Sollten Patienten mit Ärzten über deren Behandlungsfehler sprechen?
01.08.2017, Autor: Frau Marilla Reich / Lesedauer ca. 3 Min. (192 mal gelesen)
Einen Arzt auf einen möglichen Behandlungsfehler anzusprechen, wird in den meisten Fällen zu einer unergiebigen und für beide Seiten belastenden Diskussion führen , sodass davon nur abgeraten werden kann.
Soll ich einen Arzt einfach ansprechen, wenn ich denke, dass er einen Fehler gemacht hat?
Das Bedürfnis nach schneller Klärung ist verständlich, aber das Arztgespräch über einen vermuteten Behandlungsfehler wird nicht wirklich helfen. Stattdessen belastet es das Arzt-Patient-Verhältnis in vermeidbarer Weise. Deswegen kann hier der Rat nur lauten: Kein Gespräch mit dem Arzt über evtl. Behandlungsfehler, es sei denn, es ist so eindeutig, das er es von sich aus anspricht.
Warum nicht? Es steht doch sogar im Gesetz, dass der Arzt mir Antworten geben muss.
Der Arzt muss nur die Tatsachen nennen, aus denen sich ein Fehler erklären lässt, und das nur auf Frage oder dann, wenn es gilt, gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Bei den Tatsachen handelt es sich um das, was der Arzt auch in den Behandlungsunterlagen schriftlich festhalten muss. Der Arzt muss eine Antwort geben, die sich auf Tatsachen bezieht. Eine Bewertung gehört nicht zu dem Pflichten. Eine klare Aussage wird es also nicht geben.
Warum geben Ärzte nicht einfach Fehler zu?
Ärzte sind haftpflichtversichert. Die dabei abgeschlossenen Verträge enthalten - wie alle Versicherungsverträge – Klauseln zu Obliegenheitsverletzungen. Dazu gehört es auch, dass kein Anerkenntnis gegenüber irgendwelchen Forderungen abgegeben werden darf. Das kann aber sehr schnell geschehen, wenn zu einem Vorwurf Stellung genommen wird. Dann kann es passieren, dass der Haftpflichtversicherer die Schadensregulierung verweigert. Deshalb ist es richtig, wenn Ärzten dazu geraten wird, solche Fragen von Patienten nicht sofort zu beantworten und den Rat des Versicherers einzuholen.
Kann ich die Verpflichtung des Arztes, mir Antworten zu geben, irgendwie nutzen?
Allgemeine Fragen zum Behandlungsgeschehen wird der Arzt eher beantworten können, besonders auch dann, wenn man als Patient dabei nicht über Fehler spricht. Das hilft, den Ablauf zu verstehen und ermöglicht es oft auch, die Behandlung zunächst abzuschließen. Nicht immer ist es sinnvoll, mitten in einer Behandlung den Arzt zu wechseln. An allererster Stelle sollte immer die Gesundheit stehen.
Wie bekomme ich denn dann die Informationen, die ich brauche, um Schadensersatzforderungen stellen zu können?
Hier hilft das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen weiter. Als anwaltlich vertretener Patient kann man selbst im Hintergrund bleiben, während der beauftragte Rechtsanwalt die Behandlungsunterlagen – noch immer ohne Nennung konkreter Vorwürfe – als Kopie gegen Erstattung der Kopiekosten anfordert. Es folgen dann: Durchsicht der Unterlagen und eine Begutachtung, von deren Ergebnis das weitere Vorgehen abhängt.
Kann es sein, dass der Vorwurf dem Arzt doch schon frühzeitig mitgeteilt werden muss?
Solche Situationen gibt es, das sollte dann aber nicht zwischen Patient und Arzt, sondern zwischen Anwalt und Arzt geschehen. Wenn die Begutachtung über die Schlichtungsstelle laufen soll, dann muss der Arzt sich nicht beteiligen. Der arbeitsaufwändige Antrag wäre umsonst gestellt gewesen, wenn der Arzt ablehnt. Da kann es helfen, vorher nachzufragen. Je gründlicher die Vermutung eines Behandlungsfehlers erläutert wird, um so eher wird der Haftpflichtversicherer, mir dem der Arzt sich auch hier abstimmen muss, zu einer Teilnahme raten, damit eine außergerichtliche Schadensregulierung möglich wird.
Fazit:
Gespräche zwischen Patient und Arzt über Behandlungsfehler führen in den meisten Fällen nicht zu dem gewünschten Ergebnis und sind für beide Seiten nur unnötig belastend. Deswegen kann von einem solchen Arztgespräch nur abgeraten werden, es sei denn, der Arzt beginnt das Gespräch von sich aus, weil ein Behandlungsfehler unübersehbar und eindeutig ist.
