Sommerhitze 2024: Wie leicht darf man sich in Büro und Schule kleiden?
06.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Im Hochsommer ziehen viele Menschen leichte Kleidung vor - auch in Büro und Schule. Verständlich, nur ist nicht jeder Chef oder Kollege mit einem solchen Outfit einverstanden. Dürfen Schulen etwa Schüler wegen allzu freizügiger Kleidung nach Hause schicken? Sicher gibt es Grenzen, was die Kleidung angeht. Auch Arbeitnehmer sind gut beraten, sich im Büro nicht allzu offenherzig zu kleiden. Sonst droht vielleicht Schaden für das Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer jede Kleidung tragen, die ihre Leistung beim Arbeiten nicht behindert, die auch die Arbeitsleistung ihrer Kollegen nicht beeinträchtigt (auch nicht durch Ablenkung) und die den Regeln des Arbeitsschutzes entspricht. Dies wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer abgeleitet. Aber: Hat der Chef nachvollziehbare Gründe, seinen Angestellten einen bestimmten Dresscode vorzuschreiben, darf er sein Direktionsrecht ausüben und kann Vorgaben auch für die Kleidung im Büro machen. Gibt es einen guten Grund für die Regeln, müssen sich die Mitarbeiter daran halten.
Tatsächlich haben Arbeitgeber in zahlreichen Branchen gar keine Wahl: Beim Thema Arbeitssicherheit schreiben die Arbeitsschutzgesetze und die Berufsgenossenschaft ihnen vor, was Sache ist. So kann zum Beispiel bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben sein, damit die Arbeitnehmer sich nicht verletzen.
Allerdings gibt es in manchen Unternehmen auch interne Kleidungsregeln, die nur für ein einheitliches Aussehen der Mitarbeiter in der Firma sorgen sollen. Ein Beispiel sind die Uniformen von Sicherheitsdiensten oder von Beschäftigten in der Systemgastronomie. Banken und Versicherungen fordern formelle Kleidung, um für ein zum Image des Unternehmens passendes seriöses Auftreten zu sorgen. Hier gilt jedoch: Soll der Dresscode nur das allgemeine Erscheinungsbild des Unternehmens fördern, hat der Betriebsrat mitzureden.
Gibt es im Betrieb Bekleidungsvorschriften, sollten Arbeitnehmer diese auch bei Hitze beachten. Wenn sie dies nicht tun, kann eine Abmahnung die Folge sein – zum Beispiel, wenn sich ein Kunde beschwert oder ein Foto bei Facebook landet. Viele Unternehmen haben immerhin speziell für den Sommer besondere Dresscodes eingeführt, um der Hitze Rechnung zu tragen. Aber auch ohne besondere Vorschriften sollten sich Arbeitnehmer trotz Sommerhitze nicht zu offenherzig kleiden. Es gibt nämlich durchaus so etwas wie einen ungeschriebenen "Büro-Knigge".
Wenn der Chef nicht vorgibt, was am Arbeitsplatz bei sommerlicher Hitze getragen werden darf, richtet sich dies nach der Branche, dem Arbeitsplatz und der Position der Person im Unternehmen. Besonders strenge Regeln gelten in Branchen, in denen besondere Seriosität vermittelt werden soll, wie etwa in Banken und Versicherungen. Arbeitnehmer mit Kundenkontakt müssen besonders auf ihr Äußeres achten. Je höher ein Arbeitnehmer in der Betriebs-Hierarchie steht, desto weniger darf er sich unangemessene Kleidung erlauben.
Hier einige Faustregeln für das Büro: Wenn die Herren in der Firma üblicherweise Krawatte tragen, gehört ein Langarmhemd unbedingt dazu. Das Hochkrempeln der Ärmel ist immerhin erlaubt. Tabu sind Miniröcke bei Damen. Als angemessen gilt ein Rock mit Saum "eine Handbreit überm Knie" oder – in besonders seriöser Umgebung – knieumspielend. Tabu sind auch Shorts, und zwar bei Damen und Herren.
Bei Herren werden offene Schuhe und Sandalen als unschick(-lich) betrachtet. Dies sieht man bei den Damen etwas lockerer. Bei ihnen sollten jedoch die Schultern bedeckt sein – also keine Tops mit Spaghettiträgern. Allzu tiefe Ausschnitte gelten als nicht angemessen. Ein No-Go sind in jedem Fall Flip-Flops. Wer sich allzu offenherzig kleidet, vermasselt sich unter Umständen seine Chancen auf die nächste Beförderung – und merkt es nicht einmal.
