Silvester 2024: Das gilt es beim Feuerwerk zu beachten!
29.12.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Feuerwerk macht vielen Menschen Spaß. Es gehört für sie zum Jahreswechsel dazu. Allerdings richten Feuerwerkskörper jedes Jahr auch viele Schäden an. Sie verursachen Brände und Verletzungen. Deswegen ist der Handel mit ihnen streng gesetzlich geregelt, ebenso wie ihre Nutzung. Minderjährige will der Gesetzgeber von allzu großen Böllern fernhalten; Erwachsene sollen vor den Folgen von allzu leichtsinnigem Handeln geschützt werden. Viele Städte und Gemeinden gehen heute einen Schritt weiter und verbieten Feuerwerk in bestimmten Bereichen, in denen entweder besonders empfindliche Gebäude stehen oder, weil dort an Silvester mit besonders großen Menschenmengen zu rechnen ist.
Bayern: Manche bayerische Großstädte untersagen Feuerwerk in bestimmten Zonen. So gilt in München ein Böllerverbot (nur Knall, aber nicht optische Effekte wie Fontänen) innerhalb des mittleren Ringes. In bestimmten Innenstadtstraßen verbietet die Stadt jegliches Feuerwerk (Mitführverbot). Nürnberg untersagt das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk in verschiedenen Altstadtstraßen und rund um die Burg und neuerdings auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße. In Regensburg herrscht ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Dabei spielt auch der Schutz historischer Gebäude eine Rolle.
Baden-Württemberg: In mehreren Städten gilt ein Feuerwerksverbot, zum Beispiel in der Innenstadt von Stuttgart und in der Altstadt von Tübingen, außerdem in Reutlingen (nach einem Hausbrand) und in Konstanz.
Berlin: Nach Ausschreitungen mit Feuerwerkskörpern gegen Polizei und Feuerwehr in 2023 hat die Stadt erweiterte Böllerverbotszonen festgelegt. In Teilen von Neukölln, am Alexanderplatz, im Schöneberger Steinmetzkiez, sowie auf der großen Silvesterparty am Brandenburger Tor und weiteren öffentlichen Partys darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Es besteht ein Mitführverbot.
Brandenburg: Hier sind, soweit bekannt, keine Verbote geplant. Allerdings sollten sich Feuerwerksfreunde über die Situation in ihrer Gemeinde informieren.
Bremen: Es gilt voraussichtlich ein Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte, sowie in denkmalgeschützten Bereichen wie Marktplatz, Rathaus oder Schnoorviertel.
Bremerhaven: Es gibt zwei Feuerwerksverbotszonen in unmittelbarer Nähe des Zoos am Meer. Zweck des Böllerverbots ist der Schutz der Tiere.
Hamburg: Feuerwerksverbot rund um Binnenalster, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und auf dem Rathausmarkt.
Hessen: Es besteht ein Feuerwerksverbot in der Frankfurter Innenstadt, zum Beispiel in der Fußgängerzone Zeil und auf dem Eisernen Steg. In Wiesbaden soll es statt Feuerwerk eine offizielle Lichtshow geben, in Kassel werden zusätzliche Böllerverbote noch geprüft. In Marburg gilt ein Böllerverbot in der Oberstadt. In Fulda gelten Einschränkungen in der Altstadt.
Mecklenburg-Vorpommern: Es bestehen bisher keine besonderen Verbote, nur die üblichen Sperrbereiche etwa um Krankenhäuser, Altersheime oder denkmalgeschützte Gebäude.
Niedersachsen: In Hannover gibt es ein Böllerverbot in einigen Bereichen der Innenstadt. Dieses Jahr wird es erweitert auf den Bereich des Steintorplatzes und die dorthin führenden Straßen. Verstärkte Kontrollen sind geplant. In Peine soll es dieses Jahr trotz Ausschreitungen in 2023 kein Böllerverbot in der Südstadt geben. Lokale Verbote sind möglich. In Celle gibt es ein Böllerverbot in der Innenstadt, in Göttingen ebenso.
Nordrhein-Westfalen: Böllerverbotszonen sind unter anderem in Köln, Düsseldorf und Dortmund in den Innenstädten bzw. Altstädten geplant.
