Strafrecht: Wann verhängt das Gericht eine Bewährungsstrafe?
20.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Bewährung bedeutet, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für eine gewisse Zeit ausgesetzt wird. Der Betreffende muss also nicht ins Gefängnis. Das Gericht setzt per Beschluss eine Bewährungszeit fest, innerhalb der sich der Verurteilte an die jeweils vom Gericht festgelegten Auflagen und Weisungen halten muss. Wenn er diese missachtet, droht der Widerruf der Strafaussetzung. Dann muss die Freiheitsstrafe verbüßt werden.
§ 56 des Strafgesetzbuches regelt, wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann generell nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren stattfinden. Es gibt jedoch feine Unterschiede je nach Dauer der Freiheitsstrafe.
Das Gericht setzt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und dass er auch ohne Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Dies bezeichnet man auch als günstige Sozialprognose. Bei seiner Entscheidung bezieht das Gericht die Persönlichkeit des Verurteilten ein, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die voraussichtlichen Folgen der Bewährung für sein Leben.
Bei den Tatumständen geht es zum Beispiel darum, ob der Verurteilte sich bemüht hat, den Schaden für andere gering zu halten – oder ob er im Gegenteil besonders gewalttätig gehandelt hat. Bei den Lebensverhältnissen wird zum Beispiel berücksichtigt, ob der Verurteilte eine feste Arbeit und einen festen Wohnsitz hat und ob er mit seiner Familie zusammenlebt. Hat jemand Suchtprobleme, wird es positiv gewertet, wenn er einen Entzug macht.
Unter den oben genannten Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Hier kommt jedoch noch eine Voraussetzung dazu. Es müssen nämlich nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.
Bei seiner Entscheidung hat das Gericht insbesondere zu berücksichtigen, ob sich der Verurteilte bemüht hat, eine Wiedergutmachung des durch ihn verursachten Schadens vorzunehmen. Als besondere Umstände gelten zum Beispiel auch ein Geständnis, die Dauer einer bereits verbüßten Untersuchungshaft und Hilfe bei der Aufklärung der Tat. Zu den besonderen Umständen können jedoch auch Punkte gehören, die das Gericht schon bei der Prüfung der Sozialprognose berücksichtigt hat.
Die Dauer der Bewährungszeit legt das Gericht individuell je nach Lage des Falles fest. Diese liegt zwischen mindestens zwei und höchstens fünf Jahren. Die Bewährungszeit beginnt zu laufen, sobald die Entscheidung zur Strafaussetzung rechtskräftig ist. Die Dauer der Bewährungszeit kann durchaus nachträglich abgeändert werden. Dies ist in beide Richtungen möglich, soweit die genannten Mindest- und Höchstgrenzen eingehalten werden.
Das Gericht erteilt dem Verurteilten bei seiner Bewährungsentscheidung in der Regel mehrere Auflagen, denen er während seiner Bewährungszeit nachkommen muss. Dies kann eine Wiedergutmachung für den Schaden sein oder eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung. Möglich ist auch gemeinnützige Arbeit an geeigneter Stelle oder die Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse.
Das Gesetz regelt die Bewährungsauflagen in § 56b StGB. Bietet der Verurteilte angemessene Leistungen an, die der Genugtuung für das von ihm begangene Unrecht dienen, sieht das Gericht regelmäßig von Auflagen ab - jedenfalls dann, wenn zu erwarten ist, dass die Zusagen tatsächlich erfüllt werden.
Das Gericht wird dem Verurteilten zusätzlich auch noch sogenannte Weisungen erteilen. Diese muss er während seiner Bewährungszeit beachten. Dabei darf das Gericht jedoch keine unzumutbaren Anforderungen an seine Lebensführung stellen. Ihm kann jedoch untersagt werden, bestimmte Personen oder Personengruppen zu treffen, bestimmte Gegenstände zu besitzen oder bei sich zu tragen (zum Beispiel Drogen, Einbruchswerkzeug, Waffen ...).