Dies kommt zwar selten vor, ist aber grundsätzlich möglich. So bestätigte das Arbeitsgericht Cottbus einem Möbelhaus die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die entgegen den Weisungen des Arbeitgebers auf der Arbeit ihre eigene Kleidung statt der vorgeschriebenen einheitlichen Bekleidung getragen hatte. Wichtig ist, dass in solchen Fällen zuerst eine erfolglose Abmahnung stattgefunden haben muss. Nur dann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig (Az. 6 Ca 1554/11).
2024 bestätigte das Arbeitsgericht Solingen die Kündigung eines Arbeitnehmers nach neun Jahren Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitgeber hatte von allen Mitarbeitern einheitliche Arbeitsschutzkleidung verlangt, zu der eine rote Arbeitshose gehörte. Der Arbeitnehmer war in der Fertigung beschäftigt und arbeitete viel mit Kappsägen und Bohrmaschinen und viel im Knien. Allerdings diente die vom Betrieb gestellte rote Arbeitshose auch zur Unterscheidung von eigenen Mitarbeitern und Fremdpersonal. Dem Mann wurde gekündigt, nachdem er wiederholt in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war. Er führte nur ästhetische Gründe dafür an. Das Arbeitsgericht sah hier den Arbeitgeber im Recht (Urteil vom 15.3.2024, Az. 1 Ca 1749/23).
Auch in der Schule ist die Frage nach dem richtigen Sommer-Outfit gar nicht so unwichtig. Dazu gibt es jedoch keine gesetzlichen Regeln oder ministeriellen Erlasse. Für Schüler gilt wie für Arbeitnehmer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches auch eine freie Kleiderwahl einschließt. Stören jedoch allzu freizügige Outfits den Schulbetrieb, kann die Schule dagegen einschreiten. Schulen können in ihrer Schulordnung selbst entsprechende Bestimmungen festlegen. Die Schulordnung muss von einer Schulkonferenz beschlossen werden. Bei dieser haben auch die Vertreter von Eltern und Schülern ein Mitspracherecht.
Aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen sind einzelne Fälle bekannt, in denen eine Schulleitung ein Verbot aufreizender Kleidung im Sommer verhängt hat. Dieses galt hauptsächlich für Hotpants und bauchfreie Tops bei Mädchen, aber auch für ärmellose Shirts bei Jungen. Zum Teil bekamen die betreffenden Schüler bei Nichtbeachtung des Dresscodes ein T-Shirt in Übergröße, das sie über der Kleidung tragen mussten. Auch in NRW wollen Schulen in letzter Zeit gegen allzu leichte Kleidung einschreiten.
Auch eine katholische Schule in Hamburg hat Regeln gegen aufreizende Sommerkleidung aufgestellt. Allerdings weisen dort die Lehrer bei Zuwiderhandlungen nur höflich auf die Schulordnung hin. Zu Gerichtsverfahren haben solche Fragen in Deutschland soweit bekannt noch nicht geführt.
Verhält sich ein Schüler auf Dauer nicht regelkonform, kann die Schule darauf mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren. Die Schulgesetze der Bundesländer regeln, was darunter zu verstehen ist. Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die in der Regel nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer nachhaltigen Störung des Unterrichts verhängt werden kann. Bei unangemessener Kleidung wird dies wohl eher nicht der Fall sein. Wie gesagt: Gerichtsverfahren zum Thema "zu knappe Kleidung in der Schule" sind nicht bekannt.
So manche Schulordnung sieht selbst bei groben Verstößen wie Schlägereien, Erpressungsversuchen oder Waffenbesitz außer Ordnungsmaßnahmen gegen den betreffenden Schüler (und im Falle von Straftaten einer Anzeige bei der Polizei) meist nur eine "Mitteilung an die Eltern" vor. Trotzdem sollten Eltern mit ihren Kindern rechtzeitig über das Thema sommerliche Kleidung in der Schule reden, um die richtige Auswahl zu fördern. Schließlich ist die Kleidung immer auch eine Botschaft an die Mitmenschen. Und allzu leichte Bekleidung führt zu unbeabsichtigten Reaktionen.
1. Darf der Chef eine Kleiderordnung vorschreiben?
Ja, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z.B das Erscheinungsbild gegenüber der Kundschaft oder Arbeitsschutzkleidung.
2. Droht bei Verstoß gegen den Dresscode eine Kündigung?
Ja. Zuvor muss der Chef den Mitarbeiter aber erfolglos abgemahnt haben.
3. Was gilt, wenn es keinen Dresscode gibt?
Dann können sich die Mitarbeiter "betriebsüblich" kleiden.
4. Wie kann man sich bei extremer Hitze kleiden?
Leichte Anzüge, Leinenstoffe und luftige Schnitte schaffen eine gewisse Abhilfe.
5. Was hilft sonst gegen Hitze im Büro?
Ventilatoren, kaltes Wasser trinken, leichte Kleidung, regelmäßige Pausen.
6. Was gilt für die Bekleidung von Schülern?
Grundsätzlich gilt die freie Kleiderwahl. Die Reaktionen aus dem sozialen Umfeld sollten aber bedacht werden.
7. Schulverweis wegen zu knapper Bekleidung möglich?
Bisher sind keine entsprechenden Entscheidungen bekannt.
8. Maßnahmen gegen die Eltern des Schülers?
Mehr als eine "Mitteilung an die Eltern" ist der Schulleitung nicht möglich.
Als natürliche Materialien sind Leinen, Baumwolle oder Seide besonders atmungsaktiv und kühlen. Kunstfasern wie Nylon oder Polyester fördern eher das Schwitzen. Helle Farben reflektieren das Licht und tragen sich angenehmer, als dunkle Töne, die stärker die Wärme speichern. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wegen Ihrer Kleidung mit dem Chef aneinander geraten, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Verhängt eine Schule unangemessene Ordnungsmaßnahmen wegen zu knapper Bekleidung, ist der richtige Ansprechpartner ein Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht bzw. Schulrecht.
Das Wichtigste in Kürze
1. Kleiderordnung: Der Arbeitgeber darf einen Dresscode fürs Büro anordnen, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z.B. das Erscheinungsbild gegenüber den Kunden oder die Arbeitssicherheit. Im Übrigen gilt für die Arbeitnehmer freie Kleiderwahl.
2. Kündigung: Mitarbeitern, welche die rechtmäßig angeordnete Kleiderordnung missachten, droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings muss der Chef zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben, die erfolglos geblieben ist.
3. Schulkleidung: Auch für Schüler gilt grundätzlich, dass sie ihre Kleidung bei Hitze im Sommer frei wählen dürfen. Allerdings sollten nicht beabsichtigte Reaktionen des sozialen Umfelds bedacht werden.
1. Kleiderordnung: Der Arbeitgeber darf einen Dresscode fürs Büro anordnen, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z.B. das Erscheinungsbild gegenüber den Kunden oder die Arbeitssicherheit. Im Übrigen gilt für die Arbeitnehmer freie Kleiderwahl.
2. Kündigung: Mitarbeitern, welche die rechtmäßig angeordnete Kleiderordnung missachten, droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings muss der Chef zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben, die erfolglos geblieben ist.
3. Schulkleidung: Auch für Schüler gilt grundätzlich, dass sie ihre Kleidung bei Hitze im Sommer frei wählen dürfen. Allerdings sollten nicht beabsichtigte Reaktionen des sozialen Umfelds bedacht werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann darf der Chef eine Kleiderordnung anordnen? Sommerhitze: Wie darf man sich im Büro kleiden? Sind Flip-Flops und Minirock im Büro erlaubt? Droht bei Missachtung der Kleiderordnung die Kündigung? In der Schule - zu sexy für den Unterricht? Schulverweis wegen zu knapper Kleidung? Können die Eltern belangt werden? Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet Praxistipp zur Bekleidung in Büro und Schule bei Sommerhitze Wann darf der Chef eine Kleiderordnung anordnen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer jede Kleidung tragen, die ihre Leistung beim Arbeiten nicht behindert, die auch die Arbeitsleistung ihrer Kollegen nicht beeinträchtigt (auch nicht durch Ablenkung) und die den Regeln des Arbeitsschutzes entspricht. Dies wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer abgeleitet. Aber: Hat der Chef nachvollziehbare Gründe, seinen Angestellten einen bestimmten Dresscode vorzuschreiben, darf er sein Direktionsrecht ausüben und kann Vorgaben auch für die Kleidung im Büro machen. Gibt es einen guten Grund für die Regeln, müssen sich die Mitarbeiter daran halten.
Tatsächlich haben Arbeitgeber in zahlreichen Branchen gar keine Wahl: Beim Thema Arbeitssicherheit schreiben die Arbeitsschutzgesetze und die Berufsgenossenschaft ihnen vor, was Sache ist. So kann zum Beispiel bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben sein, damit die Arbeitnehmer sich nicht verletzen.
