Silvester 2024: Das gilt es beim Feuerwerk zu beachten!

29.12.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Raketen,Feuerwerk,Silvester Durch Umsicht kann man Verletzungen und Schäden beim Feuerwerk vermeiden. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Kauf von Feuerwerk:Das Silvesterfeuerwerk sollte nur bei zugelassenen Verkäufern in Form von zugelassenen Feuerwerkskörpern gekauft werden. Die Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten.

2. Sicherheit beim Feuerwerk: Es sollte unbedingt auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren geachtet werden. Die Betriebsanleitung zum jeweiligen Feuerwerksprodukt sollte genau befolgt werden.

3. Zeitliche Begrenzung: Kategorie 2-Feuerwerk, also Feuerwerk, das an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden darf, darf am 31.12. und am 01.01. ganztägig durch Volljährige abgebrannt werden.
Feuerwerk macht vielen Menschen Spaß und gehört für sie zum Jahreswechsel. Feuerwerkskörper richten aber auch jedes Jahr viele Schäden an. Sie verursachen Brände und Verletzungen. Daher ist der Handel mit ihnen ebenso wie ihre Nutzung gesetzlich streng geregelt. Der Gesetzgeber will Minderjährige von allzu großen Böllern fernhalten und Erwachsene besser vor den Folgen von allzu leichtsinnigem Handeln schützen. Viele Städte und Gemeinden gehen heute einen Schritt weiter und untersagen Feuerwerk in bestimmten Bereichen, in denen entweder besonders empfindliche Gebäude stehen oder große Menschenansammlungen zu erwarten sind.

Wo sind an Silvester 2023 sogenannte Böllerverbotszonen geplant?



Bayern: Einige bayerische Großstädte verbieten Feuerwerk in bestimmten Zonen. München hat ein Böllerverbot (nur Knall, aber nicht optische Effekte wie Fontänen) innerhalb des mittleren Ringes verhängt und verbietet jedes Feuerwerk in verschiedenen Innenstadtstraßen (Mitführverbot). Nürnberg untersagt das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk in verschiedenen Altstadtstraßen und rund um die Burg, Regensburg in der Altstadt. Hier spielt auch der Schutz historischer Gebäude eine Rolle.

Baden-Württemberg: Feuerwerksverbot in mehreren Städten, etwa in der Innenstadt von Stuttgart und in der Altstadt von Tübingen, außerdem in Reutlingen (nach einem Hausbrand letztes Jahr) und in Konstanz.

Berlin: Nach Ausschreitungen mit Feuerwerkskörpern gegen Polizei und Feuerwehr letztes Jahr gibt es jetzt erweiterte Böllerverbotszonen: Teile von Neukölln, am Alexanderplatz, im Schöneberger Steinmetzkiez, sowie auf der großen Silvesterparty am Brandenburger Tor und weiteren öffentlichen Partys (Mitführverbot).

Brandenburg: Soweit bekannt, sind keine Verbote geplant. Feuerwerksfreunde sollten sich jedoch über die Situation in ihrer Gemeinde informieren.

Bremen: Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte, auch in denkmalgeschützten Bereichen wie Marktplatz, Rathaus oder Schnoorviertel.
Bremerhaven: Böllerverbot rund um den Zoo zum Schutz der Tiere.

Hamburg: Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie auf dem Rathausmarkt.

Hessen: Keine generellen Verbote, aber Einschränkungen besonders in Fachwerkstädten wie Fulda und Marburg in den entsprechenden Altstadtbereichen.

Mecklenburg-Vorpommern: Es gibt bisher keine besonderen Verbote, nur die üblichen Sperrbereiche etwa um Krankenhäuser, Altersheime oder denkmalgeschützte Gebäude.

Niedersachsen: In Hannover gibt es ein Böllerverbot in einigen Bereichen der Innenstadt. In Peine gibt es aufgrund letztjähriger Ausschreitungen ein Böllerverbot in der Südstadt. Weitere lokale Verbote sind möglich. In Celle gilt ein Verbot im sogenannten Inneren Ring, in Göttingen rund um den Jonaplatz.

Nordrhein-Westfalen: Böllerverbotszonen planen zum Beispiel Köln, Düsseldorf und Dortmund in Innenstädten bzw. Altstädten.

Rheinland-Pfalz: In Mainz gibt es Verbotszonen in der Altstadt, ebenso in Mayen. Koblenz und Ludwigshafen planen keine besonderen Einschränkungen. Trier plant ein Böllerverbot auf dem Hauptmarkt.

Saarland: Keine Böllerverbote geplant.