Rheinland-Pfalz: In Mainz besteht eine Verbotszone in der Altstadt. In Speyer gibt es eine Verbotszone in der Innenstadt um den Weihnachtsmarkt. Ludwigshafen plant keine besonderen Einschränkungen. In Trier gibt es voraussichtlich ein Böllerverbot auf dem Hauptmarkt.
Saarland: In Saarland ist kein Böllerverbot bekannt. Informieren Sie sich trotzdem über aktuelle Regelungen Ihrer Gemeinde.
Sachsen: Moritzburg bei Dresden untersagt Feuerwerk vor dem Jagdschloss und rund um das Landesgestüt zum Schutz der Pferde. In Pirna besteht ein Feuerwerksverbot auf dem Marktplatz, dafür gibt es voraussichtlich ein professionelles Höhenfeuerwerk von der Schönen Höhe aus.
Sachsen-Anhalt: Böllerverbot in Quedlinburg, Innenstadt.
Schleswig-Holstein: In der historischen Altstadt von Lübeck ist das Böllern in bestimmten Bereichen verboten.
Im Kreis Nordfriesland besteht ein Feuerwerksverbot in 300 Metern Umkreis um alle Reetdachhäuser.
Inseln: Privates Feuerwerk ist auf mehreren Nordseeinseln, wie Sylt und Amrum, sowie in Sankt-Peter Ording verboten – und zwar wegen der Brandgefahr für die vielen Reetdachhäuser. Auf Föhr, Pellworm und den Halligen gibt es besondere Regelungen. Wie an anderen Orten drohen auch hier bei einer Missachtung des Verbots saftige Bußgelder.
Thüringen: Es gibt Feuerwerks-Verbotszonen in Teilen der Altstädte von Erfurt und Weimar, besonders nahe Fachwerkhäusern. In Erfurt ist dabei Feuerwerk auch auf dem Petersberg untersagt, in Weimar am Theaterplatz, am Herderplatz, am Marktplatz, am Stadtschloss, am Frauenplan und in der Scherfgasse. Gotha verbietet das Silvesterfeuerwerk in der Regel rund um das Schloss Friedenstein sowie in den angrenzenden Straßen. Auch in kleineren Städten gibt es teilweise Feuerwerksverbote in der Innenstadt.
Kategorie 2-Feuerwerk darf an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden. Abgebrannt werden darf es nur am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig durch Volljährige.
Ohne besonderen Erlaubnisschein dürfen Privatleute Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 erwerben. Früher gab es sogenannte Feuerwerksklassen; diese wurden durch die Kategorien ersetzt.
Als wenig gefährlich werden Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (F1) angesehen. Dazu gehören Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen. Personen ab 12 Jahren dürfen solches Feuerwerk frei kaufen.
Die meisten Böller, Batterien und Raketen zählen zur Kategorie 2 (F2). Da diese Feuerwerkskörper deutlich mehr Schaden anrichten können, ist ihr Erwerb nur Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Dann gibt es noch für Profis das Feuerwerk der Kategorien F3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk). Dieses darf man nur mit behördlicher Erlaubnis bzw. mit Befähigungsnachweis zünden.
Während des ganzen Jahres darf man Feuerwerk der Kategorie 1 verkaufen und verwenden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen die Händler nur vom 29.12. bis 31.12. verkaufen. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, verlängert sich der Verkaufszeitraum um einen Tag.
Wichtig ist es, legales und in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu erwerben. Dies wird beim Kauf in einem Ladengeschäft in der Regel sichergestellt sein. Vor einiger Zeit haben sich die altbekannten Zulassungsregeln und Beschriftungen von Feuerwerkskörpern geändert. Deren Kennzeichnung war früher ausschließlich Sache der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Dies gilt heute nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass Deutschland die Zulassung von Feuerwerkskörpern nicht mehr von einer Prüfung durch die BAM abhängig machen darf. Erlaubt sind nun auch Böller und Raketen, die von den Zulassungsstellen anderer EU-Länder geprüft wurden – ohne eigene Prüfung durch die BAM. Die BAM ist weiterhin zuständige Prüfungsstelle für deutsche Hersteller.
Zugelassene Feuerwerkskörper sind an ihrer Registriernummer zu erkennen. Lautet diese zum Beispiel "0589 – F2 – 1347", wurde dieser Böller durch die deutsche BAM zugelassen (0589) und gehört zur Kategorie 2 (F2). 1347 ist eine laufende Nummer. Feuerwerkskörper müssen zusätzlich eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies sind zum Beispiel die Buchstaben CE mit der Nummer 0589 oder einer anderen vierstelligen Zahl bei Zulassung in einem anderen EU-Land.