Allerdings gibt es in manchen Unternehmen auch interne Kleidungsregeln, die nur für ein einheitliches Aussehen der Mitarbeiter in der Firma sorgen sollen. Ein Beispiel sind die Uniformen von Sicherheitsdiensten oder von Beschäftigten in der Systemgastronomie. Banken und Versicherungen fordern formelle Kleidung, um für ein zum Image des Unternehmens passendes seriöses Auftreten zu sorgen. Hier gilt jedoch: Soll der Dresscode nur das allgemeine Erscheinungsbild des Unternehmens fördern, hat der Betriebsrat mitzureden.
Sommerhitze: Wie darf man sich im Büro kleiden?
Gibt es im Betrieb Bekleidungsvorschriften, sollten Arbeitnehmer diese auch bei Hitze beachten. Wenn sie dies nicht tun, kann eine Abmahnung die Folge sein – zum Beispiel, wenn sich ein Kunde beschwert oder ein Foto bei Facebook landet. Viele Unternehmen haben immerhin speziell für den Sommer besondere Dresscodes eingeführt, um der Hitze Rechnung zu tragen. Aber auch ohne besondere Vorschriften sollten sich Arbeitnehmer trotz Sommerhitze nicht zu offenherzig kleiden. Es gibt nämlich durchaus so etwas wie einen ungeschriebenen "Büro-Knigge".
Sind Flip-Flops und Minirock im Büro erlaubt?
Wenn der Chef nicht vorgibt, was am Arbeitsplatz bei sommerlicher Hitze getragen werden darf, richtet sich dies nach der Branche, dem Arbeitsplatz und der Position der Person im Unternehmen. Besonders strenge Regeln gelten in Branchen, in denen besondere Seriosität vermittelt werden soll, wie etwa in Banken und Versicherungen. Arbeitnehmer mit Kundenkontakt müssen besonders auf ihr Äußeres achten. Je höher ein Arbeitnehmer in der Betriebs-Hierarchie steht, desto weniger darf er sich unangemessene Kleidung erlauben.
Hier einige Faustregeln für das Büro: Wenn die Herren in der Firma üblicherweise Krawatte tragen, gehört ein Langarmhemd unbedingt dazu. Das Hochkrempeln der Ärmel ist immerhin erlaubt. Tabu sind Miniröcke bei Damen. Als angemessen gilt ein Rock mit Saum "eine Handbreit überm Knie" oder – in besonders seriöser Umgebung – knieumspielend. Tabu sind auch Shorts, und zwar bei Damen und Herren.
Bei Herren werden offene Schuhe und Sandalen als unschick(-lich) betrachtet. Dies sieht man bei den Damen etwas lockerer. Bei ihnen sollten jedoch die Schultern bedeckt sein – also keine Tops mit Spaghettiträgern. Allzu tiefe Ausschnitte gelten als nicht angemessen. Ein No-Go sind in jedem Fall Flip-Flops. Wer sich allzu offenherzig kleidet, vermasselt sich unter Umständen seine Chancen auf die nächste Beförderung – und merkt es nicht einmal.
Droht bei Missachtung der Kleiderordnung die Kündigung?
Dies kommt zwar selten vor, ist aber grundsätzlich möglich. So bestätigte das Arbeitsgericht Cottbus einem Möbelhaus die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die entgegen den Weisungen des Arbeitgebers auf der Arbeit ihre eigene Kleidung statt der vorgeschriebenen einheitlichen Bekleidung getragen hatte. Wichtig ist, dass in solchen Fällen zuerst eine erfolglose Abmahnung stattgefunden haben muss. Nur dann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig (Az. 6 Ca 1554/11).
2024 bestätigte das Arbeitsgericht Solingen die Kündigung eines Arbeitnehmers nach neun Jahren Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitgeber hatte von allen Mitarbeitern einheitliche Arbeitsschutzkleidung verlangt, zu der eine rote Arbeitshose gehörte. Der Arbeitnehmer war in der Fertigung beschäftigt und arbeitete viel mit Kappsägen und Bohrmaschinen und viel im Knien. Allerdings diente die vom Betrieb gestellte rote Arbeitshose auch zur Unterscheidung von eigenen Mitarbeitern und Fremdpersonal. Dem Mann wurde gekündigt, nachdem er wiederholt in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war. Er führte nur ästhetische Gründe dafür an. Das Arbeitsgericht sah hier den Arbeitgeber im Recht (Urteil vom 15.3.2024, Az. 1 Ca 1749/23).
In der Schule - zu sexy für den Unterricht?
