Unternehmensgründung: Welche Gesellschaftsform ist die beste?

17.11.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Unternehmensform,Rechtsform,Gründung,Gesellschaft,Bilanz Die Wahl der richtigen Rechtsform stellt wichtige Weichen bei einer Gründung. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Wahl der Gesellschaftsform: Die Auswahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Haftungsfragen, dem Gründungsaufwand, steuerlichen Aspekten und der gewünschten unternehmerischen Flexibilität.

2. Haftung und Kapitalstruktur: Die Haftung ist ein entscheidender Aspekt bei der Wahl der Gesellschaftsform. Einzelunternehmer haften persönlich, während bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG die Haftung auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist. Die Kapitalstruktur variiert je nach Rechtsform. Kapitalgesellschaften benötigen ein Mindestkapital, während Personengesellschaften wie die GbR ohne Mindestkapital gegründet werden können.

3. Steuerliche Aspekte: Steuerliche Überlegungen spielen eine wichtige Rolle bei der Wahl der Gesellschaftsform. Die Besteuerung von Einkommen, Kapitalerträgen kann je nach Rechtsform unterschiedlich ausfallen.
Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist ein entscheidender Schritt. Sie hat Auswirkungen auf die persönliche Haftung des Unternehmers, auf seine Kreditwürdigkeit, die zu zahlenden Steuern oder die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Aber auch die Gründungskosten und die laufenden Verwaltungskosten werden von der Wahl der Rechtsform des Unternehmens beeinflusst. Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die bei weitem häufigste Gesellschaftsform ist das Einzelunternehmen.

Was ist ein Einzelunternehmen?


Meldet eine einzelne Person ein Gewerbe an oder beginnt eine freiberufliche Tätigkeit, spricht man von einem Einzelunternehmen. Bei einem Einzelunternehmen führt eine einzige natürliche Person die Geschäfte und lebt von dem erzielten Gewinn. Diese kann natürlich auch Arbeitnehmer einstellen. Gegründet wird ein Einzelunternehmen durch eine kostengünstige Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt bzw. nur beim Finanzamt bei freien Berufen wie Architekten, Rechtsanwälten oder Journalisten. Bestimmte Berufe erfordern eine besondere Gewerbeerlaubnis (etwa Gaststätten, Spielotheken, Bauträger, Immobilienmakler).

Es gibt kein vorgeschriebenes Stammkapital. Der Einzelunternehmer haftet selbst mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten. Bei gewerblich tätigen Einzelunternehmen fallen Gewerbesteuer und Einkommenssteuer an; bei Freiberuflern nur die Einkommenssteuer. Bei der Gewerbesteuer besteht für Einzelunternehmer ein Freibetrag von 24.500 Euro. Außerdem ist Umsatzsteuer zu zahlen. Die Steuern sind per Vorauszahlung zu leisten; jedes Jahr ist eine Steuererklärung fällig. Für die Umsatzsteuer ist eine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die monatlich oder quartalsweise erfolgt.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmer und eingetragenem Einzelkaufmann?


Ein Einzelunternehmer ist alleiniger Inhaber seines Unternehmens. Als Einzelkaufmann gilt jeder, der ein Handelsgewerbe angemeldet hat. Dies muss sich nicht auf "Handel" beziehen, jede gewerbliche Tätigkeit reicht aus. Ab einer bestimmten Größe des Betriebes ist der Einzelkaufmann verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dafür gibt es eine Reihe von teils schwammigen Kriterien. Zum Teil wird unter anderem von einem Betriebsvermögen ab 100.000 Euro und einem Jahresumsatz über 250.000 Euro ausgegangen. Auch das Vorhandensein von Angestellten spielt eine Rolle.

Durch die Eintragung wird der Einzelunternehmer zum "eingetragenen Kaufmann" (e.K.). Er hat nun bestimmte Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch. Auch eine freiwillige Eintragung ist möglich. Unabhängig von einer Eintragung im Handelsregister besteht für Einzelkaufleute Bilanzierungspflicht bei einem Umsatz über 600.000 Euro oder einem Gewinn über 60.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Dann reicht also eine einfache Buchführung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht mehr aus.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen?


Unter einem Kleingewerbe versteht man ein Unternehmen, welches keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert. Es kann sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handeln. Ein Kleingewerbe ist nicht eintragungspflichtig im Handelsregister und muss sich nicht an das Handelsgesetzbuch halten. Es besteht nur eine vereinfachte Buchführungspflicht. Eine Einnahme-Überschussrechnung reicht aus.

Von einem Kleinunternehmen spricht man im Bereich der Umsatzsteuer. Die sogenannte Kleinunternehmergrenze liegt bei 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht über 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wer darunter liegt, darf sich zur Umsatzsteuer veranlagen lassen, muss dies aber nicht tun. Die Entscheidung ist für fünf Jahre verbindlich. Oberhalb der Grenze besteht Umsatzsteuerpflicht. Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. Er erhält aber auch keine Vorsteuererstattungen vom Finanzamt. Diese sind bei hohen Anfangsinvestitionen jedoch hilfreich.

Was versteht man unter einer Personengesellschaft?


Bei einer Personengesellschaft tun sich in der Regel mehrere Personen zusammen, um ein Unternehmen zu gründen. Dies können natürliche oder juristische Personen sein. Rechtsformen sind zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (oHG). Ihr wichtigstes Kennzeichen ist, dass die Gesellschafter persönlich haften; es gibt also keine Haftungsbeschränkung.

Das Verhältnis der Gesellschafter untereinander wird durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt. Dieser ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich vereinbart werden. Eine Personengesellschaft ist selbst keine juristische Person. Für sie ist kein Mindeststammkapital erforderlich. Die Gesellschafter haften uneingeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen. Eine Ausnahme ist die Kommanditgesellschaft, bei welcher der Kommanditist nur mit dem von ihm eingebrachten Gesellschaftsvermögen haftet, der Komplementär jedoch mit seinem Privatvermögen. Freiberufler können eine sogenannte Partnerschaftsgesellschaft gründen.

Die oHG und die KG müssen im Handelsregister eingetragen werden. Dies zieht weitere Pflichten nach sich, insbesondere die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Auch gelten dann insgesamt die schärferen Regeln des Handelsgesetzbuches und nicht mehr die des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsregister einzutragen. Sie steht nur Freiberuflern offen und übt kein Gewerbe aus. Bei ihr gibt es die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler. Für alle anderen Schulden haften die Partner uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Der Partnerschaftsvertrag ist schriftlich festzuhalten.

Eine Personengesellschaft profitiert von einem Freibetrag bei der Gewerbesteuer von 24.500 Euro. Für die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter fällt Einkommenssteuer an.

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Kapitalgesellschaft?


Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG), sowie die GmbH & Co KG. Diesen Unternehmensformen gemeinsam ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Vorsicht: Geschäftsführer haften trotzdem in einer ganzen Reihe von Fällen persönlich, sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber der Gesellschaft. Hinzu kommt, dass viele finanzierende Banken die Haftungsbeschränkung insbesondere bei der GmbH aushebeln, indem sie für die Kreditvergabe persönliche Bürgschaften der Gesellschafter fordern. Eine besondere Gefahr besteht in einer verspäteten Insolvenzanmeldung. Dann kann sich der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft strafbar machen.

Kapitalgesellschaften sind aufwändiger in der Gründung und bei der Verwaltung. Bei diesen Rechtsformen ist ein Handelsregistereintrag Pflicht. Dies führt auch zur Bilanzierungspflicht. Viele Vorgänge erfordern eine notarielle Beurkundung; bei der GmbH sind dies der Gesellschaftsvertrag, die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Änderungen etwa der Gesellschafterstruktur sind im Handelsregister einzutragen.

Bei einer GmbH können Geschäftsführer und Gesellschafter eine Person sein (geschäftsführender Gesellschafter) oder unterschiedliche Personen. Durch Gesellschaftsanteile können flexibel Beteiligungen vergeben werden. Der Vorteil dieser Unternehmensform ist, dass bei einer Insolvenz das Privatvermögen nicht betroffen ist - zumindest nicht, solange es nicht aufgrund von Versäumnissen zu einer Geschäftsführerhaftung kommt. Ihr Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.

Für Gründer ist außerdem die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) interessant. Sie kann theoretisch mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro gegründet werden. Dies empfiehlt sich nicht, da dann allzu schnell die Gefahr einer Überschuldung mit Insolvenzantragspflicht besteht. Die Gründungsformalien entsprechen der GmbH, allerdings gibt es einige Vereinfachungen. So kann die Verwendung eines Musterprotokolls bei der Gründung helfen, Notarkosten zu sparen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Zusatz "haftungsbeschränkt" ist immer zu verwenden. Die Kreditwürdigkeit wird meist eher gering eingeschätzt. Bei einer UG müssen jedes Jahr 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Sobald 25.000 Euro erreicht sind, kann sie in eine GmbH umgewandelt oder als UG belassen werden.

Besonders aufwändig ist die Gründung einer Aktiengesellschaft. Hier sind 50.000 Euro Mindestkapital erforderlich. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Es muss eine notariell beurkundete Satzung erstellt werden. Übliche Organe der AG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Das Aktiengesetz regelt die Einzelheiten. Es sieht auch eine "kleine AG" vor, mit etwas erleichterten Vorschriften für kleinere Unternehmen mit namentlich bekannten Aktionären.

Bei Kapitalgesellschaften fällt Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % an, hinzu kommt ein Soli von 5,5 %. Die Gewerbesteuer wird zusätzlich fällig. Ihre Höhe hängt von den Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde ab. Einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften nicht. Dies sind die Steuern, welche die Gesellschaft zahlt. Auf Gewinnausschüttungen müssen die Gesellschafter dann 25 % Kapitalertragssteuer entrichten. Diese werden als Abgeltungssteuer direkt von der Kapitalgesellschaft ans Finanzamt abgeführt.

Was sind gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften?


Diese Rechtsformen werden hauptsächlich für soziale und gemeinnützige Projekte genutzt. Ihre Gründung unterliegt besonderen Bedingungen, oft ist der gemeinnützige Zweck nachzuweisen. Gewinne dürfen nicht ohne weiteres an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Entscheidungen können oft nur durch Abstimmung erfolgen. Gründungs- und Verwaltungsaufwand entsprechen der Kapitalgesellschaft. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist die häufigste dieser Unternehmensformen.

Welche Unternehmensform ist für mich die richtige?


Dies hängt von der Situation ab. Soll ein Gewerbe mit einem gewissen Haftungsrisiko und hohen Investitionen betrieben werden, kann zum Beispiel eine GmbH sinnvoller sein, als eine Personengesellschaft. Auf der anderen Seite ist nicht für jede Unternehmung der hohe Aufwand der GmbH mit Handelsregister, Notarkosten, doppelter Buchführung und Jahresbilanz erforderlich. Denn: All dies kostet Geld und Zeit. Auch die Kapitalausstattung spielt natürlich eine Rolle.

Praxistipp zur richtigen Unternehmensform


Die Wahl der richtigen Rechtsform bzw. Unternehmensform für ein neues Unternehmen stellt wichtige Weichen. Bei Fragen kann Sie ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kompetent beraten. Dort erhalten Sie auch Hilfe zum Beispiel bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages oder eines Unternehmenskaufvertrages.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion