Sinn und Unsinn von Abmahnungen im Filesharing
06.10.2010, Autor: Herr Steffen Koch / Lesedauer ca. 2 Min. (3074 mal gelesen)
Einige Hinweise zu den massenhaften Abmahnungen im Urheberrecht wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke.
Nach einer kleinen Sommerpause geht es wieder los: Abmahnungen wegen Filesharing werden an eine Vielzahl von Internetnutzern versendet und verunsichern Abgemahnte, deren Partner und Eltern, sofern diese Telefonanschlussinhaber sind.
Was steckt dahinter?
Die Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung zur Beilegung einer Auseinandersetzung. Sie sollte daher durchaus ernst genommen werden. Wie die Reaktion hierauf ausfallen soll, hängt jedoch stets von dem Umständen des Einzelfalls ab.
In Fällen des Filesharings geht es vornehmlich um die Frage der Haftung des Telefonanschlussinhabers. Dieser wird mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
Wichtig ist hierbei, die Geltungsdauer und Wirkung einer Unterlassungserklärung im Blick zu behalten. Vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärungen führen oftmals nicht nur zur Verpflichtung von Schadensersatz, sondern binden den Unterzeichner an ein Unterlassen, das weitaus mehr beinhaltet, als Gegenstand der jeweiligen Abmahnung war.
Die erste Regel lautet daher: Niemals eine der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben! Dennoch ist die Unterlassungserklärung die wichtigste Reaktion auf eine Abmahnung. Sie völlig zu ignorieren kann daher weitere vermeidbare Kosten auslösen.
Lassen Sie sich also von einem Experten eine neue Unterlassungserklärung gestalten, die Sie bedenkenlos verwenden können.
Ob die geltend gemachten Anwaltskosten und Schadensersatzbeträge gezahlt werden sollten oder nicht, hängt von der Vorgehensweise der Abmahnkanzlei und deren Mandanten ab. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, durch gezielte Angriffe der Abmahnung die Kosten zu umgehen. Auch hier zählt neben der Kenntnis der Materie die Erfahrung im Umgang mit den Abmahnern und die Kenntnis ihrer Schwächen. So protokollieren nicht alle Abmahner die notwendigen Daten in einer gerichtlich nachprüfbaren Weise. Hier gilt es als Betroffener anzusetzen und die angeblichen Rechtsverstöße anzugreifen.
Für die Erstellung einer korrekten Unterlassungserklärung und einer anschließenden Beratung wenden Sie sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Steffen Koch - Holtorfer Str. 35- 53229 Bonn - 0228-42266-0 - www.koch-rechtsanwalt.de
Nach einer kleinen Sommerpause geht es wieder los: Abmahnungen wegen Filesharing werden an eine Vielzahl von Internetnutzern versendet und verunsichern Abgemahnte, deren Partner und Eltern, sofern diese Telefonanschlussinhaber sind.
Was steckt dahinter?
Die Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung zur Beilegung einer Auseinandersetzung. Sie sollte daher durchaus ernst genommen werden. Wie die Reaktion hierauf ausfallen soll, hängt jedoch stets von dem Umständen des Einzelfalls ab.
In Fällen des Filesharings geht es vornehmlich um die Frage der Haftung des Telefonanschlussinhabers. Dieser wird mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
Wichtig ist hierbei, die Geltungsdauer und Wirkung einer Unterlassungserklärung im Blick zu behalten. Vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärungen führen oftmals nicht nur zur Verpflichtung von Schadensersatz, sondern binden den Unterzeichner an ein Unterlassen, das weitaus mehr beinhaltet, als Gegenstand der jeweiligen Abmahnung war.
Die erste Regel lautet daher: Niemals eine der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben! Dennoch ist die Unterlassungserklärung die wichtigste Reaktion auf eine Abmahnung. Sie völlig zu ignorieren kann daher weitere vermeidbare Kosten auslösen.
Lassen Sie sich also von einem Experten eine neue Unterlassungserklärung gestalten, die Sie bedenkenlos verwenden können.
Ob die geltend gemachten Anwaltskosten und Schadensersatzbeträge gezahlt werden sollten oder nicht, hängt von der Vorgehensweise der Abmahnkanzlei und deren Mandanten ab. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, durch gezielte Angriffe der Abmahnung die Kosten zu umgehen. Auch hier zählt neben der Kenntnis der Materie die Erfahrung im Umgang mit den Abmahnern und die Kenntnis ihrer Schwächen. So protokollieren nicht alle Abmahner die notwendigen Daten in einer gerichtlich nachprüfbaren Weise. Hier gilt es als Betroffener anzusetzen und die angeblichen Rechtsverstöße anzugreifen.
Für die Erstellung einer korrekten Unterlassungserklärung und einer anschließenden Beratung wenden Sie sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Steffen Koch - Holtorfer Str. 35- 53229 Bonn - 0228-42266-0 - www.koch-rechtsanwalt.de