Streit unterm Weihnachtsbaum: Wenn es in der Ehe kriselt

20.12.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Ehemann und Nudelholz Wenn es in den Feiertagen in der Ehe kriselt, ist schnell ein Anwalt gefragt. © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Emotionale Belastung: Konflikte in der Ehe können an Weihnachten aufgrund hoher Erwartungen, Stress und emotionaler Belastung verstärkt werden.

2. Deeskalation: Flammen über die Feiertage zwischen den Ehepartnern alte oder neue Konflikte auf, sollte Deeskalation das erste Gebot der Stunde sein, denn die Ausweichmöglichkeiten sind eher gering.

3. Abstand halten: Zerstittene Ehegatten sollten versuchen, getrennte Räume zu nutzen und die Kommunikation so weit wie möglich herunterfahren.
Eigentlich sollte Weihnachten eine Zeit der Besinnung und der Harmonie sein. Oft bleibt dies allerdings ein frommer Wunsch und die Wahrheit sieht vollkommen anders aus. Für viele Menschen ist die Weihnachtszeit auch eine Zeit des Termindrucks. In letzter Minute müssen dann noch viele Erledigungen durchgeführt werden. Schnell werden noch Einkäufe in überfüllten Ladenpassagen getätigt. Hupende Autos stauen sich in den Straßen und in der Postfiliale reicht die Schlange bis auf den Gehweg. Verwandte und Schwiegereltern erscheinen zum Weihnachtsbesuch und bringen oft hohe Erwartungen an die Gastgeber mit. Schnell kochen die Emotionen hoch. Natürlich bringt auch nicht jedes Weihnachtsgeschenk Freude und Dankbarkeit mit sich. Womöglich landen dann Probleme auf dem Gabentisch, die schon lange vor sich hin gegärt haben. Was ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten, wenn es vielleicht zu einer Trennung kommt?

Was ist mit Trennung gemeint?


Zuerst sollte man einen wichtigen Unterschied kennen: Eine Trennung ist keine Scheidung. Das Gesetz spricht von einer Trennung, wenn die Ehepartner nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft leben und zumindest einer von beiden diese erkennbar auch nicht mehr wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft mittlerweile ablehnt. Hier steht "häusliche Gemeinschaft" für das gemeinsame Zusammenleben eines Paares im selben Haushalt.

Für eine rechtlich anerkannte Trennung reicht es aus, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Man spricht dabei auch von einer Trennung "von Tisch und Bett". Während dieser Zeit dürfen die Partner keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten mehr durchführen. Sie dürfen auch für den jeweils anderen keine Haushaltsarbeiten mehr übernehmen. Jeder muss also für sich allein einkaufen, kochen, Wäsche waschen und Geschirr spülen.

Warum ist das nun so wichtig? Ganz einfach: Die Voraussetzung für eine spätere Scheidung ist, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt waren. Man muss also später genau nachvollziehen können, ab wann beide getrennt gelebt haben. Wenn das Paar einfach weiter wie bisher zusammenlebt, seine Freizeit miteinander teilt und sich gegenseitig im Haushalt hilft, erkennt das Familiengericht diesen Zeitraum nicht als Trennungsjahr an.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Trennung?


Eine Trennung der Ehepartner hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht. Dieser ist nicht mit dem nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung zu verwechseln. Beides ist unterschiedlich geregelt. Während der Trennung muss der finanziell besser gestellte Noch-Ehepartner dem schlechter gestellten Trennungsunterhalt zahlen. Wenn es gemeinsame Kinder gibt und diese nach der Trennung bei einem der beiden Partner wohnen, muss der andere Kindesunterhalt in Geld leisten (§ 1612a Bürgerliches Gesetzbuch / BGB).

Während der Trennung darf jeder der Ehepartner vom anderen verlangen, sich auf eine vorläufige Regelung über die Nutzung der gemeinsamen Haushaltsgegenstände (§ 1361a BGB) und der ehelichen Wohnung (§ 1361b BGB) zu einigen. Ist eine solche Einigung vor lauter Streit unmöglich, kann das Familiengericht über diese Fragen entscheiden.

Auf manche Bereiche des Lebens wirkt sich eine Trennung jedoch in keiner Weise aus. Dies verhält sich bei der Scheidung dann anders. So hat eine Trennung keine Folgen für die Familienversicherung, die steuerliche Zusammenveranlagung der Ehegatten, das Erbrecht unter Ehegatten oder auf Rentenanwartschaften.

Welchen Unterhalt gibt es während der Trennung?


Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht mit der Trennung automatisch. Allerdings gibt es noch weitere Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch, die immer vorliegen müssen. Diese sind:

- bestehender Unterhaltsbedarf,
- Bedürftigkeit (Unterhaltsbedarf darf nicht anderweitig gedeckt sein),
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts sind die ehelichen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Damit sind der Lebensstandard des Paares während der Ehezeit und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner gemeint.

Trennung der Ehepartner: Wer bekommt die Wohnung?


Im Alltag reicht eine Trennung von Tisch und Bett nicht immer aus. Womöglich gibt es trotzdem ständig Streit, weil das Verhältnis der Ehegatten viel zu zerrüttet ist, um noch weiter in einer Wohnung zu leben. Dann kann unter Umständen einer der Ehepartner während der Trennungszeit verlangen, dass der andere ihm oder ihr die bisherige Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlässt.