Wichtig: Dies bedeutet nicht, dass nun alles, was aus Polen oder Tschechien kommt, bei uns gezündet werden darf. Sogenannte "Polenböller" mit starkem Blitzsatz sind weiterhin in Deutschland illegal. Von ihrer Verwendung ist wegen der großen Verletzungsgefahr dringend abzuraten.
Die 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) verbietet Feuerwerk generell im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen und von besonders gefährdeten Gebäuden und Anlagen. Zu den letzteren gehören auch Reet- und Fachwerkhäuser.
Die Gemeinden dürfen besondere Sperrzonen für Feuerwerk einrichten. Davon haben viele Gemeinden Gebrach gemacht. Der Grund besteht oft darin, dass Böller und Raketen immer häufiger gezielt auf Passanten und Einsatzkräfte geworfen oder abgefeuert werden. Auch sind mehrfach historische Gebäude abgebrannt.
Vorsicht geboten ist für deutsche Silvesterurlauber beim Feiern im nahen Ausland: So untersagt Dänemark jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern. Dort sind deutsche Knaller und Raketen nicht erlaubt.
Ein Bußgeld ist gar nichts im Vergleich zu den Schäden, die unbedachtes Feuerwerk anrichten kann. Welchen Abstand man zu Gebäuden einhalten muss, steht in der Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Häufig sind es fünf Meter.
Ein Fall ging durch mehrere Gerichtsinstanzen:
Ein Mann hatte eine Rakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Der Abstand zur Scheune des Nachbarn betrug zwölf Meter. Nach ihrem Start änderte die Rakete ihren Kurs in die Waagerechte und flog durch einen Lüftungsschlitz genau in die Scheune. Dort lagerten trockenes Stroh und Getreide. Der Effektsatz der Rakete zündete mitten darin. Die Folge: Der komplette Bauernhof brannte nieder – der Schaden betrug 410.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Feuerwerks-Fan hier nicht für den Schaden haften musste. Tatsächlich könne man ihm kein Verschulden vorwerfen, weil die Lüftungsöffnungen der Scheune für ihn nicht sichtbar gewesen seien. Die Vorinstanzen hatten den Mann allerdings noch zur Zahlung verurteilt (Az. V ZR 75/08).
Der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Stuttgart nahmen im obigen Fall auch Stellung zu den generellen Sorgfaltspflichten von Feuerwerksfans an Silvester. Diese müssten einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen durch das Feuerwerk nicht ernsthaft gefährdet werden könnten. Auch solle man sich für den Start von Raketen immer einen Platz aussuchen, von dem aus eine fehlgehende Rakete voraussichtlich keinen nennenswerten Schaden verursachen könne.
Auch Hauseigentümer haben Sorgfaltspflichten. Schließlich ist ein gewisser Selbstschutz jedem zuzumuten. Dazu gehört es, in der Silvesternacht und am 1. Januar die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten. Wer ausgerechnet in der Silvesternacht die Fenster zum Dauerlüften offen lässt, weil er dies immer so macht, wird bei Schäden durch Feuerwerk oder gar einem Brand auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Jedes Gericht wird ihm eine erhebliche Mitschuld anrechnen.
Himmelslaternen bestehen aus brennbarem Material. Sie schweben unkontrollierbar und lautlos durch die Luft und niemand weiß, wo sie landen und was dadurch in Brand gerät. Deswegen sind sie schlicht und überall verboten. Das Verbot beruht auf Verordnungen der Bundesländer, die meist nach 2009 erlassen wurden. Damals war durch eine Himmelslaterne ein Haus in Brand geraten. Darin schlief ein Kind, das bei dem Brand starb.
An Silvester 2019 ließen in Krefeld drei Frauen ohne böse Absicht Himmelslaternen steigen. Diese setzten das Affenhaus des örtlichen Zoos in Brand, das vollständig niederbrannte. Es starben 30 Affen.
In solchen Fällen stehen neben hohen Schadensersatzforderungen schnell auch strafrechtliche Folgen im Raum, zumindest wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das OLG Frankfurt/M. verurteilte 2014 die Veranstalter einer Hochzeitsfeier zur Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz für ein durch ihre Himmelslaternen abgebranntes Haus (Az. 24 U 108/14).
Fazit: Himmelslaternen werden zwar im Handel verkauft. Trotzdem ist ihre Nutzung illegal. Auch ohne jeden Schaden drohen vierstellige Bußgelder.
Beim Kauf von Böllern und Raketen empfiehlt es sich, auf ordnungsgemäß zugelassene Ware zu achten und sich beim Zünden an die Gebrauchsanleitung zu halten. Diese sollte man rechtzeitig vorher lesen – und zwar in nüchternem Zustand. Denken Sie mit und zünden Sie ihr Feuerwerk nicht in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude oder von Personen und Autos. Böller und Raketen gezielt auf Personen zu werfen oder zu schießen oder in eine Menschenmenge zu werfen, ist unverantwortlich. Dies nimmt die Polizei sehr ernst. Wer Feuerwerk als Waffe gegen andere einsetzt, muss mit Folgen rechnen – zum Beispiel mit einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Für die Allgemeinheit drohen dann weitere Feuerwerksverbote. Falls Sie selbst durch Feuerwerkskörper einen Schaden erlitten oder verursacht haben, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht zu empfehlen.
Das Wichtigste in Kürze
1. Kauf von Feuerwerk:Das Silvesterfeuerwerk sollte nur bei zugelassenen Verkäufern in Form von zugelassenen Feuerwerkskörpern gekauft werden. Die Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten.
2. Sicherheit beim Feuerwerk: Es sollte unbedingt auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren geachtet werden. Die Betriebsanleitung zum jeweiligen Feuerwerksprodukt sollte genau befolgt werden.
3. Zeitliche Begrenzung: Kategorie 2-Feuerwerk, also Feuerwerk, das an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden darf, darf am 31.12. und am 01.01. ganztägig durch volljährige Personen abgebrannt werden.
1. Kauf von Feuerwerk:Das Silvesterfeuerwerk sollte nur bei zugelassenen Verkäufern in Form von zugelassenen Feuerwerkskörpern gekauft werden. Die Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten.
2. Sicherheit beim Feuerwerk: Es sollte unbedingt auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren geachtet werden. Die Betriebsanleitung zum jeweiligen Feuerwerksprodukt sollte genau befolgt werden.
3. Zeitliche Begrenzung: Kategorie 2-Feuerwerk, also Feuerwerk, das an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden darf, darf am 31.12. und am 01.01. ganztägig durch volljährige Personen abgebrannt werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wo sind an Silvester 2024 sogenannte Böllerverbotszonen geplant? Von wann bis wann darf man an Silvester Feuerwerkskörper zünden? Welche Arten von Feuerwerk gibt es? In welcher Zeit ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt? Worauf muss man beim Kauf von Feuerwerk achten? Woran erkennt man erlaubtes Feuerwerk? Wo ist Böllern an Silvester immer verboten? Welche Sicherheitsabstände sind beim Böllern zu Gebäuden einzuhalten? Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Abbrennen von Feuerwerk? Welche Sorgfaltspflichten haben Hauseigentümer an Silvester? Darf man Himmelslaternen an Silvester fliegen lassen? Praxistipp zum Feuerwerk an Silvester Wo sind an Silvester 2024 sogenannte Böllerverbotszonen geplant?
Bayern: Manche bayerische Großstädte untersagen Feuerwerk in bestimmten Zonen. So gilt in München ein Böllerverbot (nur Knall, aber nicht optische Effekte wie Fontänen) innerhalb des mittleren Ringes. In bestimmten Innenstadtstraßen verbietet die Stadt jegliches Feuerwerk (Mitführverbot). Nürnberg untersagt das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk in verschiedenen Altstadtstraßen und rund um die Burg und neuerdings auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße. In Regensburg herrscht ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Dabei spielt auch der Schutz historischer Gebäude eine Rolle.
Baden-Württemberg: In mehreren Städten gilt ein Feuerwerksverbot, zum Beispiel in der Innenstadt von Stuttgart und in der Altstadt von Tübingen, außerdem in Reutlingen (nach einem Hausbrand) und in Konstanz.