Ebenso kann ihm auferlegt werden, sich regelmäßig beim Gericht oder einer anderen Stelle zu melden. Er kann auch dazu verpflichtet werden, regelmäßig geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Der Verurteilte darf jedoch nur mit seiner Einwilligung zu einer Entziehungskur oder in eine Heimunterbringung geschickt werden.
Das Gericht kann den Verurteilten auch der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen. Dies wird insbesondere dann angeordnet, wenn die Freiheitsstrafe über neun Monaten liegt und der Verurteilte noch keine 27 Jahre alt ist.
Aufgabe des Bewährungshelfers ist es, darauf hinzuwirken, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begeht. Er wird vom Gericht bestellt und arbeitet hauptberuflich oder ehrenamtlich. Ein Bewährungshelfer überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Angebote und Zusagen des Verurteilten. Er berichtet dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung der verurteilten Person. Wenn der Betreffende grob oder beharrlich gegen Auflagen, Weisungen, Angebote oder Zusagen verstößt, muss der Bewährungshelfer oder die Bewährungshelferin dies dem Gericht mitteilen.
Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung kann widerrufen werden. Damit ist zu rechnen, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit neue Straftaten begeht, grob und beharrlich gegen Auflagen und Weisungen verstößt oder sich beharrlich der Aufsicht seines Bewährungshelfers entzieht. Das Gericht kann jedoch auf eine Aufhebung der Bewährung verzichten, wenn es ausreichend erscheint, dem oder der Verurteilten weitere Auflagen zu erteilen oder die Bewährungszeit zu verlängern.
Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung erfordert Überzeugungsarbeit vor Gericht und damit die Unterstützung eines kompetenten Strafverteidigers. Hier ist ein Fachanwalt für Strafrecht der beste Ansprechpartner.
Lässt sich im Strafprozess eine Freiheitsstrafe nicht vermeiden, kämpft der Strafverteidiger darum, zumindest deren Vollstreckung zu verhindern. Eine Bewährung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt? Wann gibt es Bewährung bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr? Wann gibt es Bewährung bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren? Wie lange dauert die Bewährungszeit? Welche Auflagen gelten für eine Bewährungsstrafe? Welche Weisungen erteilt das Gericht für die Bewährungszeit? Welche Aufgaben hat der Bewährungshelfer? Welche Folgen hat ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen? Praxistipp zur Bewährungszeit Wann wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt?
§ 56 des Strafgesetzbuches regelt, wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann generell nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren stattfinden. Es gibt jedoch feine Unterschiede je nach Dauer der Freiheitsstrafe.
Wann gibt es Bewährung bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr?
Das Gericht setzt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und dass er auch ohne Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Dies bezeichnet man auch als günstige Sozialprognose. Bei seiner Entscheidung bezieht das Gericht die Persönlichkeit des Verurteilten ein, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die voraussichtlichen Folgen der Bewährung für sein Leben.
Bei den Tatumständen geht es zum Beispiel darum, ob der Verurteilte sich bemüht hat, den Schaden für andere gering zu halten – oder ob er im Gegenteil besonders gewalttätig gehandelt hat. Bei den Lebensverhältnissen wird zum Beispiel berücksichtigt, ob der Verurteilte eine feste Arbeit und einen festen Wohnsitz hat und ob er mit seiner Familie zusammenlebt. Hat jemand Suchtprobleme, wird es positiv gewertet, wenn er einen Entzug macht.
Wann gibt es Bewährung bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren?
Unter den oben genannten Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Hier kommt jedoch noch eine Voraussetzung dazu. Es müssen nämlich nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.
Bei seiner Entscheidung hat das Gericht insbesondere zu berücksichtigen, ob sich der Verurteilte bemüht hat, eine Wiedergutmachung des durch ihn verursachten Schadens vorzunehmen. Als besondere Umstände gelten zum Beispiel auch ein Geständnis, die Dauer einer bereits verbüßten Untersuchungshaft und Hilfe bei der Aufklärung der Tat. Zu den besonderen Umständen können jedoch auch Punkte gehören, die das Gericht schon bei der Prüfung der Sozialprognose berücksichtigt hat.