Wer einen Behandlungsfehler bemerkt oder vermutet, kann schon im ersten Augenblick und auch später immer wieder Fehler machen, die nachfolgend nur schwer wieder auszugleichen sind. Deshalb ist es empfehlenswert, von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der dabei selbstverständliche Dialog zwischen Medizinern und auf Medizinrecht spezialisierten Juristen ist unerlässlich für die Schadensregulierung.
Soll ich einen Arzt einfach ansprechen, wenn ich denke, dass er einen Fehler gemacht hat?
Das Bedürfnis nach schneller Klärung ist verständlich, aber das Arztgespräch über einen vermuteten Behandlungsfehler wird nicht wirklich helfen. Stattdessen belastet es das Arzt-Patient-Verhältnis in vermeidbarer Weise. Deswegen kann hier der Rat nur lauten: Kein Gespräch mit dem Arzt über evtl. Behandlungsfehler, es sei denn, es ist so eindeutig, das er es von sich aus anspricht.
Warum nicht? Es steht doch sogar im Gesetz, dass der Arzt mir Antworten geben muss.
Der Arzt muss nur die Tatsachen nennen, aus denen sich ein Fehler erklären lässt, und das nur auf Frage oder dann, wenn es gilt, gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Bei den Tatsachen handelt es sich um das, was der Arzt auch in den Behandlungsunterlagen schriftlich festhalten muss. Der Arzt muss eine Antwort geben, die sich auf Tatsachen bezieht. Eine Bewertung gehört nicht zu dem Pflichten. Eine klare Aussage wird es also nicht geben.
Warum geben Ärzte nicht einfach Fehler zu?
Ärzte sind haftpflichtversichert. Die dabei abgeschlossenen Verträge enthalten - wie alle Versicherungsverträge – Klauseln zu Obliegenheitsverletzungen. Dazu gehört es auch, dass kein Anerkenntnis gegenüber irgendwelchen Forderungen abgegeben werden darf. Das kann aber sehr schnell geschehen, wenn zu einem Vorwurf Stellung genommen wird. Dann kann es passieren, dass der Haftpflichtversicherer die Schadensregulierung verweigert. Deshalb ist es richtig, wenn Ärzten dazu geraten wird, solche Fragen von Patienten nicht sofort zu beantworten und den Rat des Versicherers einzuholen.
Kann ich die Verpflichtung des Arztes, mir Antworten zu geben, irgendwie nutzen?
Allgemeine Fragen zum Behandlungsgeschehen wird der Arzt eher beantworten können, besonders auch dann, wenn man als Patient dabei nicht über Fehler spricht. Das hilft, den Ablauf zu verstehen und ermöglicht es oft auch, die Behandlung zunächst abzuschließen. Nicht immer ist es sinnvoll, mitten in einer Behandlung den Arzt zu wechseln. An allererster Stelle sollte immer die Gesundheit stehen.
Wie bekomme ich denn dann die Informationen, die ich brauche, um Schadensersatzforderungen stellen zu können?
Hier hilft das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen weiter. Als anwaltlich vertretener Patient kann man selbst im Hintergrund bleiben, während der beauftragte Rechtsanwalt die Behandlungsunterlagen – noch immer ohne Nennung konkreter Vorwürfe – als Kopie gegen Erstattung der Kopiekosten anfordert. Es folgen dann: Durchsicht der Unterlagen und eine Begutachtung, von deren Ergebnis das weitere Vorgehen abhängt.
Kann es sein, dass der Vorwurf dem Arzt doch schon frühzeitig mitgeteilt werden muss?
Solche Situationen gibt es, das sollte dann aber nicht zwischen Patient und Arzt, sondern zwischen Anwalt und Arzt geschehen. Wenn die Begutachtung über die Schlichtungsstelle laufen soll, dann muss der Arzt sich nicht beteiligen. Der arbeitsaufwändige Antrag wäre umsonst gestellt gewesen, wenn der Arzt ablehnt. Da kann es helfen, vorher nachzufragen. Je gründlicher die Vermutung eines Behandlungsfehlers erläutert wird, um so eher wird der Haftpflichtversicherer, mir dem der Arzt sich auch hier abstimmen muss, zu einer Teilnahme raten, damit eine außergerichtliche Schadensregulierung möglich wird.
Fazit:
Gespräche zwischen Patient und Arzt über Behandlungsfehler führen in den meisten Fällen nicht zu dem gewünschten Ergebnis und sind für beide Seiten nur unnötig belastend. Deswegen kann von einem solchen Arztgespräch nur abgeraten werden, es sei denn, der Arzt beginnt das Gespräch von sich aus, weil ein Behandlungsfehler unübersehbar und eindeutig ist.
Wer einen Behandlungsfehler bemerkt oder vermutet, kann schon im ersten Augenblick und auch später immer wieder Fehler machen, die nachfolgend nur schwer wieder auszugleichen sind. Deshalb ist es empfehlenswert, von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der dabei selbstverständliche Dialog zwischen Medizinern und auf Medizinrecht spezialisierten Juristen ist unerlässlich für die Schadensregulierung.