Berlin: Nach Ausschreitungen mit Feuerwerkskörpern gegen Polizei und Feuerwehr in 2023 hat die Stadt erweiterte Böllerverbotszonen festgelegt. In Teilen von Neukölln, am Alexanderplatz, im Schöneberger Steinmetzkiez, sowie auf der großen Silvesterparty am Brandenburger Tor und weiteren öffentlichen Partys darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Es besteht ein Mitführverbot.
Brandenburg: Hier sind, soweit bekannt, keine Verbote geplant. Allerdings sollten sich Feuerwerksfreunde über die Situation in ihrer Gemeinde informieren.
Bremen: Es gilt voraussichtlich ein Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte, sowie in denkmalgeschützten Bereichen wie Marktplatz, Rathaus oder Schnoorviertel.
Bremerhaven: Es gibt zwei Feuerwerksverbotszonen in unmittelbarer Nähe des Zoos am Meer. Zweck des Böllerverbots ist der Schutz der Tiere.
Hamburg: Feuerwerksverbot rund um Binnenalster, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und auf dem Rathausmarkt.
Hessen: Es besteht ein Feuerwerksverbot in der Frankfurter Innenstadt, zum Beispiel in der Fußgängerzone Zeil und auf dem Eisernen Steg. In Wiesbaden soll es statt Feuerwerk eine offizielle Lichtshow geben, in Kassel werden zusätzliche Böllerverbote noch geprüft. In Marburg gilt ein Böllerverbot in der Oberstadt. In Fulda gelten Einschränkungen in der Altstadt.
Mecklenburg-Vorpommern: Es bestehen bisher keine besonderen Verbote, nur die üblichen Sperrbereiche etwa um Krankenhäuser, Altersheime oder denkmalgeschützte Gebäude.
Niedersachsen: In Hannover gibt es ein Böllerverbot in einigen Bereichen der Innenstadt. Dieses Jahr wird es erweitert auf den Bereich des Steintorplatzes und die dorthin führenden Straßen. Verstärkte Kontrollen sind geplant. In Peine soll es dieses Jahr trotz Ausschreitungen in 2023 kein Böllerverbot in der Südstadt geben. Lokale Verbote sind möglich. In Celle gibt es ein Böllerverbot in der Innenstadt, in Göttingen ebenso.
Nordrhein-Westfalen: Böllerverbotszonen sind unter anderem in Köln, Düsseldorf und Dortmund in den Innenstädten bzw. Altstädten geplant.
Rheinland-Pfalz: In Mainz besteht eine Verbotszone in der Altstadt. In Speyer gibt es eine Verbotszone in der Innenstadt um den Weihnachtsmarkt. Ludwigshafen plant keine besonderen Einschränkungen. In Trier gibt es voraussichtlich ein Böllerverbot auf dem Hauptmarkt.
Saarland: In Saarland ist kein Böllerverbot bekannt. Informieren Sie sich trotzdem über aktuelle Regelungen Ihrer Gemeinde.
Sachsen: Moritzburg bei Dresden untersagt Feuerwerk vor dem Jagdschloss und rund um das Landesgestüt zum Schutz der Pferde. In Pirna besteht ein Feuerwerksverbot auf dem Marktplatz, dafür gibt es voraussichtlich ein professionelles Höhenfeuerwerk von der Schönen Höhe aus.
Sachsen-Anhalt: Böllerverbot in Quedlinburg, Innenstadt.
Schleswig-Holstein: In der historischen Altstadt von Lübeck ist das Böllern in bestimmten Bereichen verboten.
Im Kreis Nordfriesland besteht ein Feuerwerksverbot in 300 Metern Umkreis um alle Reetdachhäuser.
Inseln: Privates Feuerwerk ist auf mehreren Nordseeinseln, wie Sylt und Amrum, sowie in Sankt-Peter Ording verboten – und zwar wegen der Brandgefahr für die vielen Reetdachhäuser. Auf Föhr, Pellworm und den Halligen gibt es besondere Regelungen. Wie an anderen Orten drohen auch hier bei einer Missachtung des Verbots saftige Bußgelder.
Thüringen: Es gibt Feuerwerks-Verbotszonen in Teilen der Altstädte von Erfurt und Weimar, besonders nahe Fachwerkhäusern. In Erfurt ist dabei Feuerwerk auch auf dem Petersberg untersagt, in Weimar am Theaterplatz, am Herderplatz, am Marktplatz, am Stadtschloss, am Frauenplan und in der Scherfgasse. Gotha verbietet das Silvesterfeuerwerk in der Regel rund um das Schloss Friedenstein sowie in den angrenzenden Straßen. Auch in kleineren Städten gibt es teilweise Feuerwerksverbote in der Innenstadt.