Wie lange dauert die Bewährungszeit?
Die Dauer der Bewährungszeit legt das Gericht individuell je nach Lage des Falles fest. Diese liegt zwischen mindestens zwei und höchstens fünf Jahren. Die Bewährungszeit beginnt zu laufen, sobald die Entscheidung zur Strafaussetzung rechtskräftig ist. Die Dauer der Bewährungszeit kann durchaus nachträglich abgeändert werden. Dies ist in beide Richtungen möglich, soweit die genannten Mindest- und Höchstgrenzen eingehalten werden.
Welche Auflagen gelten für eine Bewährungsstrafe?
Das Gericht erteilt dem Verurteilten bei seiner Bewährungsentscheidung in der Regel mehrere Auflagen, denen er während seiner Bewährungszeit nachkommen muss. Dies kann eine Wiedergutmachung für den Schaden sein oder eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung. Möglich ist auch gemeinnützige Arbeit an geeigneter Stelle oder die Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse.
Das Gesetz regelt die Bewährungsauflagen in § 56b StGB. Bietet der Verurteilte angemessene Leistungen an, die der Genugtuung für das von ihm begangene Unrecht dienen, sieht das Gericht regelmäßig von Auflagen ab - jedenfalls dann, wenn zu erwarten ist, dass die Zusagen tatsächlich erfüllt werden.
Welche Weisungen erteilt das Gericht für die Bewährungszeit?
Das Gericht wird dem Verurteilten zusätzlich auch noch sogenannte Weisungen erteilen. Diese muss er während seiner Bewährungszeit beachten. Dabei darf das Gericht jedoch keine unzumutbaren Anforderungen an seine Lebensführung stellen. Ihm kann jedoch untersagt werden, bestimmte Personen oder Personengruppen zu treffen, bestimmte Gegenstände zu besitzen oder bei sich zu tragen (zum Beispiel Drogen, Einbruchswerkzeug, Waffen ...).
Ebenso kann ihm auferlegt werden, sich regelmäßig beim Gericht oder einer anderen Stelle zu melden. Er kann auch dazu verpflichtet werden, regelmäßig geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Der Verurteilte darf jedoch nur mit seiner Einwilligung zu einer Entziehungskur oder in eine Heimunterbringung geschickt werden.
Das Gericht kann den Verurteilten auch der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen. Dies wird insbesondere dann angeordnet, wenn die Freiheitsstrafe über neun Monaten liegt und der Verurteilte noch keine 27 Jahre alt ist.
Welche Aufgaben hat der Bewährungshelfer?
Aufgabe des Bewährungshelfers ist es, darauf hinzuwirken, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begeht. Er wird vom Gericht bestellt und arbeitet hauptberuflich oder ehrenamtlich. Ein Bewährungshelfer überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Angebote und Zusagen des Verurteilten. Er berichtet dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung der verurteilten Person. Wenn der Betreffende grob oder beharrlich gegen Auflagen, Weisungen, Angebote oder Zusagen verstößt, muss der Bewährungshelfer oder die Bewährungshelferin dies dem Gericht mitteilen.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen?
Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung kann widerrufen werden. Damit ist zu rechnen, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit neue Straftaten begeht, grob und beharrlich gegen Auflagen und Weisungen verstößt oder sich beharrlich der Aufsicht seines Bewährungshelfers entzieht. Das Gericht kann jedoch auf eine Aufhebung der Bewährung verzichten, wenn es ausreichend erscheint, dem oder der Verurteilten weitere Auflagen zu erteilen oder die Bewährungszeit zu verlängern.
Praxistipp zur Bewährungszeit
Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung erfordert Überzeugungsarbeit vor Gericht und damit die Unterstützung eines kompetenten Strafverteidigers. Hier ist ein Fachanwalt für Strafrecht der beste Ansprechpartner.
(Wk)