Auch in der Schule ist die Frage nach dem richtigen Sommer-Outfit gar nicht so unwichtig. Dazu gibt es jedoch keine gesetzlichen Regeln oder ministeriellen Erlasse. Für Schüler gilt wie für Arbeitnehmer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches auch eine freie Kleiderwahl einschließt. Stören jedoch allzu freizügige Outfits den Schulbetrieb, kann die Schule dagegen einschreiten. Schulen können in ihrer Schulordnung selbst entsprechende Bestimmungen festlegen. Die Schulordnung muss von einer Schulkonferenz beschlossen werden. Bei dieser haben auch die Vertreter von Eltern und Schülern ein Mitspracherecht.
Aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen sind einzelne Fälle bekannt, in denen eine Schulleitung ein Verbot aufreizender Kleidung im Sommer verhängt hat. Dieses galt hauptsächlich für Hotpants und bauchfreie Tops bei Mädchen, aber auch für ärmellose Shirts bei Jungen. Zum Teil bekamen die betreffenden Schüler bei Nichtbeachtung des Dresscodes ein T-Shirt in Übergröße, das sie über der Kleidung tragen mussten. Auch in NRW wollen Schulen in letzter Zeit gegen allzu leichte Kleidung einschreiten.
Auch eine katholische Schule in Hamburg hat Regeln gegen aufreizende Sommerkleidung aufgestellt. Allerdings weisen dort die Lehrer bei Zuwiderhandlungen nur höflich auf die Schulordnung hin. Zu Gerichtsverfahren haben solche Fragen in Deutschland soweit bekannt noch nicht geführt.
Schulverweis wegen zu knapper Kleidung?
Verhält sich ein Schüler auf Dauer nicht regelkonform, kann die Schule darauf mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren. Die Schulgesetze der Bundesländer regeln, was darunter zu verstehen ist. Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die in der Regel nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer nachhaltigen Störung des Unterrichts verhängt werden kann. Bei unangemessener Kleidung wird dies wohl eher nicht der Fall sein. Wie gesagt: Gerichtsverfahren zum Thema "zu knappe Kleidung in der Schule" sind nicht bekannt.
Können die Eltern belangt werden?
So manche Schulordnung sieht selbst bei groben Verstößen wie Schlägereien, Erpressungsversuchen oder Waffenbesitz außer Ordnungsmaßnahmen gegen den betreffenden Schüler (und im Falle von Straftaten einer Anzeige bei der Polizei) meist nur eine "Mitteilung an die Eltern" vor. Trotzdem sollten Eltern mit ihren Kindern rechtzeitig über das Thema sommerliche Kleidung in der Schule reden, um die richtige Auswahl zu fördern. Schließlich ist die Kleidung immer auch eine Botschaft an die Mitmenschen. Und allzu leichte Bekleidung führt zu unbeabsichtigten Reaktionen.
Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet
1. Darf der Chef eine Kleiderordnung vorschreiben?
Ja, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z.B das Erscheinungsbild gegenüber der Kundschaft oder Arbeitsschutzkleidung.
2. Droht bei Verstoß gegen den Dresscode eine Kündigung?
Ja. Zuvor muss der Chef den Mitarbeiter aber erfolglos abgemahnt haben.
3. Was gilt, wenn es keinen Dresscode gibt?
Dann können sich die Mitarbeiter "betriebsüblich" kleiden.
4. Wie kann man sich bei extremer Hitze kleiden?
Leichte Anzüge, Leinenstoffe und luftige Schnitte schaffen eine gewisse Abhilfe.
5. Was hilft sonst gegen Hitze im Büro?
Ventilatoren, kaltes Wasser trinken, leichte Kleidung, regelmäßige Pausen.
6. Was gilt für die Bekleidung von Schülern?
Grundsätzlich gilt die freie Kleiderwahl. Die Reaktionen aus dem sozialen Umfeld sollten aber bedacht werden.
7. Schulverweis wegen zu knapper Bekleidung möglich?
Bisher sind keine entsprechenden Entscheidungen bekannt.
8. Maßnahmen gegen die Eltern des Schülers?
Mehr als eine "Mitteilung an die Eltern" ist der Schulleitung nicht möglich.
Praxistipp zur Bekleidung in Büro und Schule bei Sommerhitze
Als natürliche Materialien sind Leinen, Baumwolle oder Seide besonders atmungsaktiv und kühlen. Kunstfasern wie Nylon oder Polyester fördern eher das Schwitzen. Helle Farben reflektieren das Licht und tragen sich angenehmer, als dunkle Töne, die stärker die Wärme speichern. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wegen Ihrer Kleidung mit dem Chef aneinander geraten, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Verhängt eine Schule unangemessene Ordnungsmaßnahmen wegen zu knapper Bekleidung, ist der richtige Ansprechpartner ein Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht bzw. Schulrecht.
(Wk)