Von wann bis wann darf man an Silvester Feuerwerkskörper zünden?
Kategorie 2-Feuerwerk darf an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden. Abgebrannt werden darf es nur am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig durch Volljährige.
Welche Arten von Feuerwerk gibt es?
Ohne besonderen Erlaubnisschein dürfen Privatleute Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 erwerben. Früher gab es sogenannte Feuerwerksklassen; diese wurden durch die Kategorien ersetzt.
Als wenig gefährlich werden Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (F1) angesehen. Dazu gehören Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen. Personen ab 12 Jahren dürfen solches Feuerwerk frei kaufen.
Die meisten Böller, Batterien und Raketen zählen zur Kategorie 2 (F2). Da diese Feuerwerkskörper deutlich mehr Schaden anrichten können, ist ihr Erwerb nur Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Dann gibt es noch für Profis das Feuerwerk der Kategorien F3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk). Dieses darf man nur mit behördlicher Erlaubnis bzw. mit Befähigungsnachweis zünden.
In welcher Zeit ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt?
Während des ganzen Jahres darf man Feuerwerk der Kategorie 1 verkaufen und verwenden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen die Händler nur vom 29.12. bis 31.12. verkaufen. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, verlängert sich der Verkaufszeitraum um einen Tag.
Worauf muss man beim Kauf von Feuerwerk achten?
Wichtig ist es, legales und in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu erwerben. Dies wird beim Kauf in einem Ladengeschäft in der Regel sichergestellt sein. Vor einiger Zeit haben sich die altbekannten Zulassungsregeln und Beschriftungen von Feuerwerkskörpern geändert. Deren Kennzeichnung war früher ausschließlich Sache der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Dies gilt heute nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass Deutschland die Zulassung von Feuerwerkskörpern nicht mehr von einer Prüfung durch die BAM abhängig machen darf. Erlaubt sind nun auch Böller und Raketen, die von den Zulassungsstellen anderer EU-Länder geprüft wurden – ohne eigene Prüfung durch die BAM. Die BAM ist weiterhin zuständige Prüfungsstelle für deutsche Hersteller.
Woran erkennt man erlaubtes Feuerwerk?
Zugelassene Feuerwerkskörper sind an ihrer Registriernummer zu erkennen. Lautet diese zum Beispiel "0589 – F2 – 1347", wurde dieser Böller durch die deutsche BAM zugelassen (0589) und gehört zur Kategorie 2 (F2). 1347 ist eine laufende Nummer. Feuerwerkskörper müssen zusätzlich eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies sind zum Beispiel die Buchstaben CE mit der Nummer 0589 oder einer anderen vierstelligen Zahl bei Zulassung in einem anderen EU-Land.
Wichtig: Dies bedeutet nicht, dass nun alles, was aus Polen oder Tschechien kommt, bei uns gezündet werden darf. Sogenannte "Polenböller" mit starkem Blitzsatz sind weiterhin in Deutschland illegal. Von ihrer Verwendung ist wegen der großen Verletzungsgefahr dringend abzuraten.
Wo ist Böllern an Silvester immer verboten?
Die 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) verbietet Feuerwerk generell im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen und von besonders gefährdeten Gebäuden und Anlagen. Zu den letzteren gehören auch Reet- und Fachwerkhäuser.
Die Gemeinden dürfen besondere Sperrzonen für Feuerwerk einrichten. Davon haben viele Gemeinden Gebrach gemacht. Der Grund besteht oft darin, dass Böller und Raketen immer häufiger gezielt auf Passanten und Einsatzkräfte geworfen oder abgefeuert werden. Auch sind mehrfach historische Gebäude abgebrannt.
Vorsicht geboten ist für deutsche Silvesterurlauber beim Feiern im nahen Ausland: So untersagt Dänemark jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern. Dort sind deutsche Knaller und Raketen nicht erlaubt.
Welche Sicherheitsabstände sind beim Böllern zu Gebäuden einzuhalten?
Ein Bußgeld ist gar nichts im Vergleich zu den Schäden, die unbedachtes Feuerwerk anrichten kann. Welchen Abstand man zu Gebäuden einhalten muss, steht in der Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Häufig sind es fünf Meter.
