen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher abtreten. Natürlich muss es Beweise für dessen Schuld geben. Der Verursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, zum Beispiel beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Wenn sich der Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig verhalten hat, kann die Folge sein, dass die Versicherung ihre Zahlung abhängig von der Schwere des Verschuldens verringert. Grob fahrlässig ist zum Beispiel das Offenlassen von Fenstern in der Silvesternacht oder das Aufbewahren von Brandbeschleunigern im Haus. Ist die grobe Fahrlässigkeit besonders schwerwiegend, kann die Versicherung die Zahlung vollständig verweigern. Nach einem Gerichtsurteil kann dies zum Beispiel passieren, wenn man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 im eigenen Keller zündet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2011, Az. 4 W 12/11). Auch das Herumbasteln an Feuerwerkskörpern sollte man – schon im Interesse der eigenen Gesundheit – unterlassen.
Die Hausratsversicherung deckt Feuerwerksschäden am beweglichen Hausrat ab. Diese Versicherung können Hauseigentümer und Mieter für ihre eigenen Wohnräume abschließen. Die Versicherungssumme sollten sie dabei nicht zu niedrig ansetzen. Wenn es in der Wohnung besondere Wertgegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen, Perserteppiche oder besonders teure Elektronik gibt, müssen diese zusätzlich versichert werden. Die Hausratsversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ihre Zahlung abhängig vom Grad des Verschuldens herabsetzen.
Es kann gerade bei den letzten beiden Versicherungstypen entscheidend sein, durch welche Art von Fahrlässigkeit das Feuer verursacht wurde. Hat der Versicherungskunde – beispielsweise durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk – den Brand durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen. Im Extremfall muss sie gar nichts zahlen.
Der Unterschied: Wenn es sich um ein reines Versehen gehandelt hat, das "jedem mal passieren kann", geht man von leichter Fahrlässigkeit aus. Hat jedoch der Betreffende die normalerweise anzuwendende Sorgfalt besonders schwer außer Acht gelassen und vollkommen offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Feuerwerk sind:
- Ein Erwachsener erlaubt seinem sechsjährigen Kind, mit Böllern der Kategorie 2 für Erwachsene zu hantieren.
- Jemand zündet eine Rakete dicht neben einem Reetdachhaus.
- Jemand zündet eine Rakete in der Nähe eines Hauses, bei dem gerade mehrere Fenster zum Lüften offen stehen.
- Ein Hausbewohner lässt in der Silvesternacht seine Fenster offen und geht zum Feiern nach draußen.
In vielen modernen Versicherungsverträgen verzichten die Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Der Versicherer zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit den ganzen Betrag. Dies kann jedoch höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben. Versicherte haben auch bei derartigen Policen sogenannte Obliegenheiten zu beachten. Dies sind Pflichten, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Vertrag.
Kommt es durch Feuerwerk zu Brandschäden und Glasschäden an einem Auto, sind diese regelmäßig durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Gerät also ein PKW durch Feuerwerkskörper in Brand oder springt eine Autoscheibe, die von einer verirrten Rakete getroffen wird, ist dieser Schaden versichert. Reine Seng- und Schmorschäden sind hingegen nicht versichert. Dazu gehört etwa von einem Feuerwerkskörper angekokelter Autolack.
Unterscheiden muss man auch zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko sind Schäden durch Vandalismus nicht versichert. Wenn also zum Beispiel Betrunkene gezielt Böller auf ein Auto werfen und dieses dadurch in Brand gerät, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Vandalismusschäden sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
In einer Teilkasko nicht versichert sind in der Regel auch Schäden an den Stoffdächern von Cabrios durch herabfallende Glut. Dies gilt ebenso für Beulen durch herunterfallende Raketen. Auch hier hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Ein kleiner Trost für Autofahrer: Meist richtet Feuerwerk keine schweren Schäden an Autos an. Ruß lässt sich mit einer Wäsche und einer guten Politur in der Regel selbst entfernen, ohne dass man den Lack beschädigt.