Sachsen: Moritzburg bei Dresden verbietet Feuerwerk vor dem Jagdschloss und rund um das Landesgestüt zum Schutz der Pferde. In Pirna gibt es ein Feuerwerksverbot auf dem Marktplatz, dafür aber ein professionelles Höhenfeuerwerk von der Schönen Höhe aus.

Sachsen-Anhalt: Böllerverbot in Quedlinburg, Innenstadt.

Schleswig-Holstein: Bisher soweit bekannt keine Böllerverbote.

Inseln: Privates Feuerwerk ist auf mehreren Nordseeinseln, wie Sylt und Amrum, verboten - und zwar wegen der Brandgefahr für die vielen Reetdachhäuser. Wie an anderen Orten drohen auch hier bei einer Missachtung des Verbots saftige Bußgelder.

Thüringen: Verbote in bestimmten Innenstadtbereichen von Bad Blankenburg, Bad Langensalza, Heilbad Heiligenstadt, Saalfeld und in Rudolstadt rund um die Heidecksburg, auch in Gotha, Schleusingen, Wasungen und in Weimar.

Von wann bis wann darf man an Silvester Feuerwerkskörper zünden?


Kategorie 2-Feuerwerk, also Feuerwerk, das an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden darf, darf am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig durch Volljährige abgebrannt werden.

Welche Arten von Feuerwerk gibt es?


Privatleute dürfen ohne besonderen Erlaubnisschein Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 erwerben. Früher gab es sogenannte Feuerwerksklassen; diese wurden durch die Kategorien ersetzt.

Als wenig gefährlich gelten Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (F1). Zu diesen zählen Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen. Personen ab 12 Jahren dürfen solches Feuerwerk frei kaufen.

Die meisten Böller, Batterien und Raketen gehören zur Kategorie 2 (F2). Diese Feuerwerkskörper können deutlich mehr Schaden anrichten. Daher ist der Erwerb nur Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Für Profis gibt es noch das Feuerwerk der Kategorien F3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk). Dieses darf nur mit behördlicher Erlaubnis bzw. mit Befähigungsnachweis gezündet werden.

In welcher Zeit ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt?


Feuerwerk der Kategorie 1 darf man während des ganzen Jahres verkaufen und verwenden. Artikel der Kategorie 2 dürfen die Händler nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. verkaufen. Wenn einer dieser Tage auf einen Sonntag fällt, verlängert sich der Verkaufszeitraum um einen Tag.

Worauf ist beim Kauf von Feuerwerk zu achten?


Man sollte darauf achten, legales und in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu erwerben. Dies wird beim Kauf in einem Ladengeschäft meist der Fall sein. Wissen sollte man, dass sich vor einiger Zeit die altbekannten Zulassungsregeln und Beschriftungen von Feuerwerkskörpern geändert haben. Früher war deren Kennzeichnung ausschließlich Sache der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Dies gilt heute nicht mehr. Der Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach darf Deutschland die Zulassung von Feuerwerkskörpern nicht mehr von einer Prüfung durch die BAM abhängig machen. Zulässig sind nun auch Böller und Raketen, die von den Zulassungsstellen anderer EU-Länder geprüft wurden – ohne eigene Prüfung durch die BAM. Die BAM bleibt die zuständige Prüfungsstelle für deutsche Hersteller.

Woran erkennt man erlaubtes Feuerwerk?


Zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an ihrer Registriernummer. Wenn diese zum Beispiel lautet "0589 – F2 – 1347", wurde dieser Böller durch die deutsche BAM zugelassen (0589) und gehört zur Kategorie 2 (F2). 1347 ist eine laufende Nummer. Auch müssen Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies sind beispielsweise die Buchstaben CE mit der Nummer 0589 oder einer anderen vierstelligen Zahl bei Zulassung in einem anderen EU-Land.

Wichtig: Dies heißt jetzt nicht, dass nun alles, was aus Polen oder Tschechien kommt, bei uns gezündet werden darf. Nach wie vor sind sogenannte "Polenböller" mit starkem Blitzsatz in Deutschland illegal. Von deren Verwendung ist wegen großer Verletzungsgefahr dringend abzuraten.

Wo ist Böllern an Silvester immer verboten?


Die 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) untersagt Feuerwerk generell im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen und auch von besonders gefährdeten Gebäuden und Anlagen. Zu den letzteren gehören auch Reet- und Fachwerkhäuser.

Die Gemeinden haben das Recht, besondere Sperrzonen für Feuerwerk einzurichten. Davon haben mittlerweile viele Gemeinden Gebrach gemacht. Denn: Böller und Raketen werden immer öfter gezielt auf Passanten und Einsatzkräfte geworfen oder abgefeuert. Auch sind mehrfach historische Gebäude abgebrannt.

Vorsicht geboten ist für deutsche Silvesterurlauber beim Feiern im nahen Ausland: Dänemark verbietet jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern. Deutsche Knaller und Raketen sind dort nicht erlaubt.

Welche Sicherheitsabstände sind beim Böllern zu Gebäuden einhalten?


Ein Bußgeld ist gar nichts im Vergleich zu den Schäden, die unbedachtes Feuerwerk verursachen kann. Welchen Abstand man zu Gebäuden einhalten muss, steht in der Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Oft sind es fünf Meter.

Ein Fall ging durch mehrere Gerichtsinstanzen:
Ein Mann hatte eine Rakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Der Abstand zur Scheune des Nachbarn betrug zwölf Meter. Die Rakete änderte nach dem Start ihren Kurs in die Waagerechte und flog durch einen Lüftungsschlitz genau in die Scheune. Dort wurden trockenes Stroh und Getreide gelagert. Der Effektsatz der Rakete zündete mitten darin. Die Folge: Der komplette Bauernhof brannte nieder – der Schaden lag bei 410.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Feuerwerks-Fan hier nicht für den Schaden haften musste. Tatsächlich könne man ihm kein Verschulden vorwerfen, weil die Lüftungsöffnungen der Scheune für ihn nicht erkennbar gewesen seien. Die Vorinstanzen hatten den Mann noch zur Zahlung verurteilt (Az. V ZR 75/08).

Welche Sorgfaltspflichten gibt es beim Abbrennen von Feuerwerk?


Der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Stuttgart erläuterten im obigen Fall auch die generellen Sorgfaltspflichten von Feuerwerksfans an Silvester. Diese müssten einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen durch das Feuerwerk nicht ernsthaft gefährdet werden könnten. Für den Start von Raketen sollte man immer einen Platz aussuchen, von dem aus auch eine fehlgehende Rakete voraussichtlich keinen nennenswerten Schaden verursachen kann.

Welche Sorgfaltspflichten haben Hauseigentümer an Silvester?


Hauseigentümer haben ebenfalls Sorgfaltspflichten. Ein gewisser Selbstschutz ist jedem zuzumuten. Dazu gehört es auch, in der Silvesternacht und am 1. Januar die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten. Wer ausgerechnet in der Silvesternacht die Fenster zum Dauerlüften offen lässt, weil er dies immer so macht, wird im Ernstfall auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Denn: Jedes Gericht wird ihm eine erhebliche Mitschuld anrechnen.

Darf man sog. Himmelslaternen an Silvester fliegen lassen?


Himmelslaternen bestehen aus brennbarem Material und schweben unkontrollierbar und lautlos durch die Luft. Niemand weiß, wo sie landen und was dadurch in Brand gerät. Daher sind sie schlicht und überall verboten. Das Verbot beruht auf Verordnungen der Bundesländer, die meist nach 2009 erlassen wurden. Damals hatte eine Himmelslaterne ein Haus in Brand gesetzt. Darin schlief ein Kind, das bei dem Brand starb.

An Silvester 2019 ließen drei Frauen in Krefeld ohne böse Absicht Himmelslaternen steigen. Diese setzten das Affenhaus des örtlichen Zoos in Brand, das vollständig niederbrannte. Dabei starben 30 Affen.

In solchen Fällen ist mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen (zumindest fahrlässige Brandstiftung). Auch kommen erhebliche Schadensersatzforderungen auf den Verursacher zu. So verurteilte das OLG Frankfurt/M. 2014 die Veranstalter einer Hochzeitsfeier zur Zahlung von 300.000 Euro für ein durch ihre Himmelslaternen abgebranntes Haus (Az. 24 U 108/14).

Also: Zwar werden Himmelslaternen im Handel verkauft. Trotzdem ist ihre Nutzung illegal. Selbst ohne jeden Schaden drohen vierstellige Bußgelder.

Praxistipp zum Feuerwerk an Silvester


Beim Kauf von Böllern und Raketen sollte man auf ordnungsgemäß zugelassene Ware achten und sich beim Zünden an die Gebrauchsanleitung halten. Diese sollte man rechtzeitig vorher lesen - in nüchternem Zustand. Denken Sie mit und zünden Sie ihr Feuerwerk nicht in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude oder von Personen und Autos. Böller und Raketen gezielt auf Personen zu werfen oder zu schießen oder in eine Menschenmenge zu werfen, ist unverantwortlich. Die Polizei nimmt dies sehr ernst. Wer Feuerwerk als Waffe gegen andere einsetzt, muss mit Folgen rechnen - von einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bis hin zu weiteren Verboten für alle im nächsten Jahr. Falls Sie durch Feuerwerkskörper einen Schaden erlitten oder selbst verursacht haben, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht zu empfehlen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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