Ein Fall ging durch mehrere Gerichtsinstanzen:
Ein Mann hatte eine Rakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Der Abstand zur Scheune des Nachbarn betrug zwölf Meter. Nach ihrem Start änderte die Rakete ihren Kurs in die Waagerechte und flog durch einen Lüftungsschlitz genau in die Scheune. Dort lagerten trockenes Stroh und Getreide. Der Effektsatz der Rakete zündete mitten darin. Die Folge: Der komplette Bauernhof brannte nieder – der Schaden betrug 410.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Feuerwerks-Fan hier nicht für den Schaden haften musste. Tatsächlich könne man ihm kein Verschulden vorwerfen, weil die Lüftungsöffnungen der Scheune für ihn nicht sichtbar gewesen seien. Die Vorinstanzen hatten den Mann allerdings noch zur Zahlung verurteilt (Az. V ZR 75/08).
Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Abbrennen von Feuerwerk?
Der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Stuttgart nahmen im obigen Fall auch Stellung zu den generellen Sorgfaltspflichten von Feuerwerksfans an Silvester. Diese müssten einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen durch das Feuerwerk nicht ernsthaft gefährdet werden könnten. Auch solle man sich für den Start von Raketen immer einen Platz aussuchen, von dem aus eine fehlgehende Rakete voraussichtlich keinen nennenswerten Schaden verursachen könne.
Welche Sorgfaltspflichten haben Hauseigentümer an Silvester?
Auch Hauseigentümer haben Sorgfaltspflichten. Schließlich ist ein gewisser Selbstschutz jedem zuzumuten. Dazu gehört es, in der Silvesternacht und am 1. Januar die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten. Wer ausgerechnet in der Silvesternacht die Fenster zum Dauerlüften offen lässt, weil er dies immer so macht, wird bei Schäden durch Feuerwerk oder gar einem Brand auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Jedes Gericht wird ihm eine erhebliche Mitschuld anrechnen.
Darf man Himmelslaternen an Silvester fliegen lassen?
Himmelslaternen bestehen aus brennbarem Material. Sie schweben unkontrollierbar und lautlos durch die Luft und niemand weiß, wo sie landen und was dadurch in Brand gerät. Deswegen sind sie schlicht und überall verboten. Das Verbot beruht auf Verordnungen der Bundesländer, die meist nach 2009 erlassen wurden. Damals war durch eine Himmelslaterne ein Haus in Brand geraten. Darin schlief ein Kind, das bei dem Brand starb.
An Silvester 2019 ließen in Krefeld drei Frauen ohne böse Absicht Himmelslaternen steigen. Diese setzten das Affenhaus des örtlichen Zoos in Brand, das vollständig niederbrannte. Es starben 30 Affen.
In solchen Fällen stehen neben hohen Schadensersatzforderungen schnell auch strafrechtliche Folgen im Raum, zumindest wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das OLG Frankfurt/M. verurteilte 2014 die Veranstalter einer Hochzeitsfeier zur Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz für ein durch ihre Himmelslaternen abgebranntes Haus (Az. 24 U 108/14).
Fazit: Himmelslaternen werden zwar im Handel verkauft. Trotzdem ist ihre Nutzung illegal. Auch ohne jeden Schaden drohen vierstellige Bußgelder.
Praxistipp zum Feuerwerk an Silvester
Beim Kauf von Böllern und Raketen empfiehlt es sich, auf ordnungsgemäß zugelassene Ware zu achten und sich beim Zünden an die Gebrauchsanleitung zu halten. Diese sollte man rechtzeitig vorher lesen – und zwar in nüchternem Zustand. Denken Sie mit und zünden Sie ihr Feuerwerk nicht in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude oder von Personen und Autos. Böller und Raketen gezielt auf Personen zu werfen oder zu schießen oder in eine Menschenmenge zu werfen, ist unverantwortlich. Dies nimmt die Polizei sehr ernst. Wer Feuerwerk als Waffe gegen andere einsetzt, muss mit Folgen rechnen – zum Beispiel mit einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Für die Allgemeinheit drohen dann weitere Feuerwerksverbote. Falls Sie selbst durch Feuerwerkskörper einen Schaden erlitten oder verursacht haben, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht zu empfehlen.
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