Die meisten Versicherungsverträge enthalten eine Frist, innerhalb der man den Schaden melden muss. Diese dauert meist nur wenige Tage. Wer also einen Schaden an Haus oder Auto durch Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) erlitten hat, sollte diesen sofort der Versicherung melden. Oft ist dies online möglich. Den Schaden sollte man gut dokumentieren, etwa durch Fotos und die Adressen möglicher Zeugen. Hat man noch Rechnungen über beschädigte Wertgegenstände, kann man diese in Kopie gleich mitschicken. Kommt es zum Streit mit der Versicherung über einen Feuerwerksschaden, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens am besten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten.
Das Wichtigste in Kürze
1. Verletzungen von Personen: Sofern keine private Haftplichtversicherung vorhanden ist oder diese den durch das Feuerwerk entstandenen Personenschaden nicht übernimmt, haftet der Schädiger selbst.
2. Feuerwerksschäden am Auto: Werden durch Feuerwerkskörper äußerliche Brandschäden und Glasschäden am Auto verursacht, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt allerdings keine mutwilligen Beschädigungen ab.
3. Feuerwerksschäden am Haus: Gerät im Zuge eines Feuerwerks ein Gebäude in Brand, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
1. Verletzungen von Personen: Sofern keine private Haftplichtversicherung vorhanden ist oder diese den durch das Feuerwerk entstandenen Personenschaden nicht übernimmt, haftet der Schädiger selbst.
2. Feuerwerksschäden am Auto: Werden durch Feuerwerkskörper äußerliche Brandschäden und Glasschäden am Auto verursacht, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt allerdings keine mutwilligen Beschädigungen ab.
3. Feuerwerksschäden am Haus: Gerät im Zuge eines Feuerwerks ein Gebäude in Brand, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Feuerwerksschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung ist für Feuerwerksschäden am Haus zuständig? Wann wende ich mich an die Hausratsversicherung? Was unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit? Was bedeutet: Grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen? Feuerwerksschäden am Auto: Was zahlt die Kaskoversicherung? Praxistipp zu Schäden durch Feuerwerk Welche Feuerwerksschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung bezahlt für Schäden, für welche der Versicherungsnehmer gegenüber einer anderen Person haften muss. Der Schädiger wird also vor einer persönlichen Haftung geschützt. Dabei reguliert die Haftpflichtversicherung Schäden, die der Versicherungskunde fahrlässig verursacht hat. Vorsätzlich verursachte Schäden wie zum Beispiel durch ein gezieltes Beschießen von Autos oder Personen mit Feuerwerkskörpern sind nicht versichert.
Versicherungskunden sind sich häufig nicht sicher, ob sie auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sind. Grobe Fahrlässigkeit hat jedoch auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung in der Regel keinen Einfluss. In modernen Policen sind Schäden meist unabhängig davon versichert, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war. Vorsicht ist jedoch bei älteren oder sehr preisgünstigen Versicherungspolicen geboten: Bei diesen kann die Leistung der Versicherung im Fall von grober Fahrlässigkeit beschränkt sein. Hier empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Welche Versicherung ist für Feuerwerksschäden am Haus zuständig?
Oft ist die Feuerversicherung ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese wird vom Hauseigentümer abgeschlossen. Nach einem Brand zahlt die Feuerversicherung den Schaden durch Feuerwerk am Haus und an seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Dazu kann zum Beispiel ein von Böllern gesprengter Briefkasten gehören. Regelmäßig erstreckt sich der Schutz der Versicherung auch auf Garagen und Gartenhütten. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar. Dazu gehören beispielsweise die Möbel im Haus, das Mountainbike in der Garage oder das teure Werkzeug im Gartenschuppen.
Wurde das Feuer am Haus durch ein Fremdverschulden verursacht, wird die Versicherung versuchen, die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Sie holt sich also von dieser Person das an den Versicherungsnehmer gezahlte Geld zurück. Der Versicherungskunde muss dazu der Versicherungsgesellschaft seinen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher abtreten. Natürlich muss es Beweise für dessen Schuld geben. Der Verursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, zum Beispiel beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Wenn sich der Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig verhalten hat, kann die Folge sein, dass die Versicherung ihre Zahlung abhängig von der Schwere des Verschuldens verringert. Grob fahrlässig ist zum Beispiel das Offenlassen von Fenstern in der Silvesternacht oder das Aufbewahren von Brandbeschleunigern im Haus. Ist die grobe Fahrlässigkeit besonders schwerwiegend, kann die Versicherung die Zahlung vollständig verweigern. Nach einem Gerichtsurteil kann dies zum Beispiel passieren, wenn man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 im eigenen Keller zündet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2011, Az. 4 W 12/11). Auch das Herumbasteln an Feuerwerkskörpern sollte man – schon im Interesse der eigenen Gesundheit – unterlassen.
Wann wende ich mich an die Hausratsversicherung?
Die Hausratsversicherung deckt Feuerwerksschäden am beweglichen Hausrat ab. Diese Versicherung können Hauseigentümer und Mieter für ihre eigenen Wohnräume abschließen. Die Versicherungssumme sollten sie dabei nicht zu niedrig ansetzen. Wenn es in der Wohnung besondere Wertgegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen, Perserteppiche oder besonders teure Elektronik gibt, müssen diese zusätzlich versichert werden. Die Hausratsversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ihre Zahlung abhängig vom Grad des Verschuldens herabsetzen.
Was unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit?
Es kann gerade bei den letzten beiden Versicherungstypen entscheidend sein, durch welche Art von Fahrlässigkeit das Feuer verursacht wurde. Hat der Versicherungskunde – beispielsweise durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk – den Brand durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen. Im Extremfall muss sie gar nichts zahlen.
Der Unterschied: Wenn es sich um ein reines Versehen gehandelt hat, das "jedem mal passieren kann", geht man von leichter Fahrlässigkeit aus. Hat jedoch der Betreffende die normalerweise anzuwendende Sorgfalt besonders schwer außer Acht gelassen und vollkommen offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Feuerwerk sind:
- Ein Erwachsener erlaubt seinem sechsjährigen Kind, mit Böllern der Kategorie 2 für Erwachsene zu hantieren.
- Jemand zündet eine Rakete dicht neben einem Reetdachhaus.
- Jemand zündet eine Rakete in der Nähe eines Hauses, bei dem gerade mehrere Fenster zum Lüften offen stehen.
- Ein Hausbewohner lässt in der Silvesternacht seine Fenster offen und geht zum Feiern nach draußen.
Was bedeutet: Grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen?
In vielen modernen Versicherungsverträgen verzichten die Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Der Versicherer zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit den ganzen Betrag. Dies kann jedoch höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben. Versicherte haben auch bei derartigen Policen sogenannte Obliegenheiten zu beachten. Dies sind Pflichten, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Vertrag.
Feuerwerksschäden am Auto: Was zahlt die Kaskoversicherung?
Kommt es durch Feuerwerk zu Brandschäden und Glasschäden an einem Auto, sind diese regelmäßig durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Gerät also ein PKW durch Feuerwerkskörper in Brand oder springt eine Autoscheibe, die von einer verirrten Rakete getroffen wird, ist dieser Schaden versichert. Reine Seng- und Schmorschäden sind hingegen nicht versichert. Dazu gehört etwa von einem Feuerwerkskörper angekokelter Autolack.
Unterscheiden muss man auch zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko sind Schäden durch Vandalismus nicht versichert. Wenn also zum Beispiel Betrunkene gezielt Böller auf ein Auto werfen und dieses dadurch in Brand gerät, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Vandalismusschäden sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
In einer Teilkasko nicht versichert sind in der Regel auch Schäden an den Stoffdächern von Cabrios durch herabfallende Glut. Dies gilt ebenso für Beulen durch herunterfallende Raketen. Auch hier hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Ein kleiner Trost für Autofahrer: Meist richtet Feuerwerk keine schweren Schäden an Autos an. Ruß lässt sich mit einer Wäsche und einer guten Politur in der Regel selbst entfernen, ohne dass man den Lack beschädigt.
Praxistipp zu Schäden durch Feuerwerk
Die meisten Versicherungsverträge enthalten eine Frist, innerhalb der man den Schaden melden muss. Diese dauert meist nur wenige Tage. Wer also einen Schaden an Haus oder Auto durch Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) erlitten hat, sollte diesen sofort der Versicherung melden. Oft ist dies online möglich. Den Schaden sollte man gut dokumentieren, etwa durch Fotos und die Adressen möglicher Zeugen. Hat man noch Rechnungen über beschädigte Wertgegenstände, kann man diese in Kopie gleich mitschicken. Kommt es zum Streit mit der Versicherung über einen Feuerwerksschaden, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens am besten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten.
(Wk)