Dafür ist Voraussetzung, dass eine Überlassung der Wohnung auch unter Berücksichtigung der Interessen des anderen erforderlich ist, damit es nicht zu einem nicht mehr hinnehmbaren Härtefall kommt. Von einem solchen gehen die Familiengerichte zum Beispiel aus, wenn im Haushalt auch Kinder leben, deren Wohl durch den Dauerstreit der Eltern oder durch einen Ortswechsel mit einem Elternteil in Gefahr ist.

Ist einer der Ehepartner alleiniger Eigentümer der Wohnung, verhindert dies nicht zwingend eine Zuweisung der Wohnung an den andern durch das Familiengericht. Das Gericht wird zwar die Eigentumsverhältnisse im Rahmen einer Interessenabwägung berücksichtigen. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass immer der Eigentümer in der Wohnung bleiben darf.

Wichtig ist, dass eine solche Wohnungszuweisung des Familiengerichts während der Trennungsphase nur vorübergehend gilt. Dadurch ändert sich also nichts an den Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Wohnung und Inventar.

Ist es unter den Ehepartnern zu vorsätzlichen Körperverletzungen oder Drohungen mit Gefahren für Leib und Leben gekommen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Familiengericht dem in seinen Rechten verletzten Partner vorläufig die ganze Wohnung zur Alleinnutzung zuweist (§ 1361b Abs.2 BGB).

Übrigens hat all dies keinen Einfluss auf die Zahlung der Miete. Die Miete muss allein derjenige bezahlen, der als Mieter den Mietvertrag unterzeichnet hat. Haben beide Ehepartner unterschrieben, kann sich der Vermieter wegen der Miete an den finanzstärkeren wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob dieser noch in der Wohnung wohnt. Ein Mietvertrag und damit auch die Pflicht zur Mietzahlung endet erst, wenn er von allen, die ihn unterschrieben haben, gekündigt wird und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Aber: Wohnt der Mietzahler nicht mehr in der Wohnung, kann er oder sie vom in der Wohnung verbliebenen Partner einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung der Wohnung fordern.

Was passiert bei einer Trennung mit dem Mietvertrag?


Der Mietvertrag kann während der Trennung nicht geändert und auf einen der Partner umgeschrieben werden, während gerade ein gerichtliches Wohnungszuweisungsverfahren läuft. So hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Beschluss vom 19.6.1989, Az. 2 WF 50/89). Ob der andere Partner mit der Vertragsänderung einverstanden ist, spielt keine Rolle.

Ehekrise: Wie geht es mit der Scheidung weiter?


Der nächste Schritt nach der Trennung ist die Scheidung. Ist sie einmal rechtskräftig geworden, existiert die Ehe nicht mehr. Allerdings ist eine Ehescheidung an mehrere Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört das Scheitern der Ehe. Das bedeutet: Die eheliche Lebensgemeinschaft ist beendet und mit ihrer Wiederherstellung ist nicht zu rechnen.

Dies ist für Außenstehende natürlich schwer zu beurteilen. Daher gibt es die oben erwähnte Regel mit dem Trennungsjahr. Wenn jedoch einer der Partner die Scheidung verweigert, während der andere darauf besteht, sieht das Familiengericht die Ehe erst nach einer Trennungszeit von drei Jahren als gescheitert an.

Eine Ehescheidung hat eine Reihe von Folgen. Diese gehen weit über die Konsequenzen einer reinen Trennung hinaus. Häufig muss nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt gezahlt werden. Es kann auch ein Anspruch auf einen Versorgungsausgleich bestehen. Die Scheidung beendet den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Ehegattenerbrecht entfällt.

Schadensbegrenzung: Was leistet ein Mediator?


Ein Mediator vermittelt zwischen den streitenden Parteien. Damit ist keine Eheberatung gemeint – dafür gibt es andere Fachleute. Nach dem Scheitern einer Ehe kann ein Mediator dabei helfen, die nötigen Vereinbarungen zu treffen – und zwar einverständlich und ohne lange Prozesse und viel "zerschlagenes Porzellan".

Oft ist die Alternative ein langer, zeitaufwändiger und teurer Prozess vor dem Familiengericht. Dabei gibt es immer die Gefahr, dass sich die Emotionen hochschaukeln. Nicht selten werden die Kinder als Druckmittel eingesetzt. In manchen Verfahren wird dann vom Ausgleich der Betriebsrentenansprüche bis zum Besuchsrecht für den Familienhund über alles gestritten, was den Beteiligten nur in den Sinn kommt.

Aus diesem Grund ist eine Mediation eine gute Alternative – speziell unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder. Häufig ist diese auch billiger als ein Gerichtsverfahren. Ein Mediator entwirft eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Ehepartner unterschreiben. Diese kann die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung bilden. Sie kann von einem Notar beurkundet werden oder man kann sie beim Familiengericht zu Protokoll geben.

Praxistipp zum Ehekrach zu Weihnachten


Geht es um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Viele spezialisierte Rechtsanwälte bieten auch eine Mediation an. Ein Rechtsanwalt als Mediator kann Vereinbarungen gleich mit der nötigen Rechtssicherheit aufsetzen. Wichtig zu wissen: Ein Mediator ist neutral – ein Scheidungsanwalt nicht. Wenn man im Scheidungsverfahren einen Anwalt beauftragt, ist dieser immer nur für einen der Partner tätig und vertritt dessen Interessen. Es gibt keine Beauftragung durch beide Parteien.

(Bu)


 Stephan Buch
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion