Unfall mit einem Leasingfahrzeug: Was Sie jetzt beachten müssen!
20.11.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Schnell ist ein Unfall im Straßenverkehr passiert. Wenn das Unfallfahrzeug einem selbst gehört, sind die Abläufe bekannt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man an einem fremden Fahrzeug verursacht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss zahlen, wenn dieser schuld ist. Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto deckt nur die eigene Vollkaskoversicherung ab. Aber: Was ist, wenn das "eigene" Auto geleast ist und einem selbst gar nicht gehört? Wer muss den Schaden geltend machen, wer hat welche Ansprüche?
Bei einem Leasingvertrag ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat die Verfügungsgewalt über das Auto und darf es nutzen. Wie bei einem Unfallschaden vorzugehen ist, ist im Leasingvertrag bzw. den dazugehörigen AGB geregelt. Leasingnehmer sollten sich daher unbedingt mit diesen Bestimmungen vertraut machen – und zwar vor einem Unfall.
Direkt nach einem Unfall gilt wie immer: Unfallstelle absichern und Verletzten Erste Hilfe leisten. Bei Bagatellschäden braucht nicht immer die Polizei gerufen zu werden. Häufig reicht es aus, wenn die Unfallgegner ihre Kontaktdaten und Kfz-Versicherungen austauschen. Man sollte sich auch das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.
In manchen Fällen ist es jedoch anzuraten, die Polizei hinzuzuziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es zum Streit über die Schuldfrage kommt oder größere Sachschäden oder gar Personenschäden vorliegen. Ebenso, wenn bei einem Fahrer der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht und auch dann, wenn Sie ein geparktes Auto beschädigt haben, dessen Fahrer nicht vor Ort ist. Bei einem Wildunfall sind Autofahrer dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Die Kfz-Versicherung wird den Unfallbericht der Polizei für ihre Schadensabwicklung anfordern.
Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, müssen Sie nicht nur unverzüglich Ihre Versicherung über den Unfall informieren, sondern auch den Leasinggeber. Dieser kann Ihnen das weitere Vorgehen vorschreiben, da er nun einmal Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dazu gehört zum Beispiel die Reparatur in einer Vertragswerkstatt.
Vorsicht: Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gegenüber der Versicherung – zum Beispiel zu späte oder unvollständige Benachrichtigung über einen Unfall – kann zur Folge haben, dass die Versicherung nicht zahlt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Leasingfahrzeug bedeutet das, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Leasingnehmer haften Sie gegenüber dem Leasinggeber für den Unfallschaden.
Die Versicherung des Unfallgegners kann man über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) herausfinden. Dazu benötigen Sie dessen Autokennzeichen und das Datum des Unfalls sowie das Land, in dem der Unfall stattgefunden hat. Dort werden keine persönlichen Daten weitergegeben.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Es ist im Normalfall Sache des Fahrzeugeigentümers, den Schaden bei dieser geltend zu machen. Hier gibt es aber die Besonderheit, dass der Leasinggeber Eigentümer des Autos ist. Viele Leasingverträge sehen vor, dass der Leasingnehmer und Fahrzeughalter für die Wiederinstandsetzung nach einem Unfall die Verantwortung trägt. Dann müssen Sie auf Ihre Rechnung das Auto in Reparatur geben und vom Unfallgegner bzw. von dessen Haftpflichtversicherung Ersatz des Unfallschadens verlangen. Vorsicht: Vorher sollten Sie sich absichern, dass dies wirklich so im Vertrag steht. Der Leasinggeber kann Vorgaben zum Beispiel für die Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs machen. Sie sollten in jedem Fall nur in Abstimmung mit dem Leasinggeber handeln.
Bei vielen Unfällen sind beide Unfallbeteiligte mitschuldig. Dann haben beide anteilig für den Schaden aufzukommen – bzw. ihre Haftpflichtversicherungen.
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Fremdschaden am anderen Auto. Sie selbst haften gegenüber dem Leasinggeber für den Schaden an Ihrem Leasingfahrzeug. Der zu zahlende Schadensersatz umfasst die Reparaturkosten sowie die Wertminderung des Fahrzeugs. In der Regel wird Ihre Vollkaskoversicherung diesen Schaden übernehmen, wenn auch unter Abzug einer Selbstbeteiligung. Zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind sie durch den Leasingvertrag verpflichtet. Und darauf sollten Sie auch keinesfalls verzichten.
Vorsicht: Eine Teilkaskoversicherung kommt bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht für Schäden am eigenen Auto auf.
In der Regel wird Ihnen der Leasinggeber hier Vorgaben machen. So kann im Leasingvertrag geregelt sein, dass Sie das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt oder einer Partnerwerkstatt des Leasinggebers reparieren lassen müssen. Daran sollten Sie sich halten.
Solange das Leasingfahrzeug in der Werkstatt ist, können Sie es nicht nutzen. Daher haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung. Sie müssen diesen Anspruch selbst gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Ja. Sie müssen die Leasingraten weiter zahlen, obwohl das Auto in einer Werkstatt steht oder ein Totalschaden ist. Allerdings haben Sie bei einem Totalschaden das Recht, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen.
Kommt es zu einem Totalschaden, ist nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber für die Abwicklung verantwortlich. Oft wird in diesem Fall der Leasingvertrag gekündigt. Wann ein Totalschaden vorliegt, ist im Leasingvertrag geregelt. Dieser Fall tritt meist ein, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen würden.
Vorsicht: Lassen Sie nicht ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber das Auto reparieren oder verschrotten!
Natürlich verliert ein reparierter Unfallwagen an Wert. Diesen Wertverlust müssen Sie als Leasingnehmer dem Leasinggeber bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs ersetzen. Bei einem fremdverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen Schaden. Dafür ist häufig als Beweis ein Gutachten nötig, welches die Wertminderung genau feststellt.
Der englische Begriff "GAP" steht für eine Lücke. In diesem Fall ist eine Lücke im Versicherungsschutz gemeint. Die Vollkaskoversicherung bezahlt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung und des Restwertes, den Ihnen ein Schrotthändler bezahlen würde.
Der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Wert eines gebrauchten gleichwertigen Fahrzeugs mit gleicher Laufleistung und ähnlicher Ausstattung.
Aber: Ihr Leasinggeber wird von Ihnen den Restwert des Leasingfahrzeugs plus die noch ausstehenden Leasingraten verlangen. Dies ist der sogenannte Ablösewert. Dieser kann den von der Versicherung bezahlten Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen. Daher ist es zum Beispiel möglich, dass Ihnen die Vollkaskoversicherung nach einem selbst verursachten Totalschaden 15.000 Euro als Wiederbeschaffungswert bezahlt, Ihr Leasinggeber von Ihnen jedoch 22.000 Euro Ablösewert fordert. Damit besteht eine "Lücke" von 7.000 Euro.
Haben Sie eine "GAP-Versicherung" oder einen "GAP-Schutz" abgeschlossen, ist diese Lücke zusätzlich versichert. Dann werden auch die 7.000 Euro von der Versicherung ersetzt. Dies kostet zwar Aufpreis bei der Versicherungsprämie, ist aber bei Leasingfahrzeugen unbedingt zu empfehlen.
Wurde Ihr Leasingauto bei einem Unfall beschädigt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Zivilrecht helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist auf alle Fragen rund um das Auto und Unfälle spezialisiert und kann Sie besonders kompetent beraten.
Ein Leasingfahrzeug gehört nicht dem Leasingnehmer, der am Lenkrad sitzt, sondern dem Leasinggeber. Bei einem Unfall ergeben sich daraus viele rechtliche Fragen und einige Pflichten.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was muss man zum Leasingvertrag wissen? Was sind die ersten Schritte nach einem Unfall? Wie erfahre ich, wo der Unfallgegner versichert ist? Leasingauto beschädigt: Wer zahlt den Unfallschaden? Welche Besonderheiten gibt es bei der Reparatur eines Leasingautos? Bekomme ich eine Entschädigung für den Nutzungsausfall? Muss ich nach einem Unfall die Leasingraten weiter zahlen? Welche Besonderheiten gibt es bei einem Totalschaden? Wer kommt nach einem Unfall mit einem Leasingauto für die Wertminderung auf? Warum ist eine GAP-Versicherung zu empfehlen? Praxistipp zum Unfall mit einem Leasingfahrzeug Was muss man zum Leasingvertrag wissen?
Bei einem Leasingvertrag ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat die Verfügungsgewalt über das Auto und darf es nutzen. Wie bei einem Unfallschaden vorzugehen ist, ist im Leasingvertrag bzw. den dazugehörigen AGB geregelt. Leasingnehmer sollten sich daher unbedingt mit diesen Bestimmungen vertraut machen – und zwar vor einem Unfall.
Was sind die ersten Schritte nach einem Unfall?
Direkt nach einem Unfall gilt wie immer: Unfallstelle absichern und Verletzten Erste Hilfe leisten. Bei Bagatellschäden braucht nicht immer die Polizei gerufen zu werden. Häufig reicht es aus, wenn die Unfallgegner ihre Kontaktdaten und Kfz-Versicherungen austauschen. Man sollte sich auch das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.
In manchen Fällen ist es jedoch anzuraten, die Polizei hinzuzuziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es zum Streit über die Schuldfrage kommt oder größere Sachschäden oder gar Personenschäden vorliegen. Ebenso, wenn bei einem Fahrer der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht und auch dann, wenn Sie ein geparktes Auto beschädigt haben, dessen Fahrer nicht vor Ort ist. Bei einem Wildunfall sind Autofahrer dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Die Kfz-Versicherung wird den Unfallbericht der Polizei für ihre Schadensabwicklung anfordern.
Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, müssen Sie nicht nur unverzüglich Ihre Versicherung über den Unfall informieren, sondern auch den Leasinggeber. Dieser kann Ihnen das weitere Vorgehen vorschreiben, da er nun einmal Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dazu gehört zum Beispiel die Reparatur in einer Vertragswerkstatt.
Vorsicht: Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gegenüber der Versicherung – zum Beispiel zu späte oder unvollständige Benachrichtigung über einen Unfall – kann zur Folge haben, dass die Versicherung nicht zahlt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Leasingfahrzeug bedeutet das, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Leasingnehmer haften Sie gegenüber dem Leasinggeber für den Unfallschaden.
Wie erfahre ich, wo der Unfallgegner versichert ist?
Die Versicherung des Unfallgegners kann man über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) herausfinden. Dazu benötigen Sie dessen Autokennzeichen und das Datum des Unfalls sowie das Land, in dem der Unfall stattgefunden hat. Dort werden keine persönlichen Daten weitergegeben.
Leasingauto beschädigt: Wer zahlt den Unfallschaden?
Bei einem fremdverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Es ist im Normalfall Sache des Fahrzeugeigentümers, den Schaden bei dieser geltend zu machen. Hier gibt es aber die Besonderheit, dass der Leasinggeber Eigentümer des Autos ist. Viele Leasingverträge sehen vor, dass der Leasingnehmer und Fahrzeughalter für die Wiederinstandsetzung nach einem Unfall die Verantwortung trägt. Dann müssen Sie auf Ihre Rechnung das Auto in Reparatur geben und vom Unfallgegner bzw. von dessen Haftpflichtversicherung Ersatz des Unfallschadens verlangen. Vorsicht: Vorher sollten Sie sich absichern, dass dies wirklich so im Vertrag steht. Der Leasinggeber kann Vorgaben zum Beispiel für die Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs machen. Sie sollten in jedem Fall nur in Abstimmung mit dem Leasinggeber handeln.
Bei vielen Unfällen sind beide Unfallbeteiligte mitschuldig. Dann haben beide anteilig für den Schaden aufzukommen – bzw. ihre Haftpflichtversicherungen.
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Fremdschaden am anderen Auto. Sie selbst haften gegenüber dem Leasinggeber für den Schaden an Ihrem Leasingfahrzeug. Der zu zahlende Schadensersatz umfasst die Reparaturkosten sowie die Wertminderung des Fahrzeugs. In der Regel wird Ihre Vollkaskoversicherung diesen Schaden übernehmen, wenn auch unter Abzug einer Selbstbeteiligung. Zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind sie durch den Leasingvertrag verpflichtet. Und darauf sollten Sie auch keinesfalls verzichten.
Vorsicht: Eine Teilkaskoversicherung kommt bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht für Schäden am eigenen Auto auf.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Reparatur eines Leasingautos?
In der Regel wird Ihnen der Leasinggeber hier Vorgaben machen. So kann im Leasingvertrag geregelt sein, dass Sie das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt oder einer Partnerwerkstatt des Leasinggebers reparieren lassen müssen. Daran sollten Sie sich halten.
Bekomme ich eine Entschädigung für den Nutzungsausfall?
Solange das Leasingfahrzeug in der Werkstatt ist, können Sie es nicht nutzen. Daher haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung. Sie müssen diesen Anspruch selbst gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Muss ich nach einem Unfall die Leasingraten weiter zahlen?
Ja. Sie müssen die Leasingraten weiter zahlen, obwohl das Auto in einer Werkstatt steht oder ein Totalschaden ist. Allerdings haben Sie bei einem Totalschaden das Recht, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen.
Welche Besonderheiten gibt es bei einem Totalschaden?
Kommt es zu einem Totalschaden, ist nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber für die Abwicklung verantwortlich. Oft wird in diesem Fall der Leasingvertrag gekündigt. Wann ein Totalschaden vorliegt, ist im Leasingvertrag geregelt. Dieser Fall tritt meist ein, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen würden.
Vorsicht: Lassen Sie nicht ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber das Auto reparieren oder verschrotten!
Wer kommt nach einem Unfall mit einem Leasingauto für die Wertminderung auf?
Natürlich verliert ein reparierter Unfallwagen an Wert. Diesen Wertverlust müssen Sie als Leasingnehmer dem Leasinggeber bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs ersetzen. Bei einem fremdverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen Schaden. Dafür ist häufig als Beweis ein Gutachten nötig, welches die Wertminderung genau feststellt.
Warum ist eine GAP-Versicherung zu empfehlen?
Der englische Begriff "GAP" steht für eine Lücke. In diesem Fall ist eine Lücke im Versicherungsschutz gemeint. Die Vollkaskoversicherung bezahlt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung und des Restwertes, den Ihnen ein Schrotthändler bezahlen würde.
Der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Wert eines gebrauchten gleichwertigen Fahrzeugs mit gleicher Laufleistung und ähnlicher Ausstattung.
Aber: Ihr Leasinggeber wird von Ihnen den Restwert des Leasingfahrzeugs plus die noch ausstehenden Leasingraten verlangen. Dies ist der sogenannte Ablösewert. Dieser kann den von der Versicherung bezahlten Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen. Daher ist es zum Beispiel möglich, dass Ihnen die Vollkaskoversicherung nach einem selbst verursachten Totalschaden 15.000 Euro als Wiederbeschaffungswert bezahlt, Ihr Leasinggeber von Ihnen jedoch 22.000 Euro Ablösewert fordert. Damit besteht eine "Lücke" von 7.000 Euro.
Haben Sie eine "GAP-Versicherung" oder einen "GAP-Schutz" abgeschlossen, ist diese Lücke zusätzlich versichert. Dann werden auch die 7.000 Euro von der Versicherung ersetzt. Dies kostet zwar Aufpreis bei der Versicherungsprämie, ist aber bei Leasingfahrzeugen unbedingt zu empfehlen.
Praxistipp zum Unfall mit einem Leasingfahrzeug
Wurde Ihr Leasingauto bei einem Unfall beschädigt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Zivilrecht helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist auf alle Fragen rund um das Auto und Unfälle spezialisiert und kann Sie besonders kompetent beraten.
(Wk)